Solarhybrid AG
Seite 78 von 81 Neuester Beitrag: 25.04.12 15:08 | ||||
Eröffnet am: | 17.06.08 11:40 | von: taster55 | Anzahl Beiträge: | 3.017 |
Neuester Beitrag: | 25.04.12 15:08 | von: vater_abraha. | Leser gesamt: | 369.132 |
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Kürzungen für die Solarbranche wird nur minimal geändert. Da wird sich so schnell nichts ändern. Also für mich alles andere als postiv.
Aber allen anderen viel Glück.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/...schau/index.html
Was die Abstimmung bringt ist doch für SH uninteressant?
Deshalb nehmen die keine Insolvenz zurück und können plötzlich weiter machen.
Ich sage "Game over" in 4 Wochen, wenn die Aktie an die 10ct rückt.
Das werden die Kursebewegungen und Stückzahlen überschaubar.
warum so ungeduldig? Das ganze könnte sich zu GUNSTEN der Solarhybrid entwickeln! Solarhybrid bereitet VerfassungsKlage vor ! Solarhybrid könnte sogar Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe einklagen - Aktionäre sollten sich der Klage anschliessen - Chance auf Schadensersatz wegen "Verfassungsbruch" ! Diese Insolvenz war völlig UNNÖTIG und politisch verschuldet. Solarhybrid ein unerhofftes COMEBACK ?
Bürgerbegehren gegen Kürzung der SolarförderungSolar-Handwerker gehen auf die Barrikaden
Donnerstag, 29.03.2012 FOCUS-Online
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/...n-vor_aid_729559.html
Parallel dazu bereiten Unternehmen der Solarbranche weiterhin eine Verfassungsklage vor. Sie stören sich vor allem an der geplanten Rückwirkung des Gesetzes zum 1. April, obwohl der Bundesrat erst im Mai über die EEG-Änderung abstimmen wird. „Dass ein Gesetz mit so weitreichende Folgen rückwirkend erlassen wird, hatten wir in Deutschland so noch nicht“, sagt der Münchener Anwalt Jörg Ritter, der die Klage derzeit im Auftrag der Projektentwickler Belectric und Solarhybrid vorbereitet. „Das ist ein Verfassungsbruch.“
Solarhybrid hatte nach Bekanntwerden der Gesetzespläne Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen ist auf die Erstellung großer Solarparks spezialisiert. Da diese künftig oberhalb einer Leistung von zehn Megawatt gar nicht mehr gefördert werden sollen, sah sich Solarhybrid über Nacht seiner Geschäftsgrundlage entzogen. Hinzu kommt, dass solche Großanlagen besonders lange Vorlaufzeiten haben. Der jüngste Kompromiss, wonach die Frist für Solarparks, die auf sogenannten Konversionsflächen wie zum Beispiel ehemaligen Militärflugplätzen errichtet werden, bis zum 30. September verlängert wird, reicht der Branche nicht aus. „Es gibt ein Gutachten der Universität Jena, wonach sogar jede Gesetzesänderung vor dem 31. Dezember 2012 verfassungswidrig wäre“, sagt Ritter.
Das ist wieder einmal typisch. Einn Unternehmen das größenwahnsinig ist, Objekte in den USA und z.B. Italien ,die große Risiken beinhalten, durchziehen will und scheitert, nun die Schuld bei anderen sucht.
Weshalb soll der private Stromabnehmer so eine Klitsche mit 30 Mitarbeitern finanzieren, die sich dann einen David Garrett zum Fest leistet ?
Zur Info, ich bin für Alternative Energien, war auch finanziell bei SH und S2M engagiert, aber alles muss auch im gewissen Rahmen bleiben.
Parallel dazu bereiten Unternehmen der Solarbranche weiterhin eine Verfassungsklage vor. Sie stören sich vor allem an der geplanten Rückwirkung des Gesetzes zum 1. April, obwohl der Bundesrat erst im Mai über die EEG-Änderung abstimmen wird. „Dass ein Gesetz mit so weitreichende Folgen rückwirkend erlassen wird, hatten wir in Deutschland so noch nicht“, sagt der Münchener Anwalt Jörg Ritter, der die Klage derzeit im Auftrag der Projektentwickler Belectric und Solarhybrid vorbereitet. „Das ist ein Verfassungsbruch.“
Solarhybrid hatte nach Bekanntwerden der Gesetzespläne Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen ist auf die Erstellung großer Solarparks spezialisiert. Da diese künftig oberhalb einer Leistung von zehn Megawatt gar nicht mehr gefördert werden sollen, sah sich Solarhybrid über Nacht seiner Geschäftsgrundlage entzogen. Hinzu kommt, dass solche Großanlagen besonders lange Vorlaufzeiten haben. Der jüngste Kompromiss, wonach die Frist für Solarparks, die auf sogenannten Konversionsflächen wie zum Beispiel ehemaligen Militärflugplätzen errichtet werden, bis zum 30. September verlängert wird, reicht der Branche nicht aus. „Es gibt ein Gutachten der Universität Jena, wonach sogar jede Gesetzesänderung vor dem 31. Dezember 2012 verfassungswidrig wäre“, sagt Ritter.
@all
Verfassungsklage ist doch hier nur vorgeschoben und ist eine reine ,aber willkommene "Alibiveranstaltung" von SH,mehr doch nicht.Die Kohle ist weg ,Solarmillenium haben sie
noch Millionen hinterher geworfen und wird jetzt mit der Masse verwertet.
Das gekürzt wird/ wurde ,war allen vorher klar,oder? Darauf hin hätte man die entsprechenden Wege einleiten müssen , um dem ganzen entgegenzuwirken.Wenn ich doch vorher schon weiss ,dass Restriktionen auf mich zukommen ,dann investiere ich nicht Millionen€ -.Projekte wie : Neuhardenberg ,Alstedt 2+3 ,Fürstenwalde + Vega...Italien....,die dann Millionengräber werden.
Vega auch so ein riskantes Unterfangen,bei der man immens hohe Risiken einging und jetzt nicht mehr weiter kann und die Partner auf Geld warten ....aber wohl auch hier nichts mehr bekommen.........
TRI.
@tgler:bei 0,10 kann man vlt.einsteigen ,gruss an para....