Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 12548 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 105.229.229 |
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Das wird vermutlich auch nächsten Freitag so sein, wenn Step2 noch nicht erledigt ist. Und das kann er eigentlich auch nicht sein, weil erst am 30.06. die Abstimmung in NL ist.
Also weiterhin warten ist angesagt, warten auf den GS und nicht auf die Halbjahreszahlen.
Obwohl wir beides brauchen werden, einen abgeschlossenen GS und gute Zahlen, dass es bei Steini weitergehen wird.
Alleine schon, weil am 30.6. erst die Abstimmung in Amsterdam ist.
Süd Afrika ist vorraussichtlich am 28.7. (Medienbericht Fin24)
Somit sind die Halbjahreszahlen auf keinen Fall nach dem erhofften GS.
Aber das dürfte dann nicht machbar sein, weil Steinhoff kein Geld und Zeit für weitere Streitigkeiten hat.
Zugeständnisse nur an Hamilton halte ich auch für schwierig.
Wird das Verfahren gekippt, gibt es für die Kläger nichts, da sich die Gläubiger dann alles Werthaltige unter den Nagel reißen werden.
Kommt das GS nicht zustande - bleibt auch für die Investierten nichts über- außer wenn die Gläubiger ein Big Step in Richtung aller Beteiligten machen- müssen sie aber nicht!
Also können wir nur hoffen, Bozalek irgendeine Leiche im Keller hat und Steinhoff davon oder das Steinhoff auch so mit seiner Argumentation aufgrund des DeBruyn Urteils durchkommt
Wenn diese ihre Chancen abschätzen könnten, würden sie ggf. nicht nachgeben.
Da beide Verfahren zusammen erfolgreich abgeschlossen werden müssen, denke ich wird vor dem S155 hier nicht viel kommunziert werden. Soweit ich das mitbekommen habe, soll die Abstimmung für das S155 ja irgendwann Ende Juli geplant sein/werden.
Ist schön, dass du bis dahin dein Depot auffüllen könntest, für Steinhoff wirds einfach teurer.
Wenn ich den Link wieder finde reiche ich ihn nach.
@Joanna: wieviele neue Accounts es wohl bis dahin noch werden?
So wie der Pepkorkurs steht, hoffe ich mal, dass man demnach auch weniger Anteile fürs Settlement abgeben muss. So wie ich das verstehe, wurde aber ein Nominalwerte von 0,75 festgelegt und diese Stückzahl gibt es dann auch egal wie hoch der Kurs jetzt steht. Das wäre allerdings mal so langsam ein ordentlicher Mehranreiz
.....wo steht denn geschrieben, wann und ob das GS kommt?"
zu wann? => NICHT VOR ende July, siehe Termin Final Hearing SA
zu ob? => wenn das SCHEUNENTOR für nicht geregelte Klagen so weit offen gelassen wird, ist die Wahrscheinlichket relativ gross, dass es durch geht. Allerdings auch nicht mit gestempelter Garantie.
Viel entscheidender finde ich die Frage, "Was wird das Settlement wert sein?"
Falls nicht alle Streitgeier bis zur Verkündung des Settlements einen Friedensvertrag unterschrieben/die Releases unterzeichnet haben und die Streitgeier sind bei genehmigtem Settlement, egal ob "Group Settlement" oder nur "Partial Settlement", leider nach unten abgesichert, wird weiter ein entsprechender Risikoabschlag auf dem Kurs lasten.
Da hier gestern so gross der Punkt 14 der Settlement FAQs Part I ausgebreitet wurde - leider nur zur Hälfte - hier die andere Hälfte gleich in deutsch:
"...
Es werden jedochnicht alle Forderungen gegen SIHNV oder SIHPL im Rahmen der Regelungen verglichen werden. Bestimmte strittige Forderungen gegen SIHNV werden weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede rechtskräftig entschiedene Forderung oder jeder vereinbarte Vergleichsbetrag dem gleichen SIHNV-Deckungssatz unterliegt, der an MPC und vertragliche Anspruchsteller von SIHNV zu zahlen ist. In ähnlicher Weise wird eine strittige vertragliche Forderung gegen SIHPL weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede rechtskräftig entschiedene Forderung oder vereinbarte Vergleichssumme dem gleichen Rückforderungssatz unterliegt, der an vertragliche Anspruchsteller von SIHPL zu zahlen ist. Bestimmte andere Forderungen gegen SIHPL, die weder als MPCs noch als vertragliche Forderungen eingestuft werden können, fallen überhaupt nicht unter den Vorschlag der S155-Regelung. SIHPL wird solche Forderungen weiterhin anfechten, die in vollem Umfang zu zahlen sind, sofern ihnen letztendlich durch ein endgültiges Urteil oder einen vereinbarten Vergleich stattgegeben wird."
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