Sahra Wagenknecht bei Maischberger
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 02.10.09 22:54 | ||||
Eröffnet am: | 29.09.09 22:52 | von: Der Donaldis. | Anzahl Beiträge: | 60 |
Neuester Beitrag: | 02.10.09 22:54 | von: Timchen | Leser gesamt: | 3.241 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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Erinnert mich sehr an Bioobst und Biogemüse vor 20 Jahren. Das war auch fast niemandem einen Qualitätszuschlag in Euro wert, da gab es lokal überhaupt kein Angebot.
Das kiiwii die Grundprinzipien der Marktwirtschaft nicht mal lokal vor der AHustür verstanden hat, wundert mich doch sehr.
Auch die Diäten der Abgeordneten im Europaparlament sind politisch umstritten. Die Einführung einer einheitlichen Diätenregelung für alle Abgeordneten führte dazu, dass in vielen Mitgliedsstaaten Abgeordnete nationaler Parlamente geringere Diäten erhalten, als die Europaabgeordneten des gleichen Landes. Weiterhin ist die weitgehende Steuerfreiheit der Diäten in der Kritik. Zusätzlich zu den Diäten erhalten die Abgeordneten Sekretariatszulagen zur Finanzierung ihrer Mitarbeiter.
Und erst wenn die Kunden sich nicht mehr mit dem Gammelmüll von der Fleischtheke zufrieden geben, wird es wieder besseres Angebot geben. Wenn das hochwertige und teurere Fleisch nicht weggeht, aber das billige hormongehypte Schnellmastschwein verkauft werden kann, dann ist doch klar, wo das Angebot hingeht.
Sarah Wagenknecht ist die Leiterin der Kommunistischen Plattform
http://die-linke.de/partei/zusammenschluesse/...der_partei_die_linke/
Habe in Straßburg angefragt und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr XXX,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu Abgeordnetendiäten und deren Steuerbelastung.
Die Bezüge der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht von der Steuer befreit, sondern unterliegen gemäß Artikel 10 des Abgeordnetenstatuts (Link zum Abgeordneten-Statut: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:262:0001:0010:DE:PDF) der Gemeinschaftssteuer. Außerdem können noch je nach Mitgliedstaat unterschiedliche nationale Besteuerungen hinzukommen. Nach uns vorliegenden Informationen hat Deutschland die Option gezogen, dass die Abgeordneten die Differenz zwischen Gemeinschaftssteuern und dem nationalen Steuersatz von den Abgeordneten gezahlt werden muss.
Eine kurze Übersicht zu häufig gestellten Fragen und entsprechende Antworten im Bereich Vergütung und Besteuerung finden Sie hierunter:
Wie hoch ist die parlamentarische Vergütung?
Die parlamentarische Vergütung beläuft sich auf 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Nach den Mitte Mai 2009 vorliegenden Daten beläuft sich der Bruttobetrag auf ca. 7.665,31 EUR und nach Abzug der Steuern und Unfallversicherungsbeiträge auf einen Nettobetrag von ungefähr 5.973,31 EUR.
[Artikel 9 Abgeordnetenstatut]
Wie wird der Nettobetrag ermittelt?
Der Nettobetrag entspricht der Vergütung gemäß Artikel 10 des Statuts ggf. nach Abzug einer von einem anderen Parlament bezogenen Vergütung sowie der Unfallversicherung und der Gemeinschaftsabgaben.
[Artikel 10 Abgeordnetenstatut]
Haben die Abgeordneten Anspruch auf Zulagen (Familienzulage, Ausbildungsbeihilfe, ...)?
Nein. Die Abgeordneten erhalten keine Zulagen dieser Art.
Wird die parlamentarische Vergütung besteuert?
Ja. Gemäß Artikel 10 des Statuts unterliegt die parlamentarische Vergütung der Gemeinschaftssteuer. Kürzung / Abzug der Steuer ist nicht möglich.
[Artikel 10 Abgeordnetenstatut]
Kann die Vergütung durch einen Mitgliedstaat auf nationaler Ebene besteuert werden?
Ja. Die Mitgliedstaaten können auf die Vergütung die Bestimmungen des nationalen Steuerrechts anwenden, sofern eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Zudem sind die Mitgliedstaaten befugt, die Vergütung bei der Festlegung des Steuersatzes für andere Einkommen zu berücksichtigen.
[Artikel 21 Abgeordnetenstatut]
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und bleiben auch zukünftig gerne mit Ihnen in Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxx
Im Gegensatz zu den Ausführungen im Thread: Die Diäten werden direkt Gemeinschaftsbesteuert. Und die jeweiligen Nationen dürfen selbst entscheiden, ob die Bezüge national nochmals versteuert werden müssen. Und angeblich muss man die Bezüge in D nochmal angeben, was dann aber nicht in der Verantwortung von Straßburg oder Brüssel liegt.
Alles klar?
Ab 2009 wurde die Gemeinschaftssteuer eingeführt (absurd niedrig natürlich) und die
Abgeordnetengehälter vereinheitlicht. Natürlich so, dass nach Steuern noch ein fetter Gewinn für die Abgeordneten übrig blieb.
Zudem wurden die Gehälter an die Richtergehälter gekoppelt (die ja leider keine Nebeneinkünfte haben dürfen im Gegensatz zu den Abgeordneten)
rein zur Info : ein Dokument mit einer etwas anderen Sichtweise als die deiner Beauskunftung
http://www.spiegel.de/media/0,4906,3687,00.pdf