Powerbags der Solarmodule Produzent
Seite 20 von 35 Neuester Beitrag: 29.05.10 14:34 | ||||
Eröffnet am: | 29.09.06 20:59 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 857 |
Neuester Beitrag: | 29.05.10 14:34 | von: Vola | Leser gesamt: | 139.462 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 51 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 17 | 18 | 19 | | 21 | 22 | 23 | ... 35 > |
Danke und noch einen schönen Tag.
Die Kosten der Fertigstellung dürften sich im übrigen auf ca. 500 T€ für das Bürogebäude und ca. 150 T€ für die Außenanlagen belaufen. Das Gebäude inkl. Außenanlagen könnte dann durchaus in 5-6 Monaten fertiggestellt werden.
Leider hängt bei Powerbags eine ganze Menge an den HV-Beschlüssen (Kapitalerhöhung und Sitzverlagerung) , die solange die Klagen anhängig sind, schwebend unwirksam sind.
Bei der Klägergruppe "Scheunert" erwarte ich nicht, dass die überhaupt den Willen haben sich zu vergleichen - das scheint wohl eher auf eine Abrechnung mit ehemaligen Weggefährten hinauszulaufen. Hier sehe ich das größte Problem der Powerbags AG.
Wenn Powerbags clever wäre, dann würden sie eine Tochtergesellschaft in Schönebeck gründen (das dürfte auf jeden Fall auch durch den Gesellschaftsvertrag abgedeckt sein) , die das Grundstück übernimmt und die Investition zuende führt (mit Zustimmen des Förderbehörde in S-A.). Auf diese Weise könnte man auch einen "Geldgeber" ins Boot holen (Solarvalue hat es vorgemacht) und so den einzigen Vorteil, den die Kläger haben (das Spiel auf Zeit) aushebeln. Dem GF Medger fehlt m.E. einfach die Erfahrung, wie man mit solchen Situationen umgeht!
Ich gehe fest davon aus, daß die Freigabe der HV Beschlüsse erteilt wird. Das würde bedeuten, nach Ausschöpfung der Rechtsmittel Ende November 07.
Eine Tochtergesellschaft würde weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen, als den Gerichtstermin vom 6.11.2007 abzuwarten. Das Grundstück ist ein Fördergrundstück und kann nicht vor Ablauf von 5 Jahren in eine Tochtergesellschaft transferiert werden! Das würde die Zustimmung der EU und des Stadtrates vorraussetzen. (Soviel zu dem unfähigen Medger!) Das Gewerbegebiet wurde mit großvolumigen Mittelbeiträgen der EU realisiert. Das Grundstück wurde für 10 Euro den Quadratmeter von Powerbags erworben, incl. allen Anliegerbeiträgen.
Das ALLES wissen auch die Kläger zu schätzen. (Aber warten wir doch mal ab, denn von EO war kein einziger Vertreter auf der HV, mal sehen wie die Herrschaften einen begründeten Antrag in der Freigabe hinkriegen wollen, welcher über dem Wohl der Gesellschaft stehen könnte :-))
Vermutlich liegt der Ärger bei den Powerbäcks näher als das Hemd über die Tatsache hin, als das man nicht erst für ein Jahr gemietet hätte und mit der Kohle der Altaktionäre die Produktion installiert hätte. Hinterher weiss man vermutlich immer mehr.
Nur meine Meinung.........
Um einem kleinen Mißverständis vorzubeugen:
Ich halte Medger nicht für unfähig sondern glaube nur dass er zu unerfahren ist.
Vor ca. 6 Wochen war ich auf der Baustelle - da hat das Bauunternehmen gerade die Träger eingeladen. Habe mich mit dem Bauunternehmer unterhalten - und der hat mir drei (für mich wichtige) Dinge erzählt. Zum ersten hat er sein Geld bekommen und zum zweiten hat der den Auftrag für die Erstellung der Fundamente der Solarmover bekommen und zum dritten wurde der Auftrag für die Fertigstellung des Bürotraktes erteilt (dürfte aber wohl erst zur Ausführung kommen, wenn es die Auszahlung der Fördermittel nicht mehr gefährdet ist).
Ich habe keine Bedenken hinsichtlich des Fortbestehens des Unternehmen - und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Entgegen der Behauptungen in W.O. haben die Hauptaktionäre (das dürfte vor allem die Familie Nehls sein) nicht Geld aus dem Unternehmen gezogen bzw. durch Aktienverkäufe "abgezockt" sondern in Powerbags zusätzliche Mittel investiert. An liquiden Mitteln standen nach der Gründung (durch die Kapitalerhöhung) ca. 600.000 Euro zur Verfügung. Der Bau in Schönebeck dürfte inklusive Grundstück aber schon deutlich mehr als 600.000 Euro gekostet haben, zudem wurde die Produktionsanlage und Solarzellen für die Produktion vorn Solaranlagen gekauft und Solarmover produziert. Alles in allem dürfte ca 1 Mio zusätzlich an Powerbags geflossen sein. Und wer steckt zusätzlich Geld in eine Gesellschaft, wenn er nicht mit dem Rückfluss rechnet.
Da die Hauptaktionäre klar gesagt haben, dass die die Kapitalerhöhung zeichnen werden, dürfte Powerbags, wenn die Klage beschieden ist, durchstarten. Da die Entscheidungsfristen (zumindstens für die Kapitalerhöhung) sehr kurz ist (Frist 3 Monate) und nach einem (positiven) Urteil die Kapitalerhöhung in das HR eingetragen werden kann dürfte dann zumindstens der finanzielle Druck weg sein. Ob allerdings für die Sitzverlagerung die kurze Frist gilt vermag ich nicht zu beurteilen. Aber in Zweifelsfall wird man sich dann für den Verzicht der Fördermittel entscheiden oder eine Halle anmieten müssen - dann kann man dann wenigstens einen echten Schadensersatz bei Scheunert und Co. einklagen.
Und mit dem Verkauf des 1. Abschnittes in Anklam hat Powerbags bald auch ein großes Referenzobjekt!
@ ck2004 oder andere baustellenbesucher:
wie heisst der bauunternehmer? ein in schoenebeck ansaessiges unternehmen? habt ihr euch den namen gemerkt?
danke für die hintergrundinformation. das entspricht auch meiner einschätzung. wer zusätzlich eigenes kapital einbringt, will davon was haben. ohne seriöses konzept geht das langfristig nicht. vielleicht ist die klägerseite und die mit verbundenen personen einer fehleinschätzung unterlegen. sie denken in bestimmten kategorien, da ist abzocke etwas normales. das unterstellt man dann schnell anderen ebenso. ich sehe das projekt powerbags langfristig.
http://www.faz.net/s/...9782AE3E07EB523E61~ATpl~Ecommon~Scontent.html
„Unerlaubte Handlung“
Berufskläger zu Schadensersatz verurteilt
Von Joachim Jahn
Klaus Zapf
16. Oktober 2007
Das Landgericht Frankfurt hat einen der führenden Berufskläger gegen Aktiengesellschaften wegen „Rechtsmissbrauchs“ zu Schadensersatz verurteilt. Das Verhalten des Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf sei „sittenwidrig“ gewesen, heißt es in dem noch unveröffentlichten Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Er muss dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde.
Zapf hatte die Nanoinvests AG, die mittlerweile unter Real Estate International Investment AG firmiert, mit einem Prozess überzogen. Für die Rücknahme seiner Klage verlangte er für sich und vier Mitstreiter jeweils 3500 Bezugsrechte für neue Aktien. Nach Ansicht des Gerichts hätten den fünf Opponenten maximal 38 Bezugsrechte zugestanden, weil sie nur über zusammen 53 Anteile verfügten. Außerdem hielt es die geltend gemachten Anfechtungsgründe für „fraglich“.
„Unerlaubte Handlung“
Zapf, der sowohl im eigenen Namen als auch über seine Klagefirma Pomoschnik Rabotajet regelmäßig vor Gericht zieht, gehört nach einer aktuellen Studie des Frankfurter Rechtswissenschaftlers Theodor Baums zu den fünf am häufigsten auftretenden Berufsklägern (F.A.Z. vom 30. Juli). Diese suchen sich bei ihrem Gewerbe zunehmend kleinere Aktiengesellschaften als Opfer. Dennoch haben sich die Zivilgerichte bisher aus Beweisschwierigkeiten fast immer gescheut, solche Anfechtungsklagen wegen Missbrauchs abzulehnen.
Das Landgericht Frankfurt weist nun aber ausdrücklich darauf hin, dass Zapfs Verhalten gegen das Gleichbehandlungsgebot des Aktiengesetzes verstoßen habe und eine „unerlaubte Handlung“ darstelle. Die Erfüllung seiner Forderung würde „naturgemäß auch zu Lasten anderer Aktionäre gehen“. Die Sittenwidrigkeit von Zapfs Handeln folge „aus der Relation des verwendeten Mittels zu dem angestrebten Zweck unter gleichzeitigem Missbrauch einer ihm vom Gesetz eingeräumten Position“. Dieser Missbrauch sei evident und dem Kläger unzweifelhaft auch bewusst gewesen. Trotz eines Antrags auf Freigabe der Handelsregistereintragung, dem das Gericht zugleich stattgab, erleide das Unternehmen nämlich wirtschaftliche Nachteile, weil ein solches Verfahren durch zwei Instanzen gehe und sich längere Zeit hinziehe (Az.: 3-5 O 177/07).
„Erpresserisches Verhalten“
Rechtsanwalt Bernd Nenninger von der Düsseldorfer Sozietät KNP hatte Zapf bereits in der mündlichen Verhandlung „erpresserisches Verhalten“ vorgeworfen. Der Unternehmer, der mit seinem langem Vollbart, einem Pferdeschwanz und seiner legeren Kleidung auch von vielen Hauptversammlungsauftritten bekannt ist, wies dies zwar zurück. Doch der Vorsitzende Richter der Fünften Kammer für Handelssachen, Martin Müller, ließ sich auch durch eidesstattliche Versicherungen nicht überzeugen.
Diese seien leider meistens „fast nichts wert“, sagte er zu seinen Erfahrungen mit diesen Beweismitteln. Unmittelbar danach verhandelte Müller eine Anfechtungsklage gegen ein weiteres Unternehmen. Zu den Klägern zählte auch hier Zapf. Mit dabei war außerdem die Prozessfirma Exchange Investors des Berufsklägers Frank Scheunert, der in der Baums-Studie sogar auf Platz eins der Rangliste steht.
Das Landgericht Frankfurt hat Klaus Zapf „sittenwidriges Verhalten“ und Rechtsmissbrauch bescheinigt. Nun muss er Schadensersatz zahlen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Christian Thiel - F.A.Z.
Sittenwidriger Missbrauch der Justiz
Von Joachim Jahn
17. Oktober 2007
Endlich ist die Justiz nicht länger bereit, sich zur systematischen Erpressung von Aktiengesellschaften durch Berufskläger missbrauchen zu lassen. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt einen typischen Fall als das eingestuft, was diese gewerbliche Prozesshanselei ist: sittenwidrig und unzulässig.
Diesen Mut haben Richter viel zu selten - oft aus Beweisschwierigkeiten, mitunter aber auch, weil es ihnen an Kenntnissen über die Szene der „räuberischen Aktionäre“ fehlt.
Reform des Aktienrechts ist nötig
Zum Glück haben jüngst auch Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass sie die wahren Hintergründe dieses Gewerbes verstanden haben. Trotzdem wird der Bundestag nicht um eine weitere Reform des Aktienrechts umhinkommen, wie schon zumindest von Union und FDP gefordert.
Die Änderungen, mit denen vor zwei Jahren Berufsopponenten das Wasser abgegraben werden sollte, haben nicht gefruchtet. Nicht nützen würde aber die Einführung eines Mindestquorums. Manche Gewerbskläger könnten diese in Zusammenarbeit mit Hedge-Fonds locker überspringen. Der deutsche Finanzplatz darf nicht als Bananenrepublik erscheinen, die redliche Kleinaktionäre entrechtet.