Steinhoff Informationsforum
"ich bin jetzt mal ein glaeubiger. wie rechne ich?"
Hätte mal ein guter Ansatz erden können aus Sicht der Gläubiger.
Leider absolutes Wunschdenken ohne Substanz.
Sorry für meine Offenheit.
Für Kapitalsteller spielt nur die Frage Aufwand, Ertrag und Risiko eine Rolle.
Mit Risikokapital kann man problemlos 20% aufwärts verdienen am Markt. Gesicherte Werte bekommt man für annähernd 10% bereits. Die Leitzinsen sind einfach extrem hoch und sollen weiter steigen.
Und auch die Gläubiger müssen wiederum ihr Kapital zu Bedingungen auftreiben.
Ich bin mir sicher, dass die Gläubiger mittlerweile auf Insolvenz aus sind, wenn die Unternehmenswerte ungefähr an das Fremdkapital heranreichen.
Dann wird ein Schnitt gemacht und die investieren in andere Unternehmen mit erheblich besseren Bedingungen was Chance/Risiko angeht.
PS:
Ihr solltet euch mal fragen, warum ein Unternehmen mit Sitz in Holland, Zentrale in Südafrika und Geschäften in Osteuropa über 1/3 Kleinanleger aus Deutschland hat.
Das ist wie mit kanadischen Explorern oder anderen windigen Nummern. Nur in Deutschland findet man immer genügend Leute die zuviel Geld und überhaupt keine Ahnung haben, dass sie verarscht werden.
Morgen weiß man vielleicht mehr dazu... sollten die Punkte angenommen werden erübrigt sich das ganze sowieso...
Ich fürchte das fällt unter Stupid German Money!
Es gibt eine durchaus zu beachtende Chance das genau dies hier der Fall ist, das Smart Money dürfte nicht Investiert sein!
Morgen dürfte man sehen wies wirklich läuft, ich traue den Gläubigern jetzt auch keine große Zusammenarbeit mit 20% dt. Anlegern zu... ich gehe von aus die Gläubiger werden das gar keiner Beachtung schenken...
"Dieser Abschnitt hier unbedingt beachten:
SdK fragt bezüglich Abfindungsangebot nach dt. Recht WpÜG...
Im Endeffekt sagt Steinhoff das hier das deutsche Recht keinerlei Anwendung findet und das es keinerlei freie Mittel für ein freiwilliges Abfindungsangebot gab."
Ich bin beeindruckt das du hier Aufklärung betreiben möchtest.
Nur es wird hier keinen Zweck haben weil alles was nicht konform mit dem fatalen denken der investierten übereinstimmt kategorisch von den investierten abgelehnt wird.
Hier herrscht nur noch der Glaube.
Oder wie ich es bereits benannt habe "der Tanz um das goldene Kalb"
Für die anstehende Hauptversammlung ist das nicht ganz richtig. ca 4 Milliarden Aktien sind 100%. In den letzten Jahren haben bei Steinhoff immer zwischen 20 und 40% der Aktien an der Hauptversammlung teilgenommen.
Wenn es dieses Mal 50% der Aktien wären, dann macht das ca 2 Milliarden Aktien, die teilnehmen.
Wir stellen davon mit über 900.000 fast die Hälfte, also gingen wir in diesem Fall mit 50% Stimmgewicht in die HV.
Ich glaube niemals, dass 4 Milliarden Aktien anwesend sein werden. Ich kann mir im Extremfall 3 Mrd Aktien auf der HV vorstellen. Dann haben wir aber immer noch über 30% der anwesenden Stimmen und können damit die wichtigen Punkte 8 und 9 ablehnen.
Fakt ist Gläubiger wollen die Aktionäre loswerden.
Fakt ist aber auch, das wird einfach so ohne Weiteres nicht gelingen)
Wenn morgen abgelehnt wird, bin ich gespannt auf den nächsten Schachzug. Denn nach Anlauf der HV fällt der Startschuss für die Sonderprüfung, Unternehmensbewertung, Prüfung der gerichtlichen Vorstandsneubesetzung etc.
Vor diesem Hintergrund haben Gläubiger nicht viel Spielraum aus diesem Kampf unbeschädigt als Sieger hervorzugehen.
Da sie die ganze Zeit so ruhig sind, kann es bedeuten dass sie entweder alles darauf setzen dass morgen zugestimmt wird oder aber sogar schon einen Ausweichplan haben.
Mir fällt jedoch beim besten Willen und worst-case-Szenario kein Weg ein für die Gläubiger - abgesehen von einer Abfindung - ohne einige Mrd. EUR aufs Spiel zu setzen die Aktionäre von diesem Kuchen zu verjagen.
Sollte der 15.12.2022 nicht relevant sein, dann glaube ich dass der RD das entscheidende Besitzdatum darstellt, da dadurch eine Stimmrecht ausgeführt werden kann.
Was ich nicht glauben kann ist dass alle Aktionäre insb welche nach dem RD gekauft haben eine Entschädigung erhalten, das würde mich doch sehr wundern.
So sehe ich das.
Long und Plopp
Gibt es in den NL bestimmt auch.
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__136.html
"(2) Ein Vertrag, durch den sich ein Aktionär verpflichtet, nach Weisung der Gesellschaft, des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder nach Weisung eines abhängigen Unternehmens das Stimmrecht auszuüben, ist nichtig. Ebenso ist ein Vertrag nichtig, durch den sich ein Aktionär verpflichtet, für die jeweiligen Vorschläge des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu stimmen."
Ansonsten würde ich Deine Aussage mit dem Schrottwichteln nicht verstehen?
Im Newsletter 6 schrieb SdK die Sonderprüfung sollte möglichst früh vor der HV beginnen auf Empfehlung der NL-Anwälte mit denen SdK beraten hat.
Aber dann hieß es auf einmal doch nach der HV.
Warum auch immer. Kann etwas heißen, muss aber nichts heißen.
SdK macht auch ein Riesengeheimnis draus, entweder wird da bereits was richtig schönes Vorbereitet im Hintergrund oder es hat andere uns nicht bekannte Gründe.