Steinhoff Informationsforum
"Im Rahmen der Maßnahmen zur Einleitung der Sonderprüfung könnte auch über
einen gerichtlichen Wechsel des Vorstands beratschlagt werden. Wir halten das
vorgeschlagene Vorgehen für nachvollziehbar und für sinnvoll."
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...V/Steinhoff-Newsletter-6.pdf
Dann muss eine Untersuchung erfolgen.kein normaler Mensch enteignet sich selbst.
Moderation
Zeitpunkt: 21.03.23 13:34
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 21.03.23 13:34
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Aber ich denke, es sieht nicht so schlecht aus, sonst hätten sie heute nicht noch so einen Wisch rausgehauen. Ich würde schätzen, denen geht grad ein bisschen die Muffe :D
Ich kann mir auch gut vorstellen.
Das hier schon im Vorfeld 1,5Milliarden Aktien für Gläubiger gesammelt wurde.
Es muss aber für wichtige Entscheidung eine Grenze geben.
Wenn 75% oder so nicht erreicht werden.
Muss es abgelehnt gelten.
Wenn's schiefgehen sollte, nicht vergessen, die haben uns spätestens am 15.12. rasiert . Steinhoff hat uns rasiert. Sollte nach Rückzahlung aller Verbindlichkeiten und Zinsen bzw. Veräußerung der Assets und weiteren Wachstum etwas übrig bleiben, sind 80:20 ein Nichts für die Altaktionäre. Von jeder Milliarde die über bleibt, bekommen wir 4,6 Cent/Share.
Plan der SdK steht fest und kann nach Ablauf der HV morgen in die Umsetzung gehen.
und das heißt:
"Aus unserer Sicht ist ein weiteres rechtliches Vorgehen jedoch nur dann sinnvoll,
wenn man einen Plan für das weitere Vorgehen nach der Hauptversammlung hat.
Dies umfasst folgende Maßnahmen:
- Einleitung einer Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht.
- Teilnahme und Vertretung der Aktionäre in und rund um die
Hauptversammlung.
- Teilnahme an einem eventuell kommenden WHOA-Verfahren, um aktiv die
Interessen der Aktionäre zu vertreten und den Ansichten des Managements
und der Gläubiger aktiv zu widersprechen und unsere Sicht der Dinge
darzustellen.
- Falls die Gesellschaft aufgrund des Widerstands der Aktionäre mit dem
WHOA-Verfahren scheitert, könnte die Gesellschaft Ende Juni /Anfang Juli
2023 ein Insolvenzverfahren beantragen. Auch in dessen Rahmen müssen
die Aktionäre die Rechte wahrnehmen, um eine wertschonende Abwicklung
der Gesellschaft zu erreichen."
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...V/Steinhoff-Newsletter-6.pdf
Also zusammengefasst:
-> Sonderprüfung + Unternehmensbewertung
-> WHOA-Verfahren
-> gerichtliche Vorstandswechsel (ebenfalls im Newsletter 6 angedeutet)
Und auf diese 3 Schritte freue ich mich jetzt schon ;-)
Moderation
Zeitpunkt: 21.03.23 13:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 21.03.23 13:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Besitzt eine Einzelperson oder eine Gruppe von Aktionären einen Anteil von mehr als 25%, aber weniger als 50% an Aktien eines Unternehmens, so können von ihnen Hauptversammlungsbeschlüsse, die eine 75 % ige Mehrheit erfordern, verhindert werden (Minderheitsrechte).
Alles weitere steht hier: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/...noritaet/sperrminoritaet.htm
"SIHNV bekräftigt erneut, dass es im Interesse der Aktionäre ist, die Transaktion auf der Hauptversammlung zu genehmigen. Allerdings ist es für SIHNV auch ratsam, sich parallel dazu auf den Fall vorzubereiten, dass die Transaktion (einschließlich der Übertragung, der Ausgabe von CVRs und der Auflösung) von der Hauptversammlung nicht genehmigt wird. Auf dieser Grundlage bereitet das Unternehmen die relevanten Dokumente für einen möglichen WHOA-Umstrukturierungsplan vor. Die wichtigsten Bedingungen für einen möglichen WHOA-Restrukturierungsplan sind im Rundschreiben in Abschnitt 7.3 "WHOA-Restrukturierungsplan" (ab S. 29) dargelegt, in dem auch offengelegt wird, dass gemäß der Unterstützungsvereinbarung beabsichtigt ist, bis zum 30. April 2023 (oder einem späteren, von den CPU-Gläubigern vereinbarten Datum) über einen WHOA-Restrukturierungsplan abzustimmen und ihn vor dem Fälligkeitstermin zu bestätigen. Der endgültige Zeitplan für einen WHOA-Restrukturierungsplan wird von der Gesellschaft noch geprüft. Der Stichtag für die gerichtliche Bestätigung des WHOA-Restrukturierungsplans ist der Fälligkeitstermin, d. h. der 30. Juni 2023."
Steinhoff bereitet also für den Fall der Ablehnung einen WHOA-Umstrukturierungsplan vor, über den bis zum 30. April 2023 abgestimmt werden soll.
Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...0March%202023.pdf
Man hat nur 1 Shot für die Verlängerung mit einfacher Mehrheit. So what?
Man hat im Dezember geschrieben, dass die Zeit nicht reicht. Eine Verlängerung nach der HV würde einen ähnlichen Zeitraum bieten, den wir bereits im Dezember hatten.
Sprich mit Dezember 2023 wären wir trotzem defakto Insolvent und hätten kein going concern.
Es muss also ein WHOA, eine Insolvenz oder ein neues Angebot her. Auf das Angebot kann man aber nicht warten. Sprich das WHOA oder die Insolvenz müssen zeitnahm beantragt werden.
Ferner laufen die PIK-Zinsen weiter, falls man bis Dezember wartet und nicht vor Juni das WHOA etc. beantragt.
Ablehnung 20%, ergo WHOA. Ablehnung WHOA, ergo Insolvenz.
Moderation
Zeitpunkt: 21.03.23 13:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
Zeitpunkt: 21.03.23 13:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
Wenn das nicht kriminell ist, weiss ich auch nicht mehr.
Das Szenario haben die sich zurechtgeschustert, bevor sich die Aktionäre bei der SdK zusammengebündelt haben.
Nun wird das WHOA sofern es denn dazu kommt über einen ganz anderen Vorschlag abstimmen.
Nämlich den der von der SDK vorgelegt wird. Und in diesem dürfen Aktionäre nicht benachteiligt werden.
Da Aktionäre jedoch eh bereits gebeutet sind. Wertverlust von 6 EUR auf 0,015 EUR.
Gläubiger jedoch nur gewonnen haben. Und zwar Berechnungen zufolge so um die 6+ Mrd.
(Kauf der Schuld zu 40% = ca. 4 Mrd., diese ist jedoch 10 Mrd. hoch + Zinsen i.H.v. 10% p.a. in Summe auch bereits ordentlich, mögliche Steuervorteile aufgrund von Verlustvorträgen mal außen vor gelassen).
Wie oben beschrieben haben Aktionäre rd. 25 Mrd. verloren, während Gläubiger rd. 10 Mrd. gewonnen haben. Und das in den 5 Jahren.
Vor diesem Hintergrund dürfte der SdK nicht besonders schwer fallen einen Vorschlag für das WHOA auszuarbeiten, in dem Aktionäre angemessen entschädigt werden, auf welche Art auch immer. Sei es eine Abfindung, oder sei es ein ordentlicher und wesentlicher Sanierungsbeitrag von den Gläubigern, wie z.B. 25% Schuldenschnitt, Verlängerung der Restschuld um 5 oder mehr Jahre und zu einem deutlich niedrigeren Zinssatz, mindestens unter 8%. Denkbar wäre auch zusätzlich noch eine Umschichtung von ca. 25% der Schulden in das Eigenkapital der Gesellschaft.
Diese Maßnahmen wären denkbar und auch meiner Meinung nach umsetzbar, selbst wenn sich Gläubiger komplett quer stellen. Das Whoa darf die Stimme einer der Partei ersetzen, um im Sinne der Sanierung zu entscheiden. Und das ist der Punkt. Seit dem sich SdK eingeschalten hat, sind nicht die Gläubiger im WHOA auf der Gewinnerseite, sondern eher die SdK.
Alles was SH + Gläubiger jetzt noch - vergeblich - machen können ist lediglich weiterhin zu drohen mit WHOA und hoffen, dass es noch Aktionäre gibt, denen es noch nicht bewusst ist, dass sich die Lage nun durch die SdK bedeutend zugunsten der Aktionäre geändert hat.
Jetzt bist Du leider zu spät dran.
@ Mods :FREE SHIPPINGUIN !
Gutes Gelingen uns allen !
"morgen auf der HV verkündet werden:
"so, die TOPS 8+9 wurden überarbeitet und ergänzt um eine entsprechende Entschädigung an die Aktionäre i.H.v. 0,50 EUR pro Aktie" oder irgendwas ähnliches."
Wenn ich auf die Gläubigerseite wäre würde ich nachbessern.
80/20 mit Stimmrecht.
Dann hätte ich einen Klagepunkt als Gläubiger weg und die Aktionäre wären mit den Gläubigern gleich gestellt.
Die 80/20 würde ich mir noch offen halten um die nächsten möglichen Punkte entgegen zu kommen.
Vielleicht 70/30
Nicht negativ betrachten. Weil alles ist möglich.
Bin gespannt auf Morgen. Ich will sehen.
Ich sehe das mittlerweile deutlich anders.
Nur weil gläubiger Druckmittel der Fälligstellung zum 30.06. haben, sind sie noch lange nicht mit Aktionären gleichgestellt, in keiner möglichen Abänderung des Vorschlages v. 15.12.2022.
Erst wenn Gläubiger genauso viel verloren haben, wie die Aktionäre:
Nämlich Kurs von 6 EUR runter auf 0,015 EUR = 5,985 EUR x 4.236.000.000 Aktien = 25,4 Mrd. EUR
Hinzu noch die geopferten Nerven für die letzten 5 Jahre.
Wenn die Gläubiger so viel verloren haben, können wir gerne über eine Gleichstellung Gläubiger = Aktionäre sprechen ;-)