Neuausricht lt. Vorstand : Blockchain / Clockchain
Seite 336 von 388 Neuester Beitrag: 18.10.22 17:23 | ||||
Eröffnet am: | 25.06.18 08:51 | von: blackjack123 | Anzahl Beiträge: | 10.698 |
Neuester Beitrag: | 18.10.22 17:23 | von: Der Chancen. | Leser gesamt: | 1.513.190 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 391 | |
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Das genehmigte Kapital gilt trotz Herabsetzung. Das ist ja der Hebel. Zumindest für mich. Das genehmigte Kapital steht in der Satzung. Dies kann nur geändert werden, in dem das genehmigte Kapital abläuft oder von der HV besclossen wird es zu streichen.
Das aktuelle Grundkapital beträgt knapp 80k und wenn die Investoren das genehmigte Kapital über eine Sacheinlage heben, dann hätten die Investoren 4 Mio. Aktien zu 80k. Es kommt dann natürlich auch auf die Bewertung der Sacheinlage an.
Moderation
Zeitpunkt: 17.05.21 13:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 17.05.21 13:15
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Noch einmal: Ich bin an einem sachlichen und informativen Austausch interessiert, abseits jeglichem Bashing, Polemik und Rückwärtsgedanken.
"Wie auch Ihr gutes Recht ist über eine Aktie sich auszulassen, vor der Sie wegen der Vergangenheit waren. Warum auch immer. Mir egal."
Wo habe ich gewarnt?
Na bitte....und nicht wieder ausweichen.
Und nochmal ich wälze nicht in der Vergangenheit sondern lege Fakten und belegbare Ereignisse vor.
Was ich meine mit "x fach angekündigt" na dann recherchieren Sie doch mal was alles von dem umgesetzt wurde was goßmundig angekündigt wurde.
Ok ausser der unglaublich spektakulären Umsiedlung nach Berlin. :-)
Was gab es nicht alles für Neuausrichtungen und dollen Zukunftsfantasien wenn neue AR's oder Vorstände kamen.....auch hier mehrfach diskutiert und was ist passiert? Na?
Wie wäre es mit einem weiteren Thread nach uhr.de und clockchain...... Geschäft Nr 3. jetzt aber wirklich oder aller guten Dinge sind 3. man muss sie nur gut verpacken.....oder ..... aller guten Dinge sind 3. oder 4. oder 5. oder 28.
Sorry aber das ist doch alles schon mal hier diskutiert worden und am Ende haben die bösen bösen Realisten die ja nur in der Vergangenheit leben recht behalten.....
Wie ist das gemeint?
Mal unterstellt, das genehmigte Kapital wird in Höhe von 4 Mio ausgenutzt, dann erhöht sich das GK um diesen Betrag. Und die Anzahl der Aktien auch. Der Anteil der Altaktionäre liegt dann noch bei 2%.
Um die 4 Mio auszunutzen muss auch der Wert der Sacheinlage so hoch sein. Davon entfallen dann die 2% auf die Altaktien, was 1€ je Aktie ergibt.
Die Aktie notiert aber jetzt schon bei 10€, also 10mal so hoch, wie der Wert der Einbringung.
Würde der Kurs dann so bleiben, wäre die MK bei 40 Mio - bei 4 Mio Wert lt. Gutachten (bei den angenommenen 4 Mio). Womit sollte das zu rechtfertigen sein?
Falls der Wert tatsächlich höher wäre, würde das doch schon im Gutachten berücksichtigt. Und die Investoren würden mehr Aktien dafür bekommen, sodass der Anteil der Altaktien kleiner würde.
Wie sonst soll das ablaufen?
Die Sacheinlage müsste mind. 4 Mio. EUR Wert besitzen, damit 4 Mio. Aktien ausgegeben werden können.
Wie der Kurs in der logischen Sekunde nach Handelsbeginn und nach Split sich entwicklet ist noch das große Rätsel.
Die Wette ist, zunmindest von meiner Seite, dass die Personen und Investoren nicht wegen 4 Mio. Sacheinlage angetreten sind, da die Kosten der Gesellschaft (Passivseite der Bilanz) abgezogen werden müsste, ebenso wie die Kosten für die Aktienpakete und für Null ist die Gesellschaft von dem einen Investor zum anderen auch nicht gewechselt.
D.h. ich spekulieren von einer viel höheren Bewertung. Zumindest nach meiner Wette.
Wie sich dann der Kurs entwickelt kommt sicherlich darauf an, wie dann das Thema auch vermarktet wird.
Nein.
Das genehmigte Kapital kann die Geschäftsführung/AR durch einfachen Beschluss ausnutzen. Der Beschluss muss dabei zwingend die genaue Höhe festlegen, um den das Stammkapital durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals erhöht werden soll und muss im Rahmen liegen, was hierzu in der Satzung steht.
Eine Überpariemission mit Agio ist zulässig (§ 9 Abs. 2 AktG), andersherum nicht; der Agio-Betrag ist in die Kapitalrücklage einzustellen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
"Die Wette ist, zunmindest von meiner Seite, dass die Personen und Investoren nicht wegen 4 Mio. Sacheinlage angetreten sind, da die Kosten der Gesellschaft (Passivseite der Bilanz) abgezogen werden müsste"
Wenn Schulden mit eingebracht werden, muss das bei der Bewertung der Sacheinlage berücksichtigt werden. Dann wäre der Nettovermögenswert niedriger und die Investoren bekämen weniger Aktien.
Allerdings wirkt sich das auch auf den Nettowert der AG nach der Einbringung aus, der entsprechend niedriger wäre. Dadurch sinkt der EK-Anteil, der den Kurs fundamental bestimmt. Dann wäre zwar der Anteil des Altkapitals am GK höher, was aber durch den geringeren Wert des EK relativiert würde.
"ebenso wie die Kosten für die Aktienpakete und für Null ist die Gesellschaft von dem einen Investor zum anderen auch nicht gewechselt."
Sicher wird der Wert des Mantels irgendwie berücksichtigt. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Investoren darauf bedacht sind, den für sie grösstmöglichen Anteil zu erhalten.
"D.h. ich spekulieren von einer viel höheren Bewertung."
M.E. wird sich der Anteil der Investoren am Wert der Einlage bemessen. Da die alte AG ausser dem Mantel nichts mitbringt, macht der Wert der Einlage praktisch das gesamte Vermögen der neuen Gesellschaft aus und daher erwarte ich, dass die Anteile der neuen Aktien dies auch widerspiegeln.
Ein zu niedriger Ansatz bei Einbringung, der viel Raum für Spekulation auf künftige Steigerung lässt, ergibt für mich aus Sicht der Investoren wirtschaftlich keinen Sinn.
Und aus Sicht des potentiellen Käufers von Aktien würde ich mich fragen, warum so billig eingebracht wurde, wenn der Wert eigentlich viel höher ist. Wie beantworten Sie das für sich?
0,30 € sind immerhin rd. 2,4 Mio. Bezogen auf 4,08 Mio Aktien ergibt das über 120 Mio € Wert des EK...
Dennoch erscheint mir der aktuelle Kurs auch dann recht sportlich. Weiter von den 4 Mio genehmigten Kapitals ausgehend, wäre dafür ein Wert der Einlage von 40 Mio erforderlich.
Mit dem bisherigen Mehrheitsgesellschafter wird man sich wohl einigen können. Und vielleicht auch noch etwas am Markt vom Streubesitz aufsammeln.
Aber ob da wirklich noch weiteres Potential für den Kurs besteht, bleibt abzuwarten. Immerhin habe ich jetzt aber wohl verstanden, was die Hoffnung dahinter ist.
Mit Urteil vom 28.06.2018 entschied der EuGH in Sachen „Lowell Financial Services GmbH (vormals GFKL Financial Services AG)“ – C-219/16 P –, dass, entgegen der Ansicht der EU-Kommission, der eigentlich gebotene Verlustvortrag den Regelfall der Vorschrift darstelle und der Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG die Ausnahmeregelung sei. Die Sanierungsklausel sei wiederum als eine Rückausnahme hierzu anzusehen, die jedenfalls unionsrechtlich unschädlich sei.
Entsprechend ist nunmehr die rückwirkende Anwendung der Sanierungsklausel gleichfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und für Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 gesetzlich vorgesehen.
Sofern die Voraussetzungen für eine Sanierung im Sinne des § 8c Abs. 1a KStG daher vorliegen und die zugrundeliegenden Steuerbescheide verfahrensrechtlich noch „offen“ und damit noch änderbar sind (etwa unter Vorbehalt der Nachprüfung), kann die Regelung und können damit die Verlustvorträge der Gesellschaft gegebenenfalls weiterhin genutzt werden.
§ 8d KStG und Ausblick
Mit Wirkung zum Veranlagungszeitraum 2016 wurde § 8d KStG eingeführt, der bei Fortführung des verlustverursachenden Geschäftsbetriebs unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Nutzung der Verlustvorträge trotz eines grundsätzlich schädlichen Anteilseignerwechsels zulässt.
Zwar war der Geschäftszweck "irgendwas mit blockchain", aber tatsächliches Geschäft gab es ja offenbar nicht.
Auch die Abschreibung auf die Beteiligung ist insofern problematisch, als dass die einst angesetzten Bewertungen nicht so recht zu deren eigenen Bilanzen passten.
Wenn das FA sich das genauer anschaut, könnte es schwierig damit werden.
Ich sehe auch nicht, dass der VV hier eine entscheidende Rolle spielt.
Die fehlende Quelle zu Beitrag Nr. 8391:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/...regelung-des-%C2%A7-8c-kstg/
Damit die Leser das hier Behauptete im gesamten Kontext besser einordnen können. ;-)
Wenn eine gute Wirtschaftskanzlei mit dem FA kommuniziert? Jedenfalls werden solche Sachverhalte mit dem FA verhandelt.
Ob es so kommt, keine Ahnung. Ich interpretiere für mich nur die Vorzeichen.
Habe das gemacht um uU aus der Vita Rückschlüsse auf das zukünftige Vorhaben zu ziehen.
Oh ich vergaß, das war oder ist ja die böse Vergangenheit und heute nicht mehr wichtig.
Was macht eigentlich der Hublot Mann??
Warum soll dies nun Vergangenheit sein?
Und wer ist der Hublot Mann?
Das ist doch nicht zielführend.