Nanogate AG
Frage an Vorstand und AR der Nanogate
Mehr Einnahmen für die Gläubiger
Wuerde nach der Herabsetzung des Kapitals und die Umwandlung von Schulden in Aktien für die Gläubiger eine Kapitalerhöhung an der Börse mit einer Preisspanne für die neuen Aktien stattfinden, könnten sie ua.. durch viele Kleinaktionaere überzeichnet werden, weshalb durch eine größere Preisspanne für die Gläubiger mehr Geld rausspringt.
Warum nicht? Frage an den Vorstand und AR
Warum werden die Anteile der Gläubiger nicht in Aktien gewandelt?
Diese Investoren welche Angebote für Beteiligung und gesamten Kauf der Nanogate der Nanogate AG angeboten haben,
Können doch genauso, über eine Kapitalerhöhung an der Börse ihre Anteile einsammeln?
Dass wäre doch der fairste Prozess und so würde Koruption und Väterlesewirtschaft vermieden, wenn Kleinaktiinaere nicht von Kapitalerhöhung an der Börse ausgeschlossen würden.
Im vornherein könnte der Verkaufskurs der neuen Aktien mit potenziellen Investoren besprochen werden.
Wichtig ist für mich dass niemand bevorzugt oder ausgeschlossen wird, weshalb Kapitalerhöhung an der Börse nach Kapitalherabsetzung aktueller Aktien was leider unumgänglich scheint möglich wird.
Hoffe dass genug Klagen, wenn stattdessen Väterchen Wirtschaft betrieben wird.
Warum nicht so?
https://boersengefluester.de/...men-doch-noch-gerettet-werden-konnen/
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Vorstand zu zu arogant für eine Antwort
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Moderation
Zeitpunkt: 20.02.21 13:38
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 20.02.21 13:38
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung
Modell 1: "Mit diesem Modell würde zugleich die bisherige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre massiv verwässert bzw. (bei einer vorangehenden Kapitalherabsetzung auf null) beendet."
Modell 2: "Aus den Erlösen dieser Maßnahmen würde vorrangig eine Befriedigung der Gläubiger des Unternehmens erfolgen. Die Nanogate SE würde hiernach letztlich als Gesellschaft ohne operatives Geschäft zurückbleiben."
https://www.nanogate.com/de/faq
Denn da wären alle oder die meisten Vermögenswerte weg, weil verkauft. Und das Geld bekommen die Gläubiger.
Völlig unklar, warum sich immer wieder Leute Hoffnung machen, dass die Altaktien von insolventen Unternehmen werthaltig sein könnten.
Selbst bei Sanierung und Fortführung wird das Kapital vorher herabgesetzt - und zwar auf Null oder einen winzigen symbolischen Betrag.
Das liegt in der Natur der Sache...
Das wird aber nicht passieren. Es wird laufen wie immer, wenn die Inso einmal da ist:
entweder es gibt einen asset-deal oder einen Insoplan mit einer Übernahme, aber begleitet von einer Kapitalherabsetzung auf Null.
Ist doch völlig logisch: warum soll sich ein Investor die Altschulden ans Bein binden, wenn er auch ganz legal billiger an die Assets kommt.
Und wenn die Schulden nicht zu 100% bedient werden, gibt es nichts für die Aktionäre.
Man darf aber eben nicht vergessen, dass der 1€ jetzt schon 1€ zuviel ist. Es kann (und müsste eigentlich) auch sehr schnell fallen, wenn die Zocker rausgehen.
Ob es das Risiko wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Ich will nur darauf hinweisen, dass es fundamental keine Fantasie gibt. Das ist reinstes Glücksspiel und ein Schneeballsystem.
Zurück bleibt am Ende eine leere Hülle mit hohen Schulden.
Aber damit kann fleissig gezockt werden, weil sich niemand drum schert.
Den IV interessiert das Thema nicht, denn für das Verfahren ist es unerheblich. Den Zugriff auf das Vermögen hat nur der IV.
Andere laufende und auch abgeschlossene Insolvenzverfahren zeigen ebenso, dass der IV ein Interesse am Management der Börsennotierung hat. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Und den IV sollte es interessieren, denn er ist den Gläubigern und der Insolvenzmasse gem. §60 InsO i.V. mit §15b InsO (Insolvenzordnung) verpflichtet.
Als da wären bei insolventen Unternehmen?
Und warum sollte der IV ein Interesse an der Börsennotierung der wertlosen Aktien haben?
Lies z.B. mal im Emittenleitfaden nach, wie dort die Stellung des IV beschrieben ist...Ich täte als IV im Falle der Notierung im reg. Markt bis auf einen einzigen Börsenplatz gem. §39 Abs.2 BörsG delisten. Was man in den letzten Jahren auch immer wieder bei Inso-AGs sehen kann.
Siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/BoersG/43.html