Deutsche Bank - sachlich, fundiert und moderiert
So, jetzt ist wieder Ruhe. Endlich hat man dem Affen Zucker gegeben :-)
Moderation
Zeitpunkt: 27.05.14 10:09
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: anedabei
Zeitpunkt: 27.05.14 10:09
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: anedabei
Es empfiehlt sich daher, zu Beginn der Bezugsfrist die Bezugsrechte zu verkaufen und kurz vor Ende der Bezugsfrist Aktien zu kaufen. Damit sollte man sich im Endeffekt besser stellen als vorher.
Interessant, dass Du Dich heute angemedlet hast und Dein erstes posting hier inhaltlich überflüssig ist.
Ich wäre da sehr vorsichtig mit einer solchen Empfehlung.
Soweit ich informiert bin kann man Gewinne und/oder Verluste von Aktien nicht mit BZR verrechnen, aber mehr will ich zur steuerlichen Seite auch nicht schreiben.
Das funktionert aber nur, wenn sich der Kurs der Aktie so entwickelt, wie Du das vermutest.
Also wenn die Aktie in der Zeit nach Erhalt des Bezugsrechts bis zum Bezug fällt.
Da aber keiner wissen kann, wie sich die Kurse entwickeln, ist das eine reine Spekulation.
Beispiel Kursverlauf heute:
Dividendenbereinigt legt die DB im Moment fast 2% zu.
Ich denke, diesen Kursverlauf hatten die wenigsten auf Ihrer Rechnung.
Und auch Dir ein herzliches Willkommen hier im thread. Würde mich freuen, ab und an auch hier gewohnt gute Kommentare von Dir zu lesen!
Meine, mal so einen (o.ä.) Unterschied mitbekommen zu haben, wissen tu ich aber nicht.
Dennoch ist ein Split (sofern das möglich sein sollte) oder aber auch ein Zweitdepot zu empfehlen.
Und es ist immer eine ganz individuelle Geschichte, Patentlösungen gibts eh nicht.
Das heißt, das man bei einem bestimmten Rahmen des zu versteuernden Einkommens die kapst ganz oder teilweise erstattet bekommt. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz darüber liegt, braucht daher auch keine Kapitalerträge erklären, da die Bank ja schon die Steuer einbehalten hat.
Wäre auch zu schön gewesen... oder vielleicht doch noch?
Sicher bin ich mir eben definitiv bei der "Verrechnung" von BZR und Aktien, das sind andere "Steuertöpfe" und da muss man auch aufpassen.
Moderation
Zeitpunkt: 24.05.14 22:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokationen bitte einstellen.
Zeitpunkt: 24.05.14 22:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokationen bitte einstellen.
Ich würde mich freuen, sofern Du einen link hier einstellen würdest, der diese Thematik eindeutig erhellt, sofern Du eine Quelle haben solltest.
Sofern Du nichts einstellen darfst oder möchtest, gern per BM, weil diese Variante ist mir wirklich neu und ich lern gern dazu.
Moderation
Zeitpunkt: 24.05.14 23:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokationen bitte einstellen.
Zeitpunkt: 24.05.14 23:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokationen bitte einstellen.
Da die Bezugsrechte lediglich eine Option verbriefen, verrechnet die Bank die entsprechenden Verluste eben NICHT mit eventuell anfallenden abgeltungsteuerpflichtigen Aktiengewinnen.
Die werden im ALLGEMEINEN Verlusttopf der Bank "gepackt".
Inwieweit dann ein steuerlicher Ausgleich nach Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge durch die Finanzbehörden erfolgt, ist wieder eine andere Geschichte.
Soviel zu meinem Wissensstand.
Hier hast du erst mal einen groben Überblick auch was altverluste und depotsplit betrifft. Schönes WE...
http://www.finanzen.net/nachricht/...te-Jetzt-noch-verrechnen-2285704
WE ist wichtig, kein Thema.
Präventiv wird hier niemand ausgeschlossen, "im Gegenzug" für Informationsgehalt, für den ein thread letztlich eingerichtet wird, schon mal gar nicht.
Persönliche Befindlichkeiten zwischen Usern sind mir absolut gleichgültig, kläre das bitte mit ihm.
Wer sich hier an die Regeln hält, darf auch posten, ganz einfach.
sagt aber das aus, was ich meine:
Zitat:
2. Für Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden
Ein zweiter Verlustverrechnungstopf muss für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien geführt werden, die ab 2009 angeschafft wurden. Denn Verluste aus dem Verkauf von Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Andere Veräußerungsverluste (etwa aus Zertifikaten) können dagegen mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnet werden. Daher sind Kreditinstitute vom Fiskus dazu angehalten, für jeden Steuerpflichtigen einen eigenständigen Verlustverrechnungstopf einzig und allein für dessen Aktiengeschäfte zu führen.
Aktien haben eben einen alleinigen Topf, BZR sind KEINE Aktien!!!
Wenn du am WE Lust hast kannst du dich hier mal einlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
Und wie viele Bezugsrechte bekomme ich, wenn ich 1000 Altaktien im Depot habe?
Letztendlich sollte sich dann jeder selbst belesen oder einen Steuerfachmann zu Rate ziehen.
Kehren wir also zur DB zurück.
Seis drum.
Glück auf mit deinem thread