Maier&Partner (655280)
wann wird das ungefähr mit der inso-aufhebung eingetragen?ebundesanzeiger?
das müßte noch kommen oder?hab irgendwas mit dieser woche gelesen.finde den beitrag ned mehr.
Das habe ich auf der Homepage von bafin gefunden: Das Wertpapierhandelsgesetz verlangt von Mitgliedern der Geschäftsführung oder des Aufsichtsorgans und von sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und die wesentliche unternehmerische Entscheidungen treffen, dass sie Geschäfte mit eigenen Aktien innerhalb von fünf Werktagen melden – und zwar sowohl dem Emittenten als auch der BaFin. Meldegrenze ab 5.000 EUR im Jahr.
Ordnungsrechtliche Konsequenzen
Die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung der Mitteilungspflicht des § 15a Abs. 1 WpHG, der Veröffentlichungspflicht aus § 15a Abs. 4 WpHG oder einer nicht rechtzeitiger Übermittlung stellt nach § 39 Abs. 2 Nr. 2d, Nr. 5b, Nr. 6 WpHG eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 39 Abs. 4 WpHG kann die BaFin bei solchen Verstößen ein Bußgeld von bis zu 100.000 € verhängen.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Der Gesetzgeber hat die Frage der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche in § 15a WpHG nicht wie in den §§ 37b, 37c WpHG für § 15 WpHG speziell geregelt. Deshalb wird § 15a WpHG auch allgemein nicht als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen. Von krassen Ausnahmefällen abgesehen, die über § 826 BGB erfasst werden können, besteht daher in der Regel keine zivilrechtliche Haftung bei einem Verstoß gegen § 15a WpHG.
Also zu diesem Punkt erst einmal abwarten.
Völlig unklar ist für mich jedoch die Intention dieses Handelns. Es mag ja sein, dass er den Kurs nicht davoneilen sehen möchte (verstehe ich zar auch nicht), aber inzwischen muss man ja schon von einem deutlichen Kursrückgang sprechen. Warum?
Denkbar wäre natürlich auch noch, dass hier seinerzeit große Stückzahlen an Spekulanten gingen, die jetzt nach und nach Kasse machen, immerhin kommt MPR vom einstelligen Centbereich.
Jedenfalls ist nicht zu begreifen, dass ein Pennystock, bei dem das Verlassen der Insolvenz erklärtes Ziel ist nicht im Kurs steigt sondern immer wieder massiv abgibt. Im Übrigen lässt sich nach meiner Meinung so kein Vertrauen bei (künftigen) Aktionären aufbauen.
Ich habe bisher aber noch von keinem Fall gehört, wo ein Aktionär und Vorstand einen niedrigen Kurs als Ziel sieht. Die Verkäufe müssten der bafin mit 5 Tagen Verzug gemeldet werden. Wenn Roppelt zumindest wie in der bekannten Mail davon gesprochen hat, Aktien verkauft zu haben, hat er diesen Verkauf auch nicht gemeldet. Das wäre schon eine zu bestrafende Ordnungswidrigkeit, das mit einem Bußgeld bestraft werden kann.
Wie soll also Vertrauen für zukünftige Aktionäre aufgebaut werden, außer er will, dass die Kapitalmaßnahme nicht funktioniert???
normalerweise kommt das doch dann mit brief und siegelchen...mhmm.na warten wir mal ab.muss ja kommen.