Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14087 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 103.934.016 |
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Kollege aktienpower ist doch symptomatisch für die SH Hardcore Gemeinde.
Es ist denen scheißegal was gepostet wird, sie bleiben long ;)
sachen geschrieben, die dann doch anders gekommen sind. Für mich ist erstmal wichtig was die Richterin unter anderem sagte, das Sie derzeit eine Insolvenz nicht sieht.
Wir sind hier alle keine Rechtsexperten, alles sind Vermutungen was wäre und müsste.
Und die Richterin macht es anderes wie hier vermutet wird.
Steinhoffs Anwälte sind gut, haben schon viele Schlachten geschlagen, auch diese werden sie meistern und auch wenn es eben länger dauert. Ich werde halten und bin optimistisch.
Das unterscheidet dich hier von den Pushern a la Nex, die nach jedem krassen Absturz "die Körbchen aufstellen" und sich über Nachkaufkurse freuen
"... indem er die kommerzielle Insolvenz nachweist und sich auf diese kommerzielle Insolvenz beruft, um die angenommene Unfähigkeit zur Begleichung der fraglichen Schulden gemäß Section 345(1) des Companies Act 1973 auszulösen, indem er dem Gericht entweder eine gesetzliche Zahlungsaufforderung (wie in Section 345(1)(a) vorgesehen) oder eine nulla bona-Erklärung (wie in Section 345(1)(b) vorgesehen) vorlegt."
Hat Mostrich beides nicht, und wird er auch nicht bekommen. Das findet also keine Anwendung.
Der frühere Post ist voller wenns und abers, und nicht anderes als eine von ca. 45887 Rechtsauffassungen.
Man kann alles im Netz finden, genauso wie das Gegenteil.
Ich halte mich lieber an offizielle Mitteilungen und ggf. letztinstanzliche Urteile ;-)
"In Deutschland erfolgt die Auslieferung an Südafrika (Republik Südafrika) auf der Grundlage des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, das Südafrika ratifiziert hat. Beide Seiten liefern jedoch ihre eigenen Staatsangehörigen nicht aus."
Ist aber eigentlich nicht so wichtig und Auslieferung nach Deutschland wäre in den meisten Fälen nicht notwendig, da so manche angebliche Steinhoff (?) ALL INS erst gar nicht ins Land gelassen werden würden...
"indem er dem Gericht entweder eine gesetzliche Zahlungsaufforderung (wie in Section 345(1)(a) vorgesehen) oder eine nulla bona-Erklärung (wie in Section 345(1)(b) vorgesehen) vorlegt."
Da steht nichts von Bilanzen ...
Chart reagiert nicht , Handelsvolumen bleibt niedrig - Ok
Chart lässt die 14 Eurocent hinter sich - Ok
Der Chart bleibt bis 01/2022 bei 14 Eurocent stehen -
Ok - schadet Longis überhaupt nicht. Das Finale ist nah -
der echte Börsenhandel der Großen läuft zur Freude der Investierten
LG rübi
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Zeitpunkt: 25.10.21 12:32
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Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
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aber ich meinte , dass Du dann hier nicht mehr schreiben kannst, für ein paar Tage oder immer
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Zeitpunkt: 25.10.21 12:26
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