Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14088 von 14453 Neuester Beitrag: 26.07.25 09:03 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.307 |
Neuester Beitrag: | 26.07.25 09:03 | von: Madone | Leser gesamt: | 103.821.476 |
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Wenn sich die Algo-Maschinen davon beeindrucken lassen, ist es mit der KI nicht weit her ;-)
Mir scheint, da schließt jemand von sich selbst auf andere (Programme) lol
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Nulla bona ist ein lateinischer Rechtsbegriff, der "keine Güter" bedeutet - ein Sheriff schreibt dies, wenn er kein Eigentum findet, das er pfänden kann, um ein Gerichtsurteil zu begleichen. Als Synonym für return nulla bona bezeichnet es die Rückgabe eines Vollstreckungsbescheids, die besagt, dass der Beamte eine strenge und sorgfältige Suche durchgeführt hat, aber kein Eigentum des Beklagten finden konnte, das aufgrund des Vollstreckungsbescheids beschlagnahmt werden kann, um eine Pfändung vorzunehmen.
Sie kann auch als Einrede des Drittschuldners verwendet werden, der bestreitet, dass er Eigentum des Beklagten besitzt oder ihm gegenüber verschuldet ist.
Die nulla bona wird vom Master of the High Court ausgestellt, wenn sich nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids herausstellt, dass das gepfändete Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Gläubiger zu befriedigen.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Chapter 14 bezieht sich ganz klar auf den 1. oder 3. Absatz, und ganz klar NICHT auf den 2. Absatz. Und der ist der einzige Fall, der sich mit Hängen und Würgen aus dem von dir zitierten Link ableiten lässt.
So langsam habe ich auch den Eindruck, daß du WISSENTLICH falsche Informationen verbreitest ...
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und diskreter ueber Steini philosophieren, na hast Du Lust?