Kachelmann: Verdacht der Vergewaltigung


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Neuester Beitrag: 08.10.12 00:29
Eröffnet am:22.03.10 12:57von: stangi77Anzahl Beiträge:404
Neuester Beitrag:08.10.12 00:29von: alice.im.börs.Leser gesamt:24.125
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129861 Postings, 7675 Tage kiiwiiomg ... ecki...

 
  
    #251
28.03.10 17:59
...da schlägt dich einer mit deinen eigenen Waffen...

siehste mal  

19279 Postings, 9103 Tage ruhrpottzockerNoch so ein Experte mitsamt seiner

 
  
    #252
28.03.10 18:02
Bildungsquelle *lol*
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51345 Postings, 8920 Tage eckiEx-Freundin spricht von Attacke mit Küchenmesser

 
  
    #253
1
28.03.10 18:02
28. März 2010, 16:20 Uhr
Fall Kachelmann:
Ex-Freundin spricht von Attacke mit Küchenmesser
Die Ex-Freundin von Jörg Kachelmann belastet den inhaftierten TV-Moderator schwer. Nach Medieninformationen behauptet die Frau, von dem ARD-Wetterexperten mit einem Küchenmesser bedroht worden zu sein, während er sie zum Sex zwang. Kachelmann bestreitet alle Vorwürfe.
usw....

http://www.stern.de/lifestyle/leute/...mit-kuechenmesser-1554361.html

U.a.:
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins bezeichnete er die Vorwürfe als erfunden und sagte, seine Ex-Freundin habe ihn aus Rache angezeigt. Sie habe so eine Beziehung retten wollen, die es in der Form gar nicht gegeben habe.

Was ist das für eine These? Eine nicht vorhandene Beziehung über eine frei erfundene Anzeige retten?
Sehr seltsam was Kachelmann da von sich gibt.  

129861 Postings, 7675 Tage kiiwii...hasse keine Foddos, ruhrpottpz.?

 
  
    #254
28.03.10 18:04

51345 Postings, 8920 Tage eckikiiwii, stell dich ruhig auf Kritikers Seite.

 
  
    #255
1
28.03.10 18:05
Hätte ich eigentlich nicht gedacht, dass du so tickst, aber letztlich kann ich es dir auch zutrauen, dass du seine frauenverachtenden Sprüche unterstützt.  

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiigeschieht dir recht

 
  
    #256
28.03.10 18:06

19279 Postings, 9103 Tage ruhrpottzockerDann, ecki, wenn Kiiwii sich auf Kritikers Seite

 
  
    #257
28.03.10 18:07
stellen würde, würde er sich ja auf die eigenen Füße stellen *lol*

Weisst du das nicht ?

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiikeine Foddos ??

 
  
    #258
28.03.10 18:08
mit Ledermantel und so ?  

12570 Postings, 7652 Tage EichiDer Kachelmann hat einen

 
  
    #259
28.03.10 18:10
"Dachschaden" und ist somit geistig vermutlich "unzurechnungsfähig", wenn das stimmt was die Presse mitteilt @ecki.

Deshalb sollte das Gericht sich Gedanken darüber machen, ein psychiatrisches Gutachten über ihn zu erstellen. Sein RA könnte einen solchen Antrag stellen. Dann wird er wegen "geistiger Unzurechnungsfähigkeit" freigesprochen und kommt in ärztliche und psychiatrische Behandlung.

19279 Postings, 9103 Tage ruhrpottzockerNee - nur ohne

 
  
    #260
28.03.10 18:11
Hier lies, kiiwii - das spart dir den Gang aufs Etagenkloo *lol*
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129861 Postings, 7675 Tage kiiwiikeine Foddos ??

 
  
    #261
28.03.10 18:12
weisse, von die mit die stämmige Beine...  

19279 Postings, 9103 Tage ruhrpottzockerAber mal sachlich, also nichts für

 
  
    #262
1
28.03.10 18:15
Typen wie Kritiker oder Kiiwii:

Egal, ob uns ein Kachelmann sympathisch ist oder nicht, egal, ob er ein Promi ist oder nicht, in unserem Rechtsstaat haben die Gerichte die Aufgabe, die Wahrheit herauszufinden. Bis zu diesem Urteil sollte kein Angeklagter vorverurteilt werden.

Darüber, dass eine Vergewaltigung ein abscheuliches Verbrechen ist, dürfte unter anständigen Menschen unstrittig sein.  

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiigilt für Vortäuschung einer Straftat und üble

 
  
    #263
28.03.10 20:38
Nachrede ebenfalls  

12570 Postings, 7652 Tage EichiEs wurde keine Straftat

 
  
    #264
1
28.03.10 20:49
vorgetäuscht (muß der Täter selbst machen) und eine "üble Nachrede" ist auch nicht erkennbar.

Wenn, dann wäre es eine "falsche Verdächtigung" gegen Kachi, welche im Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Fs bestraft werden kann.

Denke mal, das war der Anzeigeerstatterin bekannt, zumal sie einen RA hat. Das medizinische Gutachen ist maßgeblich, denn danach entscheidet das Gericht konsequent. Und der Gutachter hat bestimmt nicht reingeschrieben, das die Frau gelogen hat.

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiinaja, du scheinst ja nah dran gewesen zu sein...

 
  
    #265
28.03.10 20:50
du Experte...  

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiiein Täter begeht eine Straftat - oder nicht

 
  
    #266
28.03.10 20:54
eine Straftat vortäuschen bzw, behaupten, Opfer einer solchen geworden zu sein -
das tut üblicherweise nicht der Täter, sondern das Opfer

jedenfalls nach meinen (zugegebenermaßen nur noch rudimentären) Rechtskenntnissen  

12570 Postings, 7652 Tage EichiWas heißt hier

 
  
    #267
28.03.10 21:04
Experte ?

Das Vortäuschen einer Straftat begeht man immer selbst. z. B. jemand geht zur Polizei und sagt, sein Auto ist gestohlen worden, damit anschließend die Versicherung bezahlt. In Wirklichkeit hat es der Anzeigeerstatter aber bei einem Bekannten untergestellt.

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiiwen meinst du jetzt konkret mit "man" ?

 
  
    #268
28.03.10 21:09

13648 Postings, 6850 Tage BoMaseufz

 
  
    #269
28.03.10 21:11
Man könnte wohl auch schreiben: Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Wenn es denn so ist. Abwarten.  

129861 Postings, 7675 Tage kiiwiihast recht

 
  
    #270
28.03.10 21:13
falsche Anschuldigung ginge auch  

13648 Postings, 6850 Tage BoMaMan kann -leider-

 
  
    #271
28.03.10 21:17
nicht in die Köpfe der Menschen hineinschauen... weder in seinen,
noch in ihren... wer weiß, was sich da abgespielt hat.

12570 Postings, 7652 Tage EichiDas stimmt auch nicht BoMa

 
  
    #272
1
28.03.10 21:17
denn der Begriff "Vorspiegelung falscher Tatsachen" fällt in den Betrugsbereich.

Und eine Straftat "falsche Anschuldigung" kennt das Gesetz direkt nicht. Es nennt sich "Falsche Verdächtigung" (was der falschen Anschuldigung gleichkommt) nach Ph. 164 StGB.

129861 Postings, 7675 Tage kiiwii§ 145d StGB "Vortäuschen einer Straftat"

 
  
    #273
1
28.03.10 21:22
§ 145d  Vortäuschen einer Straftat

  (1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
  (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
  1. an einer rechtswidrigen Tat oder
  2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.  

13648 Postings, 6850 Tage BoMa*smile*

 
  
    #274
28.03.10 21:22
Wie so oft, eichi... es iss ned ganz so einfach mit der deutschen Recht-
sprechung ! Aber Ihr wißt ja, was ich gemeint habe. Es ist müßig,
sich hier um Fachbegriffe zu streiten...  

5385 Postings, 8109 Tage DingEs gibt

 
  
    #275
28.03.10 21:39
die "falsch Verdächtigung"
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

und die "Vortäuschung einer Straftat"
http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Bei der falschen Verdächtigung wird ein Verdacht, wider besseres Wissen, ausgesprochen, um ein behördliches Verfahren herbeizuführen. In unserem Fall müsste das angebliche Opfer dann geäußert haben, dass sie den Verdacht hätte, vergewaltigt worden zu sein. Das war sicher nicht der Fall.

Bei der Vortäuschung einer Straftat ist es, soweit ich den Paragraphen verstehe, egal, wer die angebliche Tat begangen hat, und auch egal wer das Opfer dieser angeblichen Straftat ist.

Ich denke, dass in unserem Fall, wenn es denn so war, die "Vortäuschung einer Straftat" zutrifft.  

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