Kachelmann: Verdacht der Vergewaltigung
Fall Kachelmann:
Ex-Freundin spricht von Attacke mit Küchenmesser
Die Ex-Freundin von Jörg Kachelmann belastet den inhaftierten TV-Moderator schwer. Nach Medieninformationen behauptet die Frau, von dem ARD-Wetterexperten mit einem Küchenmesser bedroht worden zu sein, während er sie zum Sex zwang. Kachelmann bestreitet alle Vorwürfe.
usw....
http://www.stern.de/lifestyle/leute/...mit-kuechenmesser-1554361.html
U.a.:
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins bezeichnete er die Vorwürfe als erfunden und sagte, seine Ex-Freundin habe ihn aus Rache angezeigt. Sie habe so eine Beziehung retten wollen, die es in der Form gar nicht gegeben habe.
Was ist das für eine These? Eine nicht vorhandene Beziehung über eine frei erfundene Anzeige retten?
Sehr seltsam was Kachelmann da von sich gibt.
Deshalb sollte das Gericht sich Gedanken darüber machen, ein psychiatrisches Gutachten über ihn zu erstellen. Sein RA könnte einen solchen Antrag stellen. Dann wird er wegen "geistiger Unzurechnungsfähigkeit" freigesprochen und kommt in ärztliche und psychiatrische Behandlung.
Egal, ob uns ein Kachelmann sympathisch ist oder nicht, egal, ob er ein Promi ist oder nicht, in unserem Rechtsstaat haben die Gerichte die Aufgabe, die Wahrheit herauszufinden. Bis zu diesem Urteil sollte kein Angeklagter vorverurteilt werden.
Darüber, dass eine Vergewaltigung ein abscheuliches Verbrechen ist, dürfte unter anständigen Menschen unstrittig sein.
Wenn, dann wäre es eine "falsche Verdächtigung" gegen Kachi, welche im Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Fs bestraft werden kann.
Denke mal, das war der Anzeigeerstatterin bekannt, zumal sie einen RA hat. Das medizinische Gutachen ist maßgeblich, denn danach entscheidet das Gericht konsequent. Und der Gutachter hat bestimmt nicht reingeschrieben, das die Frau gelogen hat.
das tut üblicherweise nicht der Täter, sondern das Opfer
jedenfalls nach meinen (zugegebenermaßen nur noch rudimentären) Rechtskenntnissen
Das Vortäuschen einer Straftat begeht man immer selbst. z. B. jemand geht zur Polizei und sagt, sein Auto ist gestohlen worden, damit anschließend die Versicherung bezahlt. In Wirklichkeit hat es der Anzeigeerstatter aber bei einem Bekannten untergestellt.
noch in ihren... wer weiß, was sich da abgespielt hat.
Und eine Straftat "falsche Anschuldigung" kennt das Gesetz direkt nicht. Es nennt sich "Falsche Verdächtigung" (was der falschen Anschuldigung gleichkommt) nach Ph. 164 StGB.
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.
sprechung ! Aber Ihr wißt ja, was ich gemeint habe. Es ist müßig,
sich hier um Fachbegriffe zu streiten...
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
und die "Vortäuschung einer Straftat"
http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
Bei der falschen Verdächtigung wird ein Verdacht, wider besseres Wissen, ausgesprochen, um ein behördliches Verfahren herbeizuführen. In unserem Fall müsste das angebliche Opfer dann geäußert haben, dass sie den Verdacht hätte, vergewaltigt worden zu sein. Das war sicher nicht der Fall.
Bei der Vortäuschung einer Straftat ist es, soweit ich den Paragraphen verstehe, egal, wer die angebliche Tat begangen hat, und auch egal wer das Opfer dieser angeblichen Straftat ist.
Ich denke, dass in unserem Fall, wenn es denn so war, die "Vortäuschung einer Straftat" zutrifft.