Injex AG - Wahrheit und Träumerei
von welchem im Vorfeld des Xetra Handels so erwartungsvoll gesprochen wurde...
hmm...
leider nur Verkäufe
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ist der Xetrahandel doch gar nicht zu so einem
Rettungsanker geworden, wie zuvor gelobt? komisch...
eine sehr arbeitsreiche Woche geht zu Ende und am Wochenende werde ich einmal einen Beitrag hier bei Xing vorbereiten und einstellen.
Nächste Woche werde ich dem Aufsichtsrat bei der nächsten Sitzung vorschlagen, dass die INJEX Pharma AG nicht den notwendigen Wechsel in den Entry Standard geht, sondern in den Regulierten Markt in den General Standard wechseln soll. Das ist für mich ein klares Ergebnis einer Sitzung heute mit der ACON Actienbank zum Wertpapierprospekt.
Es gibt auch die Ruhe vor dem Sturm ( im Positiven gemeint )
Wünsche allen ein angenehmes Mai Wochenende
Andy Rösch
04.05.2012, 18:12
https://www.xing.com/net/pri6b1b06x/kapitalmarkt/...0624692/#40624692
Direkt in den Regulierten Markt! Das wird den Kurs doch wieder nach oben treiben, oder?
Wie wäre es mal mit ner News zum Umsatz und zur Produktion ?
Alles andere bringt meiner Meinung nach NULL, wie man auch am Kurs sieht.
Die mit der Zulassung zum regulierten Markt verbundenen Pflichten entsprechen denen des früheren amtlichen Marktes, sind also strenger als die des früheren geregelten Marktes.
Kriterien bei der Erstemission[1]:
Das Unternehmen muss mindestens seit drei Jahren existieren
Der voraussichtliche Kurswert oder (falls dieser nicht geschätzt werden kann) das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens € 1,25 Mio. betragen
Das Unternehmen musste mindestens 10.000 Aktien emittieren Streubesitzanteil von mindestens 25 Prozent (§ 9 I BörsZulV)
Das Unternehmen musste einen Zulassungsprospekt mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung für mindestens drei Jahre vorlegen können
Folgepflichten für den Emittenten:
Veröffentlichung eines Jahresabschlusses Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG)
Mitteilungspflicht (§ 21 WpHG)
http://de.wikipedia.org/wiki/Regulierter_Markt
Bei Injex sieht man nicht mal,dass sie an der Buli teilgenommen habe!! Spart euch doch solche vergleiche...
Bin froh heute nen Teil von dem Dreck losgeworden zu sein...
Zu den Verträgen sei nur soviel gesagt. es sind Distributionsverträge. Und der Distributor wird dann Mengen ordern, wenn er seinerseits Kundenaufträge dagegen stehen hat bzw. einen nachaltigen Warenfluss erkennt.
Kommen seitens der Distributoren keine Bestellungen gibt es keine Nachfrage. Gäbe es die gewünschte Nachfrage würden gewisse Herren es alle 5 Minuten durch alle Gassen pfeifen und man hätte schon das dritte Mal mit geschwellter Brust Zahlen präsentiert.
Und der Kurs wäre dann auch da, wo viele ihn bereits zu Weihnachten gerne gesehen hätten.
Die Schlussfolgerung meiner Worte überlasse ich deinen analytischen Fähigkeiten.
... hau wech den Mist ... solange de noch watt für krichst $.$$$
Durchhalteparolen ohne Ende. Man macht sich gegenseitig Mut, obwohl man eigentlich
ne ganze Menge Panik hat.
Jungs, 3 Mio Israel-Vertrag Mindestabnahmemenge im ersten Jahr.
Das erste Jahr ist um.
Kann man doch mal eben veröffentlichen.
Israel liegt mit seinen Mindestabnahmen voll im Plan oder sogar darüber ( wenn es so wäre ) und wir konnten Waren im Wert von 3 Mio, wie vereinbart, liefern.
Läuft doch alles nach PLAN, wenn man drüben mitliest.
Im gleichen Atemzug noch eben die 1.5 Mio Liq.überschuss vermelden und der Kurs steigt.
Warum macht man das denn nicht ?? Plausible Antworten von der LONG-Fraktion ?
Zeitpunkt: 05.05.12 09:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Solche Behauptungen belegen oder davon absehen!!!
Im "Normalfall" dauert es nach Einreichung, Prüfung, mögliche Korrekturen vornehmen etc. sechs bis acht Wochen.
Es stellt sich die Frage, wann erfolgte die Einreichung?
Wollte man doch schnellstmöglich machen.
Und jetzt diskutiert man in den NEWS über einen ganz anderen Level.
Das sagt mir eigentlich nur, dass man bisher rein gar nichts eingereicht hat.
Geht ja wie wir alle wissen, nur mit wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber der BAFIN!
WpPG:
http://www.buzer.de/gesetz/2164/a30839.htm
§ 13 Billigung des Prospekts
Änderungen / Synopse | 4 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf § 13
(1) 1Ein Prospekt darf vor seiner Billigung nicht veröffentlicht werden. 2Die Bundesanstalt entscheidet über die Billigung nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen.
(2) 1Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter oder dem Zulassungsantragsteller innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des Prospekts ihre Entscheidung mit, unterrichtet im Fall der Billigung gleichzeitig die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und übermittelt dieser gleichzeitig eine Kopie des Prospekts. 2Die Frist beträgt 20 Werktage, wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere eines Emittenten betrifft, dessen Wertpapiere noch nicht zum Handel an einem in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gelegenen organisierten Markt zugelassen sind und der Emittent zuvor keine Wertpapiere öffentlich angeboten hat.
(3) 1Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 genannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen eingehen. 2Die Bundesanstalt soll den Anbieter oder Zulassungsantragsteller hierüber innerhalb von zehn Werktagen ab Eingang des Prospekts unterrichten.
(4) Die Bundesanstalt macht die gebilligten Prospekte auf ihrer Internetseite für jeweils zwölf Monate zugänglich.
(5) 1Die Bundesanstalt kann vom Anbieter oder Zulassungsantragsteller verlangen, dass der Prospekt einschließlich der Übersetzung der Zusammenfassung ihr in elektronischer Form übermittelt wird. 2Hat der Anbieter oder Zulassungsantragsteller die in Satz 1 genannten Dokumente bereits in Papierform eingereicht, hat er gegenüber der Bundesanstalt schriftlich zu erklären, dass die in elektronischer Form übermittelten Dokumente mit den eingereichten Dokumenten übereinstimmen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems G. v. 4. Dezember 2011 BGBl. I S. 2427 m.W.v. 1. Januar 2012
der "Xetra" Kurs und Tranchen wurden "gemeldet" :-)
von dem, der ihn zuvor immer anpries (dass er bald komme und dann alles gut würde)... das sagt mir alles^^
daher diesaml mit "Beleg" :-) Zitat: "endlich mal Xetra Volumen von welchem im Vorfeld des Xetra Handels so erwartungsvoll gesprochen wurde...
hmm...
leider nur Verkäufe
15:31:52 1,80 2.000
15:25:59 1,88 2.000
15:23:09 1,90 1.000
15:21:08 1,915 118
ist der Xetrahandel doch gar nicht zu so einem
Rettungsanker geworden, wie zuvor gelobt? komisch...
Quelle: Xetra Handel
Spät. Ende Mai muss man sich zu 1.5 Liq.überschuss melden + 3 Mio Mindestabnahme Israel, sonst verliert man noch mehr Vertrauen, wenn das überhaupt geht.
Wie immer, meine persönliche Meinung.
Zeitpunkt: 05.05.12 09:52
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bezug zur Aktie?
"woher hat der die zahlen? kein belege"
wo kommen wohl die Xetra Handelszahlen her... hmm... wenn die "Meldung" des Kurses nicht so krank wäre... könnte man glatt noch drüber...


mach ich aber auch so... ;-) lange nicht erlebt solche Klamotten, in einem Börsen thread^^
ich kenne da ein paar alte bekannte aus guten zeiten,die sitzen in schnittstellen aber nun gut...........
beobachtet den wert,sammelt infos und informiert euch selber,das reicht schon um zu erkennen wohin es hier geht!!!!!
die aktie hat noch sehr viel potential"
http://www.ariva.de/forum/IQ-Investment-100-unterbewertet-434870?page=142#jumppos3568
Ist das Hammer hart!!
Ich hole mir schonmal popkorn.....


Zitat: "ich kenne da ein paar alte bekannte aus guten zeiten,die sitzen in schnittstellen aber nun gut..........."



oh Herre... tummeln sich hier...

auf einmal gelesen^^
so... jetzt aber ins WE! sons kriegt man noch Zustände, bei dem Geschwafel...
Gruß