Im Auto darf wieder gesoffen werden !!
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 19.03.15 21:02 | ||||
Eröffnet am: | 10.03.15 10:24 | von: Narbengesich. | Anzahl Beiträge: | 124 |
Neuester Beitrag: | 19.03.15 21:02 | von: Narbengesich. | Leser gesamt: | 12.011 |
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Äußerst wissenswert: Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis
https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/...ine-fahrerlaubnis/
na dann hicks mal schnell ins Auto und noch n paar Bierchen gekauft
https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/...ine-fahrerlaubnis/
na dann hicks mal schnell ins Auto und noch n paar Bierchen gekauft
es geht nur um den Amtsausweis den niemand vorzeigen kann, man kann immer nur einen Dienstausweis sehen.
Und somit ist es richtig wie es hier gesagt wurde, ein Gerichtsvollzieher, der auf selbständiger Basis arbeitet, ist letztendlich ein Scheinselbständiger, da er ja nur einen Auftraggeber hat!
So auch die Kostennoten eines solchen die unter jeder seiner "Arbeiten" vermerkt sind!
Und somit ist es richtig wie es hier gesagt wurde, ein Gerichtsvollzieher, der auf selbständiger Basis arbeitet, ist letztendlich ein Scheinselbständiger, da er ja nur einen Auftraggeber hat!
So auch die Kostennoten eines solchen die unter jeder seiner "Arbeiten" vermerkt sind!
einen Tag widmen, es gibt einfach zu viele Leute, die sich damit beschäftigen.
Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass egal welchen begriff man im Internet eingibt, Wikipedia hat eine Antwort drauf, immer!
gibt man den Begriff "Amtsausweis" ein, ist von Wikipedia weit und breit nichts zu lesen
Stattdessen steht immer eine Seite "Sonnenstaatland" ganz oben, die dem Leser mit Nachdruck zu verstehen gibt, dass man ein Reichsbürger und Querulant sei, wenn man sich mit dem Thema beschäftige (Reichsbürger und Querulant, die selben Denunzierungen wie bei FRR-FAQ!!!!).
Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass egal welchen begriff man im Internet eingibt, Wikipedia hat eine Antwort drauf, immer!
gibt man den Begriff "Amtsausweis" ein, ist von Wikipedia weit und breit nichts zu lesen
Stattdessen steht immer eine Seite "Sonnenstaatland" ganz oben, die dem Leser mit Nachdruck zu verstehen gibt, dass man ein Reichsbürger und Querulant sei, wenn man sich mit dem Thema beschäftige (Reichsbürger und Querulant, die selben Denunzierungen wie bei FRR-FAQ!!!!).
Dienst denn heute streiken wenn doch dort steht:
http://www.rechtslexikon.net/d/beamte/beamte.htm
das:
"Als einziger Nachteil des Beamtenstatus gilt, daß sie sich nicht an Arbeitskämpfen beteiligen dürfen"
http://www.rechtslexikon.net/d/beamte/beamte.htm
das:
"Als einziger Nachteil des Beamtenstatus gilt, daß sie sich nicht an Arbeitskämpfen beteiligen dürfen"
im öffentlichen Dienst in Beamte, Angestellte und Arbeiter gliedert?
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/...3/oeffentlicher-dienst?p=all
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/...3/oeffentlicher-dienst?p=all
öffentliche Einrichtungen nur Beamte beschäftigen dürfen und keine Angestellten?
Du vermischst die Begriffe Amtsträger und Beamter. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Es gibt sogar noch Beliehene. Dabei handelt es sich um Privatunternehmen, die kraft behördlichen Auftrages hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, z.B. der TÜV. Keine Sorge, iat auch alles gesetzlich geregelt.
Die Reichsbürger sollten sich wirklich langsam mal juristischen Beistand holen, wenn sie ihren Internetauftritt glaubhafter gestalten wollen.
Du vermischst die Begriffe Amtsträger und Beamter. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Es gibt sogar noch Beliehene. Dabei handelt es sich um Privatunternehmen, die kraft behördlichen Auftrages hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, z.B. der TÜV. Keine Sorge, iat auch alles gesetzlich geregelt.
Die Reichsbürger sollten sich wirklich langsam mal juristischen Beistand holen, wenn sie ihren Internetauftritt glaubhafter gestalten wollen.
überzeugt, denn die, die dieses Thema unter die Lupe nehmen werfen ja folgendes vor.
- niemand im Dienste des Staates kann wirklich belegen, dass er ein Beamter ist, sie haben genau wie die Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Dienstausweis aber nur ein "richtiger Beamter" kann zum Beispiel bei Gericht ein Urteil fällen, wenn er sich aber nicht als Beamter ausweisen kann, dann kann man schon Zurecht mal den Zeigefinger erheben und nachfragen.
- niemand im Dienste des Staates kann wirklich belegen, dass er ein Beamter ist, sie haben genau wie die Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Dienstausweis aber nur ein "richtiger Beamter" kann zum Beispiel bei Gericht ein Urteil fällen, wenn er sich aber nicht als Beamter ausweisen kann, dann kann man schon Zurecht mal den Zeigefinger erheben und nachfragen.
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/03/18/...r-es-funktioniert/
Wie war das noch gleich mit: “Da kann man ja sowieso nichts gegen machen.”???
Das dürfte wohl eine der faulsten Ausreden aller Zeiten und auf jeden Fall ein Trugschluss sein, denn man kann in der Tat eine ganze Menge machen, wenn man ´was macht und nicht zu träge ist, etwas zu machen.
Das zeigt das Beispiel von einem unserer werten Leser. Der hat etwas gemacht… und es hat funktioniert.
Wie war das noch gleich mit: “Da kann man ja sowieso nichts gegen machen.”???
Das dürfte wohl eine der faulsten Ausreden aller Zeiten und auf jeden Fall ein Trugschluss sein, denn man kann in der Tat eine ganze Menge machen, wenn man ´was macht und nicht zu träge ist, etwas zu machen.
Das zeigt das Beispiel von einem unserer werten Leser. Der hat etwas gemacht… und es hat funktioniert.
hmmm habe eine Einladung von der Firma Polizei bekommen in dem Schreiben steht: im Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB: Tatzeit von Montag den 02.02.2015 bis Dienstag 10.02.2015 nun nach meinem Anruf an den zuständigen Sachbearbeiter dieses Schreibens teilte ich ihm mit das noch ein Zeuge bei dem Gespräch mithören werde was dieser ablehnte und nicht wünschte. Nun nach mehrfacher wiederholung von mir das ich bei dem Telefonat einen Zeugen dabei haben werde wurde dieser etwas ungehalten und knallte den Hörer auf. Bei meinem zweiten Anruf fragte ich erneut nach um was es sich handelt. Dieser meinte das sagt er mir wenn ich persönlich erscheine. Also er wollte mir am Telefon keine näheren Angaben machen darauf hin lehnte ich dann ab und sagte gut dann werde ich nicht kommen und keine Aussage bei der Polizei machen. Es liegt ja wohl in meinem Recht mir einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen. Ausserdem bin ich mir keiner Schuld bewusst in dem genannten Zeitraum eine Straftat begannen zu haben....
Quelle:Liane Reinicke
Quelle:Liane Reinicke