Im Auto darf wieder gesoffen werden !!
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 19.03.15 21:02 | ||||
Eröffnet am: | 10.03.15 10:24 | von: Narbengesich. | Anzahl Beiträge: | 124 |
Neuester Beitrag: | 19.03.15 21:02 | von: Narbengesich. | Leser gesamt: | 11.620 |
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https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/...ine-fahrerlaubnis/
na dann hicks mal schnell ins Auto und noch n paar Bierchen gekauft
Und somit ist es richtig wie es hier gesagt wurde, ein Gerichtsvollzieher, der auf selbständiger Basis arbeitet, ist letztendlich ein Scheinselbständiger, da er ja nur einen Auftraggeber hat!
So auch die Kostennoten eines solchen die unter jeder seiner "Arbeiten" vermerkt sind!
Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass egal welchen begriff man im Internet eingibt, Wikipedia hat eine Antwort drauf, immer!
gibt man den Begriff "Amtsausweis" ein, ist von Wikipedia weit und breit nichts zu lesen
Stattdessen steht immer eine Seite "Sonnenstaatland" ganz oben, die dem Leser mit Nachdruck zu verstehen gibt, dass man ein Reichsbürger und Querulant sei, wenn man sich mit dem Thema beschäftige (Reichsbürger und Querulant, die selben Denunzierungen wie bei FRR-FAQ!!!!).
http://www.rechtslexikon.net/d/beamte/beamte.htm
das:
"Als einziger Nachteil des Beamtenstatus gilt, daß sie sich nicht an Arbeitskämpfen beteiligen dürfen"
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/...3/oeffentlicher-dienst?p=all
Du vermischst die Begriffe Amtsträger und Beamter. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Es gibt sogar noch Beliehene. Dabei handelt es sich um Privatunternehmen, die kraft behördlichen Auftrages hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, z.B. der TÜV. Keine Sorge, iat auch alles gesetzlich geregelt.
Die Reichsbürger sollten sich wirklich langsam mal juristischen Beistand holen, wenn sie ihren Internetauftritt glaubhafter gestalten wollen.
- niemand im Dienste des Staates kann wirklich belegen, dass er ein Beamter ist, sie haben genau wie die Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Dienstausweis aber nur ein "richtiger Beamter" kann zum Beispiel bei Gericht ein Urteil fällen, wenn er sich aber nicht als Beamter ausweisen kann, dann kann man schon Zurecht mal den Zeigefinger erheben und nachfragen.
Wie war das noch gleich mit: “Da kann man ja sowieso nichts gegen machen.”???
Das dürfte wohl eine der faulsten Ausreden aller Zeiten und auf jeden Fall ein Trugschluss sein, denn man kann in der Tat eine ganze Menge machen, wenn man ´was macht und nicht zu träge ist, etwas zu machen.
Das zeigt das Beispiel von einem unserer werten Leser. Der hat etwas gemacht… und es hat funktioniert.
Quelle:Liane Reinicke