Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14018 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.245.756 |
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Wenn du bei 4,5 Cent eingestiegen bist, dann kannst du auch bei 13 Cent noch ruhig schlafen.
Das geht eben anderen nicht so.
Ich möchte mein Geld hier auch mehren und nicht verlieren. Von daher hat jeder gemessen von seinem Einstiegskurs und seinem aktuellen Vermögen wohl einen etwas unterschiedliche Blick auf die Dinge.
Also was soll es,noch mehr Geduld...
Stein Hoffnung stirbt zuletzt.
Aufgrund der neuen Interventionen und Einsprüche, die im Anschluss an diese Gläubigerversammlungen von Trevo Capital Limited, bestimmten Parteien, die mit den Herren Van Huyssteen und Mostert verbunden sind, und (separat) von Herrn Lamprecht eingegangen sind, wurde die Angelegenheit am Mittwoch, dem 6. Oktober 2021, an den Case Management Judge am Western Cape High Court (das "Gericht") verwiesen, um alternative Termine zu finden. Das Unternehmen wurde heute vom Gericht benachrichtigt, dass der Sanktionsantrag für eine Anhörung vom 24. bis 28. Januar 2022 angesetzt wurde. Die Parteien müssen sich vor der Anhörung auf einen Zeitplan für die Einreichung weiterer Unterlagen einigen.
In der Zwischenzeit werden alle Personen, die glauben, Anspruchsteller im Rahmen des Steinhoff-Globalvergleichs zu sein, daran erinnert, dass sie weiterhin Ansprüche im Rahmen des SI55-Vorschlags zum Verifizierungsverfahren anmelden können. Einzelheiten über das Anspruchsverfahren finden Sie unter: https://www.steinhoffsettlement.com
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/...t-update/?newsID=1481221
Ärgerlich aber lein Beinbruch...
Schaun wir mal ob es in den nächsten Tagen hier etwas Neues gibt ;-)
Wird halt etwas teurer ..ist aber alles geregelt:
Am 15. Februar 2021 gab Steinhoff bekannt, dass eine grundsätzliche Vereinbarung zwischen u.a. SIHNV, SIHPL, Conservatorium Holdings LLC ("Conservatorium") und bestimmten mit Christo Wiese verbundenen Unternehmen getroffen wurde, die einer Reihe von Bedingungen unterliegt. Die wesentlichen Bedingungen der Vereinbarung (die "Margin Lender Settlement Agreement") sind in den Absätzen 1.36 - 1.40 des geänderten SIHPL-Vorschlags nach Section 155, der am 11. August 2021 veröffentlicht wurde (der "S155-Vorschlag"), zusammengefasst.
In Anbetracht des Scheiterns einer der Bedingungen (die Anforderung, dass das Datum des Inkrafttretens des Vergleichs bis zum 30. September 2021 erfolgen muss), haben sich die Parteien auf eine Änderung des Margin Lender Settlement Agreement geeinigt. Der Vergleich erfolgt zu den in Absatz 1.37.2 des S155-Vorschlags zusammengefassten Bedingungen, mit der Ausnahme, dass die betreffenden Forderungen vorbehaltlich und bei Eintritt des Vergleichsstichtags gegen eine Vergleichszahlung beglichen werden, die unter Bezugnahme auf einen Basisbetrag von 61 Mio. € berechnet wird, der nun zu 50 % in bar (30,5 Mio. €) und, wie zuvor, zu 50 % in Form des Barwerts von PPH-Aktien zu einem angenommenen Vergleichspreis von 15,00 R je Aktie, jedoch berechnet zum 1. Oktober 2021, gezahlt wird, wodurch der zu zahlende Betrag auf 43,4 Mio. € festgelegt wird. Die beiden Komponenten der Ausgleichszahlung sind jeweils innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs zu zahlen.
Die Bedingungen des Margin Lender Settlement Agreement bleiben ansonsten im Wesentlichen unverändert. Der Umfang der Verringerung der konzerninternen Forderungen nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs, auf den in den Ziffern 1.37 und 1.39 des S155-Vorschlags Bezug genommen wird, bleibt unverändert, so dass die damit verbundene Verringerung des Werts der Vermögenswerte von SIHPL, die im S155-Vorschlag und in der voraussichtlichen Bilanz ausgewiesen sind, die gleiche ist wie zuvor. Darüber hinaus bleibt es dabei, dass die Zahlung des Vergleichsentgelts und die damit verbundenen Transaktionen gemäß Absatz 1.38 des S155-Vorschlags keine Auswirkungen auf das Vergleichsentgelt haben, das gemäß dem S155-Vorschlag an die vertraglichen Anspruchsteller und die SIHPL-Marktkauf-Anspruchsteller zu zahlen ist. Dementsprechend ist kein Gläubiger von SIHPL oder ein anderer Anspruchsteller gegen SIHPL von der Änderung betroffen.
Dirty,
bekommt man Steuern zurück oder muss man welche zahlen?
Wenn man welche zahlen muss, dann muss man sie zahlen,
aber man soll sich doch nicht selbst Hürden bauen,
die die S155 Ratifizierung verhindern.
Um wieviel Geld geht es in dem S155 Vergleich eigentlich?
Wenn da in SA Summen für die Steuer noch offen stehen, ist es sogar verständlich, dass der südafrikanische Staat erst seine Steuern will und erst nach Erhalt das S155 und damit die Zahlungen freigibt.
Wird halt etwas teurer ..ist aber alles geregelt
Was ist denn geregelt?
Alles was bisher geregelt war ist unsicher.
Und alles was in NL als so sicher erschien, löst sich in SA gerade in Luft auf!
Sowohl hier als auch in SA wird es nicht gerade 30.000 Richter geben, die sich um einen Fall prügeln, weil jeder endlich was zu tun haben will. Januar ist doch schon zeitig.
Wer über einen Milliardenvergleich verhandelt, wird wegen ein paar Milliönchen bestimmt nicht zittrig.
Und "long" steht doch für lang. Wieso ist für einige "lang" ein Monat und weniger ?
Ich war futtern und konnte deshalb gar nicht drüber nachdenken, noch schnell zu schmeißen. Hab mich kurz geschüttelt. Aber bei mir gibt es eh nur alles oder nichts. Steinhoff löst sich auf oder rettet sich. Das war die Wette, die ich eingegangen bin. Und diese Wette läuft noch.
Insofern ist alles cool für die realen longies
Zeitpunkt: 14.10.21 20:52
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 14.10.21 20:52
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Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Wars das schon, oder sehen wir die 8Cent nochmal??
Zeitpunkt: 14.10.21 18:29
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Werde definitiv wieder einsteigen, die Frage ist jetzt nur wann?!!!
Die nächsten 3 Monate wirds nicht viel an News geben...............,leider!