Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14008 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
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Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff") gibt zusammen mit Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL") die folgenden Updates in Bezug auf die Umsetzung des Steinhoff Global Settlement bekannt.
SIHPL Sanktionsanhörung
Wie bereits angekündigt, sollte der Antrag von SIHPL auf Sanktionierung ihres Sektion-155-Vorschlags nach der überwältigenden Unterstützung in allen drei Gläubigerversammlungen ursprünglich im Eilverfahren am 30. September 2021 verhandelt werden.
Aufgrund neuer Interventionen und Einsprüche, die nach diesen Gläubigerversammlungen von Trevo Capital Limited, bestimmten Parteien, die mit den Herren Van Huyssteen und Mostert verbunden sind, und (separat) von Herrn Lamprecht eingegangen sind, wurde die Angelegenheit am Mittwoch, dem 6. Oktober 2021, an den zuständigen Richter am Western Cape High Court (das "Gericht") verwiesen, um alternative Termine zu finden. Das Unternehmen wurde heute vom Gericht benachrichtigt, dass der Sanktionsantrag für eine Anhörung vom 24. bis 28. Januar 2022 angesetzt wurde. Die Parteien müssen sich vor der Anhörung auf einen Zeitplan für die Einreichung weiterer Unterlagen einigen.
In der Zwischenzeit werden alle Personen, die glauben, Anspruchsteller im Rahmen des Steinhoff-Globalvergleichs zu sein, daran erinnert, dass sie weiterhin Ansprüche im Rahmen des SI55-Vorschlags zum Verifizierungsverfahren anmelden können. Einzelheiten über das Anspruchsverfahren finden Sie unter: https://www.steinhoffsettlement.com
Verlängerung der Unterstützung für Margin Lenders
Am 15. Februar 2021 gab Steinhoff bekannt, dass eine grundsätzliche Vereinbarung zwischen u.a. SIHNV, SIHPL, Conservatorium Holdings LLC ("Conservatorium") und bestimmten mit Christo Wiese verbundenen Unternehmen getroffen wurde, die einer Reihe von Bedingungen unterliegt. Die wesentlichen Bedingungen der Vereinbarung (die "Margin Lender Settlement Agreement") sind in den Absätzen 1.36 - 1.40 des geänderten SIHPL-Vorschlags nach Section 155, der am 11. August 2021 veröffentlicht wurde (der "S155-Vorschlag"), zusammengefasst.
In Anbetracht des Scheiterns einer der Bedingungen (die Anforderung, dass das Datum des Inkrafttretens des Vergleichs bis zum 30. September 2021 erfolgen muss), haben sich die Parteien auf eine Änderung des Margin Lender Settlement Agreement geeinigt. Der Vergleich erfolgt zu den in Absatz 1.37.2 des S155-Vorschlags zusammengefassten Bedingungen, mit der Ausnahme, dass die betreffenden Forderungen vorbehaltlich und bei Eintritt des Vergleichsstichtags gegen eine Vergleichszahlung beglichen werden, die unter Bezugnahme auf einen Basisbetrag von 61 Mio. € berechnet wird, der nun zu 50 % in bar (30,5 Mio. €) und, wie zuvor, zu 50 % in Form des Barwerts von PPH-Aktien zu einem angenommenen Abwicklungspreis von 15,00 R je Aktie, jedoch berechnet zum 1. Oktober 2021, gezahlt wird, wodurch der zu zahlende Betrag auf 43,4 Mio. € festgelegt wird. Die beiden Komponenten der Ausgleichszahlung sind jeweils innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs zu zahlen.
Die Bedingungen des Margin Lender Settlement Agreement bleiben ansonsten im Wesentlichen unverändert. Der Umfang der Verringerung der konzerninternen Forderungen nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs, auf den in den Ziffern 1.37 und 1.39 des S155-Vorschlags Bezug genommen wird, bleibt unverändert, so dass die damit verbundene Verringerung des Werts der Vermögenswerte von SIHPL, die im S155-Vorschlag und in der voraussichtlichen Bilanz ausgewiesen sind, die gleiche ist wie zuvor. Darüber hinaus bleibt es dabei, dass die Zahlung des Vergleichsentgelts und die damit verbundenen Transaktionen gemäß Absatz 1.38 des S155-Vorschlags keine Auswirkungen auf das Vergleichsentgelt haben, das gemäß dem S155-Vorschlag an die vertraglichen Anspruchsteller und die SIHPL-Marktkauf-Anspruchsteller zu zahlen ist. Dementsprechend ist kein Gläubiger von SIHPL oder ein anderer Anspruchsteller gegen SIHPL von der Änderung betroffen.
Weitere Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung des globalen Prozessvergleichs werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
14. Oktober 2021
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Was Mostert in der Richtung in den Interviews hat verlauten lassen, richtet sich aber wohl weniger gegen SH direkt, sondern mehr gegen die Financial Creditors/HedgeFonds, die Forderungen aufgekauft und somit keine echten Verluste haben, aber jetzt mehr oder minder das Spiel bestimmen.
Ich hab den Gedanken, dass Mostert noch den Großteil seiner Schäfchen retten konnte und genau deshalb Jooste verziehen hat. Bei dem jetzigen Spiel hat er wohl nicht allzu viel zu verlieren, kann aber eine Menge gewinnen.
Das waren die Empfänger der SMS:
Jaap du Toit, , PSG founder and director
Ockie Oosthuizen, a friend of Jooste
Dr Gerhardus Diedericks Burger, a friend of Jooste
Marthinus Swiegelaar, Jooste’s chauffeur
Zumindest laut diesem Bericht: https://www.businessinsider.co.za/...n-sms-from-markus-jooste-2020-10
Man es nervt langsam... zumindest geht es trotz dieser Verschiebungen weiter
trotz zuvor gestellter Bedingungen.
Ist danach aber wirklich alles aus dem Weg geräumt?
Was das für Steini und Zinsen bedeutet
Man kann dann nur hoffen, dass alle die dann klagen wollen ihre Klagen einreichen und das Gericht dann danach nicht mehr akzeptiert.
Ich finde das Ganze wirklich nicht gut für unsere Aktien
Ein letztes Mal warte ich aber wenn nicht entschieden wird bis Ende Februar (ich gebe das Gericht + Wochen) dann verkaufe ich 100%
Aber bisdahin behalte ich und ggf. kaufe ich zu.
Nur meine Meinung
was Nix ist, kann noch werden. Vllt. kommt der Steinhoff-GS trotzdem kommenden Montag oder einen darauffolgenden...
Denn grundsätzlich ist das Gericht nicht Pro Steinhoff umso mehr ist das im Grunde für Steinhoff positiv weil wenn es negativ ausgegangen wäre hätte das nicht pro Steinhoff Gericht diese negative Entscheidung ASAP bekannt gegeben.
Also
Aber was soll es.
Das Sitzen wir noch aus.
Aber positiv finde ich daran nichts.
Und warum man jetzt noch einsteigen sollte könnte ich auch keinem empfehlen.