Ferratum OYJ Aktie
Seite 48 von 54 Neuester Beitrag: 22.11.24 08:40 | ||||
Eröffnet am: | 22.01.15 13:00 | von: youmake222 | Anzahl Beiträge: | 2.34 |
Neuester Beitrag: | 22.11.24 08:40 | von: Raymond_Ja. | Leser gesamt: | 594.411 |
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https://www.more-ir.de/d/28365.pdf
Seite 2: EpS 2020-2025e (€): 0,02 -0,32 0,39 0,65 0,85 1,05
hinter NuWays AG steht Hauck Aufhäuser Investment Banking (HAIB), https://www.hal-privatbank.com/news/2022/hauck-aufhaeuser-investment-banking-revolutioniert-mit-gruendung-von-nuways-zugang-zum-kapitalmarkt-1
für kundige (nicht trader): https://6jfj9.r.a.d.sendibm1.com/mk/cl/f/sh/SMK1E8tHeG13FMDRb6X4GrnX9215/0EkffcG42xCb
increased shareholding in Multitude SE to over 5%
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/...-multitude-se-to-over-5
Multitude SE erwägt Verlagerung in die Schweiz
Helsinki, 5. Januar 2024 - Multitude SE, eine vollständig regulierte internationale Wachstumsplattform für Finanztechnologie (ISIN: FI4000106299, WKN: A1W9NS) ("Multitude" oder "Gesellschaft"), gibt bekannt, dass sie eine Verlagerung von Finnland in die Schweiz unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit und ohne Auflösung (Verlagerung) in Erwägung zieht.
Da es nach finnischem Recht nicht möglich ist, die Verlagerung direkt von Finnland in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, wie die Schweiz, unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens durchzuführen, wird die Verlagerung über Malta in Betracht gezogen. Infolgedessen hat das Unternehmen damit begonnen, die Möglichkeit zu prüfen, die Verlegung des Firmensitzes im Jahr 2024 schrittweise durchzuführen, indem zunächst der Firmensitz gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) von Finnland nach Malta verlegt wird, dann die Gesellschaft gemäß Artikel 66 der SE-Verordnung in eine Aktiengesellschaft nach maltesischem Recht umgewandelt wird und schließlich die Eintragung des Unternehmens in der Schweiz gemäß den geltenden maltesischen und schweizerischen Rechtsvorschriften beantragt wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine endgültigen Entscheidungen über die Verlegung getroffen worden, und die Verlegung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre sowohl während des Verbleibs der Gesellschaft in Finnland als auch nach einer möglichen Verlegung des Sitzes nach Malta. Darüber hinaus muss die Verlagerung noch eine Reihe von rechtlichen, regulatorischen und steuerlichen Fragen klären und verschiedene andere Bedingungen erfüllen, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bestätigungen in den verschiedenen von der Verlagerung betroffenen Rechtsordnungen.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
Positiv: im letzten Interview wurden die Ertragsziele für 2024 bekräftigt, somit gehe ich davon aus, dass man das geplante Ergebnis eingefangen hat. 2024 sehe ich auch alles auf grün, die Dividende sollte gesetzt sein, das Geschäft wird vermutlich modert wachsen sofern sich volkswirtschaftlich nichts wesentliches ändert.
Kursmässig sehe ich für heuer ca. 20 % Potenzial, mit der Dividende attraktive Aussichten.
https://divizend.com/de/