STEINHOFF Reinkarnation
Rahmen.
Außerdem mag ich ungern verlieren, aber das ist eine andere Geschichte...
Und dann noch dieser andere alte Opa, wie auch immer der nochmal hieß, der auf der Hauptversammlung den Leuten dieses Friss oder stirb um die Ohren gehauen hat.
Selten so einen Drecksladen gesehen.
Wenn das Gericht in Holland jetzt auch noch die Insolvenzverschleppung absegnet und die Falschaussagen und öffentlichen falschen Versprechungen rechtlich absegnet, braucht man sich über die Verdrossenheit gegen institutionelle Einrichtungen nicht wundern.
Rechtsstaat hängt scheinbar nur noch von winkeladvokatischen Zügen und Feinheiten, Geld, Macht und Einfluss ab.
Jeder kann doch sehen, dass diese Verbrecher in Südafrika ganz ofensichtlich über mehrere Monate falsche Aussagen zum Turnaround und Sanierungsprozess gemacht haben.
Wer jetzt mit rechtlichen extremstfeinheiten kommt, die kein Mensch versteht und auch niemals ein Normalsterblicher zu hören bekommt, der muss sich nicht darüber wundern, wenn man als Aktionär irgendwann keine Investitionen mehr tätigt und das Vertrauen verliert.
Wieso wird der Aktionär eigentlich nie rechtlich geschützt und gestärkt sondern immer nur die Gesellschaft in Ihren dreckigen Geschäften?
Das werden dann doch andere Gesellschaften als Blaupause für zukünftige Abzocken heranziehen, wenn das Gericht in Holland nun dem ganzen auch noch ein ordentliches Siegel verpasst.
Wenn ich kriminelle Energie besitzen würde und nach Möglichkeiten suchte, Gelder für eine AG einzusammeln und die Investoren abzuzocken, würde ich mich am Beispiel Steinhoff orientieren und genau so vorgehen, da es ja scheinbar rechtlich OK ist, eine AG als Vehikel zu nutzen, um die nächste AG (neben Wirecard etc.) gegen die Wand zu fahren.
LdP wird als Vorbild für so viele heranwachsende neue Betrüger herangezogen und nach dessen Schema sollte jeder vorgehen, der eine Holding-AG für betrügerische Machenschaften gründen und dann zerstören will, denn rechtlich ist ja genau das OK und absolut wasserdicht, wie EIN holländisches Gericht wohl entscheiden wird in naher Zukunft.
Selbst wenn das WHOA gegen uns entschieden wird.
Bleiben:
- Klage in den USA wegen acting in concert (hier Schadenersatzforderung mindestens 0,295 EUR pro Aktie/Aktienkurs Jan 2022 - Aktienkurs heute)
- Widerspruchsmöglichkeiten gegen WHOA-Entscheid
- Prüfung ob überhaupt Delisting ohne eine Entschädigung an Frankfurter Börse möglich, CVR's für die Tonne, das ist definitiv keine Entschädigung!
- Prüfung ob weitere Sonderprüfungen und Maßnahmen eingeleitet werden können und und und.
Aber zunächst warten wir mal den 15.06. ab)
Nur meine Meinung!
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 12:04
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Wenn nur die SdK mit Ihren 80.000 Shares dagegen ist, sehe ich ein Problem.
Gleichzeitig wissen wir aber nicht genau, was an Kosten auf uns zukommt. Da werden Zahlen zwischen 314.- und 2.000.- Euro gehandelt.
Gleichzeitig gibt es noch die Befürchtung der AMS ob es nicht über einen Anwalt eingereicht werden muss, wobei vom Gericht keine solche Bedingung genannt wurde.
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 12:05
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Abgesehen davon, wenn auch nur eine Person mit einer Aktie darlegen kann, warum das WHOA abzulehnen ist, dann ist es abzulehnen. Die Anzahl an Aktien spielt bei der Rechtsfindung keine Rolle.
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 12:05
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Zeitpunkt: 13.06.23 12:05
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Es gibt keine Aussage, dass nur via Anwalt eine Ablehnung einreichbar wäre, sondern die Aufforderung es bis zu einem Stichtag abzulehnen, wenn man dagegen ist.
Wir haben aber immer noch keine Klärung, ob man Anwälte benötigt, von der Stelle, die dies behauptet hat. Unsere Anträge kommen leider alle zu spät, schade schade.
Formfehler zu Lasten der Aktionäre.
Onkel Louis freut sich dann sicher.
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 12:06
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Zeitpunkt: 13.06.23 12:07
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Zeitpunkt: 13.06.23 12:08
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Zeitpunkt: 13.06.23 12:09
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Zeitpunkt: 13.06.23 12:09
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So we had to act or risk a losing.
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 12:14
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Newsletter 24 | Steinhoff International Holdings N.V.
Anhörung am 15. Juni 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in Newsletter 23 angekündigt, wird am 15. Juni 2023 um 10:00 Uhr am
Amsterdamer Gericht eine Anhörung im WHOA-Verfahren der Steinhoff International Holdings NV stattfinden. Es ist allen Aktionären die (passive) Teilnahme vor
Ort oder via Webstream gestattet. Die Steinhoff International Holdings NV hatte
bereits letzten Freitag die Details zur Anmeldung veröffentlicht. Das Gericht ist
heute auf unsere Anwälte zugekommen und hat darum gebeten, dass die Abwicklung über die Anwälte bzw. die SdK erfolgt, da die enorm hohe Anzahl der Anfragen von Gerichtsseite aus nur schwer abgewickelt werden könnte. All diejenigen
Aktionäre, die virtuell an der Anhörung teilnehmen wollen, sollen sich daher nicht
mehr an das Gericht wenden. Wir werden vorab den Zugangslink über diesen
Newsletter veröffentlichen. Sofern Sie planen, persönlich vor Ort zu erscheinen,
geben Sie uns bitte bis Freitag, 9. Juni 2023 12:00 Uhr unter info@sdk.org kurz
Bescheid, wir geben dies dann an das Gericht weiter.
Betroffene Aktionäre können ebenfalls bis zum 13. Juni 2023 um 12:00 Uhr einen
Antrag auf Zurückweisung des Restrukturierungsplans einreichen. Dieser muss bis
zum genannten Datum beim Gericht in Rotterdam, zu Händen Herrn F. Damsteegt
eingereicht werden. Unserer Kenntnis nach kann ein solcher Antrag jedoch nur über
einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Die SdK wird hierzu auch noch einmal eine
Stellungnahme über die Anwälte von AMS einreichen.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter
info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 05.06.2023
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
Frage: Hat sich hier etwas geändert ? Ich habe bisher dazu noch keine weiteren Infos und warte jetzt den 15.06. einfach mal ab.
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 12:14
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 13.06.23 12:14
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