STEINHOFF Reinkarnation
der kanadier sagte ja...unternehmenswert ca. €11,5mrd, also ca. €1,5mrd ueber dem schuldenstand!
"Dear Shareholder,
The registration period for the Steinhoff International Holdings N.V. WHOA RESTRUCTURING PLAN closed on:
23:59 CET, Wednesday 24 May 2023
All voting instructions with the correct attachments, submitted no later than the closing time will be registered and a confirmation email will be sent shortly. Due to the large number of registrations the confirmation email will follow before the end of this week.
We trust to have informed you sufficiently.
Best regards,
Computershare"
Bei der zweiten Abstimmung waren es nur noch 1,697 Mrd Stimmen (0,176 Mrd dafür und 1,521 Mrd. dagegen).
Damit haben diesmal 91 Mio. Aktien weniger vom Stimmrecht Gebrauch gemacht.
Das zu kommunizieren, war der Taschenspielertrick. Tatsächlich würde man sich vorgeblich keine 3 - 5 Jahre mehr Zeit lassen, würde man sich von dieser solventen Abwicklung, genannt ' Restrukturierung ', nicht weit mehr Profit versprechen als bei einer schnellen, insolventen Abwicklung. Die HF sind keine Gönner. Wären sie es, würde man nicht die voraussichtliche Wertlosigkeit der CVR publizieren, sondern einen Mindestwert mit einer Zahl davor anbieten, abgezogen von dem, was man selber innerhalb der nächsten 3 - 5 Jahre erwartet, dem eigentlichen monetären Grund, weswegen man am 30.6. nicht fällig stellen möchte.
Der Wert der Holding wäre wieder hergestellt nach Ms Sonn´s Worten...
Das Mindeste ist aber eine gründliche Untersuchung und Bewertung der Verträge und Vereinbarungen. Und der wegfallende Zugriff der CPU-Gläubiger.
Der Dreh - und Angelpunkt dürfte dann ja auch das vorzulegende Fabergutachten sein. Somit wird dies dann in aller Munde sein.
Und wenn das Gericht diesem Gutachten nur halbwegs Glauben schenkt, werden sie den Sanierungsexperten, bzw. einen Sonderprüfer mit dieser gesamten Angelegenheit beauftragen um einen reellen Vermögenswert zu ermitteln und dem Antrag vom der SDK zustimmen.
Und diese Prüfung des Sanierungsexperten, bzw. Sonderprüfer wird sicherlich Monate andauern, und ganz bestimmt nicht im Interesse des Managements sein ( kein kurzfristiges Delisting, die Aktie wird weiterhin handelbar bleiben u.s.w.).
Mal sehen, was sich das Management jetzt so wieder an Taschenspielertricks einfallen lassen wird. Die müssten ein sehr, sehr großes Interesse daran haben, dass diese gerichtliche Anhörung überhaupt erst gar nicht statt findet. Besser werden kann es für das Management dadurch jedenfalls nicht !
Aber mal grundsätzlich bin ich sehr erfreut über das Ergebnis bei uns Aktionären mit 90% Against. Bin gespannt auf die Zahl der Registrierungen bei der SdK, also welcher Anteil durch uns erreicht wurde.
nach der auszahlung kann man sodann beruhigt das whoa durchziehen, den aktienhandel fortsetzen...was mir aber alles an meinem grossen arsch schlichtweg vorbei gehen wuerde, denn ich will nie wieder etwas mit steinhoff zu tun haben!
do you have any informations for us about the role and the rights of the "Sanierungsexperte" in § 371 of the Dutch "Faillissementswet" (niederländisches Konkursgesetz). It would be great if you can support us with more Informations.
Kind regards
Kalle_vom_Kiez
Kein Richter wird das Risiko eingehen hier potentiell für die Gläubiger und gegen die Aktionäre zu urteilen und dann bringt die Sonderprüfung durch das niederländische Gericht an den Tag, dass die Aktionäre wirklich tief im Geld sind.
Damit dürfte der Zeitplan für das WHOA also nun zeitnah scheitern.
Smarter Schachzug von den Gläubigern.
Entweder die Gläubiger verlängern dann doch bis 31.12.2023, es gibt eine Insolvenz oder es wird direkt ein Angebot für die ablehnenden Aktionäre geben.
Referenzen aus der Sanierung der Gesellschaft Ahold waren in aller Munde,und deshalb haben viele geglaubt,das diese Expertise ausreicht die Gesellschaft zu sanieren.
Der Sonderprüfer nach dem WHOA im niederländischen Recht ist ganz sicher kein Sanierungsexperte,sondern ein unabhängiger Gutachter,welcher darüber wacht,das keine Behauptungen aufgestellt werden,die nicht belegt sind ( Wert des Unternehmens z.B.) und zum anderen ,das keine Gesetzesverstöße vorliegen,welche dem Verfahren entgegenstehen.( z.B.überhöhte Zinsen,oder nicht marktgerechte Veräußerungen .)
Die Aufgabe des Restrukturierungsexperten besteht darin, einen Vergleich vorzubereiten, ihn (einem Teil) der Gläubiger und Aktionäre anzubieten und ihn dann dem Gericht vorzulegen. Das WHOA schreibt vor, dass ein Restrukturierungsexperte seine Aufgabe „effektiv, unparteiisch und unabhängig“ erfüllen muss. Das bedeutet, dass ein Sanierungsexperte nicht im Namen oder für den Unternehmer tätig wird.
Der Sanierungsexperte kann die gesamten Unterlagen des Unternehmens einsehen. Der Unternehmer ist verpflichtet, alle vom Sanierungsexperten verlangten Auskünfte zu erteilen. Er muss ihn außerdem über alle Tatsachen und Umstände informieren, von denen er weiß oder wissen sollte, dass sie relevant sind.
Das Gericht setzt das Gehalt des Sanierungsexperten fest und legt den Höchstbetrag fest, den seine Tätigkeit und die von ihm beauftragten Dritten kosten dürfen. Diese Kosten trägt grundsätzlich das Unternehmen, es sei denn, der Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten wird von der Mehrheit der Gläubiger unterstützt. In diesem Fall müssen die Gläubiger die Kosten tragen.
Endlich arbeitet mal jemand, der auch von uns bezahlt wird, nicht gegen uns.
Sogar nicht gegen uns zu arbeiten reicht mir in der Sache Steinhoff, weil seit 15.12. kennen wir nur die Arbeit gegen uns Aktionäre.
Von Arbeiten für uns träume ich nicht einmal.