STEINHOFF Reinkarnation
Das ist unbedeutend ,wenn das jemand feststellen will .
Bin hier sehr gut aufgehoben .
Die Weltbörse ist heute rot - aber Steinhoff hat sich heute wieder in
Grün gehüllt . Und das kann ruhig so weiter gehen.
Sollten da auch Abgaben fällig werden, so muss man das vor der Annahme bedenken und quasi draufschlagen!?
Meine drei Anteile zählen mit, vote eingereicht 19h33."
Habe die letzte Meldung um 23:35 geschickt. Noch keine Rückmeldung.
Anhand meiner anderen 4 Meldungen kann ich sagen, dass die so ca. 10 Minuten Bearbeitungszeit pro Fall haben.
Fazit: Zwischen 19.30 Uhr und 6 Uhr sind wohl noch 50 Meldungen eingetroffen.
Abfindung ist meist bei Börsengeschäften unter dem ehemaligen Einkaufskurs, dann ja, steuerfrei, denn du erleidest Verlust.
Gewinn ist aber meiner Meinung Gewinn, egal ob aus Verkauf einer Aktie zu höherem Kurs als gekauft oder ob aus Abfindung, die aufgrund niedrigeren Einkaufskurses ebenfalls für dich als Gewinn qualifiziert werden kann.
Steuerleute mögen ja den Spruch: "kommt drauf an". daher wird das FA eine Begründung finden warum Steuer fällig wird auch wenn das allgemeine KapErtrStG Abfindung als steuerfrei deklariert.
nur meine Meinung!
falls du in einem land lebst, wo es keine kapitalertragssteuer gibt, dann ist brutto = netto. also keine steuern auf veraeusserungsgewinne...
69 Es ist ohne Bedeutung, ob die Veräußerung freiwillig oder unter wirtschaftlichem Zwang
erfolgt. Werden oder sind bei einer Gesellschaftsübernahme die verbliebenen
Seite 27 Minderheitsgesellschafter rechtlich oder wirtschaftlich gezwungen, ihre Anteile an den
Übernehmenden zu übertragen, liegt vorbehaltlich des § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG eine
Veräußerung der Anteile an den Übernehmenden vor. Wird die Gegenleistung nicht in Geld
geleistet (z. B. Lieferung eigener Aktien des Übernehmenden), ist als Veräußerungspreis der
gemeine Wert der erhaltenen Wirtschaftsgüter anzusetzen."
Betonung liegt auf "liegt eine Veräußerung vor" und Gewinne aus Veräußerung wiederum sind steuerpflichtig. Wenn du Verlust aus der Abfindung hast, also gekauft Steinis zum Kurs 1,50 EUR, als Abfindung aber 0,70 EUR bekommen, dann natürlich ist es ein Verlust und steuerfrei. Kann dann zur Minderung von Kapitalerträgen verrechnet werden.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...tionFile&v=2
Abfindung
Übernimmt eine Aktiengesellschaft einen großen Teil an einer zweiten Gesellschaft, so ist der Käufer verpflichtet, den freien Aktionären eine Abfindung anzubieten. Dies kann in Form eines Aktientauschs geschehen, d.h. dass die Aktionäre des übernommenen Unternehmens Aktien der kaufenden Gesellschaft erhalten. Andere Möglichkeit ist eine Barabfindung. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterscheidet mehrere Fälle: Strebt der Bieter an, mehr als 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft an, ist er verpflichtet, ein Übernahmeangebot abzugeben und den Aktionären dabei eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Erlangt ein Käufer auf andere Weise als durch ein freiwilliges Übernahmeangebot die Kontrolle über eine Zielgesellschaft, so muss er allen Aktionären der Zielgesellschaft ebenfalls ein Angebot zur Übernahme ihrer Aktien unterbreiten ("Pflichtangebot"). Will der Bieter Aktien einer Zielgesellschaft erwerben, ohne die Kontrolle zu erlangen, oder hat er bereits mindestens 30 Prozent der Stimmrechte in der Hand, so ist er beim Angebot weitgehend frei. Hat das Angebot das Ziel, die Gesellschaft von der Börse zu nehmen, so muss der Bieter eine angemessene Geldleistung bieten.
Näheres unter: Abfindung - FAZ.NET Börsenlexikon
Moderation
Zeitpunkt: 25.05.23 12:44
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 25.05.23 12:44
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Kommentar: Beleidigung
Niemand wird vor nächster Woche eine Wasserstandsmeldung
verkünden. Die Info über die Anzahl der Stimmen hat ja keinen Mehrwert aktuell für uns weil wir nicht wissen mit welchen Tricks SH in unsere Gruppe „pfuscht“
Ich bin immer noch vorsichtig misstrauisch… hoffe aber auf ein gutes Ergebnis.
Hoffnung ist zwar an Börse fehl am Platz aber mit wahrheitsgetreuen Aussagen bezüglich Zahlen, Fakten und „going concerne“ unseres Managements sind wir leider nicht gesegnet.
Also, Totalverlust = relativ wahrscheinlich, aber nicht kampflos
Fight for your Right
Soll in den Niederlanden einfacher sein, als in old Germany! Denke man hat nun genug Beweise dies erfolgreich zu erledigen! Somit wird das neue Management die Sonderprüfung veranlassen!
Nur meine Meinung!
SIR
Im Bezug auf die Abstimmung können wir jetzt nichts mehr machen, außer warten. Also kann nun der Fokus auf die nächsten Schritte gelegt werden.
Wie am Film-Set sollte jetzt mal was abgehen. Wir Aktionäre können ja bezüglich der Abstimmung nicht mehr beeinflusst werden, weshalb die SdK jetzt alles machen kann, ohne irgendwelche Schadensersatzklagen zu riskieren. Vielfach diskutiert wurde ja schon, was wir alles machen könnten. Es wäre daher sehr schön, wenn wir - und damit ist vorrangig die SdK gemeint - wenigstens mal ein oder zwei der Optionen starten. Am liebsten wären mir die Klagen gegen das Management, gegen die Verletzung der Adhoc-Pflicht, wegen Täuschung der Aktionäre, gegen das WHOA-Verfahren an sich, gegen die CPUs , gegen die Befangenheit der Observer, etc. Wir brauchen soviele Störfeuer wie möglich, damit ein WHOA-Gericht garnicht anders kann, als erstmal umfangreiche Untersuchungen aufzusetzen.
Und das alles natürlich unter der Aussetzung aller Forderungen oder Optionen der Gläubiger. Diese sollten - entsprechender der Anmerkungen von Wulf E. Bley - auch verklagt werden, da sie die viel zu hohen Kredite, mit viel zu hohen Zinsen ohne die notwendige Sorgfaltspflicht vergeben haben. Eine Bank darf dir auf ein Haus mit einem Wert von 500.000 € auch nicht einfach 750.000 € Kredit einräumen. Wenn es dann zu einer überraschenden Liquidierung kommt, wird die Bank sehr stark bestraft, bis hin zu hohen Forderungsstreichungen.
Es gibt jetzt wirklich keinen Grund mehr auf irgendetwas zu warten. Also Action bitte ...
Das Vorliegen mehrerer Klagen wäre das wohl mächtigste Werkzeug, Steinhoff (bzw. die Gläubiger) zum Einlenken zu bewegen, um diesen Klagen aus dem Weg zu gehen. Es ist daher höchste Eisenbahn für diese Klagen. Da muss etwas in den nächsten 5 Business-Tagen passieren.
Es geht doch um verdammt viel bei uns.
Wir wollen doch kämpfen und uns nicht verarschen lassen.
Die German Retail Investoren können noch viel gieriger und skrupelloser sein, als irgendwelche HF.
Es geht hier um das Prinzip. Basta.
Somit rechne ich nicht damit dass es vor diesem Datum etwas relevantes zu erfragen/erzählen gibt.
Vielleicht gäbe es etwas, aber das werden sie uns nicht erzählen!
Das SH das mit EQS so ernst nimmt wage ich zu bezweifeln, wer auch könnte ihnen schon beweisen dass sie Informationen zurückhalten.
Es wird hier immer noch herumgestochert was vor 2017 wirklich alles geschehen ist, also bin ich mal so frech und behaupte dass eine fehlende/verspätete EQS ungleich weniger Aufsehen erweckt, da waren größere Verfehlungen dabei in der Vergangenheit:o)
SH und die Brut von Gläubigern haben uns nach der gesamten Kunst der legalen Verschachtelungen, Besicherungen und noch viele „Dreibuchstabenbegriffe“ mehr, für dumm verkauft und aus diesem Invest eine herausfordernde Aktie gemacht.
Hätte ich von meinen fünf Titel im Dapot nur solche Papiere, dann müsste auf Vollzeitbroker umsteigen, könnte aber nicht davon leben :0)
Totalverlust = sehr wahrscheinlich, aber nicht ohne zu kämpfen
Fight for your Right
vielleicht hat steinhoff noch nicht mitbekommen, dass es computer gibt und die ergebnisse mit einem tastendruck auf der tastatur verfuegbar sind?
aber vielleicht will sich steinhoff auch nur vom schock der abstimmung erholen, weil man zwischenzeitlich in schnappatmung verfallen ist und den herzschrittmacher auf max. stellen musste?