EPI Übernahme - Wir halten zusammen
Vielleicht ist es so wie mogli es schreibt, dass sie bei CMS waren und - der vertrauensvolle Umgang mit US-Behörden wurde mehrfach erwähnt- man vor der eigentlichen Einreichung gefragt und Unterlagen vorgelegt hat: was tätet ihr denn sagen, wenn wir diese Unterlagen einreichen würden. Und daraufhin kam dann der Tip mit der Microsimulation. Und die liegt jetzt vor. Und deshalb "reviewed" CMS, aber es war vielleicht nicht der eigentiche Antrag auf NCD, sonderen der Antrag auf einen Antrag. Dann wurde offiziell bisher kein Antrag abgelehnt und nun fängt das Verfahren an. Und alle sind zufrieden und haben das Gesicht gewahrt.
doch. hb hat völlig unrecht.
die annahme oder ablehnung eines antrages kann gegebenfalls zu einer ad-hoc meldung führen.
pauschal kann man dies nicht sagen. es kommt jeweils auf den einzelfall an.
die stellung eines antrages auf eine prüfung i s t - das ist doch ganz offensichtlich -
zunächst keine kursbeeinflussende meldung. also keine pflicht-meldung.
stellt euch mal vor was bei bmw, siemens oder der deutschen bank los wäre,
wenn bereits die stellung von anträgen zu einer ad-hok führen würde.
es muss doch irgendwann mal eine ende haben mit diesem herrn und seinen
abwegigen vermutungen/aussagen.
Für die Bearbeitung des Antrags gib es Fristen, die die Erwartung der Entscheidung berechenbar machen. Das sind Kursrelevante Informationen.
Es ist ja auch zu veröffentlichen, wenn Zulassungsanträge bei der FDA gestellt werden.
Das sind alles signifikante Meilensteine, die über den Fortgang des operativen Geschäfts entscheiden.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, was meldet man dann oder verheimlicht man das auch?
da würde ich dir widersprechen.
eine ad-hoc wird fällig wenn die meldung kommt " erstattung ja oder nein ".
alles andere kann epi melden. müssen sie aber nicht.
wir haben aber keinen einklagbaren anspruch.
ich schenk mir jedes weitere wort. lies mal bei gelegenheit nach zum thema "ad-hoc-meldung ".
warum musste ich auch was schreiben du deinem beitrag. hätte es doch wissen müssen.
aristide: was bis du doch für ein glücklicher mensch. kannst gedanken lesen, wenn auch nicht bei allen menschen.
ich kann bei niemandem gedanken lesen. schönes wochenende.
Pflicht zur Ad-hoc-Publizität, Art. 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 MMVO[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
(1) Emittenten geben der Öffentlichkeit Insiderinformationen, die unmittelbar den diesen Emittenten betreffen, so bald wie möglich bekannt.
Art. 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 MMVO verpflichtet Emittenten von Wertpapieren zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen. Als Insiderinformationen gelten nach Artikel 7 Absatz 1 a MMVO Informationen über Umstände, die hinreichend konkret sowie nicht öffentlich bekannt sind und sich eignen, den Börsenkurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizität
Schon die angebliche "Guideline Notwendigkeit" (die Falschinformation des Vorstands) wurde als signifikante zusätzliche Hürde im Erstattungsprozess regelwidrig nicht publiziert sondern erst in einem Geschäftsbericht beiläufig erwähnt.
Diese Information hätte sofort nach dem angeblichen Eintreffen dieser "CMS- Forderung" bei den Entscheidungsträgern der Epigenomics AG publiziert werden müssen - wurde sie nicht.
Diese - obendrein wie jetzt bewiesen noch falsche - Information führte nach der Ablehnung ACS als einer diese "Guidelinebestimmenden" Institutionen (die "zusätzliche Hürde im Erstattungsprozess") zum Kursabsturtz (Mitte 2018)
Ja mensch, das hät der Onkel Heino im Insidertelefonat aber auch mal sagen können, im insidertelefonat im Anschluss an den Kursabsturz (Mitte 2018).
" ......den börsenkurs eines wertpapiers e r h e b l i c h zu beinflussen ".
da sind wir beim einem wichtigen punkt.
heute wurde die annahme/überprüfung/weiterverfolgung ( was auch immer ) des papies von epi gemeldet.
und was macht der kurs n i c h t s. das sagt doch schon alles.
dir fehlt jedes gefühl für die einschätzung dieser anforderung " erheblich ".
wenn GH mal nicht bubu machen kann, ist dennoch keine ad-hoc erforderlich.
bubu sagt mein enkel zu " ich habe heute keinen stuhl ".
Das sagt es ja - nichts genaues weis man nicht, das übliche intransparente vorgehen.
Dazu hatte ich am 30.11.18 mit IR Vogt telefoniert.
Post #3991 vom 01.12.18:
Übrigens: im Telefonat hat P. Vogt gesagt, das CMS den Eintrag in die Guidelines gefordert hat.
Ob dies zulässig ist oder nicht, spielt m. E. keine Rolle. Epi hätte keinen Erfolg bei dem NCD Erstattungsprozess gehabt, wenn sie sich über die Forderung von CMS hinweg gesetzt hätten und trotz Nichteintrag in die Guidelines einen NCD-Antrag gestellt hätten . Das wäre für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wenig hilfreich gewesen.
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Es läuft doch hoffentlich jetzt. Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass man eine Mikrosimulation (ggfls. mit Mittelwerten zu125 $) zu den Gesprächen mit ACS hätte vorlegen müssen. Ohne etwas in der Hinterhand gehabt zu haben und zu glauben, dass geht mit der ACS so durch, war einfach naiv. Mehr kreative Ideen und entsprechende Vorsorgearbeit hätte man da schon erwarten können. Dazu brauchte es nicht die offizielle Bestätigung des Testpreises. Schließlich galt es, eine Fachgesellschaft vom Testnutzen zu überzeugen. Nun denn, nun ist es eben anders gelaufen und etwas Gutes hatte es dank Zours schließlich auch: man konnte durch die Kapitalerhöhung seinen EK noch mal verbilligen.
jeder kann doch schreiben, was er will.....
NUR
das cms jetzt (in naher Zukunft) prüft, ist schlicht weg positiv
da ändert doch nicht die Übersetzung oder ein evtl. gutes oder schlechtes Management was dran.....
nochmal einfach gut das es auf zwei wegen voran geht.
das kann doch nicht ernsthaft bestritten werden oder????????
Ansonsten das Timing ist natürlich wie Kaugummi. Also man kann ja, wenn per sofort Personal zur Verfügung stünde (der Grund erscheint mir echt hanebüchen) davon ausgehen, dass bis zur Zustimmung 9-12 Monate noch vergehen. Und dann war doch immer dieses Timing ab wann die Erstattung dann effektiv erfolgt. In welchem Monat im Jahr muss das spätetestens sein, damit die Erstattung dann am 01.01. 20XX beginnt? weiß das noch jemand? War doch dann immer das übernächste Jahr wenn das erst Ende August vorlag, oder?
Dazwischen können natürlich trotzdem positive Dinge kommen, wie Gesetz oder Aufnahme bei USPTF oder ACS. Ist ja eh erforderlich damit wir Kurse wie bei EXAs sehen... Wir können nur hoffen, dass GH mit der Mikrosimulation untertrieben hat, dahin gehend, dass die MS nicht nur gut, sondern überragend ist, damit Fachgesellschaften und CMS gleichermassen überzeugt werden.
Übrigens, Die Nummer 2 im Markt, wenn sie denn eine FDA Zulassung bekommt, hat einen Riesenvorteil: Epi hat die ganze Arbeit gemacht. Ich habe manchmal den Eindruck als wenn Politik, CMS, Gesellschaften das Ganze hinaus zögern bis ein Test mit besseren Daten da ist. Denn in einem sind wir uns einig: ein Krebs Bluttest ist revolutionär. Ohne Erstattung und damit Übernahme von Epi durch einen Grossen, kann aber PRoColon nicht verbessert, bzw. wird die ganze Pipeline auch nicht entwickelt werden.
Und bevor einer kommt und sagt, dass man dann die Finger davon lassen sollte....ich glaube halt an die Story da ich einen Bluttest immer einem Stuhltest oder Darmspiegelung vorziehen würde. Denke, dass die Mehrheit das auch so sieht.
Die Zeiträume die für so eine Antragsbearbeitung vorgesehen sind enthalten immer ausreichend Zeit um geeignete und ausreichende - reine - Bearbeitungszeitfenster zu finden.
Kein Antrag wird jeden tag eines Zeitraums von z.b. 6 Monaten bearbeitet - das ist alles Quatsch.
Der Antrag könnte nach offensichtlich erfolgter Vorprüfung sofort in ein entsprechendes Veröffentlichungsformat gebracht werden, um die 30 tage öffentliche Diskussion zu starten.
Das muss nicht mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen, denn es ist klar umrissen, worum es geht (das sollte der Antrag beschreiben).
Und zum NCD "erst jetzt" - wenn es stimmt, dass dem Antrag nun die Mikrosimmulation nicht beiliegt, warum sollte es dann nun auf Einmal keine solche Forderung mehr nach "Guidelineeintrag" geben, was sollten dann heute die (besseren) "anderen Gründe" sein (etwa die vorliegende Ablehnung ACS?). Quatsch mit Soße.
Warum sind diese "Gründe" nicht veröffentlicht? Was hat der Markt von diesen dubiosen Informationen?
Nein das Ganze ist einfach nur äußerst schlampig und mit einer nicht nachzuahmenden Arroganz und Überheblichkeit angegangen worden - man weis schlicht nicht was man tut - zig Beispiele belegen, dass man den richtigen Prozess nicht kennt, die Prozedere zum Gaupfillverfahren und die hierzu veröffentlichten Fristen waren auch falsch (hab ich im November 2017 bereits hier bereitgestellt, dazu gibt es - Achtung englischsprachig (:-)) eine Gesetzesabhandlung, findet man bei CMS).
Ich habe zig mal geschrieben, dass das CMS Papier zum NCA-Antrag ein informelles Gespräch empfiehlt - das hat nicht stattgefunden denn NOCHMAL. Es gab keine veröffentlichungsprflichtige Meldung zu so einer signifikanten neuen Hörde ("Forderung CMS").
Es ist äußerst schlampig gearbeitet worden.
zunächst:
die gestern von hb losgetretene diskussion war so überflüssig wie gewisse körperteile
eines herrn in rom. allerdings muss ich mir eingestehen: ich kleingeist war auch dabei.
ein wenig wichtiger:
epi hat sehr berechtigte hoffnungen, dass die zwei wege für eine erstattung von procolon
zu einem guten ergebnis führen. die meldung von gestern verstärkt diese hoffnung.
das ist zum einen der weg über den gesetzgeber und zum zweiten der weg über die aufnahme
in die richtlinien und danach ein positiver entscheid von CMS.
offen ist die zeitfrage. das ist aber nun einmal nicht zu ändern.
der adelige herr im ar hat auf der letzten HV von " wir sehen inzwischen licht am ende des tunnels " gesprochen.
ich würde heute sagen: war es bisher eine 100 watt-glühbirne, ist es jetzt mindestens ein strahler aus der allianz-arena.
wir haben zwar ein sau-wetter, dennoch macht was aus dem wochenende.
dass ein gewisser herr wieder aktiv geworden ist.
ich für meinen teil will aber nicht für immer ein kleingeist bleiben. deshalb: keine silbe.
zumindest für eine gewisse zeit.