Eyemaxx Real Estate - Marktführer in Osteuropa
Seite 44 von 45 Neuester Beitrag: 21.10.22 20:10 | ||||
Eröffnet am: | 14.09.12 08:55 | von: Boersi_ | Anzahl Beiträge: | 2.115 |
Neuester Beitrag: | 21.10.22 20:10 | von: Invest Tipp | Leser gesamt: | 386.628 |
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Bis Freitag sollten die Zinsen fließen sonst wird es wahrscheinlich noch übler.
Die Kapitalerhöhung von Juli mit den 1,8 Mio ist übrigens am 19.10. HR eingetragen. Braucht man nur noch jemand mit Geld.
Die Besicherung besteht in 2 Immobilienpaketen. Das erste im weitesten Sinne aus einigen Logistikimmobilien in Deutschland und Österreich mit angegeben 20 Mio. Euro. Wo die genau sind, dann man dem Prospekt entnehmen und sich die dann über Google Earth anzeigen. Man muss dann selbst entscheiden, ob die in Summe bei einem Verkauf heute den angegebenen Verkehrswert erzielen könnten.
Das zweite Immobilienpaket besteht aus einer Hotelimmobilie "Offenbach Kaiserlei". Auch das kann man sich im Internet ansehen. Darauf lastet allerdings eine vorrangige Hypothek im ersten Rang von 11,2 Mio. Euro. Die Besicherung der Anleihe besteht nur im 2. Rang mit 10 Mio. Euro. Das Gesamtobjekt müsste also mindestens 21,2 Mio. Euro an Verkaufserlös erzielen.
Müsste, weil lt. Halbjahresbericht per 30.04.2021 21,843 Mio. Euro des Zielvolumens von 30 Mio. gezeichnet wurden. Ich nehme an, das da am 22.10. noch die ca. 0,3 Mio. Euro Znsen geleistet wurden. Beim Kaufkurs von heute 51 % kämen demnach nicht mehr viel Stückzinsen dazu.
Somit hätte man eine Volumen von nur ca. 11,2 Mio. Euro, das über die beiden Immobilienpakete abgedeckt werden müsste, wenn der Kauf kein Verlust werden soll. Das müsste möglich sein. Allerding ist es so - siehe oben - das diese Anleihe erstmal aus dem Insolvenzverfahren raus sein muss. Und dann muss der Treuhänder die Immobilien verkauft bekommen. Dann gibt es im Zweifel Versammlungen, wo darüber abgestimmt wird. Und der Treuhänder wird wohl auch eigene und fremde Verkaufskosten geltend machen. Das kann alles mehrere Jahre dauern.
Ich persönlich würde vllt. kaufen. Kann es aber ausnahmsweise über meinen Broker nicht, wo ich sonst alles Mögliche handeln kann. Vielleicht will der mich in Fürsorge um mich vor einem Schaden bewahren. Gibt auch so ausreichend Aktien, mit denen man noch 100 % Gewinn machen und die man jederzeit im Gegensatz ggf. zur Anleihe wieder verkaufen kann.
" Bis Freitag sollten die Zinsen fließen sonst wird es wahrscheinlich noch übler. "
Ich sehe aktuell weder einen Zinszahlungs- noch einen Fälligkeitstermin.
^ DGAP-News: One Square Advisory Services S.á.r.l. / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz Eyemaxx Real Estate AG: One Square lädt die Anleihegläubiger zu einer Investoren-Telefonkonferenz am 4. November ein
02.11.2021 / 16:36 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 2. November 2021
In ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Oktober 2021 hat die Eyemaxx Real Estate AG mitgeteilt, dass sie die am 26. Oktober fälligen halbjährlichen Zinsen für die Unternehmensanleihe 2018/2023 ( WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3) nicht fristgerecht leisten konnte.
Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung sind Anleihegläubiger aus allen drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG zu organisieren.
One Square hat für alle drei Anleihen
* Anleihe 2018/2023 (WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3)
* Anleihe 2019/2024 ( WKN: A2YPEZ / ISIN: DE000A2YPEZ1)
* Anleihe 2020/2025 ( WKN: A289PZ / ISIN: DE000A289PZ4)
jeweils ein Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung gestellt.
Auf diesen Anleihegläubigerversammlungen soll der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG über den aktuellen Stand berichten und jeweils ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, um eine optimale Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen.
One Square bittet alle Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG, sich diesen Einberufungsverlangen anzuschließen. Zur weiteren Information lädt One Square zu einer Investoren-Telefonkonferenz ein. Auf dieser Telefonkonferenz wird One Square gemeinsam mit den Experten der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek über den aktuellen Stand sowie die weiteren Schritte informieren.
Die Telefonkonferenz findet statt am 4. November 2021 um 17:00 Uhr.
Zugangsdaten sind folgende Einwahlnummern:
DE: + 49 69 201744220
UK: + 44 203 0092470
US: + 1 877 4230830
PIN: 46430593#
Um für die Telefonkonferenz eine ausreichende Kapazität sicherzustellen, werden alle Interessenten gebeten, sich unter eyemaxx@onesquareadvisors.com im Vorfeld anzumelden.
Kontakt One Square Theatinerstrasse 36 D-80333 München Fax: +49-89-15 98 98-22 email: eyemaxx@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com
Über One Square: One Square Advisors GmbH ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz in München, Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf und London und gehört zu den führenden Corporate Finance Adressen in Deutschland. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrelange Transaktions- & Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen tätig. One Square hat seit 2009 über 100 Transaktionen erfolgreich durchgeführt und hat einen hervorragenden Track Record bei der Vertretung von Anleihegläubigern in Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.
02.11.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
1245562 02.11.2021
°
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04.11.2021 / 10:35 CET/CEST
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Eyemaxx Real Estate AG beantragt Sanierungsverfahren
Aschaffenburg, den 04. November 2021 - Nachdem Investorengespräche keine kurzfristige Lösung erbracht haben, hat die Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) heute einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren gestellt. Der Antrag wurde beim zuständigen Gericht eingebracht.
Mitteilende Personen: Der Vorstand
04.11.2021 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com
Absicherung im 1. Rang 66%
Absicherung im 2. Rang 34%
Eine Rückzahlung zu 100% ist sicher unrealistisch, aber 40 bis 60% ggf. auch noch deutlich mehr sollte drin sein.
für die vierteljährlichen Zinszahlungen sind die Mieteinnahmen der verpfändeten Immobilien im 1. Rang verpfändet.
Kauf zu 40 und Rückzahlung zu 40. Zinsen vierteljährlich 5,5% entspricht dann knapp 14% p.a.
Kauf zu 40 und Rückzahlung zu 60. Entspricht knapp 25% p.a.
Selbstverständlich ist das alles noch mit großer Unsicherheit behaftet, das wurde weiter oben schon ausgeführt.
Es bleibt spannend.
Das sieht irgendwie nach hochriskantem Agieren aus. Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es hier nur relativ wenige Bankschulden und die dürften weitestgehend mit Immobilien besichert sein. In der AG gibt es sonst quasi keine Werte - nur Forderungen ggü. verbundenen Unternehmen. Konsolidiert sind ca. 75 Gesellschaften. Im Zweifel gibt es da noch etliche nicht konsolidierte.
Die Konstruktion muss ein Insolvenzverwalter erstmal durchblicken. Gibt es in diesen Tochtergesellschaften den Gegenwert für die Anleiheaufnahmen? In konkret gekauften Immobilien ohne großartigs Fremdkapital oder in werthaltigen Projektrechten? Wird jetzt versucht Werte zu verschleiern und aus dem Konsolidierungskreis zu bekommen? Treten evtl. Wettbewerber an die Untergesellschaften heran, um diese weit unter Wert zu übernehmen und rechnen sich da deren Geschäftsführer einen guten Schnitt für sich aus und setzen sich ab von der Mutter? Bleiben da am Ende meist nur die nicht mehr werthaltigen Forderungen bei der börsennotierten Gesellschaft?
Bei einer Firmeninsolvenz liegt die Quote für die Gläubiger im Schnitt bei 5 %.
Siehe: https://insoguide.de/...bundesamt-5-durchschnittliche-glaeubigerquote
Je größer das Unternehmen, desto größer die Quote bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür, das man mehr als 5 % bekommt. Aber die Interessenslage mit der art vielen Tochtergesellschaften dürfte hier klar in eine Richtung gehen, die es auch für die Anleihegläubiger 2018 und 2019 ziemlich unübersichtlich machen dürfte. Es dürfte viele Jahre dauern, wenn man sich nicht vorher einigt.
Da ist die Frage, ob die o.g. beiden Anleihen und die besicherte Anleihe unterschiedlich behandelt werden. Denn wenn man z.B. eine Quote von 20 % für alle anstrebt, dann werden das die Anleihegläubiger der 2020er Anleihe eher nicht akzeptieren. Auch 40 % werden sie eher nicht mitmachen. Damit wäre ein evtl. Sanierungskonzept, dass das vorsieht, defacto bereits jetzt gescheitert.
Über die evtl. vielen Jahre muss man dann auch die Opportunitätskosten sehen. Sprich den Gewinn den man in dieser Zeit evtl. mit einem alternativen Investment hätte machen können. Das führt wieder zum Ergebnis, das das mit gestrandeten Mittelstandsanleihen wirklich nicht leicht ist. Diese Konstruktion hier mit den sehr vielen Untergesellschaften und praktisch wohl keinem Vermögen in der AG macht mich doch skeptisch.
zumindest ansatzweise das entstandene Gap zu schliessen versucht.
Siehe Wirecard..Insomeld. bei 10,5 Euro, erster Kurs nach Aussetzung 2,50 Euro.
Anschliessend lief die Aktie noch bis auf ca. 9 Euro hoch...kurzzeitig!
RAYMOND_JAMES:
07.03.18: ZITAT: "DER OP. CASHFLOW IST NATURGEMÄSS NEGATIV'"
"lieber CEO Müller, 'naturgemäß' geht eine gesellschaft ohne positiven cash flow frueher oder spaeter pleite !"
19.11.19: WARUM EYEMAXX AUF KEINEN GRÜNEN ZWEI KOMMT
24.02.21: NUN AUCH NOCH 2020ER-KLATSCHE
16.03.21: JETZT NOCH KLATSCHE FÜR DIE ANLEIHEGLÄUBIGER
18.03.21: GROSSAKTIONÄR (FONDS) FLÜCHTET AUS DER AKTIE
Wer Kosten akzeptieren will und Anleihen hat kann sich gerne melden. Ich habe heute Mittag auch mit einem Fachanwalt-Anwalt telefoniert und erwäge weitere Schritte. Ich bin aber noch am überlegen, zumindest das kostet nichts. Ansonsten gerne Rückfragen. Mein Einstiegskurs im Schnitt: 45 %..
Kann das jetzt bedeuten, das es nur eine Gläubigerversammlung gibt, in der alle Gläubiger inkl. aller Anleihegläubiger vertreten sind und dort die Mehrheit in Kopf und Zahl und ohne Mindestanwesenheit der Anleihegläubiger entscheidet.
Die besicherte Anleihe hat nur die 21,843 Mio. Euro Volumen. Die beiden anderen ich 50 und 55 Millionen wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Diese Anleihegläubiger müssten sich glücklich schätzen können, wenn sie 20 % bekommen würden. Könnten die dann am Ende die Gläubiger der besicherten Anleihe überstimmen?
Normalerweise müsste doch die besicherte Anleihe inkl. den Sicherheiten vom Insolvenzverfahren abgetrennt werden. In diese Richtung müsste der Treuhänder der Anleihe jetzt aktiv sein. Wenn die Sicherheiten dem Verkehrswert auch heute noch entsprechen, müssten die Gläubiger der besicherten Anleihe doch (fast) 100 % bekommen können.
Hmmm ... wie ist die Rechtslage in Österreich und welches Recht zählt überhaupt angesichts des Basisprospektes der Anleihe?
Echt übel ist heute die DD-Meldung. Der Vorstand hat anstattshalber nicht mal die offizielle Insolvenzmeldung abgewartet, bevor er begonnen hat seine Aktien in den Markt zu schmeissen. Das zeugt schon von Charakterlosigkeit.
Man gut das mein Broker mich bisher vor einem Engagement in die Anleihe bewahrt hat.
China Evergrande, Adler, Eyemaxx, jetzt VST (adcoc 21.xx h)...etc.
Die Immo- Blase ist bis zum Bersten aufgepumpt scheint es.
Letztens hatte er ca. 270K Aktien verpfändet.
Und jetzt diese Aktion quasi während dem Gläubiger-Meeting bei One Square.
Paar Tage später sofort das Angebot 20% .
Sieht etwas abgekartet aus.
Aber es kann doch nicht sein, das die Gläubiger zu 80 % rasiert werden und die Aktionäre ungeschoren bzw. sogar noch mit sattem Gewinn davon kommen. Komisches Recht in Österreich.
Schaut man sich die Termine an
https://edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/...enForm&subf=e
dann könnte diese "Tagsatzung" (Gläubigerversammlung) für Deutsche Verhältnisse überraschend schnell kommen. Es kommt also jetzt entscheidend auf den Treuhänder der 2020/2025 Anleihe drauf an. Dazu heisst es im Basisprospekt:
"Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin wird der
Treuhänder gegenüber dem Insolvenzverwalter bezüglich der von ihm verwalteten Sicherheiten
seine Rechte aus der jeweils anwendbaren Insolvenzordnung geltend machen."
Ist wieder die Frage, was die anwendbare Insolvenzordnung ist und ob die irgendwelche Hintertüren hat und dann die Sicherheiten doch in der Insolvenzmasse landen.
Hier sind in der Präsentation der 2020er Anleihe auch die Mieteinnahmen der Sicherheitsimmobilien aufgeführt:
https://docplayer.org/...020-2025-ueber-eyemaxx-finanzkennzahlen.html
Aber echt blöd, wenn plötzlich das Verfahren einer Deutschen AG in ein ausländisches Land gezogen werden kann, dessen Recht man nicht kennt und dessen Sprache man auch nicht richtig versteht. Das kann doch gar nicht sein. Da kann sich ja jede Firma irgendwo auf der Welt in einem passendem Land eine Filiale eröffnen und dann da Konkurs anmelden, weil das rechtlich besser passt. Das muss auch nochmal hinterfragt werden, ob hier nicht eine Konkursverschleppung nach Deutschen Recht stattfindet, wenn man das hier nicht meldet.
Zudem könnte argumentiert werden, das die Besicherung für ein Volumen von 30 Mio. vorgesehen war. Also bei einem Volumen von tatsächlich nur 21,843 Mio. jetzt zu stark gesichert sei und damit ein Teil der Immobilien aus der Besicherung herausgenommen werden muss. Das könnte jahrelang vor Gericht geklärt werden.
Dito weiss man nicht, ob die Grundbucheinträge tatsächlich auch erfolgten oder vergessen wurden. Oder wieder später gelöscht wurden und die Sicherheit sich nur auf die Mieteinnahmen beschränkt.
Dann denke man an die MS Deutschland Anleihe zurück. Mehr als 100 % Besicherung. Nach so 5 Jahren nach der Insolvenz wurden ca. 15 % gezahlt. Evtl. kommen noch 20, 33 % durch ein Rechtsverfahren gegen die Ratingagentur hinzu.
https://edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/...enForm&subf=e
LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 101/21a
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Hauptanschrift der AG ist jetzt plötzlich Leopoldsdorf und Aschaffenburg nur noch eine Nebenadresse!!!
Eröffnung des Sanierungsverfahrens ist am 06.11.2021. Bereits bis zum 01.12.2021 müssen alle Forderungen angemeldet sein! Das sind nicht mal 4 Wochen Anmeldezeit!!! Muss sich der Masseverwalter gar keinen Überblick über die AG machen? Es gibt hier doch vllt. über 100 konsolidierte und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, in denen das Vermögen der Gläubiger steckt.
Am 15.12. 2021 ist die Tagsatzung per Videokonferenz mit Vorstellung des Verfahrens.
Am 26.01.2022 soll die zweite Tagsatzung mit der Schlussverteilung sein. Die Gläubiger sollen 20 % ihrer Forderungen in den nächsten 3 Jahren bekommen. 80 % ihrer Schulden entledigt sich die AG damit.
Das ist doch übelste Abzocke! Was sind das für komische Gesetze? - Österreich ist doch EU Land - das kann doch so nicht sein, das man als Gläubiger so ausgebootet wird!
Es muss doch festgestellt werden, was überhaupt an Vermögen in einer Firma vorhanden ist!!! Man kann sich doch nicht bei einem kurzen Liquiditätsengpass aber ansonsten evtl. sehr guter längerfristiger Vermögenslage einfach so 80 % seiner Schulden entledigen!!!
Wie kann das sein? DAS KANN DOCH ALLES SO NICHT SEIN!
Offenbar wohl klar: "Bananenrepublik Österreich" - Gläubigerschutz nicht existent - null. Es wird einem offenbar einfach so 80 % seiner Forderung in Windeseile genommen und die Vermögenslage des Schuldners wird dabei gar nicht geprüft. UNFASSBAR!!!
Bei diesem gezielten Vorgehen gehe ich davon aus, das im Hintergrund schon geklärt ist, das man Kopf und Zahl am Tagsatzungstermin erreicht. Unglaublich was da im Ausland möglich ist. Aber bei den platten Skandalen in Österreich mit Strache und Kurz ist das auch vllt. nicht verwunderlich.
Vor Gericht ist ein gewichtiges Argument, in welchem Anlegerraum die Anleihen platziert wurden. Also alle schön anmelden.
Es gibt hierfür einen eigens eingerichtete Mail Adresse der One Square.
Ich gehe davon aus, das die Anleiheforderungen 2018 und 2019 vom Masseverwalter komplett einbezogen werden - so ist es jedenfalls in Deutschland. Wenn das jeder Kleinanleger "seine 1.000 Stück" anmelden soll. Sonst ist das vom Verwaltungsaufwand bei 105 Mio. Euro Ausgabebetrag ja Wahnsinn.
Bei der 2020er Anleihe müsste der Treuhänder entsprechend dem Basisprospekt vorgehen. Ich weiss gar nicht, wer das ist. Dann müsste diese Anleihe mit den Sicherheiten aus dem Sanierungsverfahren abgesondert werden. So sieht es ja auch die Insolvenzordnung in Österreich vor, obwohl es da auch vllt. noch zu Problemen kommen könnte. Dann müssten die Anleihegläubiger der 2020er Anleihe auch in einer Versammlung entscheiden können, das es gar nicht zu einem Verkauf der Anleihe kommt, sondern bis 2025 weiter die Zinsen aus den Mieteinnahmen bezahlt werden und der restliche Mietertrag an den Masseverwalter geht. Man hätte dann bis 2025 Zeit die besicherten Immobiien zu verkaufen und keinen Zeitdruck. So müssten hier sicher 100 % plus Zinsen ausbezahlt werden können.
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek bedanken sich bei allen Anleihegläubigern der Eyemaxx Real Estate AG für die Teilnahme an der Investoren-Telefonkonferenz vom 4. November 2021. Die Aufzeichnung der Investoren-Telefonkonferenz kann unter https://onesquareadvisors.com/eyemaxx/ abgerufen werden.
Aufgrund der seitdem eingetretenen Entwicklungen - insbesondere aufgrund des nunmehr erfolgten Insolvenzantrags der Gesellschaft in Österreich - hat sich die Dringlichkeit, sich dem Fremdinsolvenzantrag in Deutschland sowie den Einberufungsverlangen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters anzuschließen, weiter erhöht.
Dazu können sich Anleihegläubiger weiterhin per E-Mail unter eyemaxx@onesquareadvisors.com registrieren.
Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
Auslöser - (Vermutete) Zahlungsunfähigkeit der Eyemaxx Real Estate AG
In Ihrer Ad-hoc Mitteilung vom 25. Oktober 2021 hat die Eyemaxx Real Estate AG bekannt gegeben, dass sie nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügt, um die am 26. Oktober fälligen halbjährlichen Zinsen i.H.v. 1,5 Mio. für die Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3) fristgerecht zu leisten. Ursächlich dafür seien bisher nicht eingegangene Zahlungsflüsse aus getätigten Projektverkäufen im mittleren einstelligen Millionenbereich sowie deren gescheiterte Refinanzierung. Damit hat die Gesellschaft selbst ihre Zahlungsunfähigkeit verkündet, jedenfalls muss von der Vermutung einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden.
Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung waren Anleihegläubiger aus allen drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG zu organisieren. In Abstimmung mit wesentlichen Anleihegläubigern hatten One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek den Kontakt mit der Eyemaxx Real Estate AG gesucht, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Leider hatten diese Bemühungen keinen Erfolg, die Eyemaxx Real Estate AG stand für einen konstruktiven Dialog nicht zur Verfügung.
Insolvenzantrag der Eyemaxx Real Estate AG
Wie im Vorfeld vermutet und wie sich inzwischen bestätigt hat, plante die Eyemaxx Real Estate AG einen Insolvenzantrag in Österreich. Zudem hat die Eyemaxx Real Estate AG Herrn RA Dirk Eichelbaum als Generalbevollmächtigten in Deutschland bestellt. Herr Eichelbaum ist ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht mit zahlreichen Referenzen, der ehemals bei der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp tätig war und heute selbständig ist. Informationen zu Herrn Eichelbaum finden sich auf seiner Website (https://dirk-eichelbaum.de/) sowie in der Presse, z.B. unter (https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/...ialmedia.email.sharebutton).
Wie in den österreichischen Insolvenznachrichten vom 5. November bekannt gemacht, hat die Eyemaxx Real Estate AG einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich gestellt. Das Verfahren wurde vom Landesgericht Korneuburg offiziell inzwischen eröffnet:
Das Unternehmen soll während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet und ein Sanierungsplan erarbeitet.
Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20 %, zahlbar innerhalb von drei Jahren, an. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestquote.
Zur Insolvenz- bzw. Masseverwalterin wurde Frau Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien, bestellt. Die Verwalterin wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die Sanierungsbestrebungen aufrechterhalten werden können. Die Verwalterin hat bereits mit One Square im Hinblick auf die Vertretung der Anleihegläubiger Kontakt aufgenommen.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens sind wichtige Termine und Fristen vom Gericht festgelegt worden:
bis 1. Dezember 2021: Anmeldefrist für Forderungen der Gläubiger, dies gilt auch für Anleihegläubiger
15. Dezember 2021: Berichts- und Prüfungstagsatzung, auf der über das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden
26. Januar 2022: Sanierungsplantagsatzung auf der über den von der Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird
Mittels dieser eng gesetzten Termine und Fristen sollen zeitnah Fakten geschaffen werden. Der enge Zeitplan deutet darauf hin, dass das Verfahren seitens der Gesellschaft von langer Hand vorbereitet ist und ein Sanierungsplan, der die Gläubiger mit einer Quote von 20 % abfinden soll, erarbeitet wurde.
Daher ist für die Anleihegläubiger Eile geboten, sich zu organisieren und eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren zu etablieren. One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben sich bereit erklärt, die Vertretung der Anleihegläubiger zu organisieren und im Insolvenzverfahren zu übernehmen.
Sanierungsverfahren in Österreich im Vergleich zu einer Insolvenz in Deutschland
Durch die Antragstellung erkennt man die Bemühungen der Eyemaxx Real Estate AG, das Verfahren in Österreich durchzuführen. Der Grund hierfür kann nur darin liegen, dass sich für die Gesellschaft wesentliche Vorteile ergeben, sehr zum Nachteil der Anleihegläubiger.
Das sogenannte Sanierungsverfahren in Österreich ist ein Insolvenzverfahren und weist gewisse Parallelen zu einem deutschen Schutzschirmverfahren auf.
Dies bedeutet, dass die Eyemaxx Real Estate AG den Gläubigern einen Sanierungsplan mit folgenden Eckpunkten vorlegen wird:
Der Eigentümer führt das Unternehmen fort
Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht
Die Anleihegläubiger werden mit 20 % ihrer Forderungen abgefunden und müssen einen Verlust von 80 % hinnehmen
Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland keine Mindestquote festgelegt, sondern die Quote ermittelt sich aus der tatsächlichen Verwertung der vorhandenen Assets, deren Wert zumindest in dem letzten testierten Einzeljahresabschluss bei 195,8 Mio. lag, ein Indiz für eine deutlich höhere Quote als 20 %. In Kombination mit der kurzen Frist sowie der für die meist deutschen Anleihegläubiger nicht geläufigen Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass durch diese Quote die Aktionäre der Eyemaxx Real Estate AG überproportional durch das Verfahren in Österreich profitieren.
Zudem verliert der Vorstand einer AG in einem deutschen Insolvenzverfahren seine Handlungsfähigkeit.
Ferner zeigt die Erfahrung mit österreichischen Insolvenzverfahren, dass die Rechte deutscher Anleihegläubiger in einem deutschen Insolvenzverfahren einfacher geltend zu machen und sehr viel besser durchsetzbar sind.
Das österreichische Insolvenzrecht sieht für Anleihegläubiger einer deutschen Anleihe keinen gemeinsamen Vertreter vor. Jeder Anleihegläubiger muss seine Forderung selbst anmelden und am Verfahren sowie den Abstimmungen selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen.
Die Abstimmung über den Sanierungsplan erfolgt nicht in Gläubigergruppen, sondern durch die Gläubigergesamtheit sowohl nach der Höhe der festgestellten Forderungen sowie nach der Anzahl der registrierten Gläubiger. Deshalb ist es von höchster Bedeutung, dass sich viele Anleihegläubiger registrieren bzw. vertreten lassen, um mit einer Mehrheit die Rechte der Anleihegläubiger zu wahren und zu vertreten.
Bisher ergriffene Maßnahmen - Fremdinsolvenzantrag und Einberufungsverlangen
Fremdinsolvenzantrag
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben bereits eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergriffen, um die Rechte der Anleihegläubiger bestmöglich zu schützen und zu vertreten.
One Square hat bereits am 02. November 2021 beim Amtsgericht in Aschaffenburg gegen die Eyemaxx Real Estate AG einen Fremdinsolvenzantrag, hilfsweise einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens gestellt. Sofern das Gericht in Aschaffenburg ein solches Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet, würden die sich in Deutschland befindlichen Assets der Eyemaxx Real Estate AG auch in Deutschland verwertet und somit nicht unter den in Österreich vorgelegten Sanierungsplan fallen.
Damit könnte zumindest für die deutschen Assets" eine faire, marktgerechte Verwertung durch einen deutschen Insolvenzverwalter sichergestellt werden.
Zudem muss bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland zwingend die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erfolgen. Bei einem Insolvenzverfahren in Österreich gilt diese Schutzvorschrift nicht. Daher ist es wichtig, den Fremdantrag in Deutschland auf Eröffnung eines Sekundärverfahrens in Deutschland weiter zu verfolgen.
Das Gericht in Aschaffenburg hat den Fremdinsolvenzantrag der Gesellschaft zur Stellungnahme zugestellt und wird nach Erhalt der Stellungnahme über die Eröffnung eines vorläufigen Sekundärinsolvenzverfahrens entscheiden. In jedem Falle gewinnt der gestellte Antrag deutlich an Gewicht, wenn sich möglichst viele Anleihegläubiger anschließen.
Einberufungsverlangen
Nach Absprache mit mehreren großen Anleihegläubigern, hat One Square unterstützt durch Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Einberufungsverlangen an die Eyemaxx Real Estate AG für eine Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede der von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen gestellt, um eine bestmögliche Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen.
Die Regelung in § 19 Abs. 3 SchVG, wonach der gemeinsame Vertreter berechtigt ist, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen, bezieht sich nur auf Insolvenzverfahren in Deutschland.
Für das österreichische Insolvenzverfahren heißt das zunächst, der gemeinsame Vertreter kann die Anleihegläubiger nicht gesamtheitlich vertreten und z.B. Forderungen anmelden, sondern muss durch Einzelvollmacht jedes Anleihegläubigers legitimiert werden. Dies bringt für die Anleihegläubiger erhebliche Nachteile mit sich:
Jeder Anleiheinhaber muss seine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens individuell anmelden oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen. Dies ist viel Aufwand insbesondere für kleine Gläubiger. Der gemeinsame Vertreter nimmt üblicherweise eine Globalanmeldung der Forderungen aller Anleihegläubiger vor.
Ohne gemeinsamen Vertreter muss jeder Anleihegläubiger seine Rechte selbst wahrnehmen oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen
Weitere Schutzvorschriften des §19 SchVG, wie etwa Gleichbehandlung, gelten nicht bei einem Verfahren in Österreich.
Es kommen wegen des Verfahrens im Ausland erhöhte Kosten auf die Anleihegläubiger zu
Allerdings werden wir in den von uns einberufenen Anleihegläubigerversammlungen einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen, der entsprechende Rechte auch in Österreich einräumt. Wir sehen eine hohe Chance, dass damit die Legitimation des gemeinsamen Vertreters auch in Österreich anerkannt wird, da dies das Innenverhältnis der Ausgestaltung der Anleiherechte betrifft und sich nach deutschem Recht richtet.
Rechtlicher Hintergrund / Nächste Schritte
Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters
Die Einberufung einer Gläubigerversammlung ist durch das eröffnete Insolvenzverfahren nicht überholt. Ein Quorum von 5 % des ausstehenden Nennwerts einer Anleihe kann verlangen, dass die Eyemaxx Real Estate AG eine erste Gläubigerversammlung zur Bestellung des gemeinsamen Vertreters einberuft. Sollte Eyemaxx Real Estate AG die Einberufung einer Gläubigerversammlung verweigern, haben 5 % der Anleihegläubiger einer Anleihe das Recht, einen Antrag auf Einberufung eines solchen Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Wurde bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein gemeinsamer Vertreter bestellt, ruft das zuständige Insolvenzgericht bei einem Verfahren in Deutschland von Amts wegen zu einer Gläubigerversammlung auf. Bleibt es (nur) bei dem jetzt eröffneten Verfahren in Österreich, gilt das nicht. Ist ein gemeinsamer Vertreter bestellt, so vertritt er die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren und sammelt und koordiniert die Informationen.
Nächste Schritte
Es ist dringend geboten, dass die Anleihegläubiger ihre Rechte wahrnehmen. Je breiter die Basis ist, desto stärker wird die Position der Anleihegläubiger. Schließen Sie sich daher bitte dem Fremdinsolvenzantrag sowie dem Einberufungsverlangen an.
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek stehen für die Vertretung der Anleihegläubiger sowohl als gemeinsamer Vertreter als auch auf Basis von Einzelvollmachten zur Verfügung. Den einzelnen Anleihegläubigern entstehen für die Vertretung durch One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek keine zusätzlichen Kosten. Eine eventuelle Vergütung erfolgt im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an One Square unter eyemaxx@onesquareadvisors.com.
Kontakt
One Square Advisors
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
E-Mail: eyemaxx@onesquareadvisors.com
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Über One Square
One Square Advisors GmbH ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz in München, Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf und London und gehört zu den führenden Corporate Finance Adressen in Deutschland. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrelange Transaktions- & Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen tätig. One Square hat seit 2009 über 100 Transaktionen erfolgreich durchgeführt und hat einen hervorragenden Track Record bei der Vertretung von Anleihegläubigern in Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.
Über Heuking Kühn Lüer Wojtek
Mit über 400 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an acht Standorten in Deutschland und einem Büro in Zürich ist Heuking Kühn Lüer Wojtek eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Vor 50 Jahren gegründet, gehört Heuking Kühn Lüer Wojtek laut Branchenverlag JUVE zu den TOP 10 der umsatzstärksten Kanzleien in Deutschland und wird dort u.a. für die Bereiche Anleihen, Restrukturierung, M&A und andere Bereiche als eine der führenden Kanzleien empfohlen. Die Bandbreite unserer juristischen Beratung reicht von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland bis hin zu internationalen (auch börsennotierten) Großunternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
Klar wird, das in diesem besonderen Fall die Bündelung über One Square der entscheidende Schritt ist. Im Gegensatz zum Insolvenzrecht in Deutschland.
Wer wie ich noch nicht investiert ist, der tut wohl gut daran, seine Finger von einem Investment in jegliches Eyemaxx Papier zu lassen. Hier sind keine redlichen Menschen aktiv. Strache und Co. scheinen tatsächlich Sinnbild des Landes zu sein.
Das liegt daran, das es beim Verkauf von Anleihen an private Kunden besondere Anforderungen gibt, die sich vom Verkauf an professionelle institutionelle Kunden unterscheiden. Sprich die Informationspflichten bzgl. z.B. des Risikos sind höher.
Diese Anforderungen wurden aus Sicht meiner Bank von Eyemaxx nicht vollständig erfüllt und deshalb hat meine Bank die Anleihen von Eyemaxx nicht für den Verkauf an ihre Privatkunden freigegeben. Man sieht das enorme Risiko der Anleihen ja jetzt mit dem gewählten Sanierungsverfahren in Österreich mit der nur 20 % Quote. Ob das so in den Verkaufsunterlagen stand, das im Falle des Falles nicht das bekannte Deutsche Insolvenzrecht gelt, sondern das viel schlechtere Österreichische Insolvenzrecht?
D.h., die derzeit gehandelten Stücke dürften eigentlich nur zwischen professionellen Verkäufern und Käufern umgehen. Oder es gibt Banken / Broker, die es mit den gesetzlichen Vorschriften nicht so genau nehmen und die Anleihen trotzdem an Privatkunden verkaufen.
Sollte also eine Privatperson damit jetzt im Verlust sein, könnte sich diese vllt. das Basisinformationsblatt der Anleihe bzw. ggf. auch den Prospekt besorgen, das selbst mit anderen Anleihen vergleichen bzw. rechtlich prüfen lassen und dann ggf. Ansprüche aus dem Verlust bei der Bank / dem Broker geltend machen.
"Die Eyemaxx Real Estate AG hat nach einer erfolgreichen Nachplatzierung die Emission ihrer neuen Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4) nunmehr mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. Euro erfolgreich beendet. Das gesamte Emissionsvolumen ist nunmehr erstrangig mit Immobilien vornehmlich aus dem Logistikbereich besichert. Entsprechend wird das ursprünglich für eine zweitrangige grundpfandrechtliche Besicherung in Höhe von 10 Mio. Euro vorgesehene Hotel in Offenbach bei Frankfurt nicht mehr für diese Zwecke benötigt."