Eyemaxx Real Estate - Marktführer in Osteuropa
Seite 1 von 45 Neuester Beitrag: 21.10.22 20:10 | ||||
Eröffnet am: | 14.09.12 08:55 | von: Boersi_ | Anzahl Beiträge: | 2.115 |
Neuester Beitrag: | 21.10.22 20:10 | von: Invest Tipp | Leser gesamt: | 386.616 |
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Eyemax weist seit dem Börsengang im Juni letzten Jahres ein sehr hohes Wachstum und inzwischen sehr niedriges KGV auf: KGV2013e bei ca. 3 und KGV2014e liegt bei unter 2!
Eyemaxx ist ein hoch interessantes Investment mit viel Luft nach oben. Der aktuelle Börsenwert deckt in etwa das Eigenkapital der AG. Die Fantasie in diesem Wert ist hier überhaupt noch nicht eingepreist. Hinzu kommt die riesige Produktpipeline (laufende Projekte im Wert von ca. 100 Mio EUR/voll durchfinanziert) und das geniale, wie einfache Geschäftskonzept! Nicht zu verachten sind m. E. die langjährigen Kontakte zu den namhaften Mietern im Gewerbebereich, wie z. B. DM, Kik, Bauhaus, NewYorker, Deichmann um nur einige zu nennen.
http://www.eyemaxx.com/uploads/media/Track_record_DE.pdf
Mit nur 30 Mitarbeitern in ganz Mittel- und Osteuropa ist Eyemaxx eine der schlankesten AG's die ich kenne. Eyemaxx bedient einen Nischenmark, der ihnen praktisch allein gehört. Ein weiterer Ausbau ihrer Marktposition sollte nun nach dem vor ca. 1 Jahr durchgeführten Börsengang, sowie den ausgegebenen Anleihen deutlich schneller gelingen.
Erwähnenswert auch die hohe Transparenz, bzw. gute Kommunikation mit den Aktionären. Ich als Investor fühle mich sehr gut informiert.
Mit den Zahlen der letzten vier Quartale hat Eyemaxx bewiesen, keine Luftnummer zu sein. Hier 9 Monats Zwischenbericht: http://www.eyemaxx.com/uploads/media/...eilung_per_31._Juli_2012.pdf.
CEO Dr. Michael Müller hat mit seinem Team super Arbeit geleistet. Weiter so!
Zudem könnte argumentiert werden, das die Besicherung für ein Volumen von 30 Mio. vorgesehen war. Also bei einem Volumen von tatsächlich nur 21,843 Mio. jetzt zu stark gesichert sei und damit ein Teil der Immobilien aus der Besicherung herausgenommen werden muss. Das könnte jahrelang vor Gericht geklärt werden.
Dito weiss man nicht, ob die Grundbucheinträge tatsächlich auch erfolgten oder vergessen wurden. Oder wieder später gelöscht wurden und die Sicherheit sich nur auf die Mieteinnahmen beschränkt.
Dann denke man an die MS Deutschland Anleihe zurück. Mehr als 100 % Besicherung. Nach so 5 Jahren nach der Insolvenz wurden ca. 15 % gezahlt. Evtl. kommen noch 20, 33 % durch ein Rechtsverfahren gegen die Ratingagentur hinzu.
https://edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/...enForm&subf=e
LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 101/21a
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Hauptanschrift der AG ist jetzt plötzlich Leopoldsdorf und Aschaffenburg nur noch eine Nebenadresse!!!
Eröffnung des Sanierungsverfahrens ist am 06.11.2021. Bereits bis zum 01.12.2021 müssen alle Forderungen angemeldet sein! Das sind nicht mal 4 Wochen Anmeldezeit!!! Muss sich der Masseverwalter gar keinen Überblick über die AG machen? Es gibt hier doch vllt. über 100 konsolidierte und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, in denen das Vermögen der Gläubiger steckt.
Am 15.12. 2021 ist die Tagsatzung per Videokonferenz mit Vorstellung des Verfahrens.
Am 26.01.2022 soll die zweite Tagsatzung mit der Schlussverteilung sein. Die Gläubiger sollen 20 % ihrer Forderungen in den nächsten 3 Jahren bekommen. 80 % ihrer Schulden entledigt sich die AG damit.
Das ist doch übelste Abzocke! Was sind das für komische Gesetze? - Österreich ist doch EU Land - das kann doch so nicht sein, das man als Gläubiger so ausgebootet wird!
Es muss doch festgestellt werden, was überhaupt an Vermögen in einer Firma vorhanden ist!!! Man kann sich doch nicht bei einem kurzen Liquiditätsengpass aber ansonsten evtl. sehr guter längerfristiger Vermögenslage einfach so 80 % seiner Schulden entledigen!!!
Wie kann das sein? DAS KANN DOCH ALLES SO NICHT SEIN!
Offenbar wohl klar: "Bananenrepublik Österreich" - Gläubigerschutz nicht existent - null. Es wird einem offenbar einfach so 80 % seiner Forderung in Windeseile genommen und die Vermögenslage des Schuldners wird dabei gar nicht geprüft. UNFASSBAR!!!
Bei diesem gezielten Vorgehen gehe ich davon aus, das im Hintergrund schon geklärt ist, das man Kopf und Zahl am Tagsatzungstermin erreicht. Unglaublich was da im Ausland möglich ist. Aber bei den platten Skandalen in Österreich mit Strache und Kurz ist das auch vllt. nicht verwunderlich.
Ich gehe davon aus, das die Anleiheforderungen 2018 und 2019 vom Masseverwalter komplett einbezogen werden - so ist es jedenfalls in Deutschland. Wenn das jeder Kleinanleger "seine 1.000 Stück" anmelden soll. Sonst ist das vom Verwaltungsaufwand bei 105 Mio. Euro Ausgabebetrag ja Wahnsinn.
Bei der 2020er Anleihe müsste der Treuhänder entsprechend dem Basisprospekt vorgehen. Ich weiss gar nicht, wer das ist. Dann müsste diese Anleihe mit den Sicherheiten aus dem Sanierungsverfahren abgesondert werden. So sieht es ja auch die Insolvenzordnung in Österreich vor, obwohl es da auch vllt. noch zu Problemen kommen könnte. Dann müssten die Anleihegläubiger der 2020er Anleihe auch in einer Versammlung entscheiden können, das es gar nicht zu einem Verkauf der Anleihe kommt, sondern bis 2025 weiter die Zinsen aus den Mieteinnahmen bezahlt werden und der restliche Mietertrag an den Masseverwalter geht. Man hätte dann bis 2025 Zeit die besicherten Immobiien zu verkaufen und keinen Zeitdruck. So müssten hier sicher 100 % plus Zinsen ausbezahlt werden können.
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek bedanken sich bei allen Anleihegläubigern der Eyemaxx Real Estate AG für die Teilnahme an der Investoren-Telefonkonferenz vom 4. November 2021. Die Aufzeichnung der Investoren-Telefonkonferenz kann unter https://onesquareadvisors.com/eyemaxx/ abgerufen werden.
Aufgrund der seitdem eingetretenen Entwicklungen - insbesondere aufgrund des nunmehr erfolgten Insolvenzantrags der Gesellschaft in Österreich - hat sich die Dringlichkeit, sich dem Fremdinsolvenzantrag in Deutschland sowie den Einberufungsverlangen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters anzuschließen, weiter erhöht.
Dazu können sich Anleihegläubiger weiterhin per E-Mail unter eyemaxx@onesquareadvisors.com registrieren.
Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
Auslöser - (Vermutete) Zahlungsunfähigkeit der Eyemaxx Real Estate AG
In Ihrer Ad-hoc Mitteilung vom 25. Oktober 2021 hat die Eyemaxx Real Estate AG bekannt gegeben, dass sie nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügt, um die am 26. Oktober fälligen halbjährlichen Zinsen i.H.v. 1,5 Mio. für die Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3) fristgerecht zu leisten. Ursächlich dafür seien bisher nicht eingegangene Zahlungsflüsse aus getätigten Projektverkäufen im mittleren einstelligen Millionenbereich sowie deren gescheiterte Refinanzierung. Damit hat die Gesellschaft selbst ihre Zahlungsunfähigkeit verkündet, jedenfalls muss von der Vermutung einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden.
Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung waren Anleihegläubiger aus allen drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG zu organisieren. In Abstimmung mit wesentlichen Anleihegläubigern hatten One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek den Kontakt mit der Eyemaxx Real Estate AG gesucht, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Leider hatten diese Bemühungen keinen Erfolg, die Eyemaxx Real Estate AG stand für einen konstruktiven Dialog nicht zur Verfügung.
Insolvenzantrag der Eyemaxx Real Estate AG
Wie im Vorfeld vermutet und wie sich inzwischen bestätigt hat, plante die Eyemaxx Real Estate AG einen Insolvenzantrag in Österreich. Zudem hat die Eyemaxx Real Estate AG Herrn RA Dirk Eichelbaum als Generalbevollmächtigten in Deutschland bestellt. Herr Eichelbaum ist ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht mit zahlreichen Referenzen, der ehemals bei der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp tätig war und heute selbständig ist. Informationen zu Herrn Eichelbaum finden sich auf seiner Website (https://dirk-eichelbaum.de/) sowie in der Presse, z.B. unter (https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/...ialmedia.email.sharebutton).
Wie in den österreichischen Insolvenznachrichten vom 5. November bekannt gemacht, hat die Eyemaxx Real Estate AG einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich gestellt. Das Verfahren wurde vom Landesgericht Korneuburg offiziell inzwischen eröffnet:
Das Unternehmen soll während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet und ein Sanierungsplan erarbeitet.
Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20 %, zahlbar innerhalb von drei Jahren, an. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestquote.
Zur Insolvenz- bzw. Masseverwalterin wurde Frau Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien, bestellt. Die Verwalterin wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die Sanierungsbestrebungen aufrechterhalten werden können. Die Verwalterin hat bereits mit One Square im Hinblick auf die Vertretung der Anleihegläubiger Kontakt aufgenommen.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens sind wichtige Termine und Fristen vom Gericht festgelegt worden:
bis 1. Dezember 2021: Anmeldefrist für Forderungen der Gläubiger, dies gilt auch für Anleihegläubiger
15. Dezember 2021: Berichts- und Prüfungstagsatzung, auf der über das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden
26. Januar 2022: Sanierungsplantagsatzung auf der über den von der Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird
Mittels dieser eng gesetzten Termine und Fristen sollen zeitnah Fakten geschaffen werden. Der enge Zeitplan deutet darauf hin, dass das Verfahren seitens der Gesellschaft von langer Hand vorbereitet ist und ein Sanierungsplan, der die Gläubiger mit einer Quote von 20 % abfinden soll, erarbeitet wurde.
Daher ist für die Anleihegläubiger Eile geboten, sich zu organisieren und eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren zu etablieren. One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben sich bereit erklärt, die Vertretung der Anleihegläubiger zu organisieren und im Insolvenzverfahren zu übernehmen.
Sanierungsverfahren in Österreich im Vergleich zu einer Insolvenz in Deutschland
Durch die Antragstellung erkennt man die Bemühungen der Eyemaxx Real Estate AG, das Verfahren in Österreich durchzuführen. Der Grund hierfür kann nur darin liegen, dass sich für die Gesellschaft wesentliche Vorteile ergeben, sehr zum Nachteil der Anleihegläubiger.
Das sogenannte Sanierungsverfahren in Österreich ist ein Insolvenzverfahren und weist gewisse Parallelen zu einem deutschen Schutzschirmverfahren auf.
Dies bedeutet, dass die Eyemaxx Real Estate AG den Gläubigern einen Sanierungsplan mit folgenden Eckpunkten vorlegen wird:
Der Eigentümer führt das Unternehmen fort
Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht
Die Anleihegläubiger werden mit 20 % ihrer Forderungen abgefunden und müssen einen Verlust von 80 % hinnehmen
Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland keine Mindestquote festgelegt, sondern die Quote ermittelt sich aus der tatsächlichen Verwertung der vorhandenen Assets, deren Wert zumindest in dem letzten testierten Einzeljahresabschluss bei 195,8 Mio. lag, ein Indiz für eine deutlich höhere Quote als 20 %. In Kombination mit der kurzen Frist sowie der für die meist deutschen Anleihegläubiger nicht geläufigen Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass durch diese Quote die Aktionäre der Eyemaxx Real Estate AG überproportional durch das Verfahren in Österreich profitieren.
Zudem verliert der Vorstand einer AG in einem deutschen Insolvenzverfahren seine Handlungsfähigkeit.
Ferner zeigt die Erfahrung mit österreichischen Insolvenzverfahren, dass die Rechte deutscher Anleihegläubiger in einem deutschen Insolvenzverfahren einfacher geltend zu machen und sehr viel besser durchsetzbar sind.
Das österreichische Insolvenzrecht sieht für Anleihegläubiger einer deutschen Anleihe keinen gemeinsamen Vertreter vor. Jeder Anleihegläubiger muss seine Forderung selbst anmelden und am Verfahren sowie den Abstimmungen selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen.
Die Abstimmung über den Sanierungsplan erfolgt nicht in Gläubigergruppen, sondern durch die Gläubigergesamtheit sowohl nach der Höhe der festgestellten Forderungen sowie nach der Anzahl der registrierten Gläubiger. Deshalb ist es von höchster Bedeutung, dass sich viele Anleihegläubiger registrieren bzw. vertreten lassen, um mit einer Mehrheit die Rechte der Anleihegläubiger zu wahren und zu vertreten.
Bisher ergriffene Maßnahmen - Fremdinsolvenzantrag und Einberufungsverlangen
Fremdinsolvenzantrag
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben bereits eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergriffen, um die Rechte der Anleihegläubiger bestmöglich zu schützen und zu vertreten.
One Square hat bereits am 02. November 2021 beim Amtsgericht in Aschaffenburg gegen die Eyemaxx Real Estate AG einen Fremdinsolvenzantrag, hilfsweise einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens gestellt. Sofern das Gericht in Aschaffenburg ein solches Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet, würden die sich in Deutschland befindlichen Assets der Eyemaxx Real Estate AG auch in Deutschland verwertet und somit nicht unter den in Österreich vorgelegten Sanierungsplan fallen.
Damit könnte zumindest für die deutschen Assets" eine faire, marktgerechte Verwertung durch einen deutschen Insolvenzverwalter sichergestellt werden.
Zudem muss bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland zwingend die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erfolgen. Bei einem Insolvenzverfahren in Österreich gilt diese Schutzvorschrift nicht. Daher ist es wichtig, den Fremdantrag in Deutschland auf Eröffnung eines Sekundärverfahrens in Deutschland weiter zu verfolgen.
Das Gericht in Aschaffenburg hat den Fremdinsolvenzantrag der Gesellschaft zur Stellungnahme zugestellt und wird nach Erhalt der Stellungnahme über die Eröffnung eines vorläufigen Sekundärinsolvenzverfahrens entscheiden. In jedem Falle gewinnt der gestellte Antrag deutlich an Gewicht, wenn sich möglichst viele Anleihegläubiger anschließen.
Einberufungsverlangen
Nach Absprache mit mehreren großen Anleihegläubigern, hat One Square unterstützt durch Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Einberufungsverlangen an die Eyemaxx Real Estate AG für eine Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede der von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen gestellt, um eine bestmögliche Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen.
Die Regelung in § 19 Abs. 3 SchVG, wonach der gemeinsame Vertreter berechtigt ist, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen, bezieht sich nur auf Insolvenzverfahren in Deutschland.
Für das österreichische Insolvenzverfahren heißt das zunächst, der gemeinsame Vertreter kann die Anleihegläubiger nicht gesamtheitlich vertreten und z.B. Forderungen anmelden, sondern muss durch Einzelvollmacht jedes Anleihegläubigers legitimiert werden. Dies bringt für die Anleihegläubiger erhebliche Nachteile mit sich:
Jeder Anleiheinhaber muss seine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens individuell anmelden oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen. Dies ist viel Aufwand insbesondere für kleine Gläubiger. Der gemeinsame Vertreter nimmt üblicherweise eine Globalanmeldung der Forderungen aller Anleihegläubiger vor.
Ohne gemeinsamen Vertreter muss jeder Anleihegläubiger seine Rechte selbst wahrnehmen oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen
Weitere Schutzvorschriften des §19 SchVG, wie etwa Gleichbehandlung, gelten nicht bei einem Verfahren in Österreich.
Es kommen wegen des Verfahrens im Ausland erhöhte Kosten auf die Anleihegläubiger zu
Allerdings werden wir in den von uns einberufenen Anleihegläubigerversammlungen einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen, der entsprechende Rechte auch in Österreich einräumt. Wir sehen eine hohe Chance, dass damit die Legitimation des gemeinsamen Vertreters auch in Österreich anerkannt wird, da dies das Innenverhältnis der Ausgestaltung der Anleiherechte betrifft und sich nach deutschem Recht richtet.
Rechtlicher Hintergrund / Nächste Schritte
Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters
Die Einberufung einer Gläubigerversammlung ist durch das eröffnete Insolvenzverfahren nicht überholt. Ein Quorum von 5 % des ausstehenden Nennwerts einer Anleihe kann verlangen, dass die Eyemaxx Real Estate AG eine erste Gläubigerversammlung zur Bestellung des gemeinsamen Vertreters einberuft. Sollte Eyemaxx Real Estate AG die Einberufung einer Gläubigerversammlung verweigern, haben 5 % der Anleihegläubiger einer Anleihe das Recht, einen Antrag auf Einberufung eines solchen Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Wurde bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein gemeinsamer Vertreter bestellt, ruft das zuständige Insolvenzgericht bei einem Verfahren in Deutschland von Amts wegen zu einer Gläubigerversammlung auf. Bleibt es (nur) bei dem jetzt eröffneten Verfahren in Österreich, gilt das nicht. Ist ein gemeinsamer Vertreter bestellt, so vertritt er die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren und sammelt und koordiniert die Informationen.
Nächste Schritte
Es ist dringend geboten, dass die Anleihegläubiger ihre Rechte wahrnehmen. Je breiter die Basis ist, desto stärker wird die Position der Anleihegläubiger. Schließen Sie sich daher bitte dem Fremdinsolvenzantrag sowie dem Einberufungsverlangen an.
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek stehen für die Vertretung der Anleihegläubiger sowohl als gemeinsamer Vertreter als auch auf Basis von Einzelvollmachten zur Verfügung. Den einzelnen Anleihegläubigern entstehen für die Vertretung durch One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek keine zusätzlichen Kosten. Eine eventuelle Vergütung erfolgt im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an One Square unter eyemaxx@onesquareadvisors.com.
Kontakt
One Square Advisors
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
E-Mail: eyemaxx@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
Über One Square
One Square Advisors GmbH ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz in München, Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf und London und gehört zu den führenden Corporate Finance Adressen in Deutschland. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrelange Transaktions- & Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen tätig. One Square hat seit 2009 über 100 Transaktionen erfolgreich durchgeführt und hat einen hervorragenden Track Record bei der Vertretung von Anleihegläubigern in Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.
Über Heuking Kühn Lüer Wojtek
Mit über 400 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an acht Standorten in Deutschland und einem Büro in Zürich ist Heuking Kühn Lüer Wojtek eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Vor 50 Jahren gegründet, gehört Heuking Kühn Lüer Wojtek laut Branchenverlag JUVE zu den TOP 10 der umsatzstärksten Kanzleien in Deutschland und wird dort u.a. für die Bereiche Anleihen, Restrukturierung, M&A und andere Bereiche als eine der führenden Kanzleien empfohlen. Die Bandbreite unserer juristischen Beratung reicht von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland bis hin zu internationalen (auch börsennotierten) Großunternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
Klar wird, das in diesem besonderen Fall die Bündelung über One Square der entscheidende Schritt ist. Im Gegensatz zum Insolvenzrecht in Deutschland.
Wer wie ich noch nicht investiert ist, der tut wohl gut daran, seine Finger von einem Investment in jegliches Eyemaxx Papier zu lassen. Hier sind keine redlichen Menschen aktiv. Strache und Co. scheinen tatsächlich Sinnbild des Landes zu sein.
Das liegt daran, das es beim Verkauf von Anleihen an private Kunden besondere Anforderungen gibt, die sich vom Verkauf an professionelle institutionelle Kunden unterscheiden. Sprich die Informationspflichten bzgl. z.B. des Risikos sind höher.
Diese Anforderungen wurden aus Sicht meiner Bank von Eyemaxx nicht vollständig erfüllt und deshalb hat meine Bank die Anleihen von Eyemaxx nicht für den Verkauf an ihre Privatkunden freigegeben. Man sieht das enorme Risiko der Anleihen ja jetzt mit dem gewählten Sanierungsverfahren in Österreich mit der nur 20 % Quote. Ob das so in den Verkaufsunterlagen stand, das im Falle des Falles nicht das bekannte Deutsche Insolvenzrecht gelt, sondern das viel schlechtere Österreichische Insolvenzrecht?
D.h., die derzeit gehandelten Stücke dürften eigentlich nur zwischen professionellen Verkäufern und Käufern umgehen. Oder es gibt Banken / Broker, die es mit den gesetzlichen Vorschriften nicht so genau nehmen und die Anleihen trotzdem an Privatkunden verkaufen.
Sollte also eine Privatperson damit jetzt im Verlust sein, könnte sich diese vllt. das Basisinformationsblatt der Anleihe bzw. ggf. auch den Prospekt besorgen, das selbst mit anderen Anleihen vergleichen bzw. rechtlich prüfen lassen und dann ggf. Ansprüche aus dem Verlust bei der Bank / dem Broker geltend machen.
"Die Eyemaxx Real Estate AG hat nach einer erfolgreichen Nachplatzierung die Emission ihrer neuen Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4) nunmehr mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. Euro erfolgreich beendet. Das gesamte Emissionsvolumen ist nunmehr erstrangig mit Immobilien vornehmlich aus dem Logistikbereich besichert. Entsprechend wird das ursprünglich für eine zweitrangige grundpfandrechtliche Besicherung in Höhe von 10 Mio. Euro vorgesehene Hotel in Offenbach bei Frankfurt nicht mehr für diese Zwecke benötigt."
In der Aussendung wird die Situation der einzelnen Immobilien aufgeführt und die hat sich teilweise dramatisch verschlechert ggü. dem Zeitpunkt des Wertgutachtens im Anleiheprospekt. So wird z.B. für eine Immobilie in Zell am See vor Corona ein Verkehrswert von 4,1 Millionen Euro angegeben. Heute wird der Verkehrswert nur noch mit 1,5 Millionen Euro angegeben. Entweder weil der Mieter nicht zahlt oder die Immobilie nicht mehr vermietet ist, näher ausgeführt wird es nicht.
Bei Logistikobjekten ist zu berücksichtigen, das diese oft speziell für eine Firma sind. Eine Neunutzung geht oft mit einem Hallenabriss und einem Neubau einher. Man da also einen hohen Ertragswert haben. Geht der Mieter aber abhanden, dann kann so eine Halle praktisch wertlos sein bzw. deren Abriss einen größeren Teil des Grundstückswertes aufzehren,
Insgesamt wird ein Wert von 13,2 Millionen Euro angenommen. Das wären auf die 21,8 Millionen Euro eine Quote von 60,55 %. Dafür müssen die Immobilien aber auch erstmal verkauft sein und im Zweifel gehen davon noch Kosten für den Verkauf und für die überraschend arbeitsintensive Tätigkeit des Treuhänders ab. Sogesehen entspricht der aktuelle Anleihekurs ca. der erwarteten Quote.
Lese Dir die heutige OSA mal aufmerksam durch.
Wie Du bereits ausgeführt hast sollten durch die erstrangigen Immobilien rund 60% erlöst werden, also
ca. 13,2 Mio.
Die restliche Forderung wird behandelt wie alle anderen, somit gehe ich von einer Quote von 20% aus, also ca. 8,6 Mio x 20% = 1,74 Mio.
Gesamt also 14,94 Mio, das entspräche bezogen auf das Anleihevolumen von 21,8 Mio. rund 68,5% vs aktueller Kurs 48%.
Unsicherheiten hinsichtlich der Quote, Verwertung, Kosten, etc. muss man natürlich immer berücksichtigen.
Negativ, weil die Besicherung noch weniger bringen könnte, wenn die Immobilien notverkauft werden müssen. Und das müssen sie vllt., wenn der Treuhänder einen offenen Restbetrag für die Insolvenzquote anmeldet. Denn alle anderen könnten ja nur dann einen ersten Abschlag bekommen, wenn die Forderungssumme feststeht und somit feststeht, welche Summe die Anleihegläubiger 2020/2025 erheben. Und das weiss man erst, wenn die Immobilien allesamt verkauft sind.
Positiv, wenn der Sanierungsplan scheitert und die Insolvenz mit vollständiger Verwertung der Assets über die nächsten vllt. 5, 10 und mehr Jahre ansteht. Dass heisst dann allerdings auch, das man als Gläubiger der 2020/2015er Anleihe sehr lange auf die Schlusszahlung wird warten müssen.
Laut Beiträgen bei WO verbieten einige Banken jetzt sogar ihren Kunden den Kauf der Aktie und nicht nur der Anleihen. Das habe ich so noch nie gelesen. Z.B. Solarworld Aktien kann man sogar heute noch mehr als 4 Jahre nach der Insolvenz handeln. Dito andere Aktien. Da muss bei Eyemaxx gewaltig etwas faul sein, das die Banken zu solchen Maßnahmen greifen.
Ich habe im Dezember 2013 die Anleihe der SAG Solarstrom AG zu 13 % gekauft und ein halbes Jahr später mit 500 % zu 65 % verkauft. Deshalb schaue ich immer mal wieder bei gestrandeten Anleihe rein, ob das etwas sein könnte. Aber bisher habe ich eine ähnliche Ausgangslage noch nicht wieder gefunden und im nachhinein war das auch meist richtig.
Bei Eyemaxx gibt es erkennbar kein ehrliches Management, das trotz aller Anstrengungen unverschuldet in eine Pleite geschliddert ist. Hier ist die Ausgangslage komplett undurchsichtig. Dann lieber die Finger weg und sich etwas Lukrativeres suchen.
Wobei ein Zock bei 10% Kursen auf die 23er Anleihe schon spannend ist, da ja selbst unbesichert genügend assets vorhanden sind und das EK noch nicht negativ ist....
Zumindest vielversprechzender als etwa bei Rickmers, die ja auch mit ihren Pötten lange um die 10% herumdümpelte. Kann aber auch bei Eyemaxx irgendeinen gemeinen Asset-Deal geben (mit KE-Herabsenkung und Erhöhung zuvor), um so die Anleihegläubigen zu umgehen. Da war es ja irgendwie auch etwas "schmierig" abgelaufen. Hat die SdK da eigentlich damals prozessiert?
Das wär so, als würde ich Privatinsolvenz anmelden, hätte aber mehrere Sportwagen in der Garage stehen. Dann müssten die eben zu Geld gemacht werden.
Ich bin nicht in Eyemaxx investiert - war ich mal - bin aber schon vor längerer Zeit bei ca. 11 Euro mit wenig Gewinn wieder raus. Werde aber hier mitverfolgen, was weiter passiert.
Hier muss es mindestens ein Mißmanagement enormen Ausmaßes gegeben haben. Vllt. hat man auch jahrelang bewusst auf Kosten von Geldgebern gelebt und Geld schlicht verprasst. Mindestens ist man viel zu riskant unterwegs gewesen und hat viel zu einseitig und in viel zu vielen Projekten Geld gesteckt.
Gescheiterte Einzelhandelsprojekte kaufen und die eine Nummer kleiner mit Hotels und Wohnungen wieder zu revitalisieren, das war in Zeiten des zunehmenden Internethandels schon riskant und ein Geschäft von vor 10 Jahren. Jetzt mit Corona ist es ein ganz schwieriges Unterfangen. Da werden aus zukünftigen Projektmargen schnell hoffnungslose Betongräber. Das ist die wohl beste Erklärung für das Scheitern.
Bei allen anderen Erklärungen kommt man schnell in schmutzige Bereiche. Abwarten, wer hier noch aktiv wird und was der dann aufdeckt.
DGAP-News: One Square Advisory Services S.á.r.l. / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
06.12.2021 / 18:17
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 06. Dezember 2021
One Square und Heuking Kühn laden alle Anleihegläubiger zu einer dritten Investoren-Telefonkonferenz am 8. Dezember 2021 um 17.00 Uhr ein, um über die wesentlichen Ereignisse zu informieren.
Am 6. Dezember hat das Amtsgericht Aschaffenburg dem Antrag von One Square und Heuking Kühn stattgegeben und das Sekundärverfahren in Deutschland eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Andreas Kleinschmidt, Rechtsanwalt in der Kanzlei White & Case bestellt. Herr Dr. Kleinschmidt wird an der Investoren-Telefonkonferenz teilnehmen und über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten.
Vom 3. bis 7. Dezember fanden die Abstimmungen ohne Versammlungen zur Wahl je einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG statt. In der Investoren-Telefonkonferenz werden wir über die Ergebnisse und die nächsten Schritte berichten.
Die Telefonkonferenz findet statt am 08. Dezember 2021 um 17:00 Uhr.
Zugangsdaten sind
Einwahlnummern:
DE: +4969201744220
UK: +442030092470
US: +18774230830
PIN: 69976432#
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben sich bereit erklärt, die Vertretung der Anleihegläubiger zu organisieren und im österreichischen sowie im deutschen Insolvenzverfahren zu übernehmen.
Anleihegläubiger können sich weiterhin per E-Mail unter eyemaxx@onesquareadvisors.com zur Forderungsanmeldung registrieren.
Kontakt
One Square Advisors
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
E-Mail: eyemaxx@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
Aber ließ mal hier: https://www.ariva.de/news/...-kann-1-512-mio-eur-zinsen-nicht-9831384
Starkes Stück!
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/...tusbericht/3390386/
"... Allerdings ist schon heute deutlich geworden, dass das Sicherungskonzept nicht wie vereinbart eingehalten wurde. Am 1. Juli 2020 hatte Eyemaxx in einer Corporate News berichtet, dass die laufenden Mieten der erstrangigen Sicherheiten zur Absicherung der quartalsweise auszuzahlenden Anleihezinsen an den Treuhänder abgetreten werden, sodass alle Zinszahlungen der Anleihe 2020/2025 durch diese Mieten vollständig gedeckt sind. Ob diese Abtretung tatsächlich erfolgt ist oder nicht, ist noch zu klären. Angabe gemäß verfügt der Treuhänder jedoch über keine finanziellen Mittel, die ihm aus den Mieten hätten zufließen müssen. ..."
Wenn das stimmen sollte, dann wäre das im Prospekt versprochene Schutzkonzept gar nicht umgesetzt worden. Aus welchen Mitteln sind dann bisher die Zinsen geleistet worden, wenn nicht aus Mieteinnahmen die auf das Konto des Treuhänders gebucht wurden? Wie ist dann die bisher vllt. in-aktive Rolle des Treuhänders zu werten?
Es zeigt sich leider oft: Je tiefer man schaut, desto mehr Abgründe tun sich auf.