Der Prokon-Todesthread
Da habe ich aber noch mal Glück gehabt. Ich habe nie behauptet, Prokon arbeitet nach dem Schneeballsystem. Sonst gäbe es jetzt eine Anzeige gegen Verlustmitnahmen.
Ich habe nur gesagt, Prokon ist eine unseriöse Firma, die tricksts und lügt, Leute hinter's Licht führt und arme Rentner bescheißt. Und dem Chef gehört in den Arsch getreten! Und dem Kommunikationschef der Firma auch!
Da fällt mir auf, dass ich einen anderen Artikel falsch gelesen hatte. Dort war die Rede davon, dass die Anleger bereits Angebote über fast 50% des Buchwertes erhalten haben sollen. Hatte ich als 50% des Nennwertes interpretiert. Ist natürlich nicht so. 50% von einem Buchwert bei 0€ ist immer noch 0.
Aber vielleicht beglückt Prokon die Welt ja bald mit testierten Bilanzen. Dann kennen wir auch den Buchwert und dann werden wir sehen, wo Prokon wirklich steht.
Ich denke, damit werden die Informationen aus den Medien per se wertlos. Ich persönlich kenne keinen, der behaupten würde, dass ein Bericht aus seinem thematischen Fachbereich jemals von einem journalistischen Artikel korrekt wiedergegeben worden sei. Insoweit einerseits sicher schwierig für den BND mit solchen Informationen umzugehen. Andererseits haben diese Artikel unabhängig ihrer Bonität ja auch so eine Wirkung, weil die meisten Menschen das tatsächlich glauben was da steht und sich insoweit die Masse Mensch analog zum Bericht verhält. Berücksichtigen muss man die Artikel, also so oder so. Der tiefere Sinn liegt wohl darin, dass die Verteilung und die Berücksichtigung von Informationen letztlich nur einen ZWek haben: Steuerung der Gesellschaft. Warum das so ist, kann man sich selber schnell mit einem kleinen Experiment erschließen, indem man sich AB SOFORT fragt, WARUM man eine bestimmte Information ließt. Was soll das bewirken, diese Information/Artikel o.ä. zu beziehen/lesen? Wofür benötige ich die Information? Brauche ich sie jetzt oder vielleicht gar nicht? Interessiert es mich nur, weil es andere interessiert oder interessiert es mich persönlich? Egal, ob man diese Fragen positiv oder negativ beantwortet. In jedem Falle ist eine Entscheidung getroffen worden, die das eigene weitere Verhalten in der Gesellschaft und im eigenen Leben beeinflusst. Stück für Stück. Damit hat jede Information, egal ob richtig oer falsch, eine Steuerungsqualität.
Abseits von Informaionsbeschaffung und Informationsauswertung scheinen die Geheimdienste nun aber ein weiteres Merkmal der Medien unserer Zeit übernommen zu haben. Informationsmanipulation:
Quelle (zu "Informationsmanipulation":
- Der SPIEGEL-Online vom 25.02.14: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/...dokumente-a-955488.html
- The INTERCEPT vom 24.02.2104: https://firstlook.org/theintercept/2014/02/24/jtrig-manipulation/
Und eigentlich ist es egal ob insolvent oder nicht. In beiden Fällen kriegen die Anleger ihr Geld nicht zurück. Gibts keine Insolvenz, müssen sie klagen. Und in dem Falle wird ihnen schon wieder gedroht.
"Ein Vereinsmitglied hat in Eigeninitiative Strafanzeige und Strafantrag gestellt – die FvP informieren
Ein Vereinsmitglied hat bei der Staatsanwaltschaft Bonn am 8. Februar 2014 Strafantrag gegen Marc Tüngler (Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz), Michael Herte (Verbraucherzentrale Schleswig Holstein), die ARD sowie Unbekannt gestellt wegen Verleumdung (§ 187), Betrug (§263) und übler Nachrede (§ 186) zum Schaden der PROKON GmbH und deren Genussrechteinhaber gestellt. Das Verfahren wird bei der Bonner Staatsanwaltschaft unter dem Geschäftszeichen. 555 JS 72/14 geführt."
Ich habe zwar das Sommerfest dort letztes Jahr verpasst, auf dem fast 5.000 Besucher (http://www.prokon.net/news_archive/2013/prokon-sommerfest-2013.php) waren, aber bei einer anderen Gelegenheit habe ich mir die Betriebsstätten mal zeigen lassen. Ist ziemlich interessant das mal aus der Nähe erklärt zu bekommen. Gerade, wenn man technisch interessiert sein sollte. Einfach anrufen und nen Termin ausmachen. So habe ich´s gemacht. War kein Problem.
Dürfte ja auch jetzt wieder einiges los sein, nachdem der vorl. Gläubigerausschuss und der vorl. Insolvenzverwalter die Fortführung der Produktion der hauseigenen Windenergieanlage freigegeben haben, wie ich in einem Telefonat erfahren habe.
Absolute basics, aber komischer Weise doch immer wieder erinnerungswürdig.
Auschnitt (Verantwortung des Anlegers):
Die Existenz eines legalen Grauen Kapitalmarkts ist an sich kein regulatorischer Missstand, sondern Ausdruck der Grundsätze von Gewerbefreiheit und Privatautonomie. Der Graue Kapitalmarkt stellt den Normalfall unserer Wirtschaftordnung dar – anders als der Weiße Kapitalmarkt, der durch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gekennzeichnet ist.
Wer sich entschließt, sein Geld dem Grauen Kapitalmarkt zur Verfügung zur stellen, profitiert von den Bemühungen der BaFin, im Interesse des kollektiven Verbraucherschutzes die Voraussetzungen für eine informierte und risikobewusste Investitionsentscheidung zu schaffen. Die Herstellung und Wahrung eines angemessenen Schutzniveaus für Anleger auf dem Grauen Kapitalmarkt ist ein laufender Prozess. Kapitalanlagen sind in aller Regel auf mehrere Jahre angelegt, und auch die Effektivität und das Zusammenwirken der gesetzlichen Regulierungsmaßnahmen können nur mit einer zeitlichen Distanz bewertet werden. Fehlentwicklungen oder Schutzlücken offenbaren sich daher oft erst im Laufe der Zeit oder wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Die BaFin unterstützt die Bundesregierung fortlaufend dabei, einen angemessenen Schutz der Privatanleger zu gewährleisten. Derzeit werden etwa Handlungsoptionen ausgelotet, die gesetzlichen Regelungen zu Transparenz, Vertriebskanälen und Reichweite der Aufsichtsbefugnisse anzupassen.
Unabhängig davon, wie die weitere Regulierung des Grauen Kapitalmarktes ausfallen wird, an der die Bundesregierung derzeit feilt: Staatliche Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers müssen weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Der Anleger darf auch zukünftig nicht aus den Augen verlieren, dass er sich in ein Marktsegment begibt, in dem er die Freiheit genießt, aber auch in der Verantwortung steht, eine Investitionsentscheidung zu treffen, die seiner persönlichen Risikobereitschaft und seinen Anlagezielen entspricht.
Quelle: BaFin Grauer Kapitalmarkt: Rendite und Risiko - Marktabgrenzung, Regulierung und Verantwortung des Anlegers
Schreiben des Vereins an Carsten Rodbertus zur Zusammenarbeit
Der Hintergrund ist, dass es unterschiedliche Vorstellungen zwischen Herrn Rodbertus und dem Verein über das weitere Vorgehen, insb. bzgl. der Ausgestaltung einer Genossenschaft gibt...
Lieber Carsten Rodbertus, lieber Henning Mau, lieber Rüdiger Gronau...
Ein entscheidender Punkt für die Wiederherstellung des Vertrauens zu PROKON und zu seiner Führung ist der transparente und demokratische Willensbildungsprozess für die Zukunftsplanung, und dazu gehört auch ein gemeinsam entwickeltes Genossenschaftsmodell mit seiner Satzung. Die Geldgeber – und das sind nicht nur die FvP – müssen von Anfang an eine Mitverantwortung sowie eine kontinuierliche Kontrolle über die Verwendung der Gelder haben. Nur dann werden unseres Erachtens die Gelder für das großartige Projekt PROKON wieder fließen, womöglich reichlicher als je zuvor, wenn es erfolgreich durch diese Feuertaufe gegangen ist.
Eine Genossenschaft im Alleingang hat weder die notwendige Ausstrahlung, noch den öffentlichen Rückhalt und somit keine Perspektive. Sie dürfte zum Scheitern verurteilt sein. Dafür setzen wir nicht persönliche Kosten und vor allem Tausende von Stunden unserer Freizeit ein. Wenn wir uns in dem Grundsatzgespräch auf die Gemeinsamkeit in der gesellschaftlichen Verantwortung verständigt haben, sind wir bereit, alle Fragen ergebnisoffen und zeitnah mit Euch zu beraten und unseren Sachverstand einzubringen.
Mit besten prokoner Grüßen
http://www.freunde-von-prokon.de/news/48/127/Schreiben-des-V…
Hervorhebungen von mir.
PROKON: Konzernverlust bis zu 400 Mio. Euro?
Nach Informationen aus der wallstreet:online Community könnte der aufgelaufene Verlust der PROKON Holding bis zu 400 Millionen Euro betragen. Das wurde gestern von einem Mitglied auf wallstreet-online.de gepostet. Offenbar besuchte der Verfasser eine Veranstaltung der "Freunde von Prokon", auf der ein Vertriebsleiter von PROKON aktuelle Informationen preisgab.
Demnach würden sich zu dem bereits kommunizierten Verlust des Jahres 2012 in Höhe von 171 Mio. Euro weitere mehr als 200 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2013 addieren. Sollte dies zutreffen, würde der neue Verlust den Wert der Genussrechte noch weiter schmälern: Diese hätten dann nur noch einen Wert von ca. 70%.
Zudem heißt es in dem Community-Beitrag über das Treffen der "Freunde von Prokon", dass die von PROKON-Chef Carsten Rodbertus geplante Genossenschaft bereits in Gründung befindlich sei. Die Jahresabschlüsse der PROKON-Gesellschaften sollen bis Ende April vom Wirtschaftsprüfer fertig geprüft sein.
Die gekündigten Genussrechte sollen sich auf bis zu 400 Millionen Euro des Genussrechtskapitals belaufen. Das wäre fast das Doppelte der noch vor kurzem auf der Webseite der Firma kommunizierten Zahlen. Dies hätte fatale Auswirkungen für die Liquidität der Firma und spräche auch für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit.
Link zum w:o-Artikel
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/...zernverlust-400-mio-euro
Der Verlustvortrag und der Anteil der gekündigten Genussrechte sind immerhin zwei unterschiedliche Dinge.
Beim Verlustvortrag handelt es sich um die Neuinvestitionen, die sich noch nicht amortisiert haben, weil die Projekte noch nicht fertiggestellt sind. Bekannter Maßen tritt diese Zahl jetzt "überraschend" auf, weil die Bilanzdarstellung eine Neue ist (Konzernbilanz ab 2012). Zahlen dieser Art gabs in den letzten 18 Jahren bei Prokon kontinuierlich. Nur dort eben in den Projektgesellschaften. Das ist typisch für Kraftwerksprojektierer.
Das gekündigte Kapital ist eine andere Liga, weil das ja nicht am operativen Geschäft teilnimmt. Verluste für das Unternehmen und damit für die Genussrechtsinhaber treten hier erst auf, wenn diese "400 Mio. €" nun, um sie auszahlen zu können, aus Projekten in Entwicklung wieder rausgezogen werden müssen, ohne dass diese "400 Mio. €" die Chance hatten "etwas zu erwirtschaften". Nun ist bekannter Maßen das Investitionsvolumen in der Projektentwicklung niedriger als diese "400 Mio. €". Das heißt, durch die Kündigungen sind auch fertiggestellte Windparks betroffen. Da herrscht nun die Frage, zu welchem Preis diese Parks am Markt veräussert werden können. Gerade bei älteren Parks hat es durch die planmäßige Abschreibung naturgemäß bereits Wertminderungen gegeben (lt. Prokon wird über 25 Jahre abgeschrieben, also 4 % p.a.).
Zum Anderen sind die Buchwerte natürlich auch von jedem einzelnen Genussrechtsinhaber abhängig. Zum einen, weil sie ja nur für denjenigen relevant sind, der kündigt und zum anderen, weil die Wertminderung ja auch der Rendite gegenüber steht. Ich bin z.B. seit 4 Jahren investiert. Damit habe ich insgesamt rund 31,5 % Rendite in den 4 Jahren bekommen (vor Steuern). Solange nun der Buchwert nicht unter 68,5 % sinkt, falls ich mal kündigen sollte, mache ich kein Verlust mit der Investition.
dieser olle börsenmaklerspruch den wir schon xxxmal gehört haben passt prima als küchenspruch auf diese bude