Steinhoff Informationsforum
Geht dafür doch einfach in das andere (Kindergarten)-Forum.
Laut dem Bafinlink (s. unten) müssen die Netto-Leerverkaufspositionen ab der Schwelle von 0,1% zwar seit dem 01.02.22 der nationalen Behörde - also der Bafin - gemeldet werden. Im Bundesanzeiger müssen sie aber offenbar weiter erst ab der Schwelle von 0,5% (2. Stufe) veröffentlicht werden.
Sind die Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,1% also nur der Bafin (1.Stufe) als Aufsichtsbehörde zu melden und dieser dann (quasi intern) bekannt, aber nach wie vor nicht allen Anlegern? Weiß dies jemand genau? Gibt es vielleicht auf der Bafin-Seite eine Abrufmöglichkeit der Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,1% ? Finde dort dazu allerdings rein gar nichts! Hat die EU-Behörde also nur einen Papiertiger produziert? Dies wäre dann mal wieder ganz typisch und eine bessere Transparenz zu den Netto-Leerverkaufspositionen für die Anleger praktisch weiterhin nicht gegeben und enttäuschend.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...7F9BDC894.1_cid502
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/...ation_threshold.pdf
Moderation
Zeitpunkt: 14.02.22 23:30
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... Mit diesem delegierten Rechtsakt wird der Schwellenwert für die Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien an die zuständigen Behörden von 0,2% auf 0,1% dauerhaft geändert. Betroffen davon sind Aktien, die an einem geregelten Markt der Europäischen Union notieren, womit die grundsätzlich bestehende Meldepflicht für Halter von Netto-Short-Positionen auf 0,1% des ausgegebenen Nominales abgesenkt wird. ..."
https://www.ots.at/presseaussendung/...ositionen-von-02-auf-01-senken
https://www.esma.europa.eu/regulation/trading/short-selling
Warum sollten die überhaupt etwas melden ?
Welche Handhabe hätte die BAFIN dagegen ?
Genau: keine.
Alle Leerverkäufe von Aktien müssen gedeckt sein (d.h. ungedeckte Leerverkäufe von Aktien sind verboten);
alle Leerverkäufe von Staatsschuldtiteln müssen gedeckt sein (d.h. ungedeckte Leerverkäufe von Staatsschuldtiteln sind verboten), und alle Credit-Default-Swap-Positionen, die sich auf einen staatlichen Emittenten beziehen, dürfen nicht zu ungedeckten Positionen führen (d.h. ungedeckte staatliche CDS sind verboten);
Signifikante Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden (wenn sie 0,2 % des ausgegebenen Aktienkapitals und jedes darüber hinausgehende 0,1 % erreichen) und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (wenn sie 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals und jedes darüber hinausgehende 0,1 % erreichen);
Bedeutende NSPs in Staatsanleihen müssen den jeweils zuständigen Behörden gemeldet werden, wenn sie einen der von der ESMA für staatliche Emittenten veröffentlichten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten.
Ausnahmen sind für Market-Making-Aktivitäten und zugelassene Primärhändler vorgesehen.
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https://www.ariva.de/forum/...tionsforum-577450?page=510#jumppos12754
Hat schon jemand Erfahrung damit bzw irgendwo investiert? Irgendwo müssen wir Longies ja mal mit unserer Kohle hin!?
Gruss weiterhin Be Long ;-)
Geld sagt absolut nichts über z.B. den Charakter eines Menschen aus und glücklicher auch nicht.
Große Aktienpositionen geben Ussern auch keinen Sonderstatus!