DIC Asset - TopPick?
Seite 121 von 132 Neuester Beitrag: 28.11.24 08:33 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.11 22:14 | von: 2141andreas | Anzahl Beiträge: | 4.299 |
Neuester Beitrag: | 28.11.24 08:33 | von: Raymond_Ja. | Leser gesamt: | 1.289.377 |
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https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/...-lux.MyPvi8KJ75zpoGi1oPeBAw
Alles Pleite, oder was?
würde es die MüllerMilchWerbung
wohl trefflich zum Ausdruck bringen, oder?
VG rzwodzwo
Meldung!!!!!
https://www.sbroker.de/sbl/mdaten_analyse/...3D1908&ioContid=1908
Neu- und Anschlussvermietungen in Frankfurt/Main!
durch VIB. So solls laufen! http://www.deal-magazin.com/news/135633/...-der-BBI-bei-1496-je-Aktie
Bei einem Grundkapital von 5,2 Mio Aktien, nem Free-Float von 5,1% und einem Squeeze-Out-Preis von 14,96 Euro/Share gehen da also 4 Mio Euro über den Tresen. Bezahlung aus vorhandenem Cash, wahrscheinlich, oder via Kredit (nicht gut)?
Hier mehr zur BBI! https://www.google.com/...CDEQAQ&usg=AOvVaw2hZQQpgCC3xdQDVofMZ6IH
von 130 Mill..
Würde mich nicht wundern, wenn man VIB irgendwann komplett übernehmen würde
restlichen Anteile nach und nach für gute Kurse einsacken. Dadurch wird die zuerst überteuerte Übernahme doch noch zu einem
vernünftigen Preis gelingen...
Corvinius: Das mit der günstigen Übernahme dürfte sich aber noch hinziehen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob das im laufenden StaruG-Verfahren überhaupt möglich ist. Schließlich wollen die Gläubiger erstmal ihr Geld sehen. Dividende darf ja auch nicht ausgeschüttet werden.
Aber letztendlich ist es relativ unbedeutend, ob Branicks ca. 69% an der VIB hält oder 100%. Sie können eh schon durchregieren.
Ja, VIB ist irgendwie nur ein Nebenschauplatz, aber für die Branicks schon von Bedeutung. Sei es durch den kreditfinanzierten und teuren Anteilserwerb bis hin zur aktuellen Rettung der Branicks durch die VIB. Irgendwie ist die Gemengelage schon kurios.
Leider veröffentlicht die VIB nur alle 6 Monate Berichte. Also abwarten bis zum 07.08.
Wer sich näher einlesen möchte hier der Link zur HP der VIB: https://www.google.com/...CAgQAQ&usg=AOvVaw3XYdHgCqKKd7SuZZAt1wd5
Klar kann auf der HV die Möglichkeit eines ARP beschlossen werden. Da Branicks aber jeden Cent für die Schuldentilgung benötigt macht das derzeit wenig Sinn!
Meine Überlegung wäre aber, dass VIB eigene Aktien kauft!!! Nicht Branicks, weil Branicks braucht das Eigenkapital und VIB kann das aus der Portokasse
Dafür bräuchte VIB auf der HV einen Beschluss, wenn sie nicht schon einen haben und das meinte ich mit, ich stehe bei VIB nicht so im Stoff ;)
auf der HV 2022 der VIB liegt wohl vor. Ob dem zugestimmt wurde habe ich zu so später stunde nicht mehr gelesen!
Hier der Link: https://www.google.com/...CCUQAQ&usg=AOvVaw3GpLezPqc7aajWyi69FhJf
Steht unter Punkt 7!
Hier ein Auszug aus deinem Link:
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die bestehende, durch die Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde für die zulässige Dauer von fünf Jahren bis zum 28. Juni 2022 befristet. Von dieser Ermächtigung ist kein Gebrauch gemacht worden. Um weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand erneut für fünf Jahre zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a. §
Erwerb eigener Aktien
aa) §
Die Gesellschaft wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zu keinem Zeitpunkt zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten und zwar auch nicht zusammen mit anderen eigenen Aktien, die ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
bb) §
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten an alle Aktionäre der Gesellschaft oder durch die Einräumung von Andienungsrechten an die Aktionäre.
Im Fall des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der VIB-Aktie an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb, ermittelt auf der Basis des Durchschnitts der Schlussauktionspreise der VIB-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten und um nicht mehr als zehn Prozent unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).
Bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten an alle Aktionäre der Gesellschaft oder bei der Einräumung von Andienungsrechten an die Aktionäre dürfen der Angebotspreis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je VIB-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der VIB-Aktie an den letzten fünf Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung des Angebots, ermittelt auf der Basis des Durchschnitts der Schlussauktionspreise der VIB-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse, um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).
Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots oder der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10 Prozent Grenze für das Über- und Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder die Einräumung von Andienungsrechten kann weitere Bedingungen vorsehen.
Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien („Andienungsquote“) statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft („Beteiligungsquote“) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit jeweils ausgeschlossen.
cc) §
Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch abhängige Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG sowie durch Dritte auf Rechnung der Gesellschaft bzw. für Rechnung von abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG erfolgen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
b. §
Verwendung eigener Aktien
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die nach vorstehender Ermächtigung oder einer anderen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entweder allen Aktionären zum Erwerb anzubieten oder über die Börse zu veräußern. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die nach vorstehender Ermächtigung oder einer anderen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
aa) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Veräußerungsangebot zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor der endgültigen Festlegung des Veräußerungspreises durch den Vorstand, ermittelt auf der Basis des Durchschnitts der Schlussauktionspreise der VIB-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 30. August 2022 oder – falls dieser Wert geringer ist – zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die nach Beginn des 30. August 2022 während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind; oder
bb) gegen Sacheinlagen im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen daran anzubieten und zu übertragen; oder
cc) ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen; die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung; der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG jeweils erhöht; der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Fassung der Satzung, d.h. die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung, entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung anzupassen; oder
dd) zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu verwenden, die die Gesellschaft unmittelbar oder durch ein Konzernunternehmen bereits begeben hat bzw. während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien begibt.
Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung zuvor erworbener eigener Aktien können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien dürfen jeweils für einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verwendet werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. b. aa), bb) bzw. dd) verwendet werden. Soweit eigene Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, ist das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen.
c. §
Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Ermächtigungsausnutzung bestimmt der Vorstand.
d. §
Die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien spätestens am 29. August 2027.
https://www.eqs-news.com/de/news/hauptversammlung/...s-c2a712/1617213
VIB kann 10% vom Grundkapital erwerben... da fehlt nicht mehr viel und VIB wird mit Branicks verschmolzen so wie BBI mit VIB.
So meine Vision :)
https://www.ariva.de/news/...-voll-auf-kurs-mit-verkufen-und-11292469
Darüber hinaus sind weitere Verkäufe in der Pipeline.
Die erfolgreiche Transaktions-Performance stützt den plangemäßen Fortschritt bei der finanziellen Konsolidierung von Branicks. So konnten zum Ende des zweiten Quartals weitere 40 Mio. Euro der Bridge-Finanzierung für die VIB-Vermögen zurückgezahlt werden, nachdem bereits im ersten Quartal 40 Mio. Euro getilgt worden waren. Gemäß dem aufgestellten und beschlossenen Restrukturierungsplan auf Basis der von unabhängigen Experten geprüften Unternehmensplanung wird der Restbetrag der Bridge-Finanzierung in Höhe von 120 Mio. Euro spätestens bis Ende 2024 abgelöst werden.
„Bereits zur Mitte des Geschäftsjahres haben wir weit über die Hälfte unseres Verkaufsziels im Commercial Portfolio für 2024 beurkundet, und unsere Verkaufs-Pipeline ist weiterhin gut gefüllt. In dem zunehmend in Gang kommenden Transaktionsmarkt sind wir ausgezeichnet unterwegs. Unsere finanzielle Konsolidierung kommt plangemäß voran. In Verbindung mit unserem bereits um die Asset-Klasse Renewables verbreiterten strategischen Fokus gewinnt die Branicks Group AG Schritt für Schritt neue Konturen und positioniert sich aktiv für die Zukunft“, kommentiert Sonja Wärntges, Vorstandsvorsitzende von Branicks.
Bin gespannt was da so alles beschlossen wird
heute musste ich dann schon 2,21 hinlegen... was willste machen ;-))) hätte nicht gedacht dass es heute noch läuft