DIC Asset - TopPick?
Seite 107 von 140 Neuester Beitrag: 12.06.25 22:15 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.11 22:14 | von: 2141andreas | Anzahl Beiträge: | 4.497 |
Neuester Beitrag: | 12.06.25 22:15 | von: Boersen_yup. | Leser gesamt: | 1.533.800 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 253 | |
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ist jemand dabei?, falls ja bitte asap morgen hier melden! Danke!
zur Erinnerung
Branicks Group AG: Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins am 26. März 2024, 10:00 Uhr
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Branicks Group AG: Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins am 26. März 2024, 10:00 Uhr
Zitat
Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen vor oder nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.
Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen vor oder nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.
Ich bin der Meinung, dass der Termin Morgen nicht öffentlich ist...
Wie gesagt, es ist alles möglich morgen. Ich spekuliere auf eine Einigung zu ganz miesen Konditionen für Branicks.
Wären mir einige Tatsachen bekannt gewesen z.B. die nachträgliche Verpfändung der VIB Aktien oder das die Gläubiger des Schuldscheins GS ist, dann hätte ich in den letzten Monaten definitiv nicht regelmäßig nachgekauft..
Wie gesagt, es ist alles möglich morgen. Ich spekuliere auf eine Einigung zu ganz miesen Konditionen für Branicks.
Wären mir einige Tatsachen bekannt gewesen z.B. die nachträgliche Verpfändung der VIB Aktien oder das die Gläubiger des Schuldscheins GS ist, dann hätte ich in den letzten Monaten definitiv nicht regelmäßig nachgekauft..
Ich bin ja sonst auch immer sehr optimistisch eingestellt, aber wie kommen Sie jetzt zur Ihrer Aussage?
Sie wissen schon was morgen ist oder?
Sie wissen schon was morgen ist oder?
ja der ganze Mist auch schon eingepreist
Ich spekuliere auch auf Einigung zu Gunsten der Banken, etwas Substanz ist ja auch noch vorhanden.
Daumen hoch
Ich spekuliere auch auf Einigung zu Gunsten der Banken, etwas Substanz ist ja auch noch vorhanden.
Daumen hoch
Es ist nicht gesagt, dass was passiert bzw. eine Einigung erzielt wird. Es wird vorgetragen und erörtert und im besten Fall einigt man sich, aber das muss nicht unbedingt morgen passieren...
man muss ja Gläubiger sein, um daran teilnehmen zu können. Ich gehe ala HV von einer Abstimmung morgen in einer gewissen Zeitspanne aus. Daher sollte es dann morgen auch eine Info über das Abstimmungsverhalten für den Markt geben. Wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, wird das m. E. auch alles morgen gemacht.
Abstimmen kann nur wer morgen teilnimmt.
Abstimmen kann nur wer morgen teilnimmt.
... das wird sich schon an den ersten Frühkursen abzeichnen. Das wird ein spannender tag heute. Daumen drücken !!!
Sagt nix... reine Spekulation
Wenn wir heute Abend 30% höher stehen, gehts einigen hier schon besser, es kann halt auch in die andere Richtung gehen...
Abwarten...
Wenn wir heute Abend 30% höher stehen, gehts einigen hier schon besser, es kann halt auch in die andere Richtung gehen...
Abwarten...
Nur mal so ein Auszug
P.10
Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden(§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).
P.10
Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden(§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).
Seine Hausaufgaben richtig gemacht hat und die Gläubiger keine Nachteile haben, dürfen die Gläubiger nicht dagegen stimmen
Wieso dürfen Sie das nicht? es müssen 75% zustimmen....das heisst aber nicht unbedingt, dass sich alle damit zufrieden geben.
Moderation
Zeitpunkt: 27.03.24 16:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 27.03.24 16:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Dagegen stimmen würde wenig Sinn machen...denn jedes andere Szenario als eine Restrukturierung und ein geschäftlicher Weiterbetrieb wäre nicht nur zeitintensiver, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch "brotloser" für so ziemlich alle Beteiligten.
was verstehen die denn unter Bekanntmachung?
Dachte man würde dann schon über das Erbenis informieren.
Dachte man würde dann schon über das Erbenis informieren.
Branicks Group AG: Große Mehrheit für Verlängerung der Schuldscheindarlehen,
Verlängerung der Brückenfinanzierung ebenfalls gesichert - Wechsel im
Aufsichtsratsvorsitz beabsichtigt
Verlängerung der Brückenfinanzierung ebenfalls gesichert - Wechsel im
Aufsichtsratsvorsitz beabsichtigt