Steinhoff Informationsforum
Ist nur eine Vermutung basierend auf vorhergegangenen Ereignissen.
werden bei der Berechnung des (Verkaufs-)Verlustes die Älteren gekauften Akazien herangezogen, oder die Jüngeren, Letztgekauften ?
Danke für Antwort
Bei Step 3 arbeiteten 2 Parteien seit 4 Jahren zusammen daran den Konzern zu erhalten, die Klagen galten als das entscheidende Hindernis zur Refinanzierung, dementsprechend die Erwartungshaltung der Anleger nach dem GS. Wie gesagt, ist müßig, aber bei einem bin ich mir sicher :
Wäre Step 3 als ebenso ungewiss und völlig offen (!) in der erfolgreichen Umsetzung wie Step 2 kommuniziert worden, wäre das eine andere Grundlage zur Bewertung gewesen, ob verkaufen, halten oder traden.
Das war hier keine Situation wie bspw. Aktien von Airlines zu halten, obwohl bei Lockdown der Flugverkehr nahezu eingestellt wurde.
Hättest Du jetzt einen Verlust bei einem Depotbestand von 1.000 000 Aktien.
Du hast die ersten 100000 für 1,5 Cent gekauft und die letzten 100000 für 23 Cent.
Du verkaufst jetzt für 2,8 Cent 100000 Stück für den verlusttopf.
Dann hast Du die 100000 Stück mit Gewinn verkauft, soweit der Topf nicht mit vorherigen Verlusten gefüllt ist.
Beide haben neue Aktien mit Vorzugsrecht, mit günstigerem Preis aufgelegt. Meine alten Aktien wurden gewandelt in neue Aktien.
Unternehmen 1: Als die Aktien wieder handelbar waren, dauerte es etwas bis der Ölpreis angezogen ist. Ich habe dann nochmal Geld nachgeschossen, also die Aktien mit Vorzugsrecht gekauft und konnte deswegen noch etwas Gewinn mitnehmen.
Bei dem zweiten Unternehmen liegen die Call Warrants noch im Depot. Lohnt sich noch nicht etwas zu machen.
Bisher sind insgesamt 3 Jahre vergangen. Denke dass man schon viel Geduld aufbringen muss.
Steinhoff schrieb auch davon dass es eventuell ein neues Instrument geben wird. Es könnte also so ähnlich ablaufen.
Frage: wenn ich heuer schon Gewinnsteuer abgezogen bekommen habe, und JETZT meinen Verlusttopf " auffülle ",
bekomme ich dann die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer rückbezahlt ?
der verbleibende Verlust wird ins nächste Kalenderjahr übertragen.
Im Forum lesen zahlt sich aus. (trotz Ekelteilnehmern...)
DANKE Kollegen !
Und ich denke, das dies auch gesetzlich so geregelt ist.
Meine Meinung, keine Handlungsempfehlung