Auch Fluxx wird sein Recht bekommen


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Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40
Eröffnet am:10.10.06 11:46von: grazerAnzahl Beiträge:5.514
Neuester Beitrag:07.05.10 12:40von: Racer 2008Leser gesamt:466.645
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660 Postings, 6502 Tage Der DozentKlarstellung

 
  
    #651
21.03.07 13:27
vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, ich meinte ja das Sportwetten-Monopol. Mit Lotto-Monopol kommen die MP's nicht durch, das ist aus mehreren Gründen ersichtlich.

Zum Sportwetten-Monopol:
Ich glaube nicht, dass das Sportwetten-Monopol ohne Auflagen bzw. Korrekturen bestätigt wird.

Der Gedanke ist : Wenn die EU Sportwetten-Monopol für 2-4 Jahre bestätigt, was macht man mit den bestehenden, legalen Wettfirmen? Für diese müsste normalerweise eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, alles andere wäre unverhältnismäßig.
Eine solche Ausnahmeregelung wäre den bestehenden und legalen Wettfirmen ihre Tätigkeit in der Übergangszeit zu erlauben.

Was meint ihr dazu?


 

187 Postings, 6476 Tage jump38verdammt ruhig heute! o. T.

 
  
    #652
21.03.07 13:27

908 Postings, 7262 Tage CK2004Ruhe

 
  
    #653
21.03.07 14:22

Das liegt wohl an der anstehenden Zinsentscheidung der US-Notenbank heute abend.  

54 Postings, 6435 Tage EvilStiefelTicker-Meldung

 
  
    #654
1
21.03.07 14:32
bdt0409 4 wi 110 dpa 0479

EU/Glücksspiel/
Streit um Sportwetten: EU-Kommission verschärft Gangart =

Brüssel (dpa) - Im Streit mit der Bundesregierung um die Zulassung
privater Anbieter von Sportwetten hat die EU-Kommission eine
schärfere Gangart eingelegt. Die Behörde beschloss am Mittwoch, das
laufende Vertragsverletzungsverfahren auszuweiten, sagte ein
Kommissionssprecher in Brüssel. Die Kommission hatte vor knapp einem
Jahr wegen staatlicher Wettmonopole ein Verfahren gegen Deutschland
eingeleitet. Beschränkungen des privaten Glücksspiels müssten dem
jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechend
verhältnismäßig sein, sagte der Sprecher. Ein Staat dürfe nicht für
die Teilnahme an staatlichen Lotterien werben und zugleich private
Angebote verhindern mit der Begründung, vor Spielsucht zu schützen.

(Achtung: Zusammenfassung bis 1600 - ca. 25 Zeilen)
dpa dj xx ha/gö

211411 Mrz 07  

1334 Postings, 7593 Tage tradixEU Pressedienst von heute

 
  
    #655
21.03.07 14:33
Freier Dienstleistungsverkehr: Kommission mahnt Dänemark, Finnland und Ungarn zur Beseitigung von Hindernissen für Sportwetten

Reference:  IP/07/360    Date:  21/03/2007


     HTML:§ EN FR DE DA FI HU
PDF:   EN FR DE DA FI HU
DOC: EN FR DE DA FI HU

IP/07/360

Brüssel, den 21. März 2007

Freier Dienstleistungsverkehr: Kommission mahnt Dänemark, Finnland und Ungarn zur Beseitigung von Hindernissen für Sportwetten

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen getroffen, um in Dänemark, Finnland und Ungarn bestehende Hindernisse für das freie Sportwettenangebot zu beseitigen. Nach Prüfung der Stellungnahmen dieser Mitgliedstaaten zu den im April 2006 versandten Aufforderungsschreiben (siehe IP/06/436), mit denen geklärt werden sollte, ob die fraglichen Beschränkungen mit dem in Artikel 49 EG-Vertrag verankerten Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind, hat die Kommission dieselben offiziell zur Änderung ihrer Rechtsvorschriften aufgefordert. Nach Auffassung der Kommission sind diese Beschränkungen mit geltendem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, und es wurde nicht nachgewiesen, dass die von den betreffenden Staaten zur Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Zusammenhang mit Sportwetten getroffenen Maßnahmen notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sind. Ferner können die vorhandenen nationalen Anbieter nach Ansicht der Kommission nicht als Organisationen ohne Erwerbszweck betrachtet werden, da für sie strenge jährliche Ertragsziele bestehen und sie ihr breites Glücksspielangebot oftmals über gewinnorientierte Filialen erbringen. Die offiziellen Aufforderungen ergehen in Form von so genannten „mit Gründen versehenen Stellungnahmen“, die die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag darstellen. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Hintergrund

Anlass für den Entschluss der Kommission zur Prüfung der Vereinbarkeit der fraglichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht gaben – neben eigenen Erkenntnissen – Beschwerden mehrerer Dienstleistungsunternehmen. Diese Beschwerden beziehen sich auf Beschränkungen des Angebots von Sportwetten, indem beispielsweise von Anbietern eine staatliche Konzession oder Lizenz selbst dann verlangt wird, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat ordnungsgemäß zugelassen sind. in einigen Fällen reichen die Einschränkungen bis zum Verbot der Werbung für Dienstleistungen oder der Teilnahme von eigenen Staatsangehörigen an solchen Wetten.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) so erfolgen, „dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen“. Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, den Zugang seiner Bürger zum Spiel zu vermindern, wenn er sie gleichzeitig dazu anreizt und ermuntert, an staatlichen Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen.
Aktuelle Informationen zu allen anhängigen Vertragsverletzungsverfahren stehen Ihnen auf folgender Website zur Verfügung:

http://ec.europa.eu/community_law/eulaw/index_en.htm  

660 Postings, 6502 Tage Der DozentDamit dürfte die Stellungnahme der EU von morgen

 
  
    #656
21.03.07 14:37
ziemlich klar sein. :)  

459 Postings, 6409 Tage meineeigenegegen das Monopol

 
  
    #657
21.03.07 14:42
Alle die hier so heftig diskutieren möchte ich fragen ob sie sich schon bei http://www.kein-monopol.de/petition/ eingetragen haben. Denn das ist schon mal eine aktive Möglichkeit gegen das Monopol ein offizielles Statement abzugeben.  

1334 Postings, 7593 Tage tradixBetty läuft, Fluxx nicht o. T.

 
  
    #658
21.03.07 14:58

660 Postings, 6502 Tage Der DozentNächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren

 
  
    #659
21.03.07 15:45
21.03.2007 Wirtschaft ots

"Europäischer Glücksspielmarkt im Umbruch: EU-Kommission entscheidet sich in Form von begründeten Stellungnahmen in drei anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zur Einleitung der nächsten Stufe"

"Klare Warnung der EU-Kommission in Richtung Deutschland,Österreich und Frankreich

Wien (ots) - Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehendvon entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegensieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland,Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge derVertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Fragestehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Rechtvereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichenAuskunftsersuchens der EU-Kommission durch die MitgliedstaatenDänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, dieseVerfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zuführen.

Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den VerfahrenGambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, dieVertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaatenweiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassungdar. In Ermangelung von Sekundärrecht - Glücksspiel wurde von derDienstleistungsrichtlinie ausgenommen - ist es nun an derEU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelnerMitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn vonArtikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandetenBeschränkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof derEuropäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.

Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Wir begrüßen die Entscheidungder EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils desEuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführungvon drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung inRichtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtigvorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspielsumgehend zu beseitigen." "So lange sich die nationalen Gesetzgeberauf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereicheinigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertragverankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie amDiskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an denin den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisiertenErfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wieFrankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zuerarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in derVergangenheit gerne konstruktiv unterstützen," ergänzt bwin Co-CEOManfred Bodner.

* Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag istin drei Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw.Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und dieAnrufung des Gerichtshofs.

Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmender Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zuder mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufungdes Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Regeleine Pressemitteilung, um die Öffentlichkeit über das Verfahren inKenntnis zu setzen.

In bestimmten Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für dieBürger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Verstoßhandelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann dieKommission beschließen, bereits ab Übermittlung desAufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.

Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kanndie Kommission - sofern sie es für sinnvoll erachtet - einePressemitteilung zu einer bestimmten Situation veröffentlichen, diesie als Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriftenansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens dieGründe für ihr Handeln darlegen oder die europäischen Bürger über dieerzielten Ergebnisse unterrichten.

 

660 Postings, 6502 Tage Der DozentEU prüft Glücksspiel-Staatsvertrag

 
  
    #660
21.03.07 16:26
„EU prüft Glücksspiel-Staatsvertrag“

Im Streit um private Wettanbieter nimmt die EU-Kommission nun auch den geplanten Glücksspiel-Staatsvertrag unter die Lupe. Die Behörde beschloss, die jüngste Entwicklung in Deutschland zu prüfen und notfalls zu klagen. Das seit einem Jahr laufende Verfahren gegen Deutschland sei deshalb ausgeweitet worden. Die Bundesländer wollen in dem Vertrag das staatliche Wettmonopol bis 2011 verlängern und private Internetangebote zu Sportwetten weitgehend verbieten. Die Kommission ist an sich nicht gegen die staatlichen Wettmonopole. Allerdings müssten Beschränkungen kommerzieller Wettanbieter gerechtfertigt sein.

Quelle: MDR INFO

Artikel erschienen am 21.03.2007

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/4265812.html  

660 Postings, 6502 Tage Der DozentSportwetten - Brüssel geht gegen Deutschland vor!!

 
  
    #661
21.03.07 16:37
„Sportwetten - Brüssel geht gegen Dänemark, Finnland und Ungarn vor“

bwin sieht "klare Warnung" an Frankreich, Deutschland und Österreich
Um Hindernisse auf dem Markt für Sportwetten zu beseitigen, geht die EU-Kommission weiter gegen drei Staaten vor. Die EU-Behörde sendete am Mittwoch an Dänemark, Finnland und Ungarn verschärfte Mahnschreiben. Sollten diese Länder ihre Beschränkungen binnen zwei Monaten nicht plausibel begründen können, droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, sagte auch über die Fortsetzung entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und die Niederlande habe die Kommission entschieden. Beide Fälle sollen ausgeweitet werden.

Wegen Änderungen der Bestimmungen in beiden Ländern werde die Kommission aber erst später ein zweites Mahnschreiben an beide Länder richten.

Über Schweden, gegen das die EU-Kommission ebenfalls wegen der dortigen Sportwetten-Bestimmungen ein Verfahren eingeleitet hat, sei noch keine Entscheidung getroffen worden.

Drewes betonte, die Staaten hätten zwar freie Hand bei der Gestaltung von Vorschriften auf diesem Glücksspielmarkt. Sie dürften aber dabei nicht diskriminierend und unverhältnismäßig vorgehen. Dies sei durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall "Placanica" bestätigt worden.

Der Vorstand des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin, Norbert Teufelberger begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. "Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen", erklärte er in einer Aussendung.

In Österreich sind Sportwetten bereits weitgehend liberalisiert. Über ein anderes Verfahren gegen das österreichische Glücksspielgesetz werde nicht vor Juni oder Juli entschieden, hieß es in Kommissionskreisen. Die EU-Behörde hatte im Oktober ein Mahnschreiben an Österreich gesendet, in dem sie vor allem Rechtsvorschriften anprangert, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten. Weiters kritisierte die Brüsseler Behörde, "dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt."(APA)

Artikel erschienen am 21.03.2007

http://derstandard.at/?url=/?id=2813975  

1334 Postings, 7593 Tage tradixDie Richtung ist also klar-Staatsvertrag ade o. T.

 
  
    #662
21.03.07 16:47

660 Postings, 6502 Tage Der DozentEs ist jetzt klar, EU wird ein unverhältnismäßiges

 
  
    #663
21.03.07 16:53
Monopol in Deutschland nicht zulassen.
Ich hoffe, die MP's haben die deutliche Worte aus Brüssel vernommen.
Der Weg ist für Alternativ-Vorschlag aus SH frei.

Die MP’s müssen die Stellung der EU-Kommission bei der MP-Konferenz beachten und dementsprechend handeln.

Die Warnung aus Brüssel ist klar: wird der Monopolstaatsvertrag unterschrieben, so ergeht ein zweites Mahnschreiben an Deutschland.

Der Vorschlag aus SH hat somit eine enorme Rückendeckung von EU bekommen.  Hoffen wir auf die Vernünftigkeit der MP’s.
 

1334 Postings, 7593 Tage tradix Performance des Papiers ist lächerlich + 0,045€ o. T.

 
  
    #664
21.03.07 16:53

660 Postings, 6502 Tage Der Dozenttradix RT - 4,10

 
  
    #665
21.03.07 16:59
die Nachricht hat sich noch nicht herumgesprochen ;)  

30793 Postings, 6777 Tage AnanasJa und morgen

 
  
    #666
21.03.07 17:05
setzt der Herdentrieb ein, es wird lustig!  

660 Postings, 6502 Tage Der DozentDas sieht man den Unterschied

 
  
    #667
21.03.07 17:10
zwischen einer erwarteten Nachricht und einer unerwarteten... :)))
 

1334 Postings, 7593 Tage tradixWann wollen die Leute den einsteigen?

 
  
    #668
21.03.07 17:12
wenn nicht jetzt, bei 6€?  

660 Postings, 6502 Tage Der DozentDie Masse kommt wohl erst morgen

 
  
    #669
21.03.07 17:15
noch mals:

EU wird das Monopol in Deutschland nicht zulassen.
Ich hoffe, die MP's haben die deutliche Worte aus Brüssel vernommen.
Der Weg ist für Alternativ-Vorschlag aus SH frei.

Die MP’s müssen die Stellung der EU-Kommission bei der MP-Konferenz beachten und dementsprechend handeln.

Die Warnung aus Brüssel ist klar: wird der Monopolstaatsvertrag unterschrieben, so ergeht ein zweites Mahnschreiben an Deutschland.  

1334 Postings, 7593 Tage tradixund vor allem steht dann Schadensersatzklagen

 
  
    #670
21.03.07 17:18
der Privaten nichts mehr im Weg, das sollten sich die Ministerpräsidenten hinter ihre Löffel schreiben. Die Rechtslage ist klar und wird von der EU unterstützt.  

660 Postings, 6502 Tage Der DozentAuf dem Punkt gebracht

 
  
    #671
21.03.07 17:29
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Kontroverse zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung über die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten geht weiter. Die Behörde in Brüssel kündigte am Dienstag an, vor einer Entscheidung den geplanten Staatsvertrag der Bundesländer über das Wettmonopol genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesregierung hat nun bis Ende Mai die Chance, die EU-Behörde von der europarechtlichen Unbedenklichkeit des staatlichen Lotteriemonopols in Deutschlands zu überzeugen.

Ob dies gelingt, ist offen. "Wir haben unsere Zweifel, ob der
Entwurf die europarechtlichen Bedingungen erfüllt",
sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Berlin werde daher ein Schreiben mit der Bitte um detaillierte Informationen zugesandt. Das im April vergangenen Jahres eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werde damit weitergeführt. Damit droht weiter eine ultimative Aufforderung der Kommission zur Gesetzesänderung oder anderenfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

"Wir müssen die neuen Umstände bei unserer Beurteilung berücksichtigen", ergänzte der Sprecher von McCreevy mit dem Hinweis auf den Staatsvertrag. Die Frist für eine Antwort betrage zwei Monate. "Wir wollen in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung in diesem sensiblen Bereich zu treffen", erklärte er. Staatliche Glücksspielmonopole seien nach europäischem Recht zwar zulässig, doch dürften private Anbieter nicht einfach "draußen gehalten werden".

Dies ist ein Rückschlag für die deutschen Länder. Ihre Vertreter hatten sich in der vergangenen Woche nach einer Anhörung in Brüssel noch sehr zuversichtlich geäußert, dass die Kommission grünes Licht für das beabsichtigte Staatsmonopol und gegebenenfalls nur einige Auflagen verfügen werde. So hatte etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, die Länder würden mit "keinerlei Schwierigkeiten in Brüssel rechnen".

DJG/dmt/apo

 

132 Postings, 6424 Tage WolnzacherJetzt geht's los... Bitte anschnallen! lol o. T.

 
  
    #672
21.03.07 18:41

660 Postings, 6502 Tage Der DozentWas sagt EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy

 
  
    #673
21.03.07 19:12
- Kommission muss in der Frage staatlicher Wettmonopole endlich Stellung beziehen

Verfasser: Nicolaus Gläsner

Bonn/Luxemburg – Als „erstaunlich" hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen http://www.euinfo.de, öffentliche Äußerungen aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei im Hinblick auf ein befristetes Monopol für staatliche Wettanbieter bezeichnet. Dort war verlautet, man „rechne mit keinerlei nennenswerten Schwierigkeiten mehr aus Brüssel" bei der Einrichtung eines auf mindestens vier Jahre befristeten Monopols der Länder bei den Sportwetten. Langen forderte insbesondere EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy auf, zu diesen Aussagen umgehend Stellung zu nehmen.

„Tatsache ist, dass die Kommission einen Kommentar zu diesen Äußerungen bisher ausdrücklich verweigert hat. Bis zum Beweis des Gegenteils ist deshalb von einer persönlichen Meinungsäußerung des Staatskanzleichefs in dieser Angelegenheit auszugehen, der damit offensichtlich seiner Hoffnung auf weitere vier Jahre staatliche Sportwetten ohne private Konkurrenz Ausdruck geben wollte", erklärte Langen in einer ersten Reaktion in Straßburg.

Der Gruppenvorsitzende stellte klar, dass die Fortsetzung der Wettmonopole der Länder nicht nur gegen die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen geltendes EU-Recht einschließlich des Binnenmarktartikels verstoßen würde, sondern auch ein glatter politischer Systembruch wäre. „Herr McCreevy, der sich bei anderen Gelegenheiten wie im Namensstreit um die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland gerne als Gralshüter des Wettbewerbs im Binnenmarkt versteht, ist jetzt dringend aufgefordert, sich in der ordnungspolitischen Grundsatzfrage der Wettmonopole aus der Deckung zu begeben und eine klare Position zu beziehen", betonte Langen weiter.

Auch das Argument der Länder, man brauche jetzt erst einmal Zeit, um ein „vernünftiges Zulassungssystem" für private Wettanbieter zu organisieren, könne nicht als Argument für die Fortsetzung des Monopols herhalten. „Die Länder haben gerade erst einen neuen Lottostaatsvertrag ausgehandelt. Dieser ist sicher nicht vom Himmel gefallen. Es war also genug Zeit, sich gleichfalls um das Lizenzierungssystem Gedanken zu machen. Die Kommission bleibt also auch deshalb aufgefordert, hier eine inhaltliche Hilfestellung zu geben", so Langen abschließend.

Nach dem Luxemburger Urteil sahen sich die kommerziellen Wettbetreiber im Aufwind. „Der Willkür deutscher Politiker ist Einhalt geboten worden", urteilte der Düsseldorfer Sportwettenanbieter Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de nach Angaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) http://www.sueddeutsche.de. Von einem „Meilenstein für die Öffnung des Markts" sprach Bwin- Direktor http://www.bwin.de Jörg Wacker. Das Staatsmonopol habe keine Chance mehr, sagte selbst die CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein.
 

660 Postings, 6502 Tage Der DozentVG Halle

 
  
    #674
21.03.07 19:16
Verwaltungsgericht Halle äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die Erlaubnispflicht für Lottovermittler

Hamburg, 21. März 2007. Der Beschluss der EU-Kommission, den deutschen Glücksspielstaatsvertrag einer genauen Überprüfung zu unterziehen, erfordert ein Umdenken der Länder. Die Kommission erklärt unmissverständlich, dass sie erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Unbedenklichkeit des geplanten Vertrags hat. „Noch können die Ministerpräsidenten einen offenen Verstoß gegen Gemeinschaftsrechts verhindern, indem sie dem Entwurf grundlegend überdenken oder ihn in den Papierkorb werfen“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.

Es gibt eine klare Alternative: „Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde“, so Norman Faber. Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde. „Die Ministerpräsidenten sollten morgen die Ministerpräsidentenkonferenz nutzen, um ihren offensichtlich europarechts- und verfassungsrechtlich bedenklichen Weg zu verlassen.“

Quelle: Deutscher Lottoverband
 

660 Postings, 6502 Tage Der DozentGratulations, Mr. McCreevy!

 
  
    #675
21.03.07 19:20
Dannenberg, 21. März 2007

Klarer und unmissverständlicher kann das Signal aus Brüssel an alle Regierungschefs in Europa nicht sein: Mit der heutigen Entscheidung der EU-Binnenmarktkommission macht Kommissar McCreevy tatsächlich ernst mit seiner Forderung nach „gleichem Recht für alle“ im Glücksspielmarkt.

„Wir begrüßen die Entscheidung Brüssels sehr, da sie die deutliche Rechtsprechung durch den EuGH konsequent berücksichtigt. Das im April 2006 in die Wege geleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird fortgeführt und das ist gut so“, kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) das Ergebnis der Kommissionssitzung. In einem Interview mit dem Manager Magazin kündigte die Kommission heute an, den Entwurf des Staatsvertrags genau zu prüfen und die Bundesregierung aufzufordern, bis Ende Mai die Zweifel der EU auszuräumen, dass der neue Staatsvertrag alle europarechtlichen Vorgaben erfüllt.

Vielleicht setzt die EU schon morgen ein weiteres Zeichen: Am 22. März wird die EU-Kommission unter Leitung von Kommissar Verheugen über die Notifizierung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des Lotteriestaatsvertrags entscheiden. Wenn die EU-Kommission von der Notifizierung des Lotteriestaatsvertrags spricht, so bedeutet dies, dass lediglich zwei formale Aspekte des Vertrags geprüft werden: Zum einen die rein technische Frage des Internetzugangs und zum anderen die Frage des elektronischen Zahlungsverkehrs. Darüber hinaus prüft die EU-Kommission weder den Inhalt noch die europarechtliche Tragfähigkeit des Lotteriestaatsvertrags.

Sollte die EU-Kommission den deutschen Lotteriestaatsvertrag zustimmend zur Kenntnis nehmen, dann ist diese Aussage mit sehr viel Vorsicht zu genießen. Sicher ist, dass die Länderchefs und alle das Staatsmonopol unterstützenden Kräfte eine solche Antwort der EU-Kommission als „Gütesiegel“ und Zustimmung für den Lotteriestaatsvertrag interpretieren werden. Eine solche Auslegung wäre jedoch eine gefährliche Irreführung der breiten Öffentlichkeit, der Verwaltungsgerichte sowie aller Bundestags- und Landtagsabgeordnete.

Sollte die EU-Kommission morgen jedoch bereits die beiden formalen Aspekte beanstanden, dann liegt es auf der Hand, wie die Entscheidung ausfallen würde, wenn die Kommission das gesamte Vertragswerk prüfen müsste.

„Die heutige Entscheidung zeigt uns, dass wir mit unserer Rechtsauffassung auf dem richtigen Weg sind. Die EU wird hart gegen die Länder vorgehen, die am Sportwettmonopol festhalten und unter dem Vorwand des Spielerschutzes in Wahrheit nur ihre Kassen füllen möchten. Wir haben den deutschen Länderchefs konkrete Möglichkeiten aufgezeigt, um in dem Streit um eine Öffnung des Sportwettenmarktes eine für alle Beteiligten faire und gewinnbringende Lösung zu finden. Die Gelegenheit auf der morgigen Sitzung der Ministerpräsidenten, den Vorschlag aus Schleswig-Holstein aufzugreifen und damit das Verfahren aus Brüssel zu beenden, ist günstig“, so Markus Maul.

Dass die EU-Kommission EG-Vertragsverletzungen durch Mitgliedsstaaten durchaus konsequent verfolgt, zeigt das kürzlich eingeleitete Eilverfahren gegen Deutschland wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes, das der Deutschen Telekom Wettbewerbsvorteile verschafft. Die Kommission beabsichtigt, den Fall sehr rasch vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Dieses Schicksal könnte in naher Zukunft auch dem deutschen Lotteriestaatsvertrag blühen.

Kontakt
Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
Ingrid Sebald
PR Agentur sports-comm
Telefon (0 69) 26 91 05 55
Mobil 0178 – 5 64 22 17
E-Mail: sebald@sports-comm.de
 

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