Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 159 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 481.155 |
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Glücksspielstaatsvertrag bleibt bestehen
Stuttgart (RPO). Werbung für private Wettanbieter bleibt für den VfB Stuttgart weiter verboten. Die Schwaben scheiterten mit einem Eilverfahren gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Eilantrag wurde zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Stuttgart erklärte.
http://www.rp-online.de:80/public/article/...iga/vfb_stuttgart/545441
Und der VfB-Präsident Erwin Staudt sei zu jedem Schritt bereit - "und wenn wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen", erklärte er.
Und Verwaltungsgericht Neustadt (W.) ändert Rechtsprechung zugunsten privater Sportwetten: rheinland-pfälzische Neuregelung nach GlüStV verfassungswidrig
http://www.isa-guide.de/articles/...wetten_rheinland_pfaelzische.html
Ethik-Beirat ruft zu konsequentem Vorgehen gegen illegales Glücksspiel auf
- Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßt Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags
- Beirat sieht Vollzugsdefizit bei illegalen Glücksspielangeboten kritisch
- Politik und Behörden sind gefordert
Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßt die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags ausdrücklich, nimmt aber kritisch zur Kenntnis, dass illegale Anbieter der kommerziellen Glücksspielindustrie nach wie vor auf dem deutschen Markt tätig sind. Der Beirat fordert die zuständigen Behörden und politischen Entscheider auf, konsequent gegen illegales Glücksspiel vorzugehen und das Vollzugsdefizit zu beseitigen.
"Es kann nicht sein, dass die illegalen Anbieter immer noch mit ihren aggressiven und suchtfördernden Angeboten auf dem deutschen Markt präsent sind und massiv für sich werben, während die staatlichen Lottogesellschaften sich strikt an geltendes Recht halten", sagte die ehemalige Bundesfamilienministerin und Bundestagsabgeordnete RenateSchmidt. "Wir halten es für dringend notwendig, dass die Aufsichtsbehörden schärfer gegen
die nicht zugelassenen Anbieter vorgehen", so Schmidt.
"Konsequentes Vorgehen setzt zum einen voraus, dass die Ordnungsämter finanziell und personell entsprechend ausgestattet sind. Zum anderen scheuen viele Ordnungsbehörden die von den illegalen Anbietern angedrohten Schadenersatzansprüche. Hier gilt es, die Kommunen durch entsprechende Haftungsübernahmen durch die Länder abzusichern", unterstrich der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Rudolf Seiters.
"Eine effektive Suchtprävention ist nur dann möglich, wenn das Monopol auch wirklich durchgesetzt wird", sagte Barbara Stamm, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags. "Die Suchtpräventionsmaßnahmen, die von den Lottogesellschaften und den Suchtberatungsstellen auf Bundes- und Landesebene eingeleitet worden sind, laufen dann ins Leere, wenn die aggressive Werbung der illegalen Anbieter nicht endlich unterbunden wird", so Stamm.
Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks berät die Landeslotteriegesellschaften in allen ethischen Fragen des Glücksspiels und bei der Verbesserung der Maßnahmen zu Spielerschutz und Suchtprävention. Die Mitglieder des Beirates sind die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt, der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes und Bundesminister a.D. Dr. Rudolf Seiters, sowie Barbara Stamm, Landesministerin a.D. und Vizepräsidentin des Bayerischen Landtages.
Quelle: Lotto Baden-Württemberg
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 18.03.2008 10:47
Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks berät die Landeslotteriegesellschaften in allen ethischen Fragen des Glücksspiels und bei der Verbesserung der Maßnahmen zu Spielerschutz und Suchtprävention. Die Mitglieder des Beirates sind die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt, der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes und Bundesminister a.D. Dr. Rudolf Seiters, sowie Barbara Stamm, Landesministerin a.D. und Vizepräsidentin des Bayerischen Landtages.
Auszug 2:
Eine effektive Suchtprävention ist nur dann möglich, wenn das Monopol auch wirklich durchgesetzt wird", sagte Barbara Stamm, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags.
Meine bescheidene Meinung:
Eine effektive Suchtprävention ist nur mit hohen Jackpots von 100 Millionen Euro möglich.
Alles andere wäre unmoralisch und widerspricht nur der Auffassung von Ethik dieses Ethik-Beirates. Moralisch richtiges Handeln kann nur darin bestehen, dem Spieler bei wahnsinnig hohen Jackpots die letzten Kröten aus der Tasche zu ziehen, obwohl man vorher alle Anstrengungen unternommen hat, um ihn vom Spiel abzuhalten.
Ich hoffe sie haben den Break even geschafft und geben gute Aussichten für 2008.
Bald hat das Warten ein Ende.
Gruß
http://www.thelotter.com/LotterySearch.aspx?itemId=5&pageId=25
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg äußert ernsthafte Zweifel an einer kohärenten Glücksspielpolitik in Deutschland
München, 20.3.2008: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem durch die Kanzlei Hambach & Hambach geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Wie in dem bereits vorhergehenden Beschluss vom 12.2.2008 wurde auch in diesem parallelen Verfahren mit Beschluss vom 3.3.2008 (Aktenzeichen: 6 S 1408/07) die Berufung aufgrund erheblicher Zweifel an einer kohärenten Ausgestaltung der Glücksspielpolitik in Deutschland zugelassen.
Die Klägerin wollte feststellen lassen, dass ihre für Großbritannien erteilte Genehmigung auch in Baden-Württemberg wirksam ist und eine Erlaubnis im Sinne des § 284 StGB darstellt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage mit der Begründung ab, dass das Sportwettenmonopol in Deutschland mit den Vorgaben europäischen Rechts übereinstimme. Es ging davon aus, dass die mit dem Staatsmonopol verbundenen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gemeinschaftsrechtskonform umgesetzt wurden. Es ging jedoch fehl in der Annahme, dass sich der VGH in der nächsten Instanz hinter diese Entscheidung stellen würde, wie dieser es bislang in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 getan hatte.
Die neue Rechtslage beurteilt der VGH nunmehr grundlegend anders. In seinen Entscheidungsgründen erläutert der VGH, dass ernstliche Zweifel hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht zur Sache gemachten Ausführungen bestehen, da schlüssig in Frage gestellt wurde, ob bei dem für eine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols gemeinschaftsrechtlich gebotenen, kohärenten und systematischen Beitrags zur Begrenzung der Wetttätigkeiten, lediglich auf die staatliche Wettpolitik und nicht auch auf die gesamte staatliche Glücksspielpolitik abzustellen sei.
"Sollte letzteres der Fall sein bzw. ernstlich in Betracht kommen, ließe sich auf der Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Feststellungen derzeit nicht abschließend beurteilen, ob sich die jeweils unterschiedlichen Begrenzungen mit den in den jeweiligen Glücksspielmärkten bestehenden Unterschieden rechtfertigen ließen."
Aus diesen Ausführungen kann herausgelesen werden, dass der Verwaltungsgerichtshof die noch abzuwartenden Äußerungen des EuGH maßgeblich in die Urteilsfindung einbeziehen möchte. Inzwischen wurden acht Verfahren zum Sportwettenmonopol ausgesetzt und Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrecht dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt (zuletzt das VG Schleswig in einem Hauptsachverfahren, Beschluss vom 30.01.2008).
Diese klare Kehrtwende des Berufungsgerichts ist zu begrüßen, vertrat es schließlich noch im November 2007 die Auffassung, dass von einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Wettpolitik ausgegangen werden könne (Beschluss vom 5.11.2007, Az. 6 S 2223/07, Rn. 19). Diese neue Ausrichtung zeichnet sich auch bei anderen Berufungsgerichten ab. So entschied sich ebenfalls der VGH Hessen für eine Aussetzung in vergleichbaren Verfahren (z.B. Az. 7 A 14/08), da nur so der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrecht gesichert werden könne.
Kontakt:
Hambach & Hambach Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach
Haimhauser Str. 1
D - 80802 München
Tel: +49 89 / 38 99 75 - 50
Fax: +49 89 / 38 99 75 - 60
E-Mail: w.hambach@ra-hambach.com
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[Druckbare Version] eingestellt am: 20.03.2008 19:38
» Startseite
tomxvfz: demnächst stellungnahme der Bundesregierung zu regelungen des glücksspielvertrages
21.03.08 13:50
Stufe 1 Vertragsverletzungverfahren.
Hier die Nachricht vom 31.01.2008.
Gab es schon eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu oder muesste diese in den nächsten Tagen kommen.
http://www.fluxx.com/...nt.php?page=presse/details/20080131_1171.html
Der österreichische Sportwettenanbieter bwin hat den Rückzug aus der Türkei (Anfang 2007) und den USA (Ende 2006) verdaut. Die Geschäfte haben wieder das Niveau vor der Einstellung der Geschäfte in diesen Märkten erreicht. Das vierte Quartal hat der Wettanbieter mit einem Rekordergebnis abgeschlossen. Die Brutto-Gaming-Erträge kletterten zum Vergleichsquartal von 81,9 auf 102,3 Prozent - ein sattes Plus von 24,9 Prozent.
Gegen Dänemark, Finnland, Ungarn gibt es schon
Vertagsverletzungsverfahren der Stufe 2,
d.h. die EU verlangt Gesetzesänderungen. (seit 21.März 2007)
Kennt hier jemand den Stand?
Ist es in diesen Ländern zu Gesetzesänderungen gekommen?
http://europa.eu/rapid/...rmat=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en
https://www.uni-hohenheim.de/gluecksspiel/staatsvertrag/index.htm
Kann man im Umkehrschluß annehmen, daß dam 27.3. Positives kommt?
Hat jemand von euch den Link auf Jaxx UK. Würde mir gerne mal das Wettangebot anschauen.
hier auch, oder vielleicht besonders, den Glücksspielstaatsvertrag im Hinterkopf hatte??? Die Könige wollen Ihre Reiche manifestieren, sie sehen Felle schwimmen.
http://www.cducsu.de/..._9/InhaltTypID__3/InhaltID__9254/inhalte.aspx
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