Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 158 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 481.168 |
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Die Landesregierung sieht wegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg gegen das staatliche Monopol auf Sportwetten keinen Korrekturbedarf. «Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen», sagte ein Regierungssprecher am Dienstag in Düsseldorf. Es gebe eine «höherrangige» Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das die Rechtsauffassung des Landes im Februar bestätigt habe.
Düsseldorf/Arnsberg (ddp-nrw). Die Landesregierung sieht wegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg gegen das staatliche Monopol auf Sportwetten keinen Korrekturbedarf. «Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen», sagte ein Regierungssprecher am Dienstag in Düsseldorf. Es gebe eine «höherrangige» Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das die Rechtsauffassung des Landes im Februar bestätigt habe. Die Regierung halte deshalb am Glücksspielstaatsvertrag und am NRW-Ausführungsgesetz fest.
Das NRW-Sportwettenmonopol verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. In einem am Montag verbreiteten Eilbeschluss hatten die Richter damit dem Antrag einer Gewerbetreibenden stattgegeben. Der Bürgermeister der Stadt Olsberg (Hochsauerlandkreis) hatte der Frau untersagt, Sportwetten an einen Veranstalter mit britischer Lizenz zu vermitteln.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstießen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft garantiert würden. Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann den Angaben zufolge Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
(Az.: 1 L 12/08)
(ddp)
http://www.isa-guide.de/articles/...chtsbeschluss_zu_sportwetten.html
Eine neue Analyse mit Kaufempfehlung gibt es fuer unseren
Musterdepot-Wert Fluxx (WKN A0JRU6, Aktien-Kuerzel FXXN,
ISIN DE000A0JRU67), die Sie beiliegend als PDF erhalten.
Das renommierte Analystenhaus First Berlin Research hat in einer
ausfuehrlichen, 19seitigen Studie die Empfehlung 'Kaufen'
bestaetigt und einen aktuellen, fairen Wert von 4,70 Euro
errechnet.
Damit hat die Aktie rund +100 % Kurspotenzial!
Der Titel der Analyse, 'Lebhafter Markt, starkes Wachstum'
(buoyant market, strong growth) zeigt bereits, dass sich einiges
bewegt in der Branche und bei Fluxx.
Nach +33,3 % Umsatzwachstum in 2007e, erwartet First Berlin im
laufenden Geschaeftsjahr 2008e einen Anstieg in Hoehe von satten
+74,5 %! Der Grund dafuer sind vor allem neue Produkte,
Akquisitionen und die geographische Diversifizierung. So verfuegt
Fluxx neben dem Geschaeft in Deutschland auch in Grossbritannien,
Malta, Oesterreich und Spanien ueber Tochtergesellschaften mit
einer breiten Kundenbasis, sodass letztes Jahr der Umsatzanteil von
deutschem Lotto '6 aus 49' nur mehr bei etwa 30 % des Umsatzes
gelegen hat. Dadurch ist Fluxx von den neuen Einschraenkungen
durch den Lotto-Staatsvertrag deutlich weniger betroffen, als
der Markt momentan noch annimmt.
Weiterhin hohes Wachstum
Wie in der untenstehenden Tabelle (PDF Seite 17) gut zu sehen ist,
verzeichnete Fluxx in den letzten Jahren bereits ein kraeftiges
Umsatzwachstum, das sich weiter fortsetzen sollte. Die Firma war
2005 bereits profitabel, musste aber z.B. durch die Umstellung
des Geschaeftsmodelles und der Verringerung der Abhaengigkeit vom
deutschen Markt 2006/2007 Verluste hinnehmen. Der naechste
Wachstumsschub soll den Umsatz in neue Regionen bringen und ebenso
den Gewinn auf ein Niveau deutlich ueber dem 2005er Gewinn:
Umsatz EBITDA Gewinn Gewinn/Aktie
2005: 22,0 6,5 1,7 0,14
2006: 50,9 0,5 -8,7 -0,60
2007e: 67,9 7,3 -3,0 -0,19
2008e: 118,4 12,2 2,9 0,18
2009e: 138,4 15,9 5,5 0,34
2010e: 157,3 19,4 8,3 0,52
(Werte in Mio. Euro bzw. G/A in Euro)
Guenstige Bewertung im Branchenvergleich
Wie auf Seite 16 des PDFs zu sehen ist, weist Fluxx im Vergleich
mit anderen Unternehmen der Gluecksspiel-Branche deutlich
niedrigere Bewertungen auf beim Verhaeltnis Unternehmenswert zu
Umsatz (EV/sales) sowie beim Verhaeltnis Unternehmenswert zu
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Beim
Kurs/Gewinn-Verhaeltnis (P/E) ist Fluxx erst auf Basis der
Schaetzungen fuer das kommende Jahr deutlich unter dem Branchen-
Durchschnitt, da das Unternehmen erst dieses Jahr den Break-Even
ueberschreitet.
Fazit: Kaufen
Insgesamt kommt First Berlin zu der Einschaetzung, dass Fluxx mit
rund 40 Mio. Euro Boersenwert (Eigenkapital 34,6 Mio. Euro) derzeit
deutlich zu billig ist. Die neuen Umsatz- und Gewinnschaetzungen
ergeben einen fairen Wert in Hoehe von 4,70 Euro pro Aktie.
Somit wird Fluxx von den Experten mit 'Kaufen' eingestuft.
Auch fuer uns ist die Aktie auf dem aktuellen Kursniveau ein klarer
Kauf. Die hohen Umsatzsteigerungen fuehren zu laufend steigenden
Ergebnissen. Das sollte sich - in einem etwas freundlicheren
Boersenumfeld - auch wieder auf den Aktienkurs auswirken, der
dementsprechend deutlich anziehen sollte!
Kaufen Sie die Aktie an der Boerse Xetra/Frankfurt bei Kursen unter
3 Euro mit einem Kursziel von 5 Euro.
Unternehmen: Fluxx AG
Boerse: Xetra/Frankfurt
WKN: A0JRU6
Kuerzel: FXXN
ISIN: DE000A0JRU67
Aktuell: 2,51 Euro
Kaufen bis: 3,00 Euro
Kursziel: 5 Euro (+99 %)
Homepage von Fluxx:
http://i.derspekulant.ch/click_at.html?ADVD=91074.94117632.1.0116622.
Aktuelle Nachrichten zu Fluxx:
http://i.derspekulant.ch/click_at.html?ADVD=91074.94117632.2.0116622.
Aktuelles Xetra-Orderbuch von Fluxx:
http://i.derspekulant.ch/click_at.html?ADVD=91074.94117632.3.0116622.
Im juristischen Streit um den geplanten Einstieg des Landes in die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist das Land vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vorerst gescheitert. Das OLG wies einen Eilantrag gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts zurück.
Dagegen kündigte die Landesregierung Rechtsbeschwerde an. Sie will eine Mehrheitsbeteiligung an der bundesweit bislang einzigen privaten Lotteriegesellschaft Lotto GmbH. Dies hatte das Kartellamt untersagt. Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gehört bislang den drei Sportbünden aus dem Rheinland, der Pfalz und Rheinhessen.Die Kartellbehörde hatte bei ihrer Begründung ausgeführt, dass die ohnehin schon marktbeherrschende Stellung von Lotto Rheinland-Pfalz durch einen Einstieg des Landes noch verstärkt würde. Das Land wollte 51 Prozent der Anteile zum 1. Januar 2008 erwerben.
Nach dem OLG-Beschluss bleibt es dem Land jedoch "unbenommen, das Glücksspielgeschäft wie bisher durch ein privates Drittunternehmen veranstalten zu lassen. Erforderlich ist allerdings, dass bei der Auswahl der privaten Lottogesellschaft der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird".
Staatsvertrag soll staatliches Monopol verlängern
Hintergrund ist der am 1. Januar in Kraft getretene Staatsvertrag der Bundesländer für das deutsche Lotteriewesen, mit dem das staatliche Wettmonopol bis 2011 verlängert werden soll. Mit dem Einstieg bei der Lotto GmbH wollte das Land die Voraussetzung für die Umsetzung des Staatsvertrages schaffen.
(firmenpresse) - Bonn/Frankfurt am Main – Die offizielle Arbeitslosenstatistik ist offenbar geschönt. Dies geht aus einer kleinen Anfrage der FDP an die Bundesregierung hervor. Rund 3,2 Millionen Personen, die derzeit Arbeitslosengeld beziehen, tauchen in der Arbeitslosenstatistik gar nicht auf, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium http://www.bmas.bund.de, Klaus Brandner, nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) http://www.faz.net. Die FDP-Abgeordnete Claudia Winterstein, Berichterstatterin für den Haushalt Arbeit und Soziales im Haushaltsausschuss des Bundestages, monierte gegenüber der Zeitung: „Die Arbeitslosenstatistik sagt nur die halbe Wahrheit. Wer aber nur die statistische Arbeitslosigkeit betrachtet, schönt die Bilanz und betrügt sich selbst. 2007 gab es offiziell 3,77 Millionen Arbeitslose, aber 6,34 Millionen Leistungsbezieher.“
Besonders eklatant ist das Auseinanderfallen zwischen Statistik und Wirklichkeit beim Arbeitslosengeld II. So legte Brandner dar, 2007 seien durchschnittlich 5,329 Millionen Personen als „erwerbsfähige Hilfesuchende“ registriert gewesen. Davon seien aber 54 Prozent, also rund 2,85 Millionen, nicht als arbeitslos geführt worden. „Angesichts dieser ‚Enthüllung’ ist es um so unverständlicher, warum Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Ende Februar bei der Vorstellung der veröffentlichten Arbeitsmarktdaten die Backen so aufgeblasen hat. Er sprach von einer bemerkenswerten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und brüstete sich damit, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen kontinuierlich abnimmt“, so Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, der Beteiligungen an den Firmen Wettcorner http://www.wettcorner.com und Betwitch http://www.betwitch.com hält.
Während der Staat zweifelhafte arbeitsmarktpolitische Erfolge für sich reklamiere, betätige er sich zugleich als Jobvernichter, zum Beispiel dadurch, dass er vehement für ein staatliches Wettmonopol kämpfe: „Andere Länder wie England haben gute Erfahrungen mit einer Liberalisierung des Wettmarkts gemacht. Was spricht dagegen, staatliche Lizenzen an private Anbieter zu geben und eine zentrale Aufsichtsbehörde einzuführen, die dafür sorgt, dass alles seinen geregelten Gang geht? Das Monopol kostet uns dagegen Tausende von Jobs. Das Staatsmonopol ist nur eine Jobmaschine für ausgeschiedene Politiker, die bei den staatlichen Lotteriegesellschaften noch mal ein schönes Auskommen finden können.“
Die Stimme der Vernunft hat sich aber bisher noch nicht durchgesetzt. Schon im März 2007 hatte nämlich Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) http://www.vdz.de, gesagt: „Ohne eine zügige Liberalisierung des Sportwettenmarktes verpassen die Bundesländer ihre vielleicht letzte Chance, die Veranstaltung von Sportwetten, Arbeitsplätze sowie Wettgelder in Deutschland zu halten und gleichzeitig – mit Hilfe einer Wettabgabe – einen Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Zwecke wie der Sportförderung nachhaltig zu sichern.“ Doch die Bundesländer haben in dieser Frage versagt. Nun ist die europäische Rechtsprechung gefragt.
Das Europäische Parlament wird 50 Institutionen - 12-03-2008 - 19:17 50 Jahre Europäisches Parlament Mit einer offiziellen Feier hat das Europäische Parlament heute seinen 50. Jahrestag begangen. Am 19. März 1958 versammelten sich die europäischen Abgeordneten zum ersten Mal in Straßburg. In den vergangenen 50 Jahren hat sich das EP von der "Europäischen Parlamentarischen Versammlung" mit 142 nominierten Abgeordneten und nur vier offiziellen Sprachen, hin zu einem direkt gewählten Parlament mit 785 Abgeordneten und 23 verschiedenen Amtssprachen entwickelt. Zahlreiche hochrangige Gäste kamen anlässlich des "Geburtstages" des EP nach Straßburg, darunter zahlreiche ehemalige PräsidentInnen des EP, Vertreter der nationalen Parlamente, der anderen EU-Institutionen sowie der Staat Straßburg und des Elsass. Anlässlich der Feier gab das Europäische Jugendorchester ein Konzert im Plenarsaal, das mit der EU-Hymne Ode "An die Freude" von Ludwig van Beethoven endete.
Rede von EP-Präsident Hans-Gert Pöttering
In seiner Rede anlässlich des 50. Jahrestages des Europäischen Parlaments führte dessen Präsident Hans-Gert PÖTTERING aus, dass sich "das Europäische Parlament Zug um Zug immer mehr Rechte erstritt, sich seiner Verantwortung und seiner Möglichkeiten immer mehr bewusst wurde und so heute seinem Namen alle Ehre macht." "Vereint im Ringen um die besten Überzeugungen" "Heute sind wir 785 Abgeordnete aus 27 europäischen Nationen. Wir vertreten über 150 nationale politische Parteien, von denen die meisten in sieben Fraktionen zusammengeschlossen sind. Wir sind gemeinsames Legislativ- und Haushaltsorgan, gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Wir kontrollieren die Europäische Kommission, wählen ihren Präsidenten, und die Kommission bedarf, um ins Amt zu kommen, unseres Vertrauens. Wir sind Anwalt für den Vorrang des Gemeinschaftsrechts. Wir spiegeln alle in der Europäischen Union verbreiteten politischen Strömungen wider. Wir sind das frei gewählte Parlament der Europäischen Union, vereint im Ringen um die besten Überzeugungen. Wir sind selbstbewusst und ein Machtfaktor in der europäischen Politik geworden. Wir haben Anlass, uns darüber von Herzen zu freuen. Wir sind die Bürgerkammer der Europäischen Union mit beinahe 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern", sagte er.
Lissabonner Vertrag wird die Rechte des EP weiter stärken
Mit Blick auf den Reformvertrag sagte er: "Der Lissabonner Reformvertrag wird unsere Rechte weiter stärken. Wichtige Fragen, die heute die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union beschäftigen, werden künftig nur noch dann entschieden werden können, wenn die Mehrheit des Europäischen Parlaments zustimmt. Der Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte werden Demokratie und Parlamentarismus faktisch zum Regelfall der europäischen Gesetzgebung in der Europäischen Union auf allen Ebenen erheben. Darauf können wir stolz sein." Er erinnerte auch an die Rolle der Nationalen Parlamente: "Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den Nationalen Parlamenten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir sind bestrebt, diese Zusammenarbeit in der Zukunft fortzusetzen." Reden des Kommissions- und des Ratspräsidenten An der Plenarsitzung zur Feier des 50. Jahrestages sprachen darüber hinaus der amtierende Ratspräsident, der slowenische Ministerpräsident Janez Janša, sowie der Präsident der Kommission José Manuel Barroso. Jose Manuel BARROSO betonte in seiner Rede, dass Europa seinen Erfolg den stabilen und ausgeglichenen Institutionen zu verdanken hat. Europa benötige auch nach 50 Jahren stabile Institutionen, um gegen die Herausforderung unserer Zeit zu bestehen: die Globalisierung. Die Erfahrungen der offenen Märkte gekoppelt mit Werten wie Freiheit und Solidarität und einer nachhaltigen Entwicklung zeigten, dass Europa allein die Institutionen besäße, die Globalisierung zu bewältigen. Der slowenische Premierminister Janez JANSA begann seine Rede mit einem Satz, der an den ersten Präsidenten Robert Schuman erinnerte: “Nicht ohne Emotion ergreife ich das Wort". Die aufblühende Demokratie in Europa in den letzten fünfzig Jahren mache ihn stolz. Doch gleichzeitig hätten alle die Verantwortung, einen Beitrag zu leisten, um die Europäische Geschichte des Friedens, der Kooperation und des Wohlstandes fortzuführen. In den nächsten 50 Jahren würde "eine globale Agenda auf dem Plan stehen". Diese werde vor allem die Globalisierung, die Finanzmärkte und den interkulturellen Dialog betreffen. Jansa betonte zudem, dass nur ein vereintes Europa erfolgreich sein könne. Hintergrund: In den vergangenen 50 Jahren hat sich das EP von der "Europäischen Parlamentarischen Versammlung" mit 142 nominierten Abgeordneten und nur vier offiziellen Sprachen, hin zu einem direkt gewählten Parlament mit 23 verschiedenen Amtssprachen entwickelt. Das Europäische Parlament des Jahres 2008 besitzt weit reichende Bestimmungsrechte in Bezug auf die Gesetzgebung, den Haushalt und die Kontrolle der Europäischen Kommission. Damit ist das Europäische Parlament weltweit einzigartig: Es gibt keine andere direkt gewählte, supranationale Volksvertretung mit solch weit reichenden Mitbestimmungsrechten. Wenn der Vertrag von Lisabon ratifiziert ist, wird das Europäische Parlament nach den Wahlen im Juni 2009 zusammen mit dem Präsidenten aus 751 Abgeordneten bestehen und seine Mitspracherechte werden ein weiteres Mal ausgeweitet. Die Anfänge Mit Inkrafttreten der Römischen Verträge tritt die "parlamentarische Versammlung" am 19. März 1958 für seine konstituierende Sitzung zusammen, vorerst lediglich mit beratenden Funktionen. Die 142 Abgeordneten haben ein Anhörungsrecht dem Ministerrat gegenüber und fungieren mit ihm zusammen als Haushaltsbehörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomunion. Außerdem haben sie das Recht, der Hohen Behörde der EGKS das Misstrauen auszusprechen und zum Rücktritt zu zwingen. Die Mitglieder werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen bestimmt. Am 30. März 1962 gibt sich die Versammlung den Namen "Europäisches Parlament". Ausweitung des Spielraums Am 22. April 1970 werden durch den Vertrag von Luxemburg das erste Mal die Haushaltsbefugnisse des Parlaments erweitert. In den folgenden Jahren wird die Direktwahl des Parlaments beschlossen, 1979 findet die erste direkte Wahl statt. Durch das Inkrafttreten der "Einheitlichen Europäischen Akte" am 1. Juli 1987 wird der Begriff des Europäischen Parlaments offiziell bestätigt, außerdem wird seine Rolle in legislativer und politischer Hinsicht gestärkt. Gleichberechtigter Akteur Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992 werden auch die Mitwirkungsrechte des Parlaments entscheidend erweitert. Vor allem durch die Befugnis, die endgültige Zusammensetzung der Kommission zu billigen, entwickelt sich das Parlament zu einer echten politischen Kontrollinstanz der europäischen Exekutive. Diese Funktion wird durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft tritt, noch ausgeweitet: Auch die Ernennung des Kommissionspräsidenten unterliegt nun der Zustimmung des Parlaments. Außerdem werden dabei die Mitbestimmungsrechte des Parlaments auf die meisten legislativen Bereiche erweitert - das Parlament wird so endgültig zum Mitgesetzgeber.
Vertrag von Lissabon
Durch den Vertrag von Lissabon, der am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde, werden die Rechte des Europäischen Parlaments noch einmal gestärkt. Sein Mitbestimmungsrecht bei Gesetzgebungsverfahren wird weiter ausgeweitet, so dass das Parlament bis auf wenige Ausnahmen gleichberechtigt mit dem Ministerrat EU-Rechtsvorschriften verabschiedet. Außerdem wird der Präsident der EU-Kommission nun direkt vom Parlament gewählt. Bis Herbst 2009 soll der Vertrag von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. REF: 20080311IPR23707
Stück Geld Kurs Brief Stück
2,98 Aktien im Verkauf 2.822
2,90 Aktien im Verkauf 6.040
2,85 Aktien im Verkauf 3.000
2,76 Aktien im Verkauf 1.000
2,75 Aktien im Verkauf 1.250
2,71 Aktien im Verkauf 2.000
2,70 Aktien im Verkauf 85.000
2,69 Aktien im Verkauf 2.000
2,68 Aktien im Verkauf 2.706
2,67 Aktien im Verkauf 760
Quelle: [URL] http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/FXXN.aspx [/URL]
510 Aktien im Kauf 2,60
2.500 Aktien im Kauf 2,58
1.000 Aktien im Kauf 2,57
60 Aktien im Kauf 2,55
1.000 Aktien im Kauf 2,52
7.909 Aktien im Kauf 2,51
3.570 Aktien im Kauf 2,50
3.000 Aktien im Kauf 2,45
3.000 Aktien im Kauf 2,42
3.000 Aktien im Kauf 2,40
Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
25.549 1:4,17 106.578
Europäische Kommission beginnt mit Untersuchung bezüglich Gerechtigkeit des UIGEA
Haley Hintze
Die Untersuchung bezieht sich insbesondere auf den US 2006 Abschnitt des UIGEA, welcher etliche europäische Glücksspielunternehmen zwang, sich aus dem amerikanischen Markt zurückzuziehen.
Die Einleitung der Untersuchung erfolgte als Konsequenz auf eine offizielle Beschwerde, welche die EU im Dezember 2007 eingelegt hatte. Diese Beschwerde wurde von der Remote Gambling Association eingereicht, welche die Rechte von 30 Online Gambling Gesellschaften vertritt und in London ansässig ist. Zu den RGA Mitgliedern zählen unter anderem Betfair, 888, PartyGaming, William Hill, Ladbrokes, Microgaming, Playtech, CryptoLogic und einige andere wichtige europäische Glücksspiel-Gesellschaften.
Der EU Handelsbeauftragte Peter Mandelson, sagte betreffend der Untersuchung:"Die USA hat das Recht rechtliche Bedenken im Bezug auf Online Glücksspiel zu äußern, die Diskriminierung von europäischen Glücksspielfirmen kann aber auf keinen Fall ein Teil des US-amerikanischen Regelwerks sein."
Es wird erwartet, dass die EU-Untersuchung mindestens fünf bis sieben Monate andauern wird und es könnte durchaus sein, dass der abschließende Bericht zu einer Änderung des Verhaltens der EU zu der Welthandelsorganisation (WTO) im Bezug auf die USA führt. Die EU hatte früher sehr großes Interesse an der Beschwerde von Antigua und Barbuda gezeigt, die beiden Inselstaaten hatten gegen die USA geklagt, weil die USA den US-amerikanischen Online-Gambling Markt regulieren will, die EU hat es leider bis zum heutigen Tag nicht geschafft, ebenfalls Klage einzureichen. Die Klage von Antigua wurde (aus rechtlichen Gründen) im nachhinein so umdefiniert, dass sie sich auf Internet basierende Pferdewetten bezieht, um es Antigua zu ermöglichen, die Klage im Nachhinein noch auf weitere allgemeine Online Glücksspielthemen zu erweitern.
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 13.03.2008 05:57
Auszug aus oberem Artikel:
"Die USA hat das Recht rechtliche Bedenken im Bezug auf Online Glücksspiel zu äußern, die Diskriminierung von europäischen Glücksspielfirmen kann aber auf keinen Fall ein Teil des US-amerikanischen Regelwerks sein".
Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Gegenüber den Amerikanern fühlt man sich diskriminiert, im eigenen Europa hat man es bis heute noch nicht einmal geschafft, die Diskriminierung der privaten Glücksspielfirmen zu beenden. Stattdessen gehen die Privaten hier weiterhin Pleite und der Monopolvertrag ist bald schon 3 Monate in Kraft. Wie will man den Amerikanern denn ernsthaft etwas vorwerfen, wenn im eigenen Haus EUROPA die Mäuse auf den Tischen tanzen und der EU den blanken Hans zeigen?!
http://rsw.beck.de/rsw/shop/...amp;site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
wenn die Gerichte nur auch so schnell gegen den Staatsvertrag entscheiden würden. Ich freß eine Besen wenn´s da nicht ein Telefonat gab. Denn VG Arnsberg "Ja" OVG Münster "Nein" und das innerhalb einer Woche.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/765/163310/
Jeder macht hier was er will, keiner was er soll oder darf und alle machen mit. Mit tut sich hier langsam ein völlig neues Demokratieverständnis auf.
Full House ging in die Hose
Ein starkes Blatt: Mit einem Full House kann man beim Pokern viel gewinnen - aber auch auf die Nase fallen. Foto: Maxwitat
Bargteheide-die CDU Bargteheide hat sich selber den Schwarzen Peter zugespielt: Sie hatte am Sonnabend zu einem Poker-Turnier geladen, das nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die CDU bundesweit mit auf den Weg gebracht hat, illegal war.
Publik gemacht hat diesen Umstand der Journalist Alex Glösslein von "PokerToday". Wo als Gewinn sonst halbe Schweine winken, sah er einen Wink des Schicksals, denn sein Beitrag ist ein Joker für die Poker-Gemeinde, die das neue Gesetz schon lange kritisch sieht. "Wir betrachten Pokern nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsspiel", sagt Glösslein, der sich durch den Spieltrieb der Bargteheider CDU bestätigt sieht.
Die war am Sonnabend mit Pokerface angetreten und macht nun ein langes Gesicht. "Wir haben das Pokerturnier im Rahmen der Kommunalwahl veranstaltet, um damit jüngeren Wählern ein Angebot zu machen", erklärt Cornelia Harmuth, CDU- Ortsvorsitzende in Bargteheide. "Das Pokerturnier war mit der Kreisgeschäftsstelle abgestimmt, und ich habe zuvor beim Ordnungsamt die Genehmigung dafür eingeholt."
Der Glücksspielstaatsvertrag, räumt sie ein, sei ihr nicht bekannt gewesen. "Poker ist demzufolge ein Glücksspiel, das außerhalb von staatlichen Casinos strengsten Restriktionen unterworfen bleibt. Schon allein die Formulierung im Pressetext ,Das Startgeld ... wird für attraktive Preise verwendet' hätte nach dem Buchstaben des Gesetzes sofort die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen müssen", schreibt Glösslein unter http://www.intellipoker.com. Für die Teilnahme am Turnier waren pro Mitspieler zehn Euro erhoben worden, um damit die Sachpreise zu finanzieren.
"Wenn ich das Gesetz gekannt hätte, hätte ich nicht so gehandelt", sagt Cornelia Harmuth. Auch Hendrik Maier, Ortsvorsitzender der CDU in Oststeinbek, wird von Glössleins Artikel überrumpelt. "Ich bin vom Bargteheider Ortsverband gefragt worden, ob ich helfen kann, weil ich mich mit den Spielregeln auskenne", erläutert er sein Mitmischen beim Pokerspiel. "Das war das erste Pokerturnier in Bargteheide, wir haben das bei uns in Oststeinbek schon öfter gemacht." Allerdings 2007, als es noch erlaubt war. Von dem neuen Glücksspielstaatsvertrag hat auch er erstmals an dem Pokerabend gehört. "Ich habe nie einen Unterschied zwischen Pokerturnier und Skatturnier oder Kniffelabend gesehen. Außerdem waren die Schilder und die Veranstaltung genehmigt worden."
Beim Bargteheider Ordnungsamt war man den Wünschen der Freizeit-Zocker entgegen gekommen. "Normalerweise würden wir uns mit so einer Veranstaltung nur nach einem längeren Vorlauf beschäftigen. Aber da mir in diesem Fall die beteiligten Personen sehr gut persönlich bekannt sind und keine illegalen Aktivitäten zu befürchten standen, haben wir ein Auge zugedrückt", zitiert Glösslein den Leiter des Bargteheider Ordnungsamtes, der erst einen Tag vor der Veranstaltung gefragt wurde. Jetzt, wo die Karten auf dem Tisch liegen, wird der künftig wohl anders vorgehen, und die CDU-Bargteheide sieht ihren Ruf erstmal verzockt - da war das erste Pokerturnier wohl auch das letzte.
Von Bettina Albrod, LN
Forderung: Pferdewetten staatlich regeln
Berlin - Glücksspiele an Automaten und Pferdewetten sollen nach dem Willen der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing ebenfalls staatlich geregelt werden. Mit dieser Ergänzung des Glücksspiel-Staatsvertrages würden auch für diese Spiele Werbung verboten und Spielersperren eingeführt werden, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Bislang sind die einzelnen Länder für Automatenspiele verantwortlich, die nach Meinung von Experten die größte Suchtgefahr für Spieler darstellen.
"Um diese Lücke im Gesetz zu schließen, müssen Bund und Länder jetzt stärker zusammenarbeiten", forderte Bätzing. Andernfalls werde der Europäische Gerichtshof das staatliche Glücksspiel-Monopol nicht dulden. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. (dpa/HA)
Quelle: Hamburger Abendblatt
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 15.03.2008 05:28
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Wohin das geführt hat? Es reicht, sich nur 20 Jahre zurückzuerinnern. In diesem Staat DDR wurde sogar die Sucht nach Freiheit bekämpft. Ein Teil derjenigen, die dieser Sucht nach Freiheit nicht widerstehen konnten, lagen anschließend zerschossen und verblutet im Stacheldraht. Einzelne Stimmen sind ja schon wieder zu hören, die nach der Stasi und der Mauer rufen!
Ein freiheitlicher Staat hat die Aufgabe, die Wirtschaft zu lenken, aber nicht zu besitzen. Wohin der Besitz führt, sieht man an den Landesbanken, die zum Teil pleite sind oder nur durch hohe Zuschüsse des Steuerzahlers überleben können. Den Monopolen ist die Stirn zu bieten, gleichgültig welcher Art sie auch sind. Die EU versucht dies, ist aber offenbar zu schwach. Man kann nur hoffen, dass die höchsten deutschen Gerichte diesem Monopolstreben endlich ein Ende setzen!
In einer freiheitlichen Ordnung soll der Staat nicht die Wirtschaft lenken, sondern nur die Rahmenbedingungen festlegen. Zur freiheitlichen Ordnung gehört essentiell eine Marktwirtschaft.
Die Marktwirtschaft wird gesteuert über den Marktmechanismus, d.h. die Nachfrage( Konsument) entscheidet über das was und wieviel zu welchem Preis produziert wird.
Die Rahmenbedingungen dürfen nicht den Marktmechanismus in seiner steuernden Funktion zerstören, den Menschen nicht bevormunden aber auch nicht in selbstzerstörende Fallen locken. Dies wird alles deutlich in der Bundeskartellamtsentscheidung vom letzen Jahr zum Verhalten der Lottogesellschaften, aber der ist ja vollkommen in Vergessenheit geraten.
Die Mindestlohnentscheidung Post ist ebenfalls ein schwerer Verstoß gegen dieses Prinzip. Wir sind voll auf dem Weg in Richtung Sozialismus, mit Angelika Merkel an der Spitze. Bei 50 % Anteil des Staates am Sozialprodukt haben wir die Stufe des Demokratischen Sozialismus schon erreicht. Der weitere Weg ist vorgezeigt.