ARIVA zensiert private Emails
So, muss jetzt leider wirklich mit der Katze spielen.
"Wir wurden von mehreren Personen darauf aufmerksam gemacht, dass sie von einem neuangemeldeten Mitglied eine Boardmail mit einem Link erhalten haben, der zu einem Bild mit Klardaten eines Mitglieds führte. Diesen Hinweisen sind wir nachgegangen und haben als Sofortmaßnahme alle Boardmails gelöscht, in denen dieser Link vorkam. Dazu muss man allerdings keine Boardmails lesen, das geht mit einem SQL-Kommando a la DELETE FROM Boardmailtabelle WHERE Nachricht rlike 'http://web-adresse'"
Nach einem deratigen SQL-Kommando dürfte sich aber die Mail nicht mehr in meinem Postfach befinden. Dort ist sie aber immer noch. Also sind die Mails NICHT so entfernt worden. Nachdem auch andere User bestätigt haben, die Mail noch im Postfach zu haben, drängt sich der Verdacht auf, daß die Ariva-Funktionäre in den Postfächern herumgeschnüffelt und die Mails manuell entfernt haben. Das wäre eine Straftat!
Bitte um Auskunft hier im Forum, um diese Unklarheiten zu bereinigen. Sollte das nicht erfolgen, ergeht Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Verdachts des Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis. Ein Anfangsverdacht sollte der Staatsanwalt in jedem Fall erkennen, so daß es zu weiteren Maßnahmen kommen dürfte, z. B. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen.
Das könnte teuer werden!
Zeitpunkt: 01.07.08 09:34
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Stunde
Kommentar: Beleidigung
das hast du klar beschrieben und es muss auch gar nicht weiter darüber diskutiert werden. Niemand hat das Recht, unsere Post zu lesen, oder, um die juristische Formulierung zu wählen, "sich Kenntnis vom Inhalt zu verschaffen".
Bei ARIVA scheint in der Sache kein Rechtsbewusstsein vorhanden gewesen zu sein. Die Einlassung von cs war ja peinlich. Es ist auch müßig darüber zu diskutieren, ob das ein Kavaliersdelikt war. ARIVA ist auch nicht Untersuchungsbeamter, Staatsanwalt und Richter in einer Person. Es gelten auch für ARIVA die einschlägigen Gesetze, und die lassen keinen Zweifel daran, dass das eine Straftat war. Über § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist oben schon geschrieben worden.
Hier zum Nachlesen wegen der Sanktionen das Strafgesetzbuch:
§ 202
Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1. | einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder | |
2. | sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
§ 206
Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
1. | eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, | |
2. | eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder | |
3. | eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert. |
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die
1. | Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen, | |
2. | von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder | |
3. | mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind. |
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
Ich führe hier übrigens keinen Kreuzzug. Ich verteidige meine Rechte. Und, liebe Freunde von ARIVA, ich tue das auch deshalb, damit ihr im Wiederholungsfalle nicht sagen könnt, ihr hättet es nicht gewusst.
los dann geh doch zum Staatsanwalt kleiner Troll...
nicht hier posten Du würdest gehen, sonder einfach machen
*Kopfschüttel*
Glaube, der Sinn eines Forums ist es, Informationen auszutauschen und zu verbreiten. Und das funktioniert doch ganz gut.
Da du offenbar weißt, was hier gepostet werden darf und was nicht, könntest du ja dieses Wissen mit allen teilen. Bin echt neugierig.
So, jetzt kannst du mit dem Kopfschütteln aufhören, sonst leiden noch die übrigen Gehirnzellen.
*kopfschüttel ende* :-))
Mach Dir bitte keine Sorgen um meine Hirnzellen... komme schon länger ganz gut alleine zurecht.
übrigens...
Mein revolutionäres #238 beziet sich auf "Kleiner Troll's" Aussagen in seinem #233
Bitte um Auskunft hier im Forum, um diese Unklarheiten zu bereinigen. Sollte das nicht erfolgen, ergeht Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Verdachts des Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis. Ein Anfangsverdacht sollte der Staatsanwalt in jedem Fall erkennen, so daß es zu weiteren Maßnahmen kommen dürfte, z. B. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen.
Das könnte teuer werden!
Zeitpunkt: 30.06.08 13:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Unterstellung
Dir ist noch nicht in den Sinn gekommen, dass Du den Link offensichtlich überhaupt nicht vom ursprünglichen Verfasser der Boardmail bekommen hast, sondern von jemandem nur weitergeleitet bekamst ?
OK - ich mach Dir das Nachvollziehen einfach:
User A verbreitet eine Mail mit rechtswidrigem Inhalt, die irgendwann per SQL-Kommando bei allen Empfängern gelöscht wird.
User B, der die BM auch bekommen hat geilt sich daran so auf, dass er meint, die Mail unbedingt auch weiterverbreiten zu müssen, und schickt sie an Dich.
Wenn jetzt das SQL-Kommando kommt, werden zwar die Mails von User A gelöscht, die von User B aber nicht. Dazu müsste ein erneuetes SQL-Kommando bezogen auf User B rausgehen ;)
Du siehst, wenn man ein klitzekleines bissl nachdenkt, erklärt sich das noch vorhandensein "Deiner" BM ganz von selbst.
Also halt mal den Ball flach ! ;)
Ist irgendwas an dieser Aussage nicht verstädlich, oder wieso fragst Du erneut nach???
Mach Dir bitte keine Sorgen um meine Hirnzellen... komme schon länger ganz gut alleine zurecht.
lassmichraus, ARIVA hat nirgendwo bestätigt, dass sie Mails per "SQL-Kommando" ausgeforscht und dann gelöscht hätten. Lediglich die Löschung wegen des Inhalts wurde bestätigt, ein automatisiertes Scannen aber nur als möglich bezeichnet.
Besonders dir noch einen schönen Tag!
User A verbreitet eine Mail mit rechtswidrigem Inhalt, die irgendwann per SQL-Kommando bei allen Empfängern gelöscht wird.
Das ist aber rein hypothetisch und nirgendwo bewiesen. ARIVA hat lediglich gesagt, dass sie Mails angeblich nicht lesen würden und ein Scannen nach dem Link mit so einem Kommando möglich wäre. Der Wert dieser Aussage ist somit gleich Null. Es ist eine Behauptung und ein Hinweis auf technische Möglichkeiten.