ARIVA zensiert private Emails


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Neuester Beitrag: 08.07.08 17:11
Eröffnet am:23.06.08 10:39von: NurmalsoAnzahl Beiträge:309
Neuester Beitrag:08.07.08 17:11von: AbsoluterNe.Leser gesamt:22.217
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14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoAch so ecki, ARIVA soll auch nicht genötigt

 
  
    #76
1
23.06.08 18:41
werden, wie du behauptest, illegale Inhalte zu verbreiten. Von mir aus können die verbreiten, was immer sie wollen. Sie sollen nur ihre Finger und ihre Textscanner von meinem Postfach lassen, wenigstens so lange, wie das nicht Bestandteil ihrer Geschäftsbedingungen ist und von mir akzeptiert wurde. Die können doch reinschreiben, dass sie Mails nach unliebsamen Texten scannen. Dann kann sich jeder überlegen, ob er den Servise dieser vertrauenswürdigen Truppe nutzt oder nicht.  

51345 Postings, 8682 Tage eckiZiehst du jetzt in den heiligen Kreuzzug gegen

 
  
    #77
1
23.06.08 18:41
Virenprogramme und Spammailfilter der provider?

Die löschen lauter korrekt an dich adressierte Post. Und du kriegst gar nichts davon mit.

Und wenn hier ein user gegen alle Gesetze des Persönlichkeitsschutzes Klardaten versendet, dann muss der Forenbetreiber gesetzlich verpflichtet einschreiten.

Wie gesagt: Geh zu deinem Anwalt, du scheinst ja ein Prozesshansel zu sein. Und lass dich aufklären, ob Provider Spamfilter setzen dürfen und ob du sie verpflichten kannst illegale Inhalte weiterzuverbreiten.  

51345 Postings, 8682 Tage eckiDeine Unwissenheit kann kein Grund für ariva sein

 
  
    #78
23.06.08 18:51
sich illegal zu verhalten.

Sie sind verpflichtet einzuschreiten, wenn es ihnen bekannt gemacht wird, sonst sind sie der Beihilfe schuldig. Da gibt es eine Reihe von Urteilen.

Ich denke du musst dich von email verabschieden, wenn du den absoluten Schutz für illegale Inhalte suchst.

Die Papierpost wird dich aber auch nicht schützen, sobald aus dritter Quelle der Inhalt bekannt geworden ist.  

14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoEcki, du hast leider keine Ahnung

 
  
    #79
2
23.06.08 19:01
und unterstellst ständig irgend etwas, jetzt gerade, dass ich ein "Prozesshansel" sei.
Es schadet im Leben nicht, wenn man sich ein wenig auskennt. Deshalb eine kleine Rechtshilfe dür dich:
Spamfilter sind ein sehr sensibles Thema. Sie greifen näümlich in deinen Mailverkehr ein. Deshalb darf z.B. ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern pauschal die Nutzung des Internet auch für private Mails gestattet hat, nicht einfach so einen Spamfilter einschalten, wenn das vorher nicht vereinbart war.
Das gilt analog für ARIVA. Die dürfen einen Spamfilter für Boardmails nur einsetzen, wenn das vorher ausdrücklich z.B. in den Geschäftsbedingungen erklärt und vom Nutzer akzeptiert worden ist. Meist funktionieren deshalb Programme erst, wenn man die AGB gelesen und akzeptiert hat.

Jetzt frag dich mal bitte, wie das bei ARIVA und der aus meinem Postfach gelöschten Mail praktisch gelaufen ist und dann bring das in Übereinstimmung mit § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der untersagt jedem Diensteanbieter, "sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen".

Um es klar zu sagen: Was ARIVA hier tat, ist ein Verstoß gegen das TKG. Und wenn dieser Thread hier dazu beiträgt, dass so etwas nie wieder passiert, wäre es schon OK.  

51345 Postings, 8682 Tage eckiDann setze doch durch, dass ariva illegale

 
  
    #80
23.06.08 19:07
Inhalte verbreiten muss.

Wenn das für dich so klar auf der Hand liegt.

Ich vermute mal das ariva weiterhin illegale Inhalte löschen wird, von denen es Kenntnis erlangt, weil schon mehrfach Foren gerichtlich dazu verdonnert wurden dies zu tun, bei Androhung der Schliessung derselben.  

54 Postings, 5777 Tage coke junkieals betreiber völlig legitim

 
  
    #81
23.06.08 19:12
ariva kann sich strafbar machen, wenn sie so etwas tollerieren würden.

ausserdem gibt es solche praktiken in der regel nur von pfennigfuchsern, die nicht über den normalen weg auf einer relevanten webseite für ihr produkt (börsenbrief o. ä.) werben wollen. spart halt viel geld...

also alles in ordnung.
 

26159 Postings, 7327 Tage AbsoluterNeulingTKG?

 
  
    #82
23.06.08 19:13

3168 Postings, 6155 Tage CharlyBrownNurmalso, wie wirst du denn rumjaulen,

 
  
    #83
1
23.06.08 19:15
angenommen es war zufällig deine Postadresse, die an Hunderte von ARIVA-Usern nur mal so verschickt wurde  

14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoZum Schmökern für die Rechtsabtreilung:

 
  
    #84
1
23.06.08 19:26

§§ 88 TKG und 138 StGB
Wers besser weiß, kann es ja hier posten.


§ 88 Telekommunikationsgesetz

Fernmeldegeheimnis

(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.

§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten

1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 

14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoCharlyBrown,

 
  
    #85
23.06.08 19:30
auch, wenn ich persönlich betroffen wäre, ändert das nicht die Rechtslage.

Was hier deutlich wurde: Von der tatsächlichen Rechtslage und dem hohen Wert des Briefgeheimnisses haben offenbar weder viele Nutzer noch die Betreiber von ARIVA wirklich klare Vorstellungen. Würde mich freuen, wenn dieser Thread dazu beigettragen hätte, das ein wenig zu ändern.  

51345 Postings, 8682 Tage eckiNurmalso, einfach die Rechtspraxis ignorieren?

 
  
    #86
2
23.06.08 19:38
Warum wurden denn schon viele provider verurteilt?
Weil alle Richter das TKG ignorieren?

Kein Forenbetrieber kann von dir verpflichtet werden illegale Aktivitäten zu unterstützen. Versuch es halt.  

26159 Postings, 7327 Tage AbsoluterNeulingAu weia, Nurmalso, da bringst Du mich jetzt aber..

 
  
    #87
2
23.06.08 19:45
...in Schwierigkeiten!

Bitte stelle bis morgen früh eine Kopie Deiner Anzeige zum Vorgang "TKG./.ARIVA" bei der Staatsanwaltschaft ein, da ich ansonsten davon ausgehen muss, dass Deine Nichtanzeige dieser Straftat eine Straftat nach § 138 StGB darstellt, wodurch meine Kenntnis Deiner Straftat nach § 138 StGB ein Straftat nach § 138 StGB darstellt und jeder User, der jetzt mein Posting liest, mich nach § 138 StGB anzeigen muss, um sich nicht nach § 138 StGB strafbar zu machen, um dann seinerseits nach § 138 StGB...

14559 Postings, 6433 Tage Nurmalsoecki, nur weil du es bist und ich dich lieb habe:

 
  
    #88
23.06.08 19:58
Der Betreiber eines Dienstes kann und muss alles mögliche tun. Dabei sollte er aber, damit er nichts falsch macht, hin und wieder mal in die einschlägigen Gesetze schauen. Ich kann auch nicht bewerten, ob hier irgendjemand in seinen Mails zum Krieg aufgerufen hat oder andere schlimme Straftaten vorbereitete. Das ist mir auch scheißegal. Ich muss auch nicht klären, ob das Versenden von Postanschriften juristisch relevant sein kann oder nicht. Ich habe keine verschickt.

Aber dass jemand sich Kenntnis vom Inhalt meiner Post verschafft und damit Dinge treibt, die § 88 TKG widersprechen - das ist nicht in Ordnung. Das Löschen und bewerten meiner Post ist nicht in Ordnung. Von mir ist zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgegangen. Ich habe nichts ungesetzliches getan. Meine Privatsphäre und meine Post sind durch das Gesetz geschützt. Nach deiner Logik hätten die ARIVA-Verantwortlichen auch die Post der Bundeskanzlerin scannen und löschen können, falls der "böse User" auch der eine Mail geschickt hätte. Fällt dir vielleicht jetzt auf, worum es hier geht?  

3168 Postings, 6155 Tage CharlyBrownEben

 
  
    #89
23.06.08 20:01
Nicht nur deine Privatsphäre ist durch das Gesetzt geschützt  

14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoAN,

 
  
    #90
23.06.08 20:01
unglaublich lustig von dir.

Gähn  

7303 Postings, 6685 Tage Mme.EugenieEr wills nicht verstehen,

 
  
    #91
23.06.08 20:03

da ist nichts zu machen.

Stell dir mal vor, ich hatte die Email noch und habe sie gerade selbst gelöscht!

 

Wahrscheinlich wiel er unter einer anderen ID nochmal gespamt hat.

Irgendwelche Probleme?

 

25551 Postings, 8352 Tage Depothalbiererlaws are spoken to be broken.

 
  
    #92
23.06.08 20:21
mir ist das alles inzwischen völlig egal.

und im rahmen meiner möglichkeiten ignoriere ich auch etliche gesetze.

ein bißchen anarchie kann nie schaden, lebt sich leichter und entspannter.  

51345 Postings, 8682 Tage eckiGenau, nurmalso, so ist es auch bei der Kanzlerin.

 
  
    #93
23.06.08 20:28
Wenn jemand der Kanzlerin eine Bombe ins Postfach schicken will und die Post bekommt das mit, dann hält die das Päckchen auf, löscht es, entsorgt es, bringt es zur Anzeige.

Und die Kanzlerin besteht nicht darauf, das es ihr geheiligtes Postgeheimnis verlangt hätte unbedingt an einer Briefbombe zu sterben.  

14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoKlar Depothalbierer,

 
  
    #94
23.06.08 20:36
wer macht das nicht? Prinzip ist aber: man darf sich nicht dabei erwischen lassen. Und ein paar Spielregeln sind schon nicht schlecht. Das wissen die Leute in Simbabwe und im Kongo ziemlich genau. Und deshalb wollten seinerzeit auch einige die Stasi nicht mehr.

Das Komische ist nur, die meisten finden auch heute noch die Stasi Scheiße. Aber wenn die netten Jungs aus Kiel mal eben so die Post scannen, ist das offenbar nur ein Kavaliersdelikt. Was mich irritiert, ist nicht so sehr die Tatsache, das so etwas geschieht, sondern die Gleichgültigkeit mit der viele dem gegenüberstehen und auch noch die Versuche der Rechtfertigung, die bezeichnenderweise nciht mehr von ARIVA kommen. Dort dürfte man bemerkt haben, was man falsch gemacht hat.
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ecki, über ARIVA wurden Bomben verschickt an die Kanzlerin? Mannomann! Das hättest du aber melden müssen. Tipp: 110. Waren es Atombomben oder Stinkbomben?  

26159 Postings, 7327 Tage AbsoluterNeulingDanke, Nurmalso

 
  
    #95
23.06.08 20:43
von Dir aber auch

6934 Postings, 5879 Tage PolarschweinWo kommen nur diese ganzen aufgeplusterten

 
  
    #96
6
23.06.08 20:46
Wichtigtuer her?

Der eine sieht seine Bürgerrechte untergraben, wenn Spammails gelöscht werden, der andere zieht zum Bundesgerichtshof, weil jemand Bundesligalogos in ein paar Postings verwendet.

Ihr habt doch den völligen Sockenschuss, kommt langsam mal wieder zurück in die Realität!

14559 Postings, 6433 Tage NurmalsoAN, dir eine gute Nacht und schlaf gut!

 
  
    #97
1
23.06.08 20:48
Und mach dir keine Sorgen. Während du schläfst, checken vertrauenswürdige Menschen deine Post, damit du morgen auch ja nicht mit ner Bombe in der Email geweckt wirst. Für eventuelle Rechtsfragen wende dich vertrauensvoll an ecki.  

29411 Postings, 6238 Tage 14051948KibbuzimLöschung

 
  
    #98
1
23.06.08 20:48

Moderation
Zeitpunkt: 24.06.08 15:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

179550 Postings, 8214 Tage GrinchHäuptling Frost-Borste, ich möchte euch bitten

 
  
    #99
23.06.08 20:48
ein anderes wort zu verwenden...

Ich denke "HIRNFICK" wäre langsam angebracht!

Ich wette die haben alle den ARAG-Aufkleber hinten an der Heckscheibe ihres Autos... damit auch jeder gleich weiss: "Komm mir zu nah ich verklag dich!!!"

25551 Postings, 8352 Tage Depothalbiererich habe auch 2 aufkleber am auto:

 
  
    #100
23.06.08 20:50
"fahr mir ruhig hinten drauf-ich kann das geld gebrauchen."

"überall polizei, man fühlt sich so unsicher. "  

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