Baumot AG mit BNox Technik zum Erfolg
Der Betrug nach dem Betrug
Daimler rutscht immer tiefer in die Dieselaffäre: Die Ingenieure haben offenbar eine weitere Manipulation in der Motorsteuerung beseitigt, ohne es den Behörden zu melden. Was wusste der designierte Daimler-Chef?
Das Amt beschreibt in dem Brief ausführlich, welchen Trick die Ingenieure vorgenommen haben, damit der Wagen die Stickoxid-Grenzwerte einhält. In dem Motor vom Typ OM651 wurde eine "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung" eingebaut. Sie bewirkt, dass bei der für die Typzulassung notwendigen Prüfung im Labor eine niedrigere Kühlmitteltemperatur und auch eine andere Abgasreinigungsstrategie angewendet wird. Resultat: Auf dem Prüfstand hält der Wagen die Stickoxid-Grenzwerte ein, auf der Straße nicht.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/...deckt-a-1262767.html
Diese Energie um zu betrügen hätten Sie mal besser für saubere Autos genutzt .......
- Grüne reagieren auf Abgas-Verstöße
Angesichts eines neuen Manipulationsverdachts bei der Abgasreinigung von Autos dringen die Grünen auf einen härteren Umgang mit Autoherstellern. "Das Kraftfahrt-Bundesamt wird wegen der laschen politischen Führung im Verkehrsministerium nicht von den Herstellern ernst genommen", stellte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer fest.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/...deckt-a-1262767.html
Der ADAC testet bei reellen Bedingungen und ein paar ganz normale Mini-Kleinigkeiten passen eben nicht
UND
VW und DAIMLER betrügen mit allen Mitteln, daß selbst am Prüfstand, bei den allerbesten Bedingungen ohne jeglicher Widrigkeiten eines Realbetriebes die Werte fürs KBA gefakt wurden und weiterhin werden.
Wer dies hier nicht erkennt, ist entweder dort tätig oder dumm!
Anklage im Diesel-Skandal gegen Martin Winterkorn erhoben
Ex-VW-Boss drohen
bis zu 10 Jahren Haft
Justiz bereitet sich auf Mega-Prozess vor – Ermittlungsakten haben 75 000 Seiten
Im Dieselskandal hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn erhoben – unter anderem wegen schweren Betrugs, aber auch wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauterem Wettbewerb.
https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/...-61256504.bild.html
https://de.marketscreener.com/...ei-der-Busnachrustung-in-U-28428885/
eingegangenen Aufträge betreffen bereits die Nachrüstung von mehreren
hundert Stadtbussen in Silverstone, Leeds, Glasgow und Birmingham .."
https://de.marketscreener.com/...ei-der-Busnachrustung-in-U-28428885/
Wundert mich das diese nicht zeitnah gemeldet werden , kenne ich aber auch von Nordex !
Aber sehr schön mit Uk !
Der Wolfsburger Autobauer hat mehr als einen Imageschade bekommen. Das VW-Zeichen hängt mächtig schief. In Berlin wurde jetzt ein Autohaus dazu verurteilt, dem Kläger ein neues Fahrzeug zu geben und Schadensersatz zu zahlen, wie die "Berliner Morgenpost" berichtet. Es heißt, dass Geschädigte des VW-Abgasskandals mit dem Urteil vom 19. März 2019 einen wichtigen Erfolg verbuchen können. In dem Urteil des Berliner Landesgerichts wurde ein "Autohaus dazu verurteilt, dem Käufer eines Dieselfahrzeugs mit Schummelsoftware das Auto durch ein fabrikneues zu ersetzen und darüber hinaus mehr als 2.000 Euro Schadensersatz zu zahlen".
Urteil gegen Autohaus: Ein weiterer Weg sich gegen Schummel-Autos zu wehren | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/...s-schummel-autos-wehren
Eine umfassende Nachrüstung der Privat-Pkw´s scheitert dauerhaft am Widerstand der von unglaublicher Arroganz, Lügen- und Betrugskultur sowie skrupelloser Ignoranz geprägten deutschen Autokonzerne - tatkräftig unterstützt von lobbykorrupten Politikern, die offenbar alles anderes im Sinn haben als das Gemeinwohl der Bürger.
Sind denn aber nicht zuerst sämtliche Diesel Fahrer aufgerufen und gut beraten zunächst den versteckten Mangel bei ihren Autohäusern anzuzeigen und auf Schadenersatz zu klagen?
Nur so kommt eine Lawine ins Rollen. Und das Stöhnen der Autobauer muß laut sein. Und bis ins Kanzleamt reichen.
Der VW Konzern wollte die Anklageerhebung ( Winterkorn) nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies darauf , dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Konzern mit der Zahlung eines milliardenschweren Bußgeldes längst beendet seien. Handelsblatt.
Dat wars auch schon. Kurz:)
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/...chutzgesetz-a-1263178-amp.html
Zum Glück haben wir eine unabhängige Rechtssprechung.
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Der Streit um Grenzwerte und Diesel-Fahrverbote geht weiter. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Novelle der Bundesregierung, die Fahrverbote verhindern sollte, für gesetzeswidrig erklärt.
Heikle Schlappe: Gericht kassiert Scheuers Anti-Fahrverbots-Gesetz
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Der Streit um Grenzwerte und Diesel-Fahrverbote geht weiter. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Novelle der Bundesregierung, die Fahrverbote verhindern sollte, für gesetzeswidrig erklärt.
Eigentlich wollte die Bundesregierung Diesel-Fahrverbote verhindern. Dafür hatte sie eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) beschlossen. Mit dieser Änderung, die der Bundestag verabschiedeten hatte, wollte die Regierung Fahrverbote in Städten abwenden, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid nur minimal über dem Grenzwert liegt. Anstatt der gesetzlich festgelegten 40 Mikrogramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft, hatte der Bundestag eine „Toleranzgrenze“ von 50 Mikrogramm beschlossen.
Diese Gesetzesänderung wurde aber nun vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für gesetzeswidrig erklärt, wie Spiegel Online berichtet. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes sieht in der Novelle einen „klaren Verstoß“ gegen das europäische Recht.
Die deutsche Umwelthilfe hatte eine Klage eingereicht, weil die Stadt Reutlingen in ihrem Luftreinhalteplan keine Fahrverbote vorsieht. Die Stadt argumentierte, dass die Stickoxid-Konzentration aktuell bei nur 53 Mikrogramm liege und sie in den kommenden Jahren auf deutlich unter 50 Mikrogramm absinken werde. Die Richter halten es jedoch nicht für verantwortbar, „massive Überschreitungen des Grenzwertes um bis zu 25 Prozent zu tolerieren.“ Gegen das Urteil kann aber noch Revison eingelegt werden.
Nach Reutlingen könnte als nächstes Stuttgart von Fahrverboten betroffen sein. Die Landeshauptstadt hatte erst kürzlich zonale Fahrverbote, mit Verweis auf die Toleranz-Grenze von 50 Mikrogramm, abgelehnt. Nach Informationen des „Spiegel“ hat die deutsche Umwelthilfe auch hier schon Klagen eingereicht.
https://www.merkur.de/politik/...etz-heikle-schlappe-zr-11535323.html
War doch klar das dieses Placebo Gesetz keine Chance hat , alles wieder auf Anfang !
Urteil in Berlin: VW muss ein neues Auto stellen
Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Ein Autohaus muss einen Diesel-Pkw mit Schummelsoftware zurücknehmen und Ersatz liefern.
Geschädigte des VW-Abgasskandals konnten jetzt auch in Berlin einen wichtigen Erfolg erringen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Berlin am 19. März ein Autohaus dazu verurteilt, dem Käufer eines Dieselfahrzeugs mit Schummelsoftware das Auto durch ein fabrikneues zu ersetzen und darüber hinaus mehr als 2000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
In der Vergangenheit konnten VW-Käufer – wenn überhaupt – lediglich eine Erstattung des Kaufpreises bei Rückgabe des Autos abzüglich einer Nutzungsentschädigung erreichen. „Das neue Urteil geht weit darüber hinaus und ist richtungsweisend auch für heutige Fälle“, sagte Anwalt Thomas Schmidt, der nach eigenen Angaben rund 20 Geschädigte aus Berlin und Brandenburg juristisch vertritt.
Berliner Landgericht: Unzulässige Abschalteinrichtung bei VW ein Sachmangel
Das Berliner Landgericht gab in dem aktuellen Verfahren (Az. 22 O 135/17) jetzt dem Kläger, der kein Softwareupdate hatte durchführen lassen, umfassend Recht. Es bestätigte, dass das Auto durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Sachmangel aufweist.
https://www.morgenpost.de/berlin/article216964971/...uto-stellen.html
Neues Auto plus 2.000 Euro Schadenersatz .....Hardware Nachrüstung wäre sehr billiger !
Positive Unternehmensnachrichten und das Gerichtsurteil mit dem Vermerk das die 50 als Verstoß gegen EU Recht gilt müssten doch was positives im Kurs bewirken .
Aber schau bei Nordex da war es so ähnlich und die positive Kursreaktion setzte später ein .....
-Zudem seien die bei der Planung zugrunde gelegten Prognosen teilweise nicht hinreichend belegt; z. B. sei bei der Wirkung von Software-Updates für Pkw die Frage nach deren Nachhaltigkeit nicht thematisiert worden.
-Für die nunmehr erforderliche Neuplanung dürfe das verbindliche Ziel, den Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter schnellstmöglich zu erreichen, auch nicht mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz relativiert werden. Wenn man dieser Neuregelung entnehmen wollte, dass in der Regel Fahrverbote erst bei Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 50 Mikrogramm/Kubikmeter in Betracht kämen, und zwar auch dann, wenn nur mit ihnen eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung möglich sei, könne dadurch das Planungsermessen des Landes nicht gelenkt werden.
Denn bei einer solchen Auslegung verstieße die Neuregelung gegen zwingende Vorgaben des Europäischen Unionsrechts.
Diesem komme aber ein Anwendungsvorrang zu mit der Folge, dass die - so verstandene - Neuregelung weder von Gerichten noch von Behörden beachtet werden dürfe.
https://www.gea.de/...Cr-reutlingen-verh%C3%A4ngen-_arid,6135143.html
Diesem komme aber ein Anwendungsvorrang zu mit der Folge, dass die - so verstandene - Neuregelung weder von Gerichten noch von Behörden beachtet werden dürfe.!
Placebogesetz mit 50 darf nicht beachtet werden !
Mögliche Diesel-Fahrverbote sind seit Monaten Gesprächsthema - und zwar nicht nur bei Diesel-Fahrern. Doch wie schaut es für Heilbronn und die Region aus?
+++17. April: Wie bindend sind die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid?+++
Jetzt geht es vor Gericht: Im Streit um mögliche Diese-Fahrverbote will das Land Baden-Württemberg nun klären lassen, ob der Bund den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid aufweichen kann. Wie ein Sprecher des des Landesverkehrsministeriums am Mittwoch in Stuttgart erklärte, wolle man gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen - so berichtet es die dpa.
Der Grund: Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt - mit der Begründung, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter verbindlich sei. Das dürfte der Bundesregierung nicht schmecken, denn nach ihrem Willen sollen Fahrverbote in der Regel bereit unverhältninsmäßig sein, wenn die NO2-Belastung im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sieht sich mit dem jüngsten VGH-Urteil darin bestätigt, dass das EU-Recht eine unmittelbare Gültigkeit habe: "Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen." Sein Sprecher sagte, man wolle nun in der letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, klären lassen, ob die Regelungen des Bundes gegen EU-Recht verstoßen oder nicht
https://www.echo24.de/heilbronn/...rt-stickoxid-bindend-11944380.html
Ich werde nun auch jedes Gesetz in Frage stellen !
Durch die Stadt mit 62 km h fahren kein Problem , sind ja nur 25 % über dem Grenzwert und damit unverhältnismäßig ..
Deutsche Umwelthilfe klagte gegen das Land Baden-Württemberg auf schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 μg/m3 – Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wendet erstmals die drei Tage vor der Verhandlung im März 2019 beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an und stellt klar, dass auch unterhalb von 50 μg/m3 Diesel-Einfahrbeschränkungen kommen müssen, wenn Stadt und Land durch andere Maßnahmen die Einhaltung des EU-Grenzwerts von 40 μg/m3 nicht sicherstellen können – Land Baden-Württemberg muss Zufahrtsbeschränkungen für ältere Diesel-Pkw noch in 2019 umsetzen
Zudem bestätigt der VGH, dass die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) keine Auswirkungen auf die Frage der Einhaltung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts von 40 μg NO2/m3 hat. Ferner betont der VGH, dass der NO2-Grenzwert aus Gesundheitsschutzgründen einzuhalten ist. Diskussionen über die Gesundheitsrelevanz ändern an der rechtlichen Verpflichtung zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung nichts.
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/...gen-aenderung-des-bi/
Essen. Mit den Lockerungen im neuen Bundesimmissionsschutzgesetz hofft Essen, um Diesel-Fahrverbote herumzukommen. Doch nun droht Ärger mit der Novelle.
Die Stadt Essen setzt auf die vom Bundestag beschlossene Lockerung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, um drohende Fahrverbote zu verhindern. Die seien danach erst ab einer Stickoxid-Belastung von 50 Mikrogramm verhältnismäßig. Da dieser Wert im Jahr 2017 an keiner der zehn Messstellen überschritten wurde, könnte Essen mit einem blauen Auge davonkommen. Doch nach einem aktuellen Urteilsspruch in Mannheim scheint jetzt wieder alles völlig offen zu sein. Die Zitterpartie geht weiter.
https://www.nrz.de/staedte/essen/...ssen-geht-weiter-id216980727.html
Grün-Schwarz will Revision gegen Urteil zu Reutlingen einlegen - VGH: Der Bund kann die Grenzwerte nicht einfach lockern
Stuttgart/Mannheim. Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, spricht von einer "Ohrfeige für die Bundesregierung". Doch das von der DUH am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erwirkte Urteil zu Dieselfahrverboten in Reutlingen bringt auch die grün-schwarze Landesregierung in Bedrängnis: Die erst wenige Tage alte Ankündigung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seinem Vize Thomas Strobl (CDU), dass in Stuttgart keine flächendeckenden Fahrverbote für Euro-5-Diesel mehr eingeplant werden müssten, könnte hinfällig sein.
Denn der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof hat die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes auseinandergenommen, mit der die Bundesregierung in solchen Städten Dieselfahrverbote verhindern wollte, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid nur knapp über dem Grenzwert liegt. Der Bundestag hatte dazu erst im März eine "Toleranzgrenze" von 50 statt der gesetzlich festgelegten 40 Mikrogramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft beschlossen. Demnach müssten die Luftreinhaltepläne für die Städte, die den Grenzwert 40 um bis zu zehn Mikrogramm verfehlen, keine Fahrverbote enthalten.
Der VGH in Mannheim wertet diese Regelung als "klaren Verstoß" gegen europäisches Recht. Laut der Urteilsbegründung halten es die Richter für nicht akzeptabel, "massive Überschreitungen des Grenzwerts um bis zu 25 Prozent zu tolerieren". Reutlingen - wo die Messstelle Lederstraße-Ost 2018 im Mittel eine Stickstoffdioxid-Belastung von 53 Mikrogramm anzeigte - soll daher noch dieses Jahr Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge umsetzen.
https://www.rnz.de/politik/...heit-in-sachen-diesel-_arid,434562.html