Steinhoff Informationsforum
Hat jemand bitte zum Thema Abfindung eine Quelle, zum Beispiel aus dem niederländischen Recht bzw. Sanierungsrecht? Danke.
Zeitpunkt: 28.02.23 13:38
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 01.03.23 15:18
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Kommentar: Unterstellung
Mein Tipp für eine EQS:
"Steinhoff Intl. verschiebt die
Hauptversammlung auf einen derzeit nicht spezifizierten
späteren Termin. Bei der Überprüfung einiger Abstimmungspunkte
habe sich ein Bedarf weiterer, genauerer Formulierungen herausgestellt."
Ich vermute, das kommt aus SA. Würde zu einem ausgeblendeten Beitrag passen.
Vielleicht ganz interessant:
Ich meldete meine Shares von einem Depot letzten Sonntag. Vorhin kam von Comutershare die Antwort, ob ich tatsächlich nur die Anzahl der Stimmen, die auf der Vollmacht vermerkt ist, bevollmächtigen möchte, oder die, die auf der Depotbestätigung steht.
Ich hatte in der Vollmacht eine Null zu wenig geschrieben…. Computershare hätte als ganz einfach „falsch“ einbuchen können. Taten sie aber nicht. Selbstverständlich habe ich nun um Korrektur und erneute Bestätigung gebeten.
Ebenso bat ich darum, dass mir Computershare auch die Stimmrechte bestätigt, die ich in einem anderen Depot liegen habe und dort die Bank mich für die HV (inkl meiner Vollmacht für die SdK) anmeldet.
Mal sehen ob da was kommt. Wahrscheinlich schon.
Wenn nach 3-4 Tagen noch keine positive Erledigungsmail von Computershare kommt kann ich jedem nur empfehlen freundlich nachzufragen. Man scheint bei Computershare sehr bemüht zu sein.
Zeitpunkt: 28.02.23 13:38
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Am besten noch alle Sozialstaat "Nutzer" im Lande... denen steht das aus sozialen Gründen bestimmt auch zu!
"... bezüglich der Anmeldung zur im März stattfindenden Hauptversammlung von Steinhoff habe ich an Sie einige Fragen:
1) Reicht es - bei XXX Depots mit SH-Aktien bei XXX verschiedenen Banken - dann eine einzige ausgefüllte Vollmacht mit der kumulierten Stimmzahl an computershare zu schicken - oder sind dann auch XXX einzelne Vollmachten für jede der Bestandsbestätigungen erforderlich?
2) Reicht es Ihnen - bei einer per normaler Briefpost zugeschickten BESTANDSBESTÄTIGUNG der Bank - davon dann ein Foto zu machen, um dieses selbst erstellte jpg-Dokument dann zusammen mit der Vollmacht per E-mail an Sie zu schicken. Benötigen Sie diese Bankbestätigung - wie die Vollmacht - ebenfalls im pdf-Format?
3) Oder muß ich dann alle Unterlagen zwingend zusammen per normaler Briefpost an Sie schicken? Zumindest eine dieser Banken will mir aus angeblichen datenschutzrechtlichen Gründen jedenfalls die gewünschte Bestandsbestätigung nur per normaler Briefpost und nicht elektronisch zukommen lassen. ..."
Antwort von Computershare:
"... es reicht uns eine Vollmacht für mehrere Bestände. JPG oder PDF können wir verarbeiten. Die Originale sind nicht notwendig. ..."
Noch etwa 3 Wochen bis zur HV, und ich habe noch Rücklagen für weitere Rechtsmittel. Das ist mir wichtiger als noch mehr Anteile.
Wir sollten diesem heuchlerisch kriminellen Management und den Gläubigern mal richtig die Suppe versalzen.
Auf dass Steinhoff in die Geschichte eingehen möge als erster Fall überhaupt bei dem Aktionäre das Management + HF's/Gläubiger schön doggy genommen haben)
Da werden jetzt nochmal 2,3 Mio Stimmrechte zur SdK wandern!
Aber sollte steinhoff sich bereit erklären im Zuge eines delisting eine Abfindung ( z.b.20cent) an die derzeitigen Aktionäre zu zahlen, werden meiner Meinung nach diejenigen die am 15.12 oder später aufgrund der EQS verkauft haben zurecht klagen.
Zeitpunkt: 28.02.23 13:39
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Du solltest klar den Spuk,mit Eintrittskarten,Depotbescheinigungen erstellen wir nicht ( diese meinen ,diese melden Deine Aktien selbst,und ohne Dir einen Beleg zu übermitteln,oder Deine Mail an die Bank oder einen Brief zu beantworten ) einfach selbst bei Computershare an.
In diesem Falle reicht es aus,die Vollmacht an Computershare nachzureichen.
Ich hätte nicht gedacht,das diese so freundlich und kooperativ sind.
Zeitpunkt: 28.02.23 13:40
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Rechtens ist das natürlich nicht, aber da es schwer nachzuweisen ist, kommen die Profiteure leicht davon. Die Market Maker tun natürlich nichts gegen solche Vorgänge (ob sie es könnten ist eh fraglich), denn sie verdienen völlig legal am hohen Handelsvolumen in Verbindung mit dem (im Vergleich zu seriösen Aktien) hohen Spread.
Zeitpunkt: 01.03.23 11:10
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Kommentar: Obszöner Inhalt
Zeitpunkt: 01.03.23 11:11
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Die Bank kann dies selbst tun,und schickt in meinem Fall auch keinen Beleg über den Vorgang.
Es ist nicht notwendig das einer Vollmacht die Bankbestätigung beigefügt ist,( elektronisch )
Es ist nicht notwendig das ein Brief immer beide Dokumente enthalten muss.
( Klar das Computershare die elektronische Erledigung favorisiert.)
Man kann einzeln ,sowohl elektronisch wie auch postalisch einreichen.( nachreichen)
Damit ist es auch für Leute ohne Scanner,Smartphone oder Drucker,einfach möglich,Papier nachzureichen.
Zeitpunkt: 28.02.23 14:30
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Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer