und Uwe Barschel ist doch ermordet worden
Thomas-Michael Hoffmann in Lübeck hat laut "Welt" gesagt, dass das Wahrscheinlichste sei, dass Barschel Selbstmord begangen hat. Das ist erstaunlich. Denn in einem früheren toxikologischen Gutachten war die Selbstmordthese verworfen worden. Nach diesem Gutachten des Forensikers Brandenberger hatte Barschel sowohl lähmende als auch tödliche Mittel zu sich genommen (oder sie wurde ihm beigebracht). Aus der Menge der Abbauprodukte dieser Mittel schloss Brandenberger, dass Barschel zunächst das lähmende Mittel und dann erst das tödliche Mittel aufnahm. Dies aber würde bedeuten, dass Barschel die Mittel gegen seinen Willen beigebracht wurden.
http://www.welt.de/politik/deutschland/...chten-im-Fall-Barschel.html
Auf dieses Gutachten (und allerlei andere Indizien) stützte sich die Mordthese. Der damalige Lübecker Staatsanwalt Wille wollte dieser These nachgehen, wurde aber von seinen Vorgesetzten in Kiel daran gehindert. In Kiel wurde - gestützt auf anderes Gutachten - die These vertreten, dass auch durch Brandenbergers Gutachten ein Selbstmord nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Weitere Ermittlungen Willes wurden "per ordre de mufti" verhindert.
Wie man aus "Selbstmord nicht völlig ausgeschlossen" ein "Selbstmord am wahrscheinlichsten" machen kann, bleibt vorerst das Geheimnis des Leitenden Oberstaatsanwalts Thomas-Michael Hoffmann.
http://www.welt.de/politik/deutschland/...chten-im-Fall-Barschel.html
Auf dieses Gutachten (und allerlei andere Indizien) stützte sich die Mordthese. Der damalige Lübecker Staatsanwalt Wille wollte dieser These nachgehen, wurde aber von seinen Vorgesetzten in Kiel daran gehindert. In Kiel wurde - gestützt auf anderes Gutachten - die These vertreten, dass auch durch Brandenbergers Gutachten ein Selbstmord nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Weitere Ermittlungen Willes wurden "per ordre de mufti" verhindert.
Wie man aus "Selbstmord nicht völlig ausgeschlossen" ein "Selbstmord am wahrscheinlichsten" machen kann, bleibt vorerst das Geheimnis des Leitenden Oberstaatsanwalts Thomas-Michael Hoffmann.
am 6. Oktober 2011 im Gange, wie man einer Nebenbemerkung in
http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/...17-073_10-11.pdf
entnehmen kann (Seite 9).
Seit wann ist in der Justiz bekannt, dass bei der Untersuchung DNA-Spuren einer fremden Person gefunden wurden? Und warum wurde das bisher geheim gehalten?
http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/...17-073_10-11.pdf
entnehmen kann (Seite 9).
Seit wann ist in der Justiz bekannt, dass bei der Untersuchung DNA-Spuren einer fremden Person gefunden wurden? Und warum wurde das bisher geheim gehalten?
"Der Lübecker Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders erteilte neuen Ermittlungen eine klare Absage. "Die DNA-Spuren sind rudimentär und im schlechten Zustand." Diese könnten deshalb nicht in der BKA-Datenbank eingestellt werden. Das sei technisch nicht möglich, da sei die Stellungnahme des Landeskriminalamtes (LKA) eindeutig, so Anders."
.....
"Technisch möglich sei es allerdings, DNA-Proben von Personen mit dem auf Barschels Kleidung gefundenen Genmaterial abzugleichen. Dies sei rechtlich aber nur erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. "Wir haben und hatten aber keinen Tatverdächtigen." Deshalb könne er nach der Strafprozessordnung nicht ermitteln, sagte der Oberstaatsanwalt, "es liegt nicht an politischen Gründen". "
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html
-----------------------
Die erste Ausrede ist nicht schlüssig. Wenn das EINSTELLEN in die BKA-Datenbank tatsächlich wegen technischer Mängel nicht möglich wäre, wieso sollte das dann ein Grund sein, weitere Ermittlungen generell abzulehnen?
Die zweite Ausrede zieht nicht: Ein DNA-Abgleich wird auch sonst durchaus gemacht, wenn noch keine Person konkret im Tatverdacht steht, z.B. bei den bekannten Massen-DNA-Tests.
Möglicherweise wird der Abgleich nichts bringen, weil die DNA der unbekannten Person vielleicht gar nicht in der BKA-Datenbank vorliegt. Aber einen Versuch sollte das schon wert sein.
.....
"Technisch möglich sei es allerdings, DNA-Proben von Personen mit dem auf Barschels Kleidung gefundenen Genmaterial abzugleichen. Dies sei rechtlich aber nur erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. "Wir haben und hatten aber keinen Tatverdächtigen." Deshalb könne er nach der Strafprozessordnung nicht ermitteln, sagte der Oberstaatsanwalt, "es liegt nicht an politischen Gründen". "
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html
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Die erste Ausrede ist nicht schlüssig. Wenn das EINSTELLEN in die BKA-Datenbank tatsächlich wegen technischer Mängel nicht möglich wäre, wieso sollte das dann ein Grund sein, weitere Ermittlungen generell abzulehnen?
Die zweite Ausrede zieht nicht: Ein DNA-Abgleich wird auch sonst durchaus gemacht, wenn noch keine Person konkret im Tatverdacht steht, z.B. bei den bekannten Massen-DNA-Tests.
Möglicherweise wird der Abgleich nichts bringen, weil die DNA der unbekannten Person vielleicht gar nicht in der BKA-Datenbank vorliegt. Aber einen Versuch sollte das schon wert sein.
verschwunden... Soso...
Ein Schelm.... ;)
Q: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html letzter Absatz
Ein Schelm.... ;)
Q: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html letzter Absatz
Da gibt es den Bericht der Kieler Nachrichten vom 30.07.2012 um 15:47 Uhr:
http://www.kn-online.de/In-Ausland/Politik/...lungen-im-Fall-Barschel
Darin liest man eine Aussage von Oberstaatsanwalt Anders so:
"Anders sagte, diese Spuren könnten auch von mehreren Personen stammen. Sie eigneten sich nicht für einen Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) für genetische Fingerabdrücke, weil sie zu rudimentär beziehungsweise zu stark vermischt seien. "Es bringt nichts", sagte der Oberstaatsanwalt."
Entscheidend ist das Wort "Abgleich". Nach einem einen Tag älteren Bericht von Spiegel-Online
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html
hatte Anders den ABGLEICH damals noch für technisch möglich gehalten (siehe auch #39 dieses Threads). Lediglich die EINSTELLUNG der Daten (also als Referenzdaten zu bestimmten Personen) in die Datenbank des BKA hielt Anders damals nach diesem Bericht für unmöglich.
Dann gibt es noch einen weiteren Bericht bei kn-online, der wenige Stunden älter als der eingangs erwähnte ist (30.07.2012 um 08:44 Uhr).
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/...iger-keine-Ermittlungen
In diesem Bericht wird Anders wie folgt zitiert:
"Er machte deutlich, dass die Absage an neue Ermittlungen „von oben“ gedeckt ist: „Sie können davon ausgehen, dass diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Lübeck, nicht weiterzumachen, auch vom Generalstaatsanwalt getragen wird“, sagte Anders. „Das ist eine Entscheidung von großer Reichweite, die machen wir hier nicht alleine.“ "
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Wenn es tatsächlich eindeutig objektive Gründe für die Nicht-Ermittlungen gäbe, dann bräuchte die Lübecker Staatsanwaltschaft wohl kaum die Rückendeckung der Generalstaatsanwaltschaft.
http://www.kn-online.de/In-Ausland/Politik/...lungen-im-Fall-Barschel
Darin liest man eine Aussage von Oberstaatsanwalt Anders so:
"Anders sagte, diese Spuren könnten auch von mehreren Personen stammen. Sie eigneten sich nicht für einen Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) für genetische Fingerabdrücke, weil sie zu rudimentär beziehungsweise zu stark vermischt seien. "Es bringt nichts", sagte der Oberstaatsanwalt."
Entscheidend ist das Wort "Abgleich". Nach einem einen Tag älteren Bericht von Spiegel-Online
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html
hatte Anders den ABGLEICH damals noch für technisch möglich gehalten (siehe auch #39 dieses Threads). Lediglich die EINSTELLUNG der Daten (also als Referenzdaten zu bestimmten Personen) in die Datenbank des BKA hielt Anders damals nach diesem Bericht für unmöglich.
Dann gibt es noch einen weiteren Bericht bei kn-online, der wenige Stunden älter als der eingangs erwähnte ist (30.07.2012 um 08:44 Uhr).
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/...iger-keine-Ermittlungen
In diesem Bericht wird Anders wie folgt zitiert:
"Er machte deutlich, dass die Absage an neue Ermittlungen „von oben“ gedeckt ist: „Sie können davon ausgehen, dass diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Lübeck, nicht weiterzumachen, auch vom Generalstaatsanwalt getragen wird“, sagte Anders. „Das ist eine Entscheidung von großer Reichweite, die machen wir hier nicht alleine.“ "
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Wenn es tatsächlich eindeutig objektive Gründe für die Nicht-Ermittlungen gäbe, dann bräuchte die Lübecker Staatsanwaltschaft wohl kaum die Rückendeckung der Generalstaatsanwaltschaft.
Die Frage ist, ob tatsächlich ein Selbstmord oder ein Mord vorlag. Die DNA-Spuren wurden auf einer Jacke, einer Krawatte, auf den Socken und auf einem Hotelhandtuch gefunden. Das sind Gegenstände, auf die eigentlich nur die DNA von Leuten gekommen sein kann, die sich im Zimmer aufgehalten haben. Wenn man durch einen DNA-Vergleich nachweisen könnte, dass keine der Personen, die sich dort in der fraglichen Zeit normalerweise aufgehalten haben (beipielsweise Zimmermädchen), diese DNA haben, dann wäre das ein weiteres starkes Indiz für einen Mord.
Wer der Täter war, ist eine ganz andere Sache.
Aber offenbar will man die Selbstmordthese mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Wer der Täter war, ist eine ganz andere Sache.
Aber offenbar will man die Selbstmordthese mit Zähnen und Klauen verteidigen.
mossad, cia, stasi ... hach.
ganz in der tradition aller ungelösten fälle geistert die waterkant-affaire alle 5,6 jahre durch die gazetten. angesichts der tatsache, dass gerade sommer ist, fragt man sich, wie hoch der informationsgehalt der nachrichten nun wirklich ist. ich kann der journaille nur empfehlen, alles zu tun um diesen fall ungelöst zu lassen ... denn: der nächste sommer kommt betimmt.
ganz in der tradition aller ungelösten fälle geistert die waterkant-affaire alle 5,6 jahre durch die gazetten. angesichts der tatsache, dass gerade sommer ist, fragt man sich, wie hoch der informationsgehalt der nachrichten nun wirklich ist. ich kann der journaille nur empfehlen, alles zu tun um diesen fall ungelöst zu lassen ... denn: der nächste sommer kommt betimmt.
Der Mann, der - vielleicht - "Robert Roloff" war
Versuchte ein Nachwuchsjournalist, Uwe Barschel zu warnen?
Vor genau 25 Jahren traf sich am 10. Oktober 1987 in Genf ein bislang unbekannter Mann unter dem Pseudonym "Robert Roloff" mit Uwe Barschel, um ihm die Hintergründe der Intrige um den schillernden Medienreferenten Reiner Pfeiffer zu verraten. Während Barschel das Treffen vom Nachmittag als Erfolg wertete, endete ein für den Abend geplanter weiterer Termin für ihn tödlich. Diversen Behörden ist seit Jahrzehnten ein Mann bekannt, der keinen Hehl daraus machte, Kontakt zu jenem Robert Roloff gehabt zu haben. Ermittelt wurde jedoch nie.
weiter: http://www.heise.de/tp/artikel/37/37754/1.html
Versuchte ein Nachwuchsjournalist, Uwe Barschel zu warnen?
Vor genau 25 Jahren traf sich am 10. Oktober 1987 in Genf ein bislang unbekannter Mann unter dem Pseudonym "Robert Roloff" mit Uwe Barschel, um ihm die Hintergründe der Intrige um den schillernden Medienreferenten Reiner Pfeiffer zu verraten. Während Barschel das Treffen vom Nachmittag als Erfolg wertete, endete ein für den Abend geplanter weiterer Termin für ihn tödlich. Diversen Behörden ist seit Jahrzehnten ein Mann bekannt, der keinen Hehl daraus machte, Kontakt zu jenem Robert Roloff gehabt zu haben. Ermittelt wurde jedoch nie.
weiter: http://www.heise.de/tp/artikel/37/37754/1.html