WELTMEISTER, Kontron ist WELTMEISTER!!
aber abgerechnet wird zum Schluss.
-- Und darauf müssen wir beide noch ein bisschen warten. -- mfG
Finde es sowieso etwas seltsam, wie das alles hier abläuft: S&T hat bisher "nur" knapp 30% der Stimmrechte, Niederhauser ist aber bereits jetzt in beiden Unternehmen CEO, Werthaltigkeit von Kontron: Ennocon hat ja neben ihrer Beteiligung an S&T auch schon reichlich Geld in die Kontron-Gruppe selbst reingepumpt (wir erinnern uns: EUR 50 Mio. für 49% an der kanadischen Tochter).
Also, wenn der Streubesitz gegen einen Merger stimmen sollte, was dann? S&T ist doch hier zum Erfolg verdammt ... und darauf zu vertrauen, dass man - wie sonst in der Vergangenheit - ein Schnäppchen schießen und sich auf ein Sanierungsprivileg berufen kann ... ich weiß nicht, ob das so einfach ist!
http://www.aktiencheck.de/exklusiv/...usion_S_T_Aktienanalyse-7628426
Präsens in den letzten Jahren war und mit welchen Mehrheiten solche Beschlüsse gefasst
werden können. Die überlassen dass doch nicht dem Zufall bzw. den Kleinaktionären.
Die Bekanntgabe, dass man die Firma nicht mehr an der Boerse notiert wird einige
Kleinanleger zum Verkauf bewegen und diese Anteile werden in Hände gehen die im Sinne von
S&T agieren.
Ich denke auch, viel ist hier nicht mehr zu holen.
aktioleer
Pflicht zu einer entsprechenden ad-hoc-Mitteilung. Und wer will schon seine Aktie irgendwo im
Freihandel wiederfinden.
Diese Situation ist allein dem alten Management geschuldet. Für die Mitarbeiter könnte es ein
Glück sein, dass Niederhauser so handelt. Sieht jemand für die Aktionäre eine Spekulations-
möglichkeit, ich nicht.
aktioleer
Für die Übernahme börsennotierter Unternehmen existieren drei verschiedene Angebotsverfahren. Diese überwacht seit 2002 die Wertpapieraufsicht der BaFin. Grundsätzlich erstreckt sich die Aufsicht auf inländische Unternehmen, die in Deutschland börsennotiert sind.
Auszug :
Beim Übernahmeangebot will der Bieter so viele Aktien der Zielgesellschaft erwerben, dass er die Kontrollschwelle erreicht oder überschreitet. Er kann sein Angebot davon abhängig machen, dass er eine Erfolgsquote erreicht. Dabei muss er jedoch Mindestpreise bieten, die sich am gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate und an möglichen Vorerwerben orientieren.
Damit ist alles gesagt --- und an möglichen Vorerwerben --- und das waren immerhin 3,60€ pro
Stück.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...ernahmen_node.html
Die Delistingregeln wurden vor nicht allzu langer Zeit gelockert, sehr zum Nachteil der
Kleinanleger. Das sieht der Gesetzgeber nicht so, aber die Praxis spricht eine andere Sprache.
Denn in der Regel fällt der Aktienkurs und es werden viele Aktien angedient.
Nach meinem Verständnis müsste folgendes passieren: Wenn die beiden Hauptversammlungen beschließen, Kontron auf S+T zu verschmelzen, ist das Delisting von Kontron zwangsläufig, da die Gesellschaft untergegangen ist. Im Gegenzug müssten die Kontron-Aktionäre aber automatisch Aktien der neuen S+T erhalten. Beim Verschmelzungsbeschluss der beiden Hauptversammlungen gibt es natürlich kein Übernahmeangebot, da zwei Gesellschaften immer die Verschmelzung miteinander beschließen können. Das ist ein Vorgang bei dem beide Gesellschaften auf gleicher Augenhöhe agieren und formal etwas völlig anderes als einen Übernahme.
grüblerische Grüße
Stefan64
Jetzt seid ihr um eine Kleinigkeit schlauer.
Nichts desto trotz werde ich vorerst keine Aktien von Kontron halten.
Grüße
https://www.heuking.de/de/news-events/...etzgebung-zum-delisting.html
Mich würde mal interessieren ob das Forum hier eher Chancen oder doch eher Risiken hinsichtlich der neusten Entwicklungen bei Kontron sieht. Für Panikverkäufe scheint mir aber gegenwärtig keine Veranlassung zu bestehen ... bin gespannt auf entsprechende Einschätzungen.
Noch stets verhaltene optimistische Grüße
und Gott sei Dank sind wir nach dem 26.09.15, sonst wären hier viele Anleger massiv um ihr Geld gebracht worden.
Wie ich in einem früheren Beitrag schon einmal erwähnte, gilt:
entweder
Durchschnittskurs der letzten 6 Monate oder letzter Kaufpreis, wenn innerhalb von 6M
https://www.bafin.de/SharedDocs/...kel/2016/fa_bj_1601_delisting.html
Also noch einmal: Stücke festhalten und Tee trinken
gehalten?
aktioleer
Dann dürfte alles klar sein.
Delisting ist die Zeitspanne abgelaufen. Eigentlich braucht Niederhauser keine HV um das
Delistingverfahren einzuleiten. Es reicht ein Vorstandsbeschluss.
Das sind immer so spezielle Fälle, Gut dass wir uns drüber austauschen. Die Gesellschaft macht
das mit profesionellem juristischen Hintergrund, bestimmt nicht um uns Gutes zu tun.
aktioleer
Übernahme gemunkelt. Wer sollte da mitgehen? Nur Eingeweihte. Das würde den Kurs weiter-
hin unter Druck bringen.
aktioleer