Das sind Zustände... (Mehmet kommt wieder)
Das ursprüngliche Urteil ist aufgehoben worden, der Serienstraftäter «Mehmet» darf wieder nach Deutschland. Drei Jahre war er in der Türkei und soll sich gebessert haben.
Muhlis A., der aus Datenschutzgründen «Mehmet» von der Polizei genannt wurde, darf wieder in München leben. Das entschied am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Vor drei Jahren wurde «Mehmet» in die Türkei abgeschoben, da war er 14 Jahre alt. Bis dahin hatte der Jugendliche 62 Mal gegen das deutsche Gesetz verstoßen. Immer wieder hatten ihn die Polizisten seinen Eltern übergeben, er war noch nicht strafmündig.
Abschiebung aufgehoben
Kurz nach seinem 14. Geburtstag wurde er verhaftet und verurteilt. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn ein Münchner Gericht 1998 zu einem Jahr Gefängnis. Kurz darauf wurde er in die Türkei abgeschoben.
Das Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung jetzt auf. Dem inzwischen 17-Jährigen sei eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, er habe aufgrund eines Abkommens zwischen der Türkei und der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft von 1980 darauf einen Rechtsanspruch. Sein Aufenthaltsrecht sei durch die Gefängnisstrafe nicht erloschen.
Schlechte Prognose
Im April hatte das Gericht ein Gutachten bei einem Psychiater angefordert, um zu klären, ob «Mehmet» rückfällig werden könnte. Das Ergebnis wurde noch nicht veröffentlicht, doch Experten befürchten eine schlechte Prognose für den Jugendlichen.
Bei seinem ersten Prozess hatte ein Sachverständiger ausgesagt, dass bereits eine erhebliche Verfestigung seines Verhaltens eingetreten sei. Er sei nicht ernsthaft gewillt, seinen bisherigen Weg zu ändern, hatte 1998 ein Mitarbeiter des jetzt wieder beauftragten Psychiaters Norbert Nedopil gesagt. Die Abschiebung in die Türkei und die festgestellten Erziehungsdefizite würden seine Prognose nicht verbessern, glaubten damals Beobachter.
Bayerns Innenminister kündigte sofort an, beim Gericht Beschwerde einzulegen. Das Urteil werde den Sicherheitsinteressen Deutschlands nicht gerecht. (nz)
siehste jetzt was ich meine? reinstes NPD-Territorium
http://www.propatria.org/thulenet/ wundert mich,dass die sowas ins Netz stellen dürfen
ist im Umkehrschluß jeder Kriminelle links?
@heilh: was soll das? poste doch unter Deiner richtigen ID ich weiß sowieso wer Du bist. Hier geht's nicht gegen Türken sondern gegen Kriminelle unter denen auch Türken sein können.
P.S.: Am besten wäre, wenn Mr_Blue nach Mehmet's Rückkehr als Erster von Ihm
zusammengeschlagen werden würde, dann würde er seine Einstellung überdenken!
Der Bundesrat hat am Dienstag vom Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität (AGAK) Kenntnis genommen. Der Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wird eine Arbeitsgruppe leiten, die ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Dabei ist den laufenden Projekten Rechnung zu tragen. Erste Ergebnisse sollen wenn möglich bis zur Herbstkonferenz der KKJPD Anfang November vorliegen.
Integrationsförderung als wichtigste vorbeugende Massnahme
Laut AGAK (bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten) kommt Massnahmen, die zu einer besseren Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Gesellschaft führen können, eine zentrale Bedeutung zu. Diese Beurteilung steht im Einklang mit den Aussagen der angehörten Sachverständigen, welche mangelnde Integration übereinstimmend als Hauptgrund für die hohe Ausländerkriminalität bezeichnet haben.
In diesem Zusammenhang ebenso wichtig erscheint der Arbeitsgruppe eine bessere Orientierung der Ausländerinnen und Ausländer über die Zuständigkeiten und Funktionsweise der Behörden sowie über die in der Schweiz geltende Rechtsordnung.
Verstärkte Kontrollen
Von besonderer Bedeutung sind andererseits wirksame vorbeugende und repressive Kontrollmassnahmen. Im Vordergrund stehen angemessene Kontrollen an der Grenze zur Fernhaltung von Personen mit kriminellen Absichten und Massnahmen zur Verhütung von Kriminalität im Landesinneren. Mit einer erhöhten Präsenz von Kontrollorganen lässt sich auch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessern.
Noch bessere nationale und internationale Kooperation
Sodann drängen sich Vorkehren für eine Optimierung behördlicher Zusammenarbeit auf, namentlich beim Informationsaustausch sowie bei der Auswertung und Verbreitung von Erkenntnissen. Hier unterstützt die AGAK vor allem die Zielsetzungen bereits pendenter Projekte wie "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" (USIS), der polizeilichen Kooperationsverträge und der "Alpeninformationspartnerschaft" mit den Nachbarstaaten
Beim Kriminaltourismus dürfte die Möglichkeit des Strafvollzuges im Heimatstaat die Attraktivität nicht unwesentlich vermindern. Daher drängt sich eine rasche Unterzeichnung des Zusatzübereinkommens zum europäischen Überstellungsübereinkommen auf. Zudem sind die Anstrengungen des Bundes und der Kantone zur Vermeidung von Problemen bei der Papierbeschaffung und bei der zwangsweisen Rückführung in die Heimatstaaten konsequent fortzusetzen. Wenn immer möglich sind mit den betroffenen Staaten auch Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.
Betreuung und Beschäftigungsstrukturen im Asylbereich
Im Asylbereich geht es in erster Linie darum, Personen mit krimineller Vergangenheit schon in den Empfangsstellen zu entdecken und sicher zu stellen, dass ihre Gesuche sowohl vom BFF wie von der Asylrekurskommission prioritär behandelt werden. Um zu verhindern, dass vor allem junge oder alleinstehende männliche Asylsuchende kriminell werden, müssen Betreuungsstrukturen und Beschäftigungsprogramme, wie sie in einigen Kantonen bereits vorhanden sind, gefördert werden. Für diejenigen Personen des Asylbereichs, die längere Zeit in unserem Land bleiben, namentlich für die vorläufig Aufgenommenen, sind präventive Massnahmen zur besseren Integration notwendig.
Keine Sicherheit ohne Preis
Die allgemein angespannten Ressourcen bei den betroffenen Behörden von Bund, Kantonen und Städten geben zu Bedenken Anlass. Die AGAK plädiert deshalb mit Nachdruck dafür, dass erkannte – personelle und materielle – Ressourcendefizite auf allen Stufen so rasch als möglich behoben werden. Dabei ist die Arbeitsgruppe überzeugt, dass eine angemessene Prävention generell günstiger zu stehen kommt als die Folgekosten von Versäumnissen.
Bern, 5. Juli 2001
Weitere Auskünfte:
Christoph Häni, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/323 72 73
Beat Hegg, Generalsekretär KKJPD, Tel. 031/318 15 05
http://www.admin.ch/cp/d/3b447f67_1@fwsrvg.bfi.admin.ch.html
http://www.ariva.de/board/67510/thread.m?a=all
Na tut's noch weh???
Wie war's denn in der Champions League??
Mehmet als Maskottchen der Schalker wär doch eine tolle Resozialisierungs-
maßnahme - würde zu Euch passen
Muss jetzt leider schluss machen, könnte gerade jetzt weiterdiskutieren.
Tschau
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zu der mehmet sache nur soviel:
ich kenne freundliche und nette türken, und ich kenne das gegenteil.
die letzteren sind leider in der mehrzahl.
gruß
zick-zock
@security
ich habe ja auch nichts gegen dich aber ein bischen rücksicht auf
andere zu nehmen ist halt nicht drin bei euch. Da hab ich noch nie
was anderes erlebt.
aber das ihr kriminelle seid kann ich nicht sagen.
Das bischen Drogenhandel, naja ich mein das seid ja nicht nur ihr!
Ich habe als Beispiel innerhalb von 1 1/2 jahren mehrere lkws aus der türkei verzollt. nach dieser zeit wurde einer dieser "Tempo"
LKWs, farbe blau-gelb und immer vom feinsten!! in holland mit halber Ladung kokain erwischt. und ich hab den verzollt, krass oder?
ich hätte auch in den knast kommen können dafür, total ahnungslos. Habe den artikel in der zeitung gelesen, ist aber schon 2 jahre her.
da war bestimmt jedesmal was drin.
wenn ich dran denke wie hier junge mädchen abhängig gemacht werden und sich irgendwann verkaufen müssen wird es mir schlecht!
Du kannst die kriminelle veranlagung der mehrzahl hier lebenden türken aber nicht verleugnen. Euer land ist doch schön, also seid ihr doch nur wegen dem geld hier! wenn ich türke wäre, dann würde ich zurück gehen und würde mir ein schönes leben machen. das geht natürlich nicht wenn man kriminell ist, denn die strafen sind extrem hart im vergleich zu hier.
In Hamburg widerum ist das klima zwischen den leuten optimal, ich schätze das etwa 50% zugezogene aus dem ausland in hamburg wohnen. aber ich finde es optimal wie die leute sich verstehen. ganz ehrlich.
man weiss z.b. das deutsche tugenden fleiss, ehrgeiz und sauberkeit sind.
von türken weiss ich nur das sie gut feilschen können. bitte mehr info!!!
sorry, aber ich kann sowas echt nicht mehr hören. "och ja, die ärmsten sind doch nur so geworden weil wir alle böse ausländerhasser sind".
wenn's so ist, warum verpissen sich diese arschgeigen nicht einfach ?
kann ich euch sagen. weil deutschland das paradies für solche leute ist.
es traut sich doch keiner, dass maul auf zu machen aus angst, als nazi beschimpft zu werden.
ausländer ? straffällig ? und tschüss !!!
unsere justiz hat genug mit kriminellen deutschen zu tun....
Er selber war psychisch wahrscheinlich schwer angeschlagen, Jugendkriminalität ist ein Thema für Psychologen und Sozialarbeiter.
Seine Ausweisung war ein barbarischer Akt und kommt einer Ausetzung gleich.
Mir tut das Kind einfach nur leid. Sowohl seine Ausweisung, als auch der Hickhack, der augenblicklich stattfindet, ich möchte nicht mit ihm tauschen.
Ich denke aber auch nicht, daß eine Rückführung in die alte Umgebung (nach D) unbedingt das richtige ist. Wir diskutieren hier über ein junges aber schon verpfuschtes Leben.
Damit will ich nicht verharmlosen, welches Trauma die Opfer von der kriminellen Übergriffe quält. Das wäre auch noch mal einen Thread wert.
Ob CSU, SPD oder parteilos: In München wehren sich alle Verantwortlichen gegen die drohende Rückkehr des jungen Serientäters
Von Jochen Kummer
Die Probe aufs Exempel in der Ausländer- und Zuwanderungspolitik kommt für die Bundesregierung schneller als gedacht: Rot-Grün wird an dem konkreten Beispiel eines jungen Türken Farbe bekennen müssen, wie ernst es ihr mit der Abschiebung krimineller Ausländer ist.
Es geht um den unter dem Namen Mehmet bundesweit bekannt gewordenen türkischen Serienstraftäter Muhlis A., 17. Jahrelang hat dieser gewalttätige Junge seit seinem zehnten Lebensjahr erst München und schließlich ganz Deutschland in Atem gehalten. Im November 1998 konnte er in die Türkei abgeschoben werden. Aber jetzt darf der türkische Staatsbürger Mehmet nach Deutschland zurückkehren. So hat es ein hohes Gericht entschieden.
Das kann Deutschland teuer zu stehen kommen. Der Intensivtäter Mehmet wird den deutschen Steuerzahler nach seiner Rückkehr jährlich über 100.000 Mark kosten. Diesen Betrag im Rahmen der Jugendhilfe kalkulieren die städtischen Münchner Behörden nach Informationen der WELT am SONNTAG bereits für Mehmet ein.
Die Behörden gehen von folgender Rechnung aus: Mehmet muss nach seiner Rückkehr nach Deutschland erneut eine so genannte "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (ISE) erhalten, wie bereits vor seiner Abschiebung. Der Tagessatz betrug schon damals 280 Mark - das ergibt pro Jahr 102.200 Mark.
Mehmet ist das traurige Beispiel eines jugendlichen Intensivtäters. Schon im Alter von zehn Jahren ist der 1984 in München geborene Mehmet kriminell geworden. Mit Körperverletzung und Erpressung fing es an. Schüler trauten sich nicht mehr auf die Straße - aus Angst vor dem körperlich überlegenen Türken. Alle Ermahnungen und Gespräche der Schul- und Jugendbehörde mit seinen Eltern blieben fruchtlos. Mehmet erhielt vom städtischen Jugendamt sogar die teure "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" mit einem Sozialbetreuer ganz für sich ganz allein, dazu noch einen Privatlehrer.
Trotzdem beging der junge Gewalttäter aber weitere Straftaten: Mit 14 Jahren war sein Sündenregister auf 62 Straftaten angewachsen: immer wieder Körperverletzung, Raub, Ladendiebstahl. Aber nie konnte Mehmet vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden, weil er nach deutschen Recht noch nicht strafmündig war.
Selbst diese Schwelle schreckte ihn nicht: Als er mit 14 Jahren dann strafmündig wurde, beging er wieder einen schweren Raub mit Körperverletzung. Nun konnte er in Haft genommen werden. Das Tauziehen um die Abschiebung des in Deutschland geborenen türkischen Staatsbürgers begann: Im Oktober 1998 wurde er wegen des Raubes zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Da erst gelang es den deutschen Behörden, Mehmet im November 1998 in ein Flugzeug nach Istanbul zu setzen und in die Türkei abzuschieben.
Jetzt aber darf Mehmet nach Deutschland zurückkehren. So hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden.
Mehmet hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof auf Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung durch die Stadt München geklagt. Sein Anwalt sagte, Mehmet habe im Heimatdorf seiner Sippe in einer Lackiererei gearbeitet, sei aber mittlerweile arbeitslos. Er habe dort nie Fuß gefasst. Die Landeshauptstadt München muss ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Das Gericht bejahte Mehmets Anspruch auf Rückkehr. Es berief sich dabei auf einen entsprechenden Beschluss des Assoziierungsrates EWG/Türkei aus dem Jahr 1980.
Es sind Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofes selbst, die die Münchner Behörden jetzt alarmiert haben. Die Richter berufen sich auf ein psychiatrisches Gutachten. In einer Verlautbarung des Gerichts finden sich unter anderem folgende Feststellungen:
"Die Gutachter gehen davon aus, dass der Kläger (Mehmet) aufgrund seiner Erfahrung in der Haft insgesamt eine positive Entwicklung durchlaufen habe, wenngleich sie auch ungünstige prognostische Faktoren festgestellt haben. So bestehe beim Kläger weiterhin eine beachtliche Selbstunsicherheit bezüglich der eigenen Leistungsfähigkeit. Außerdem sei wohl die Aggressivität des Klägers nicht merklich gesunken. Ferner sei zu berücksichtigen, dass der Kläger in seiner Persönlichkeitsentwicklung gestört sei, unter Anpassungsstörungen und Überforderung leide und keine stabile Beziehungserfahrung habe. Diese Gesichtspunkte ließen die Perpetuierung (die Fortsetzung in gleicher Weise) seines früheren Verhaltens wahrscheinlich sein."
In der Verlautbarung des Gerichts heißt es weiter: "Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine konkrete Vorhersage dazu, ob vom Kläger gegenwärtig die konkrete Gefahr neuer Verfehlungen von erheblichem Gewicht ausgehe, nicht eindeutig zu beantworten sei; dies erfordere ,hellseherische Fähigkeiten'. Erfahre der Kläger bei der Rückkehr in das Bundesgebiet Erfolgserlebnisse, sei mit einer positiven Entwicklung zu rechnen. Bei einer Frustration könne es jedoch wieder zu einem Rückfall kommen."
Das Gericht nennt die Folgerungen aus dem Gutachten: "Letztlich bedürfe der Kläger weiterer therapeutischer Hilfe und einer Betreuung, um ihn bei einer Rückkehr aufzufangen. Wenn möglich solle er nicht mit den Eltern zusammenleben, sondern außerhalb des Elternhauses pädagogisch gefördert und in Zusammenarbeit mit seinem früheren Betreuer seine individuellen Probleme aufarbeiten können."
Eine Revision gegen das Urteil lässt das Gericht nicht zu. Nur gegen diese Entscheidung der Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
"Die Beschwerde ist bereits geschrieben", sagte die Leiterin des Münchner Ausländeramtes, Claudia Vollmer, gestern WELT am SONNTAG: "Kommende Woche wird sie eingelegt."
In München herrscht darüber in allen politischen Lagern Einigkeit: Die Leiterin des Münchner Ausländeramtes wird den Linken zugerechnet. Der jetzige, in München für Abschiebungen zuständige Kreisverwaltungsreferent ist ein Parteiloser, der auf Vorschlag der SPD eingesetzt wurde. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude ist SPD-Mitglied. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle warnte ausdrücklich, "dass Mehmet nach wie vor eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung ist".
Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kündigte eine Beschwerde an. Mehmets Taten seien Ausdruck extremer Verrohung und Gewaltbereitschaft, sagte der Minister. Das Gutachten bescheinige Mehmet zwar, reifer geworden zu sein. "Spätestens dann, wenn er in seine Neuperlacher Clique zurückkehrt, droht aber doch ein Rückfall in frühere Verhaltensmuster", sagte Beckstein.
Und der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl, der 1998 als ehemaliger Münchner Kreisverwaltungsreferent mit der Abschiebung Mehmet befasst war, hat nun zwei schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet und dem Vorgang damit bundespolitische Brisanz gegeben.
Uhl will wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung in Fällen wie Mehmet ergreifen will, um weitere schwere Straftaten von jugendlichen kriminellen Ausländern zu verhindern. Und zweitens, ob die Regierung durch ihren Innenminister Schily auf europäischer Ebene darauf hinwirken will, dass eine Abschiebung trotz des Beschlusses des Assoziierungsrates EWG/Türkei erlaubt bleibt.
Mehmet wird so zum Exempel für die Ernsthaftigkeit der Zuwanderungspolitik von Bundeskanzler Schröder und Innenminister Schily. AP/DDP/DPA/HR
http://www.welt.de/daten/2001/11/25/1125de298095.htx