Hi Arivaner!Bin neu hier und bitte um Hilfe.
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.10.01 09:47 | ||||
Eröffnet am: | 17.10.01 08:40 | von: Mark.Koch | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 17.10.01 09:47 | von: vega2000 | Leser gesamt: | 519 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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im gleichen Jahr gekauften Computer wollte ich
als Kosten dagegen setzen.Finanzamt schreibt
nun,dass Aufwendungen für Comp. regelmässig
nichtabziehbare Kosten der privaten Lebens-
führung gem.§12EStG sind.Ebenso nicht Flatrate
und ein Bürostuhl.
Was sagt Ihr dazu?Vielen Dank im voraus.
Aber vielleicht weiss da jemand genauer bescheid.
Gruss Mio.
Und noch ein smilie speziell für dich:
1Mio € hat leider recht, bei Werbungskosten muß zweifelsfrei die
(fast = >90%) ausschließliche betriebliche Nutzung glaubhaft sein. Die
Beweislast liegt bei uns, nicht beim Finanzamt. Gerade bei PCs
können sich unsere Beamten eben nicht vorstellen, daß die nur
beruflich genutzt werden. Problematisch sind bspw. Soundkarten,
Joysticks und INet...Vielleicht kannst Du klarmachen, dass es
Dein Zweitcompi ist, einer zum Spielen, einer zum Arbeiten.
@ecki: Nebengewerbe würde zwar evt. gehen, aber um Vorsteuer abzu-
ziehen, müssen auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze demgegenüberstehen.
Dann müssen aber neben der Gewerbeanmeldung noch Umsatzsteuervor-
anmeldungen, Jahressteuererklärungen und eine Gewinnermittlung
(Aktienhandel = Gewerbebetrieb => Bilanz !) abgegeben werden. Ich
denke, daß lohnt nicht. Außerdem sollte nachhaltig Gewinn rüber-
kommen, sonst ist das ganze "Liebhaberei" und der Aufwand war
umsonst.
@Mr. Koch: Den Bürostuhl wirst Du nur absetzen können, wenn Du auch
ein Arbeitszimmer (vom FA anerkannt) hast. Dann entweder AfA oder
sofort (