Ich benötige Eure Hilfe......
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.09.01 07:11 | ||||
Eröffnet am: | 07.09.01 18:40 | von: gismicki | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 09.09.01 07:11 | von: ROPL | Leser gesamt: | 1.736 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Ich war im Urlaub und hatte einen Dachkoffer gemietet und hatte jetzt einen kleinen Unfall mit dem Dachkoffer....Dachkoffer ist nicht meht nutzbar.
Bin ich in irgendeiner Form mit diesem Dachkoffer versichert?
Ich habe zusätzlich noch eine Reisegepäckver. / Reisehaftpflichtvers. / Reiseunfallvers.
Kommt irgendeine Versicherung dafür auf?????
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele Grüße
gismicki
Wenn Du dann eine gute Adresse gefunden hast, kannst Du uns ja berichten.
Bis dato bin ich mit noch keiner Suchmaschine so wirklich fündig geworden.
Trotzdem danke!
Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab.
Der Schaden am Dachkoffer ist jedoch ein Schaden an einem Dritteigentum, da Du ihn "nur" gemietet hattest.
Zur Info:
Als Anhang zu den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) findest Du die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile".
Diese Liste kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Daher können hier nur grundsätzliche Hinweise.
Die Liste unterscheidet folgende Gruppen:
Ohne Beitragszuschlag mitversichert
Gegen Beitragszuschlag versicherbar
Nicht versicherbar
Nur gegen Zuschlag sind in der Regel versichert:
Tempomat, Beschriftung, Dachkoffer, 1 Radio,
1 Tonbandgerät, 1 Plattenspieler, 1 Cassettenrecorder,
Spezial-Auspuffanlage, nicht serienmäßige Zusatzinstrumente.
Diese Aufzählung ist beispielhaft und daher unvollständig.
Wenn der Neuwert aller gegen Zuschlag zu versichernden Teile unter 2000 DM (einzelne Gesellschaften 3000 DM) bleibt, wird auf die Berechnung des Zuschlags verzichtet.
In der Regel sind nicht versicherbar:
Atlanten und Kartenmatrial, Decken, Cassetten, CDs, Ersatzteile, Fotoausrüstung, Garagentüröffner, Magnetschilder, Mobiltelefone, Staubsauger, Tonbänder.
Das ganze betrifft aber nur Gegenstände in Deinem Eigentum.
(Reise-)Unfallversicherung:
Deckt Personenschäden ab (wie Unfall-Versicherung), keine Sachschäden.
Gruß
Happy End
bin zwar nicht vom Fach, aber in Deinem Fall, sollte Deine Privathaftpflicht eintreten. Da du einen Schaden gegenüber einem dritten Verursacht hast. Wenn ich Dir was leihe und Du lässt es Fallen (nur mal so wegen dem Festmachen) dann tritt Deine Privathaftpflicht dafür ein.
Gruss ROPL