EM.TV; Klage, mögliche Verjährung v. Ansprüchen


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 08.05.01 00:52
Eröffnet am:08.05.01 00:43von: Freischwimm.Anzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:08.05.01 00:52von: DarkKnightLeser gesamt:1.172
Forum:Börse Leser heute:3
Bewertet mit:


 

13 Postings, 8468 Tage FreischwimmerEM.TV; Klage, mögliche Verjährung v. Ansprüchen

 
  
    #1
08.05.01 00:43
Hallo Arivianer,

nach langer Zeit stillen Mitlesens mein erster Beitrag. Etwas lang und was meine Einschätzungen betrifft rein subjektiv :-)


Inhalt
I    Zur Forderungsabtretung an Treuhänder der Foris AG
II   Mögliche Verjährung von Ansprüchen und mögliche Unwirksamkeit der Abtretung
III  Momentaner Stand der Ermittlungen
IV  Mögliche Konsequenzen für den Kurs aus dem Verfahren


I    Zur Forderungsabtretung an Treuhänder der Foris AG

Die Foris AG erwägt die Einreichung einer Klage gegen em.tv. Dazu wurden bei Geschädigten Forderungsabtretungen an den Treuhänder RA Willmeroth-Hohenadl gesammelt (Stichtag 7.Mai zur Abgabe der Forderungsabtretung)

In der Forderungsabtretung an die Foris AG bzw. beauftragten Treuhänder wird ausgeführt:
__________________________________________________
Der Anspruchsinhaber hat

1. im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des im Okt. 1999 veröffentlichten Wertpapierverkaufsprospektes der em.tv und im Vertrauen auf die Einhaltung der in diesem Prospekt genannten lock-up Verpflichtung der Vorstände sowie m Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Laufe des Jahres 2000 veröffentlichten Mitteilungen des Unternehmens über den Einstieg in die Formel 1 und den Kauf der "The Jim Henderson Company".

und/oder

2. im Vertrauen auf die Richtigkeit der am 23. Oktober angekündigten Prognosen des Gewinns vor Zinsen und Steuern in Höhe von rund 590 Mio. DM

Aktien von em.tv erworben.


Bei dem Erwerb waren ihm folgende Tatsachen nicht bekannt:

- daß Herr Thomas Haffa gegen die lock-up Verpflichtung verstoßen hat, oder

- daß der Einstieg von em.tv in die Formel 1 mit einer put-option zugunsten Bernie Ecclestone verbunden war, nach der er durch einseitige Erklärung weitere 25% der Anteile an der Formel 1 gegen einen Verkaufspreis von ca. 986 Mio USD an die em.tv veräußern konnte - Geld, das dem Unternehmen zum Abschlußzeitpunkt nicht zur Verfügung stand- oder

- daß andere Anbieter nur etwa die Hälfte des Kaufpreises für die "The Jim Henderson Company" geboten hatten, oder

- daß Herr Florian Haffa nur wenige Tage nach der New-Market Pressekonferen am 23. Oktober 2000 eigene Aktien veräußern würde und daß die Prognosen des Gewinns vor Zinsen und Steuern ca. 5 Wochen nach der genannten Pressekonferenz auf  50 Mio. DM korrigiert wurden.

In Kenntnis einer oder mehrerer dieser Tatsachen hätte der Anspruchsinhaber die Aktien nicht erworben.
__________________________________________________


Als mögliche Anspruchsgegner werden neben der AG die Brüder Haffa und die Westdeutsche Landesbank Girozentrale genannt.

Die Abtretung ist nur gültig, wenn sie bis zum 21.5. vom Treuhänder angenommen wurde.




II   Mögliche Verjährung von Ansprüchen und mögliche Unwirksamkeit der Abtretung

Unter Hinweise des Treuhänders findet sich folgende Passus:

1. Die streitigen Ansprüche könnten unter Umständen (teilweise) zum 1. Juni verjähren. Die Foris AG behält sich die endgültige Finanzierungszusage bis zum 21.5. vor, so daß dem Anspruchsinhaber möglicherweise nur einige Tage verbleiben, um selbst geeignete verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu ergreifen.

2. Die Abtretung einer Vielzahl von gleichartigen Ansprüchen an einen Treuhänder zur gesammelten Durchsetzung ist, soweit bekannt, in dieser Form von der Rechtsprechung noch nicht überprüft worden. Im schlechtesten Fall können die Abtretungen für unwirksam erklärt werden und die streitigen Ansprüche dann verjährt sein.


III  Momentaner Stand der Ermittlungen


Zum Stand der Ermittlungen läßt sich gesichert nicht mehr aussagen, als daß die Staatsanwaltschaft lt. dpa Ermittlungen wg. Insiderhandel aufgenommen hat und wegen möglicher Ansprüche 20 Mio. DM Vermögen von Florian Haffa eingefroren hat.
Also zumindest wird ermittelt und es wird vorsichtshalber der Daumen auf einen Teil des Vermögens gehalten.



IV  Mögliche Konsequenzen für den Kurs aus dem Verfahren

Ich sehe keine Konsequenzen aus dem Verfahren, egal wie es ausgeht. Einzige Ausnahme: wenn auch der verbliebene Haffa-Bruder aus dem Vorstand raus muß und durch einen weiteren Kirch(freundlichen)-Mann ersetzt wird, dürfte dies eine positive Auswirkung haben. Negatives interessiert schon längst keinen mehr, selbst wenn mal eben auf die negativste Verlustschätzung noch eine Milliarde raufgepackt wird. Aufgrund der stattlichen Beteiligung von Kirch sollte mittelfristig großes Interesse für ihn bestehen, den Kurs in anderen Bereichen zu sehen.

Ich und wahrscheinlich viele Kleinanleger auch, werden die Aktien solange behalten, bis sich das Ende der Frist nähert, in der die Verluste steuerlich zu realisieren sind. Dies könnte insbesondere das letzte Quartal nochmals belasten.

Allerdings sehe ich im 4 Quartal auch wieder bessere Zahlen. Grund dieser Einschätzung ist, daß bis dahin das verbliebene Formel 1 Engagement als reine Restbeteiligung unter Kirch-Regie (und eine gewisse Abhängigkeit scheint mir ja schon jetzt erkennbar *lach*) und die Umstrukturierung auf Kernkompetenzen erste Früchte zeigen sollte.  

Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz schätze ich sehr klein ein, dennoch sind Klagen wichtig, um den Gesetzgeber für entsprechenden Gesetzänderungen zu sensibilisieren.

Vielleicht sollte man Foris kaufen, die werden durch das Verfahren bekannter werden und hatten eine interessante Kursentwicklung in den letzten Wochen...


Gruß
Freischwimmer
 

34698 Postings, 8718 Tage DarkKnightHi Freischwimmer, habe auch keinen

 
  
    #2
08.05.01 00:52
"Fahrtenschwimmer" ... eines vielleicht noch:

Prospekthaftung war und ist in Dtld. immer eng auszulegen, deswegen haben viele Prüfungsgesellschaften bis zur Hype 2000 auf diese Einnahmequelle verzichtet ... einer wird zahlen müssen, soweit der objektiv nachvollziehbare Schaden feststeht ... wohl weniger die Prüfungsgesellschaften, die sichern sich ab durch Vollständigkeitserklärungen .... eher die Vorstände oder m. E. die ausführenden Hiwis im Rechnungswesen ... und wenn die sich nicht rückversichert haben durch schriftliche Anweisungen, dann (da gebe ich Dir per Saldo recht) wirds keine Kohle geben, mangels Masse, hehe  

   Antwort einfügen - nach oben