Spitzenausgleich?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.07.21 15:03 | ||||
Eröffnet am: | 17.07.21 15:03 | von: Aktientramp. | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 17.07.21 15:03 | von: Aktientramp. | Leser gesamt: | 866 |
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Was genau passiert mit den Reststücken bei Aktienzusammenlegungen, die nicht teilbar waren?
Da sollte es ja sowas wie Bezugsrechte geben. Ich wurde im Vorhinein über die Zusammenlegung informiert, konnte aber nie über Bezugsrechte entscheiden. Konkret bekam ich für 3 bestehende Aktien 2 neue. Meine 25 Stück wurden zu 16.
Hätte ich meine Restaktien (in meinem Fall nur eine) verkaufen sollen? Sollte das nicht automatisch der Broker machen?
Die Konsolidierung ist erst 2 Wochen her, kommt da noch was? Wüsste gerne auf was ich mich einstellen kann und bitte um Erfahrungsberichte.