Islamisches Eherecht und ein konkreter Fall
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:05 | ||||
Eröffnet am: | 06.11.20 21:24 | von: Nurmalso | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:05 | von: Melanielcvqa | Leser gesamt: | 1.667 |
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Das islamische Recht erlaubt die Ehe eines Muslim mit einer Christin, nicht jedoch die einer Muslimin mit einem Christen. Diese Regelung beruht auf der Prämisse, dass der Islam als die in Gottes Augen letztgültige und schlechthin überlegene Religion in Ehe und Familie stets die beherrschende Rolle spielen muss und dass dem Ehemann im Falle von Meinungsverschiedenheiten immer das rntscheidende Wort zusteht. Ein christlicher Ehemann kommt nach traditionellen islamischen Vorstellungen für eine muslimische Ehefrau nicht in Betracht, weil mit ihm angesichts der vorausgesetzten Autoritätsverhältnisse in der Familie eine nicht hinnehmbare Dominanz des christlichen Elements vorprogrammiert wäre.
Quelle
Dazu ein konkreter Fall aus Frankreich:
Der Fall hatte sich im August ereignet. Demnach soll die (muslimische) Familie der Siebzehnjährigen empört darüber gewesen sein, dass diese mit einem drei Jahre älteren Mann serbischer, christlich-orthodoxer Herkunft eine Beziehung eingegangen war und diesen offenbar heiraten wollte. Zur Strafe schlugen Familienmitglieder das Mädchen krankenhausreif und schoren ihr eine Glatze.
Quelle
Der französische Staat nahm das Opfer in die Obhut der Sozialbehörden und schon die bosnisch-muslimischen Täter-Familie ab. Vive la France!
Tipp: Wer glaubt, der Islam gehöre zu Deutschland, der sollte die Folgen bedenken.
Hier die Stimme des Islamgelehrten zu einer Ehe zwischen muslimischer Frau und nichtmuslimischem Mann, Fatwâ-Nummer: 124429:
"Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Heirat einer Frau mit einem nichtmuslimischen Mann verboten ist. Der Beweis dafür ist die Aussage Allâhs (was der Bedeutung entspricht): "Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben." (Sûra 2:221)
Da deine Cousine mit ihm verheiratet ist, soll sie sich von ihm trennen. Es ist ihr nicht erlaubt, ihm zu ermöglichen, mit ihr zu schlafen, denn dies gilt als un-islâmische Ehe. Der Weiterbestand dieser Ehe ist Ungehorsam gegenüber Allâh und hat Allâhs Zorn und harte Strafe zur Folge. Das Kind soll dem Elternteil folgen, der die bessere Religion hat."
Quelle
islamweb hat die Antwort mit Fatwâ-Nummer: 122709:
"Der Muslim darf eine keusche muslimische Frau oder eine keusche Frau von den Leuten der Schrift (Juden und Christen) heiraten. Die Staatsangehörigkeit der Frau spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Die Heiratsbedingungen im Fall einer Christin oder Jüdin sind die normalen Bedingungen eines gültigen Ehevertrags (...)
Wir müssen hier darauf hinweisen, dass es einem Muslim nicht zu empfehlen ist, eine Frau von den Leuten der Schrift zu heiraten, da diese Ehe die Religion und den Charakter der Kinder beeinflusst und noch andere negative Folgen hat.
Und Allâh weiß es am besten."
Quelle
Die Beschäftigung mit dem Islam kann schon lustig sein, hier zum Beispiel gibt es Lebenshilfe bei Scheinhehen zur Erschleichung eines legalen Aufenthaltsstatus.
"Sonst machen die´s mit uns..."
Zeitpunkt: 23.04.21 15:05
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