Keine Rückerstattung - was tun?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.05.20 12:34 | ||||
Eröffnet am: | 20.05.20 09:06 | von: neu-bert | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 25.05.20 12:34 | von: tuco_salama. | Leser gesamt: | 10.176 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
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Diese Milliarden nutzt die LH lt. Medien als Verhandlungsmasse in den Rettungsgesprächen mit den Regierungen Deutschland, Österreich, Schweiz und Belgien. Und sie droht mit REGELINSOLVENZ.
Ist der einzelne Reisende vom Goodwill der LH abhängig?
Ich denke nein. Die LH hat so viel zu tun, da bräuchte sie eigentlich keine neue Front, oder gar viele kleine.
Was also tun als Reisender?
Da die direkte Antwort hierauf eine nicht zulässige (aber auch keine verbotene) Rechtsberatung sein könnte, greife ich zurück auf die zulässige Erzählweise in ich-form.
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Ich habe einen Rückerstattungsanspruch gegen die Lufthansa und diesen führt sie nicht aus.
Ich habe den vorgeschriebenen Online-Antrag soweit es geht, ausgefüllt. Das kann ich auch dokumentieren.
Ich beantrage - egal aus welchem Land ich komme - einen Mahnbescheid. Kostet nicht so viel. Außerdem muß LH die Kosten ja übenehmen.
Das mache ich online. Die deutschen Mahngerichte haben hierzu eine Seite eingerichtet unter
https://www.online-mahnantrag.de/
Das Onlineformular fülle ich dann aus, mit mir als Antragsteller und die LH als Antragsgegner.
Als Hauptanspruch habe ich Reisevertrag (75) gewähl.t Unter Anspruch wegen andere. Als Grund habe ich Flugticket DUS JFK manuell eingetippt und als REchnungsnummer die Ticketnummer.
Zinsen habe ich 5 % über Basiszins gewält.
Für Auslagen und Nebenforderungen habe ich bei Port 7,50 € eingegeben
Der Rest entsprechend meiner Daten ergänzt.
Nach dem Ausdruck des Formulars hatte ich es an mein Amtsgericht gesandt. Toll, es ist alles im Formular direkt vorhanden.
Jetzt warte ich.
Die LH wird den Mahnbescheid bekommen.
Sie kann ihn durchlaufen lassen oder Einspruch erhaben.
Wenn sie Eispruch erhoben hat, geht die Sache zum zuständigen Amtsgericht Köln.
Wenn nicht, bekomme ich einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid.
Da kann sie Widerspruch einlegen. Dann geht es auch zum AG Köln.
Wernn sie das nicht macht, kann ich vollstrecken, z.B. bei der Bank.
Wenn dann nicht gezahlt wird, kann ich das Insolvenzverfahren beantragen.
(und das für 2.468,50 €)
Also, laßt uns und mich wissen, ob Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt oder machen wollt.
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Von der LH bekam ich dann per email eine Stornierungsbestätigung für die gesamte Buchung Auf diese habe ich per email geantwortet und die LH aufgefordert, mir den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen zu erstatten (EU Fluggast VO).
Nach 7 Tagen wurde natürlich nichts von der LH erstattet.
Ich habe daraufhin bei American Express angerufen und den Vorgang reklamiert. American Express wollte die Buchung und Stornierung haben und hat eine Reklamation aufgemacht. Inzwischen hat AmEx den Ticketpreis meinem Konto wieder zu Lasten der LH gutgeschrieben (chargeback).
Also wer das Ticket mit Kreditkarte bezahlt hat, sollte beim Kreditkarteninstitut ein chargeback beantragen. Erstattung kommt dann innerhalb von weniger als 2 Wochen - zumindest bei AmEx -, kostet nichts und wenn die LH doch noch Insolvenz anmelden sollte, nützt ein Mahnbescheid auch nichts mehr.