Scheuer - untragbar
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 31.07.23 10:23 | ||||
Eröffnet am: | 19.11.19 11:40 | von: Bullish_Hope | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 31.07.23 10:23 | von: Bullish_Hope | Leser gesamt: | 5.550 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 6 | |
Bewertet mit: | ||||
Etwas besseres fällt diesem Versager wohl nicht ein.
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/...ar-BBWWYfA?ocid=ientp
https://www.echo-online.de/ratgeber/...rassenverkehr-steigen_20648872
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Volker Wissing will mögliche Schadenersatzforderungen gegen seinen Vorgänger Andreas Scheuer (CSU) wegen der geplatzten Pkw-Maut gründlich klären lassen. "Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf fällige Zahlungen des Bundes an die einst vorgesehenen Mautbetreiber. Daher sollte man sich eine Forderung an Scheuer sorgfältig anschauen. "Wir lassen ein externes Gutachten erstellen, um Rechtsfragen zu klären. Das ist letztlich keine politische Frage, sondern es ist eine rechtliche Frage. Dazu muss das Maß der Fahrlässigkeit untersucht werden." Es werde etwas dauern, bis das Gutachten fertig sei.
"Ich habe als Minister auch die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren", sagte Wissing. "Und wenn es die Möglichkeit geben sollte, jemanden in Regress zu nehmen, dann wäre es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Regressforderungen durchgesetzt werden und nicht einfach die Akten in den Keller gelegt werden. Deswegen gibt es nun dieses Gutachten und diese Prüfung."
Der Bund muss als Folge der geplatzten Pkw-Maut 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben. Die Pkw-Maut
- ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war
2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die Betreiberseite forderte zunächst 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Das Ministerium hatte bereits grundsätzlich angekündigt, mögliche Regressforderungen gegen Scheuer zu prüfen.
..................