Teil von fremden Wohneigentum fotografieren ?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:38 | ||||
Eröffnet am: | 30.08.19 13:21 | von: gogol | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:38 | von: Sabrinaielka | Leser gesamt: | 1.277 |
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ein Eigentuemer hat von seinem Balkon auf Nachbar Balkon fotografiert ( keine Menschen ) als Nachweiss das dort etwas gelagert wird
bei der Eigentuemerversammlung legt er die Bilder vor.
der betroffene Eigentuemer will darauf klagen, weil illegale Bilder gemacht wurden.
und da der ,, Fotograf " auch im oeffentliche Dienst arbeitet, den AG informieren
aber mit dem AG wird wohl nur ,, die Wut " des Rentner sein, Berufsnoergler
Es wird wohl auf Privatsphäre hinauslaufen. Und der Standort des Fotografen kaum "solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus erfolgen" hier vorliegt.
Anderseits kann nicht von einem Schaden oder einer Überwachung (??) gesprochen werden.
Illegal werden die Bilder allerdings nicht sein, da ja Fotograf und Bildstandort bekannt sind und nur zu bestimmten Zwecken (Beweislage) gemacht sind.