Kein Mordmerkmal vorhanden
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:51 | ||||
Eröffnet am: | 02.08.19 11:55 | von: Geldbert | Anzahl Beiträge: | 29 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:51 | von: Stefanieplqg. | Leser gesamt: | 5.177 |
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des mutmaßlichen Frankfurter Bahnsteigschubsers Habte A.
https://www.focus.de/panorama/welt/...e-veraenderung_id_10980240.html
dann hat der 24-jährige doch wohl nur " gepiekst"....
ok...70 mal... aber da kann man doch nicht von ausgehen.. dass das so ein Mensch nicht überlebt....
also...wenn ich der Logik des Focus folgen würde.....
mach ich aber nicht !
Wo der Wille besteht...jemanden das Leben zu nehmen..ist es Mord !
Und bei 70 Messerstichen.... besteht daran wohl kein Zweifel!
Interessant ist auch in dem Artikel in #1..
die Nationalität der Frau wird genannt.... die des Täters nicht.......
nicht das da noch einer auf irgendwelche Gedanken kommen würde von wegen..
ja ja..immer diese Ausländers.....
zum Tode führen kann beides...
Mordmerkmal sind diese Messerstiche in der Tat nicht.
Auch ein Schlag mit dem Baseballschläger alleine nicht.
Heimtücke ist solch ein Merkmal...
Wer es genau wissen will:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Sollte sich rausstellen, er hat die Frau vorher vergewaltigt und wollte sie dann mit
den Messerstichen töten um die Tat zu verschleiern...
ist es Mord...
Wenn er die Frau vorher geschlagen hat und diese Körperverletzungstat dadurch
vertuschen wollte, in dem er das Opfer mit der Absicht des Totschlags tötet ist es auch
Mord.
Hier kommt es auch die Anklage an... und was der Autopsiebericht lieferte...
Deutsches Recht ist kein Haudrauf uns Steinzeitrecht...
das sollte auch Vega klar sein.
Nachvollziehbar ist es oft auf den ersten Blick nicht, jedoch meist wiederum
plausibel nach näherer Betrachtung.
Es kommt hier alleine auf die Staatsanwaltschaft an, wie raffiniert die
ihre Anklageschrift ausführt.
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wo bitte trifft eines dieser Merkmale bei dem tödlichen Autorennen zu?
Es kann mir keiner erzählen, dass die Raser jemandem totfahren wollten.
Sie haben jemand totgefahren, aber das war niemals das Ziel,behaupte ich mal.
Im Paragraph 211 sehe ich bei jedem Aspekt eine Tötungsabsicht.
Und bei 70 Messerstichen ist keine Tötungsabsicht zu erkennen.??
Bei Mord
https://www.juraforum.de/lexikon/mord
Weil, es ist für den Betroffenen selbst nicht so schlimme, er bekommt es ja nicht mit, dass er tot ist und warum.
Ist bei Idioten allerdings auch so. Die merken das selbst ja auch nicht.
Alle zum Thema "Idiot".
Bin da mal gespannt, was da kommt.
Hab ja niemanden direkt beleidigt oder angesprochen.
Da dürfte eigentlich nichts passieren. Niemanden direkt beleidigt, #21 ist lustig gemeint und ein geläufiger Wortwitz.
z.B. hier: http://www.spruchpool.de/...selber-nicht-schlimm-weil-man-ja-tot-ist/
wer heute kein Auto fahren kann....muss sich schon recht blöd anstellen.....sogar Frauen schaffen das !
( ja ja..ist rassistisch/sexistisch und sollte nur als Übertreibung herhalten)
von daher..ab in die Richtung...Idiot....
auf der anderen Seite..hatte der Herr Einstein keinen Führerschein.....
Ihn aber als Idiot zu bezeichnen.... dem würde wohl niemand zustimmen....
Und...welcher Atomphysiker bekommt einen Nagel in die Wand?
Ich weis aber..wo die Zentrale der Idioten ist........( schau m/dich nur mal kurz um...)