Mörder kann nicht noch einmal angeklagt werden
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Eröffnet am: | 21.08.15 14:20 | von: Under Armo. | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 21.08.15 14:39 | von: Under Armo. | Leser gesamt: | 2.031 |
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Der Vater der 1981 ermordeten Frederike versucht die Tat vor Gericht zu bringen – aber der mutmaßliche Täter wurde bereits einmal freigesprochen.
Es vergehen Jahrzehnte. Die Methode der Analyse von Erbmaterial (DNA), die es in den 80er-Jahren noch nicht gegeben hat, hält nach und nach Einzug in die Kriminaltechnik.
An Frederikes Damenbinde haftet DNA von Ismet H. Wären die Ermittlungen gegen H. seinerzeit nur eingestellt worden, wäre die Sache einfach. Weil Mord nicht verjährt, müsste Ismet H. sich aufgrund der neuen Erkenntnisse vor einem Strafgericht verantworten. Doch H. ist rechtskräftig freigesprochen.
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/...erden--109934416.html
http://www.welt.de/vermischtes/article145372551/...n-einem-sitzt.html
„Aber wer einmal freigesprochen wurde, kann wegen des gleichen Verbrechens nicht neu angeklagt werden.“ Strafprozessordnung, Paragraf 362. Nur wenn Ismet H. ein Geständnis ablegen würde, könnte ihm erneut der Prozess gemacht werden. Doch H. schweigt.
„In Ländern wie Österreich, Schweden oder England ist es längst möglich, dass ein abgeschlossenes Verfahren neu aufgerollt wird, wenn es neue Beweise gibt.“
http://www.bild.de/news/inland/mord/...herumlaeuft-42183992.bild.html
Wenn Ismet H. heute wegen des Mordes an Frederike von Möhlmann angeklagt werden könnte, gäbe es nicht den Schatten eines Zweifels daran, dass ein Gericht ihn zu lebenslanger Haft verurteilen würde. Eine Sekretspur in der Unterwäsche des Opfers, die mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit dem mutmaßlichen Täter zugeordnet wird, wäre für jedes Gericht ein überzeugender Beweis von der Schuld des Angeklagten.
Dem Einwand, Ismet H. sei ja gerade nicht bestraft, sondern freigesprochen worden, begegnen die Juristen mit dem Hinweis auf die seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsmeinung, dass der Grundsatz "Ne bis in idem" nicht nur die mehrmalige Bestrafung, sondern auch die mehrmalige Anklage wegen derselben Tat verbiete - man nennt das "Strafklageverbrauch".
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...ngeklagt-werden-darf-1.2612945
Neue Beweise, erdrückende Indizien, eindeutige DNA-Spuren?
Nach deutschem Recht kein Grund, den Fall neu aufzurollen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...n-unrechtssicherheit-1.2588678
Deswegen dürfte ein ehemalig "Rechtskräftig" freigesprochener nicht noch einmal verklagt werden.