Zuviele Deutsche sind wieder Nazis
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Eröffnet am: | 11.08.15 14:38 | von: PIZZA TAX. | Anzahl Beiträge: | 32 |
Neuester Beitrag: | 11.08.15 16:08 | von: Grinch | Leser gesamt: | 2.081 |
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http://www.ag-friedensforschung.de/themen/NATO-Krieg/racak.html
Neue Zweifel am Massaker von Racak
Was die MONITOR-Sendung vom 08.Februar 2001 enthüllte - Wortlaut der Sendung
Bericht: Jo Angerer, Mathias Werth, Andreas Maus
Volker Happe: "Vor zwei Jahren, im März 1999, begann die NATO ihren Krieg gegen Jugoslawien - aus angeblich 'humanitären Gründen'. Unter den Kriegsfolgen leiden die Menschen in Jugoslawien noch heute. Giftiger Uranstaub und NATO-Blindgänger gefährden die Bevölkerung im Kosovo, die Umweltfolgen der NATO-Luftangriffe sind bis heute nicht abschätzbar. Der Krieg hat - wie man heute weiß - die Probleme im Kosovo nicht gelöst, sondern verschärft. Es waren die Bilder von Massakern, ethnischen Säuberungen und Grausamkeiten der Serben, die auch bei uns Stimmung machten für diesen Krieg. Bilder, die sich heute vielfach als Kriegspropaganda der NATO entpuppen. Wichtiger Grund für den Krieg damals: das angebliche Massaker von Racak. Doch daran gab es von Anfang an Zweifel. Zweifel, die neue Recherchen jetzt erhärten. Ein Bericht von Jo Angerer, Mathias Werth und Andreas Maus."
haben sich z. B. dadurch ausgezeichnet, dass sie Angriffskriege gegen andere
Länder angezettelt haben. Genau das haben eben auch die Grünen getan:
Sie haben den ersten Angriffskrieg von deutschem Boden aus inszeniert
mit der verharmlosenden und verfälschenden Propaganda vom Krieg aus
humanitären Gründen. Kein Krieg ist humanitär!
Zehn Jahre Kosovokrieg
Völkerrecht gebrochen
Mit ihrem Krieg gegen Jugoslawien ohne UN-Mandat haben die Nato-Staaten das Völkerrecht gebrochen und dabei die Öffentlichkeit manipuliert
Die "Androhung und Anwendung" zwischenstaatlicher Gewalt ist nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verboten. Die rot-grüne Bundesregierung verstieß mit der Bereitstellung deutscher Truppen für diesen Krieg nicht nur dagegen, sondern ebenso gegen das Grundgesetz sowie gegen den 4+2-Vertrag zur Herbeiführung der deutschen Einheit.